Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Sie lässt daher heute (19. November 2019) aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2019 in Berlin die Wohnung des Beschuldigten durchsuchen. Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit gesonderten Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 StGB). In dem vorgenannten Verfahren wurde der Beschuldigte heute auf Grundlage eines Haftbefehles des Amtsgerichts Tiergarten festgenommen. Zudem wurde eine durch das Amtsgericht Tiergarten erlassene Durchsuchungsanordnung vollzogen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in ihrem Ermittlungsverfahren im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor: Der radikal-islamistisch gesinnte Beschuldigte soll seit Januar 2019 damit begonnen haben, die benötigten Bauteile und Chemikalien für den Bau einer Sprengvorrichtung zu beschaffen. Diese sollte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt an einem unbekannten Ort in Deutschland gezündet werden, um eine möglichst große Anzahl an Menschen zu töten und zu verletzen. Unter anderem kaufte er im August 2019 Aceton und im September 2019 Wasserstoffperoxidlösung. Beide Chemikalien werden zur Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs Triacetontriperoxid (TATP) benötigt. Daher ist anzunehmen, dass der Beschuldigte diesen Sprengstoff herzustellen beabsichtigte. Die heutige Durchsuchungsmaßnahme dient dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren.
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