Prozess gegen AfD verloren: Carola Rackete darf als „Schlepperin“ bezeichnet werden

Bild: Wikipedia/DIE LINKE Lizenz: CC BY 2.0

Als Kapitänin des Schiffes „Sea-Watch 3“ sorgte Carola Rackete für internationales Aufsehen. Denn das Schiff der gleichnamigen bundesdeutschen NGO fischte vor der Küste Libyens illegale Migranten aus dem Mittelmeer, die sich in der Erwartung, gerettet zu werden, willentlich in Lebensgefahr begeben hatten, und brachte diese nach Italien.

Aufgrund ihrer Tätigkeit wurde Rackete von der AfD-Delegation im Europaparlament als „Schlepperin“ bezeichnet und verklagte die AfD-Delegation, weil ihr dieser Begriff offenkundig missfiel. Dass bei Gericht immer ein gewissen Prozessrisiko besteht, musste Rackete, die bei der Europawahl im Juni Spitzenkandidatin der Linken war und mittlerweile im Europaparlament sitzt, nun erkennen. Sie verlor vor dem Landgericht Berlin, welches festhielt, dass „ein gewisser Sachbezug“ der Äußerung nicht abgesprochen werden kann.

Seitens der AfD-Delegation zeigt man sich ob des Gerichtsentscheids naturgemäß zufrieden, und der Europaabgeordnete Markus Buchheit erklärt dazu: „Was die AfD immer wieder betont und auch öffentlich gemacht hat, ist jetzt auch gerichtsfest. Carola Rackete darf als Schlepperin bezeichnet werden. Anders können die Aktivitäten der sogenannten Seenotretter auch nicht bezeichnet werden. Wer vor der nordafrikanischen Küste Flüchtlinge aufs Mittelmeer lockt und diese dann wie ein bestellter Shuttleservice nach Europa bringt, ist ein Schlepper. Punkt.“ Außerdem verspricht Buchheit, „wir werden alles daran setzen, dieses kriminelle Treiben zu unterbinden!“

Prozess gegen AfD verloren: Carola Rackete darf als „Schlepperin“ bezeichnet werden – Zur Zeit

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *