Am Mittwoch hat der Schweizer Nationalrat mit 151 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen einen Gesetzesentwurf angenommen, der das Tragen einer Burka oder anderer im islamischen Raum üblicher Kleidungsstücke, die das Gesicht von Frauen verhüllen, verbietet. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 1.000 Schweizer Franken. Zuvor hatte schon die Länderkammer, der Ständerat, dem Gesetzesentwurf zugestimmt.
Dem neuen Gesetz zufolge ist es verboten, das Gesicht an öffentlichen und privaten Orten, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, so zu verhüllen, „dass die Gesichtszüge nicht erkennbar sind“. Ausnahmen von diesem Verhüllungsverbot gibt es für Gotteshäuser, traditioneller Bräuche wie beispielsweise den in der Eisgenossenschaft beliebten Fasnachtsumzügen oder zum Schutz der Gesundheit.
Dass nun in der Schweiz ein Burka-Verbot kommt, zeigt einmal mehr die Bedeutung der direkten Demokratie. Denn beim Beschluss des Verhüllungsverbotes handelt es sich um die Umsetzung der Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“. Im März 2021 hatten bei einer Volksabstimmung 51,2 Prozent der Schweizer diese Volksinitiative unterstützt, und nun hat das Parlament den Auftrag des Volkes erfüllt.
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