Die grüne Generalsekretärin und Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer muss sich keiner strafrechtlichen Privatklage stellen. ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne stimmten gegen die Auslieferung, die FPÖ dafür.
Voglauer in zivilrechtlichem Verfahren verurteilt
Um die Auslieferung ersuchte das Landesgericht Klagenfurt, um Voglauer behördlich verfolgen zu können. Sie hatte auf dem Kurznachrichtendienst X die unwahre Behauptung publiziert, dass der politische Aktivist Martin Sellner bei einer Veranstaltung in Saarbrücken, Deutschland, den Hitlergruß gezeigt haben soll. Für diese Verleumdung wurde Voglauer in einem zivilrechtlichen Verfahren bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro sowie zu einem Widerruf verurteilt.
Strafrechtliche Privatklage
Diesem Urteil folgte nun auch eine strafrechtliche Privatkalge gegen die grüne Abgeordnete wegen übler Nachrede (Paragraf 111 Strafgesetzbuch). Ihr drohten somit eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.
Schützende Hand von ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne
Heute, Mittwoch, war es dann im Parlament soweit: Der Immunitätsausschuss hatte zu entscheiden, ob Olga Voglauer dem Landesgericht Klagenfurt ausgeliefert werden soll, oder nicht. Wenig überraschend hielten ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne aber die schützende Hand über ihre Abgeordneten-Kollegin – und zwar mit der Begründung, dass Voglauer die Falschbehauptung des „Hitlergrußes“ im politischen Zusammenhang getätigt habe.
Parlament entscheidet mit zweierlei Maß
Da fragt man sich schon, ob sich die Abgeordneten alles erlauben können. Schließlich ist so eine Verleumdung, jemand habe Wiederbetätigung durch Zeigen eines Hitlergrußes betrieben, keine Kleinigkeit. Auffallend ist zudem, dass der Immunitätsausschuss im Parlament bei FPÖ-Politikern zuletzt oft einen politischen Zusammenhang verneinte und die Abgeordneten ausgeliefert wurden.
„Hitlergruß“: Parlament schützt Grüne vor Auslieferung und möglicher Freiheitsstrafe – Unzensuriert