Das konnten sie sich doch nicht herausnehmen: Entschädigung wegen übler Nachrede

(Bild: Kasa FueCC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

„Der Standard“ wurde vom Wiener Landesgericht dazu verurteilt, drei FPÖ-Abgeordneten 20.250 Euro Entschädigung wegen übler Nachrede zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tageszeitung „Der Standard“ hatte darüber berichtet, dass die drei freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Harald Stefan, Martin Graf und Norbert Nemeth an einem Begräbnis eines Burschenschafters teilgenommen hatten.

Bei der Trauerfeier wurde das Lied „Wenn alle untreu werden“ gesungen. Dieses Lied wurde im Jahr 1814 während der Freiheitskriege von Max von Schenkendorf gedichtet und gehört seit dem 19. Jahrhundert zum Traditionsbestand der deutschen Burschenschaft und der Nationalbewegung. Es wird vor allem bei Traueranlässen gesungen. In der Öffentlichkeit wurde es später als „Treuelied der SS“ bezeichnet (so auch noch in Norbert Nemeths Wikipedia-Eintrag).

Nun sieht das Gericht es als erwiesen an, dass in diesem Artikel mehrere Tatbestände der üblen Nachrede erfüllt seien. Die Entschädigung beläuft sich insgesamt auf 20.250 Euro, verteilt auf alle drei Geschädigten. Der Anwalt des „Standard“ hat volle Berufung eingelegt, weswegen das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Das konnten sie sich doch nicht herausnehmen

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