In Sebnitz in Sachsen mussten Zehntklässler am Gymnasium im Sozialkundeunterricht für einen Test ein „Konzept“ gegen die AfD entwerfen. CDU-Kultusminister Christian Piwarz sieht sich nicht bemüßigt, Anfragen zu beantworten. Gleich zwei Skandale in einem.
Im Fach Gemeinschaftskunde/Recht, wie der Sozialkundeunterricht in Sachsen offiziell heißt, mussten die Zehntklässler des Sebnitzer Goethe-Gymnasiums „Konzepte“ gegen den Trend junger Wähler zur Alternative für Deutschland entwerfen.
„Der dramatischste Rechtsruck“
Eine Lehrerin stellte den Schülern eine Aufgabe, bei der zunächst die Wahlergebnisse der 18- bis 24-Jährigen dargestellt wurden. Kommentiert wurde dies durch eine Aussage der Bundeskoordinatorin von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als der „dramatischste Rechtsruck unter jungen Menschen, den die Bundesrepublik seit 1949 innerhalb einer Wahlperiode jemals erlebt hat.“
Testaufgabe: Anti-AfD
Damit hat die gute Bundeskoordinatorin natürlich recht, und es ist gut, dass es so ist. In der Testaufgabe mussten die Schüler dann jedoch zunächst erläutern, warum die Wahl so ausgefallen ist, wie sie ausgefallen ist, und dann ein Konzept entwerfen, „um diesem Trend entgegenzuwirken“. Die Benotung der Schüler hing also davon ab, dass sie Konzepte gegen die zweitstärkste Partei im sächsischen Landtag entwerfen.
„Diskursfähigkeit“
In einer Anfrage forderte die AfD-Abgeordnete Romy Penz in fünf Fragen den CDU-Kultusminister Christian Piwarz dazu auf, zu diesem Vorfall Stellung zu beziehen. Piwarz‘ Antwort ist bezeichnend. Bezüglich der ersten Frage (Was die Lehrerin erwartet habe und wie die Aufgaben bewertet würden) wich Piwarz auf „allgemein bekannte wissenschaftliche Erkenntnisse“ aus und darauf, dass die Schüler „Argumentations- und Diskursfähigkeit“ hätten nachweisen sollen.
Antworten verweigert
Bezüglich der restlichen vier Fragen, welche den eigentlichen Skandal betrafen – nämlich, dass eine Lehrerin eine Klassenarbeitsaufgabe gegen eine demokratische Partei ausgegeben hatte –, verweigerte der Minister die Antwort. Nach Rechtsprechung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes diene das Fragerecht der Abgeordneten allein der Beschaffung von Informationen, nicht aber dazu, die Regierung zu einer Bewertung anzuhalten.
Aushöhlung der Kontrolle der Exekutive durch das Parlament
Das ist der zweite Skandal! Denn die Argumentation des Ministers wäre ja richtig, wenn es in der Anfrage, wie bei linken Anfragen nicht unüblich, um Schwulenrechte in Uganda oder Ähnliches gegangen wäre, was nicht in den Arbeitsbereich der sächsischen Landesregierung fällt. Ein solches Recht des Ministers, Bewertungen abzulehnen, ist notwendig, weil die linke Parlamentshälfte sonst aus dem Landtag ein Studentenparlament machen würde. Die betreffende Lehrerin, deren Verhalten er zu bewerten aufgefordert wurde, ist Minister Piwarz jedoch dienstrechtlich unterstellt. Der einzige Grund, weswegen sie befugt ist, ihre Schüler mit ihrer politischen Haltung zu schikanieren, ist der, dass sie im Namen des Freistaates Sachsen, das heißt im Auftrag und unter der Aufsicht der sächsischen Regierung in Gestalt des Kultusministers Piwarz, Amtsgewalt ausübt. Piwarz weigert sich also, Abgeordneten gegenüber zum Gebrauch staatlicher Hoheitsrechte durch seine Untergebenen Stellung zu beziehen. Damit höhlt Piwarz das Fragerecht der Abgeordneten und damit die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament aus.