Grüner Energiesparwahnsinn vernichtet die historischen Gebäude in Frankreich

Angesichts unzureichender Energiediagnosen schlagen Senatoren Alarm: Millionen von historischen Gebäuden und alten Häusern droht der Verfall oder sogar die Zerstörung.

Die aktuelle Berechnungssoftware, die zur Erstellung der Bewertung der Gesamtenergieeffizienz eingesetzt wird, berücksichtigt nicht die Unterschiede in der Struktur oder den Materialien und gefährdet die Zukunft von normannischen Langhäusern, Haussmann-Gebäuden oder traditionellen elsässischen Häusern

Wikimedia Commons, Sokoljan, CC-BY-SA-3.0
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“Wir werden doch nicht unsere alten historischen Gebäude, auf die Frankreich stolz ist und die Touristen aus aller Welt anziehen, mit Styropor umhüllen, um die einseitig gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzziele zu erreichen.”

Michaël Weber ist der Meinung, dass die Regeln für die Isolierung von Wohngebäuden in Frankreich überarbeitet werden müssen, und hat deshalb einen Gesetzesentwurf eingereicht, der am 20. März im Ausschuss des Senats diskutiert werden soll.

Der Parlamentarier, der häufig mit Bürgermeistern kleiner Gemeinden oder Dörfer in Frankreich, die von Touristen wegen ihrer Architektur geschätzt werden, spricht, hat verstanden, dass es sowohl um historische als auch um wirtschaftliche Fragen geht. Seiner Meinung nach sollte das Energieeffizienzprofil an die verschiedenen Arten von Altbauten angepasst werden und Energieaudits sollten nur von Fachleuten durchgeführt werden, die die Besonderheiten dieser Häuser wirklich kennen, wie Architekten oder Ingenieurbüros, und nicht von Immobiliendiagnostikern.
Um ehrlich zu sein, ist es nach den letzten bekannten Zahlen, die veröffentlicht wurden, bis zum 1. Januar 2024 dringend notwendig. Die Abteilung für statistische Daten und Studien (SDES) der Regierung hat 5,8 Millionen Wohnungen als F oder G eingestuft, was 15,6 % aller Wohnungen und Häuser entspricht. 61 % dieser thermischen Altlasten werden von ihren Eigentümern bewohnt. In vielen Fällen handelt es sich um charaktervolle Gebäude in Städten oder auf dem Land einschließlich Bauernhöfen.

Die Senatoren zeigen sich besorgt über ihre Schwierigkeiten, sich an die aktuellen Vorschriften zur Energieeffizienz anzupassen. Sie stützen sich insbesondere auf die Schlussfolgerungen der Untersuchungskommission zur Wirksamkeit der öffentlichen Politik im Bereich der energetischen Renovierung, wonach die energetische Renovierung voll und ganz zur Aufwertung des architektonischen Erbes unserer Gebiete beitragen muss und die derzeitigen Rechtsvorschriften zur thermischen Renovierung die inhärenten Qualitäten der alten Bausubstanz nicht ausreichend berücksichtigen.
Im Klartext heißt das, dass die Gesetzgebung für das Energieeffizienzdokument nur auf Bewertungskriterien und Berechnungsmodellen beruht, die für neue Gebäude konzipiert wurden. Das Ergebnis ist, dass eine Außen- oder Innenisolierung, die übrigens hauptsächlich aus modernen Materialien wie Polystyrol besteht, nicht mit einem alten Gebäude vereinbar ist, so die Meinung der Experten des Palais du Luxembourg. Was ist zum Beispiel mit Gebäuden aus Stein? Ein lebendiges Material, das atmen muss und es nicht verträgt, in einer ungeeigneten Isolierung gefangen zu sein, die Gefahr läuft, zu verfallen, was zu einem klaren Verlust des Kulturerbes führen würde. Die Senatoren bemängelten außerdem, dass „die gewährten Finanzhilfen keine gezielten Maßnahmen enthalten, die eine respektvolle Renovierung dieser Art von Gebäuden gewährleisten“.

Das ist der Gegenstand des ersten Artikels des Gesetzentwurfs. Ein Gebäude, das nach traditionellen Techniken und mit traditionellen Materialien wie Stein, Lehm und Landziegeln errichtet wurde, die den Außenwänden eine gute Wasserdampfdurchlässigkeit verleihen. Alle Gebäude, die vor 1948 gebaut wurden, sind betroffen, Millionen von Häusern in Frankreich. Nur biobasierte Materialien pflanzlichen Ursprungs z. B. wie Holzwolle dürfen zur Unterstützung ihrer Isolierung verwendet werden.

-Artikel 2 passt die Bewertungskriterien und Berechnungsmodalitäten des DPE an die Besonderheiten alter Wohnungen an, insbesondere an ihre hygrothermischen Qualitäten.
Artikel 3 führt ein spezielles Energieaudit für alte Gebäude ein, das als „Energie- und Erbgutaudit“ bezeichnet wird.

-Artikel 4 schließt die Besonderheiten des physikalischen Verhaltens alter Gebäude ein (Empfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeit, natürliche Belüftung, die durch undichte Fenster gewährleistet wird), was die Verwendung von PVC-Rahmen ausschließen würde.

-Schließlich schafft Artikel 5 eine gezielte finanzielle Unterstützung.

Der parteiübergreifende Senatstext, der die grünen Abgeordneten für sich gewinnen konnte, dürfte ohne große Schwierigkeiten vom Oberhaus angenommen werden. Es bleibt abzuwarten, wie er von den Abgeordneten aufgenommen und gegebenenfalls abgeändert wird.

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