RBB-Intendantin Katrin Vernau (50) hat eine gewaltige Summe an Anwaltskosten aufgehäuft und die RBB-Aufseher sind entsetzt. In der jüngsten Welle des Prunk- und Protz-Skandals des Senders wurden bereits 2,15 Millionen Euro für juristische Untersuchungen ausgegeben.
Ob diese Summe durch Rückforderungen von den ehemaligen Geschäftsführern wieder eingespielt werden kann, bleibt immer mehr in der Schwebe.
Die neueste Rechnung für die Anwaltskosten, die Vernau am Dienstag an die schockierten Rundfunkräte geschickt hat, beläuft sich auf genau 2 155 304,19 Euro. Dieses Geld wurde bereits an fünf Anwaltskanzleien überwiesen. In nur einem Monat ist diese Summe um weitere 280 000 Euro gestiegen.
Ursprünglich hatte Vernau höchstens eine Million Euro Gesamtkosten prognostiziert. Doch allein die Großkanzlei Lutz/Abel hat bereits 1,45 Millionen Euro abgerechnet. Deren Abschlussbericht und die nächste Rechnung werden erst Ende Juni erwartet.
Die hohen Anwaltskosten wurden mit den möglichen Rückforderungen gegen die ehemaligen Geschäftsführer des Senders begründet. Seit dem Beginn des RBB-Skandals, der von Selbstbereicherung, Prunk und Vetternwirtschaft geprägt ist, durchforsten die Anwälte Berge von Akten auf der Suche nach Rechtsverstößen.
Das Ziel ist es, dem RBB juristische Unterstützung für Prozesse gegen die gefeuerten Geschäftsführer zu bieten. Die frühere Intendantin Patricia Schlesinger (61) hat den Sender auf Ruhegeld verklagt und fordert 18.300 Euro pro Monat, während der RBB von ihr 30.000 Euro an Bonuszahlungen zurückfordert. Susann Lange (50), die ehemalige Chefjustitiarin, verlangt 1,8 Millionen Euro bis zur Rente – fürs Nichtstun.
Trotz dieser Pläne hat das Arbeitsgericht dem Sender klargemacht, dass er verpflichtet ist, einen Teil der millionenschweren Ruhegelder zu zahlen. “Ruhegelder sind in den Direktoren-Verträgen seit Jahrzehnten üblich”, stellte der Richter im Prozess von Ex-Justitiarin Lange fest.
Mit dem bald erwarteten Gerichtsurteil wird immer deutlicher: Die millionenschweren Anwaltskosten wird der RBB durch Rückforderungen kaum zurückgewinnen können. Und wer zahlt dafür? Wir alle – mit unseren Rundfunkgebühren. Ein Skandal, der uns alle betrifft und eine offene Diskussion über die Verwendung und Kontrolle öffentlicher Mittel erfordert.