Der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke ist vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Höcke bei einer Rede im Mai 2021 in Merseburg die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Wendung „Alles für Deutschland“ wurde in der Vergangenheit aber auch von anderen Personen verwendet, ohne dass diese negative Konsequenzen befürchten mussten. So schrieb die CSU-Politikerin Dorothee Bär noch Anfang 2018 auf Twitter unter einen Beitrag des Journalisten Andreas Kemper „Alles für Deutschland“ und fügte das Emoji mit der Deutschlandflagge hinzu. Der Tweet ist nicht mehr online und nur noch über eine Archivseite zugänglich. Die gebürtige Fränkin war von März 2018 bis Dezember 2021 Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung.
Wie Tichys Einblick in einem seiner Beiträge bemerkt, ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft die gleiche wie die vieler Medien. Demnach kommt es immer auf den Kontext an. Höcke sei eben ein „rechtsextremer Politiker“, so die Argumentation, also müsse die Formulierung bei ihm eben anders bewertet werden. Das würde bedeuten, dass es für die Strafbarkeit nicht auf die Tat selbst ankommt, sondern darauf, wer sie begeht.
CSU-Staatsministerin nutzte „SA-Parole“ | Freilich Magazin (freilich-magazin.com)