Im Prozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte Anwar R. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das OLG Koblenz sprach den 58-Jährigen unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mordes schuldig.
Im nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Auf der Anklagebank saß ein ehemaliger Vernehmungschef eines syrischen Geheimdienst-Gefängnis.
Der 58-jährige Angeklagte Anwar R. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen schuldig gesprochen.
Der im April 2020 begonnene Prozess ging am 108. Verhandlungstag zu Ende. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hatte international Aufsehen erregt.
Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. in den Jahren 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Der 58-Jährige soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 30 Gefangene seien gestorben.
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