🔥 1000 Seiten, null Wirkung? Der große Schlag gegen die AfD wird zum Bumerang!
Was als politischer Todesstoß gedacht war, entlarvt laut Kritikern vor allem den Zustand von Regierung und Verfassungsschutz selbst – und stärkt am Ende genau jene Partei, die man stoppen wollte.
Month: February 2026
Urteil: AfD darf vorerst nicht “gesichert rechtsextrem” genannt werden; Professor Patzelt sieht in dem Gerichtsbeschluss das Ende des AfD-Verbotsverfahrens

Screenshot YouTube/Apollo-News
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur AfD-Einstufung hat Professor Werner Patzelt ein interessantes Interview gegeben. Laut Patzelt wurde die ursprüngliche Einstufung der AfD als rechtsextrem politisch motiviert genutzt, um die Partei zu diskreditieren und ihr die demokratische Legitimität abzusprechen. Doch das sei vorerst gescheitert.
In einem Interview mit Apollo-News kommentiert und analysiert der Politikwissenschaftler Professor Werder Patzelt die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Einstufung der AfD als “gesichert rechtsextrem” durch den Bundesverfassungsschutz in einem Eilverfahren aufzuheben.
Gerichtsurteil kippt die Einstufung “gesichert rechtsextrem”
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die AfD bislang nicht gesichert als rechtsextrem eingestuft werden kann. Das Hauptverfahren steht noch aus, dennoch ist die bisherige mediale und politische Darstellung der AfD als “gesichert rechtsextrem” vorerst vom Tisch. Patzelt betont, dass der Partei als Ganzes keine verfassungsfeindliche, rechtsextreme Haltung zugeschrieben werden kann.
Ablehnung der Verfassungsschutz-Argumentation zum Begriff “Remigration”
Das Gericht stellt fest, dass die Behauptung, die AfD verfolge das Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen, nicht ausreichend belegt ist. Der Begriff “Remigration” sei unklar und lasse verschiedene Interpretationen zu, weshalb er kein hinreichendes Beweismittel für eine verfassungswidrige Zielsetzung darstellt.
Politische Motivation hinter der Einstufung: AfD sollte diskreditiert werden
Laut Professor Patzelt wurde die Einstufung der AfD als rechtsextrem politisch motiviert genutzt, um die Partei zu diskreditieren und ihr die demokratische Legitimität abzusprechen. Aber die AfD bestreitet nicht das demokratische Mehrparteiensystem, das Recht auf Opposition und Volksabstimmungen.
Das Urteil zeige, so Patzelt, dass deutsche Gerichte immer noch unabhängig von politischem Druck urteilen und den Rechtsstaat schützen. Sie prüfen sorgfältig, ob verfassungsfeindliche Ziele tatsächlich vorliegen, und urteilen nicht aufgrund politischer Mehrheitsmeinungen.
Wechsel an der Spitze des Bundesamts für Verfassungsschutz
Der neue Präsident des Verfassungsschutzes distanziert sich vom Vorgehen seines Vorgängers, der die AfD besonders scharf bekämpfte. Es ist nicht eindeutig, ob dieser Führungswechsel zu einer grundsätzlichen Änderung der Verfassungsschutz-Politik führt.
Die Aufhebung der Einstufung könne der AfD in zweierlei Hinsicht helfen. So werden rechtliche Einschränkungen bei der Nutzung des Begriffs “gesichert rechtsextrem” gegenüber der Partei erwartet. Und AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst könnten sich gegen Diskriminierung wegen der früheren Einstufung besser wehren.
AfD bundesweit im Aufwind
Die AfD benötigt laut Patzelt keinen zusätzlichen Rückenwind, da viele Wähler die Partei aufgrund wahrgenommener Unzulänglichkeiten der etablierten Parteien unterstützen.
Was ist mit der Zukunft der Remigrationsdebatte?
Obwohl das Gericht den Begriff “Remigration” als unklar bewertet, wird die Debatte politisch weitergeführt, da Fragen der Rückführung nicht bleibeberechtigter Migranten weiterhin politisch relevant sind. Die AfD-Gegner werden das Thema vermutlich nutzen, solange kein besseres Angriffsthema vorhanden ist.
Professor Patzelt sieht in dem Gerichtsbeschluss das Ende des AfD-Verbotsverfahrens | FREIE WELT
Neutralitätsverstoß vor Thüringer Landtagswahl: Verfassungsgericht rügt CDU-Landräte

Im Streit um einen umstrittenen Wahlaufruf kurz vor der Landtagswahl 2024 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof deutliche Worte gefunden. 17 Landräte und Oberbürgermeister hatten sich wenige Tage vor dem Urnengang öffentlich gegen die Parteien AfD und BSW positioniert. Nach Auffassung des Gerichts verstieß dieses Vorgehen gegen das verfassungsrechtlich verankerte Neutralitätsgebot für Amtsträger. Aus Sicht der AfD ist damit höchstrichterlich festgestellt, dass staatliche Funktionsträger unzulässig in den Wahlkampf eingegriffen haben.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, wertet die Einschätzung des Gerichts als schwerwiegenden Befund. „Wenn selbst das Verfassungsgericht einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot feststellt, ist das eindeutig“, so der Politiker in einer Aussendung. CDU-Amtsträger hätten ihre Amtsautorität missbraucht, „um gezielt gegen die AfD Stimmung zu machen“. Wer als staatlicher Funktionsträger offen in den Wahlkampf eingreife, versuche, Wahlergebnisse politisch zu beeinflussen. „Das ist eine Form der Wahlmanipulation. Freie und faire Wahlen sehen anders aus“, kritisiert er.
Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass der offene Brief mit der ausdrücklichen Wahlempfehlung gegen die AfD und das BSW nicht mit der gebotenen staatlichen Zurückhaltung vereinbar war, wie inSüdthüringen berichtet. Der umstrittene Appell war kurz vor der am 1. September 2024 stattfindenden Landtagswahl veröffentlicht worden. Unter dem Logo des Wartburgkreises warnten die Unterzeichner vor politischen Kräften, die sie als „extremistisch“ einstuften. In dem Schreiben hieß es: „Um unsere Landkreise und Städte würden Firmen und Investoren einen großen Bogen machen, wenn Extremisten hier Verantwortung hätten.“
Zu den Unterzeichnern gehörten die Landräte Michael Brodführer (CDU), Peggy Greiser (SPD) und Christian Herrgott (CDU) sowie Suhls Oberbürgermeister André Knapp (CDU). Die Mehrheit der Beteiligten ist Mitglied der CDU oder der SPD. Zwei der Unterzeichner waren parteilos. Der Aufruf fand breite mediale Resonanz. Zudem nutzte die CDU ihn in einer mehrseitigen Anzeige unter dem Titel „Höcke stoppen. CDU wählen“.
Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, wie es das Verhalten der kommunalen Spitzenbeamten bewertet. Mit Blick auf den Wahlaufruf erklärte Präsident Klaus-Dieter von der Weiden: „Das hätten sich die Landräte und Oberbürgermeister in dieser Form verkneifen sollen.“ Als Amtsträger hätten sie „eindeutig“ und „eklatant“ ihre Neutralitätspflicht verletzt. Es gebe keine Rechtfertigung dafür. Die öffentliche Verhandlung solle auch als Signal verstanden werden, „dass sich so etwas nicht wiederholt“. Der Gerichtspräsident betonte eingangs, dass eine mündliche Verhandlung in einem Wahlprüfungsverfahren selten sei. Umso größer sei daher die Bedeutung des Falls für die künftige Abgrenzung zwischen Amtsführung und parteipolitischem Engagement.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Wahlanfechtung des Landwirts und Direktkandidaten der Kleinpartei Werteunion, Alf Schmidt. Er hatte nach der Wahl Einspruch eingelegt. Zwar erkannte der Landtag im Juni einen „beachtlichen Wahlfehler“ an, sah jedoch keine ausreichende Verzerrung des Ergebnisses, um eine Neuwahl anzuordnen. Nun wird vor dem Verfassungsgericht erneut geprüft, ob die Intervention der Amtsträger mandatsrelevant war. Ralf Ludwig, Schmidts Anwalt, formulierte die Maßstäbe wie folgt: „Man sollte eine Wahl wiederholen, wenn sie nicht unter fairen Bedingungen erfolgte“.
Das Gericht führte sowohl Argumente für als auch gegen eine Wiederholung der Wahl an. Für eine mögliche Mandatsrelevanz spricht, dass der Aufruf in der heißen Phase des Wahlkampfs veröffentlicht wurde und dass Landräte sowie Bürgermeister in der Bevölkerung besonderes Vertrauen genießen. Gegen eine Neuwahl könne ins Feld geführt werden, dass sich nicht exakt beziffern lässt, wie viele Wähler durch den Appell tatsächlich beeinflusst wurden. Zudem war der Wahlkampf von zahlreichen Themen geprägt. Auch die Vertreterin des Landes, Anwältin Roya Sangie, führte aus, dass die beteiligten Amtsträger nicht um ihre eigenen Positionen gekämpft hätten, da sie selbst nicht zur Wahl standen. Dem hielt Alf Schmidt mit scharfen Worten entgegen: „Beschissen ist beschissen.“ Ein derartiger Fehler dürfe in einer Demokratie nicht vorkommen.
Ob die festgestellte Verletzung der Neutralitätspflicht zu einer Wiederholung der Landtagswahl führt, ist offen. Die Entscheidung liegt nun bei den neun Richtern des Verfassungsgerichtshofs. Das Urteil soll am 29. April verkündet werden.
Heizungsgesetz gekippt – Achtung Wählerfang

Angeblich wurde die politische Missgeburt Heizungsgesetz gekippt. Die Bürger sollen wieder die freie Wahl haben, welche Heizung sie bevorzugen. Die Überraschung und Erleichterung war spürbar. Selbst scharfe Analytikerinnen wie Joana Cotar sparten nicht mit Lob. Scheinbar hatte Friedrich Merz endlich einmal eines seiner zahlreichen Wahlversprechen eingelöst.
Der Haken steckt wie häufig im Kleingedruckten. Ab 2029 müssen die Anbieter eine wachsende Quote „grünes Gas“ oder „grünes Öl“ in ihre Lieferungen mischen. Grünes Gas wird beispielsweise aus Biomethan gewonnen. Grünes Öl ist synthetischer Brennstoff, der auf der Basis von grünem Wasserstoff hergestellt wird. Sie werden auch als „E-Fuels“ bezeichnet. Ab 2029 soll den Plänen der Regierung zufolge mit einer Quote von zehn Prozent begonnen werden. Das muss man sich vorstellen wie bei der unsäglichen CO2-Abgabe. Die wurde beschlossen, trat erst nach ein paar Jahren mit einer relativ niedrigen Erhöhung in Kraft und hat mittlerweile einen Preis von 55 Euro pro Tonne erreicht. 2026 steigt er auf 65 Euro. Dieser CO₂-Preis verteuert seit 2021 fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel, um den „Klimaschutz“ zu fördern. Diese politisch festgelegte stufenweise Verteuerung wird nun durch die grüne Gas- und Ölquote noch forciert.
Im Koalitionspapier steht, in der ersten „Treppenstufe“ solle der Bio-Anteil 10% betragen. Wie hoch der Anteil bei der nächsten Stufe ansteigt, wird erst noch festgelegt. Bereits jetzt ist erkennbar, dass Grüngas und Grünöl in ein paar Jahren nicht mehr bezahlbar sein werden. Das ist kein handwerklicher Fehler, das ist so gewollt.
Friedrich Merz hat das bereits vor seiner Wahl angekündigt, er wolle Gas und Öl so teuer machen, dass die Leute von selbst auf Wärmepumpen umsteigen. Dieser Ankündigung folgt nun die Tat.
Heizungsgesetz gekippt – Achtung Wählerfang – Vera Lengsfeld
Chaos im Innenministerium: Minister kennt nicht einmal Zahl der Asylanten im Land

Foto: BMI / Egon Weissheimer / Parlamentsdirektion/Thomas Topf
Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Harald Schuh wollte von ÖVP-Innenminister Gerhard Karner wissen, wie viele Asylanten sich in Österreich aufhalten – und Karner konnte diese Frage nicht beantworten.
Politik der Show-Effekte führt zu Chaos
Schuh hatte sich in einer parlamentarischen Anfrage an den Minister nach den Zahlen zu Asylberechtigten im Land erkundigt. Karner hatte jedoch keine konkreten Zahlen parat. Schuh zeigte sich empört und fragte sich: „Wie will man eine verantwortungsvolle Sicherheits- und Migrationspolitik gestalten, wenn man nicht einmal weiß, wer sich im eigenen Land aufhält?“ Dieses Chaos sei das direkte Ergebnis einer Politik, die auf Show-Effekte statt auf echte Lösungen setze, merkte er an. Für ihn steht fest, dass die ÖVP jede Kontrolle verloren habe.
Führten Aberkennungen zu Abschiebungen? Karner weiß es nicht!
Auch andere Zahlen sind alles andere als ermutigend: 23.752 Aberkennungsverfahren wurden zwischen 2020 und 2024 eingeleitet, allerdings wurde nur 5.035 mal der Asylstatus am Ende wirklich aberkannt. Und auch hier scheint Karner wenig informiert zu sein: Ob diese Personen dann wirklich außer Landes gebracht wurden, kann er ebenfalls nicht beantworten und beruft sich – wie so oft – auf fehlende Statistiken. „Einem Asylbetrüger den Status am Papier abzuerkennen, ihn aber im Land zu lassen, ist die sicherheitspolitische Kapitulation“, kommentierte Schuh das Gebaren des Innenressorts.
Neue Anfrage soll Chaos aufklären
Schuh will sich mit den mageren Zahlen nicht zufriedengeben und mit einer neuen, noch umfangreicheren Anfrage erneut nachhaken. „Die Menschen haben ein Recht auf Wahrheit und vor allem auf Sicherheit.“ Er und seine Partei wollen am Thema dranbleiben und das „systematische Versagen weiter aufdecken“. Sein Fazit: Offenbar habe der Innenminister keine Lust, grundlegende Daten aus seinem Ressort in Erfahrung zu bringen. Da wollen ihm die Freiheitlichen auf die Sprünge helfen.
Chaos im Innenministerium: Karner kennt nicht einmal Zahl der Asylanten im Land – Unzensuriert
Lünen: Massenschlägerei zwischen Syrern und Irakern wegen unerwünschter Beziehung

In Lünen (Nordrhein-Westfalen) haben sich am Mittwochabend zwei Familien eine wüste Schlägerei vor einer McDonald’s-Filiale geliefert. Hintergrund war offenbar die unerwünschte Beziehung zwischen zwei jungen Mitgliedern der jeweils syrisch-kurdischen und irakisch-kurdischen Familie.
Am Mittwochabend (25. Februar) kam es auf einem Parkplatz vor einem Schnellrestaurant in der Straße Engelswiese in Lünen zu einer Schlägerei, bei der vier Personen leicht verletzt wurden.
Gegen 19 Uhr machten Zeugen die Beamten der Polizeiwache Lünen auf Streitigkeiten einer Personengruppe auf einem angrenzenden Parkplatz aufmerksam. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte eine körperliche Auseinandersetzung zwischen drei Männern (55 Jahre, 31 Jahre und 22 Jahre alle aus Lünen) und einer Frau (24 Jahre aus Lünen) fest. Dabei wurden alle vier Personen leicht verletzt und mussten in Krankenhäusern behandelt werden. Durch das schnelle und konsequente Einschreiten konnten die Polizeibeamten weitere Straftaten unterbinden.
Nach ersten Erkenntnissen sind familiäre Streitigkeiten der Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung. Daher führten die Polizeibeamten vor Ort mehrere Gefährderansprachen durch.
POL-DO: Nach Schlägerei in der Straße Engelswiese: Vier Personen in Lünen leicht … | Presseportal
„Hier spricht man Deutsch“: Klares Zeichen gegen Parallelgesellschaften in Linz

Nicht nur in Wien zeigen sich Ausmaß und Folgen des Bevölkerungsaustauschs immer deutlicher, sondern auch in Linz. In der oberösterreichischen Hauptstadt waren zum 1. Jänner 2026 exakt 66.357 Ausländer mit Hauptwohnsitz gemeldet, was 30,9 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Rund 10.000 Ausländer stammen dabei aus nur drei islamischen Staaten, nämlich aus der Türkei, Syrien und Afghanistan.
Die von der Stadt Linz veröffentlichten Zahlen verdeutlichen auch, dass in manchen Stadtteilen die Einheimischen zur Minderheit im eigenen Land bzw. in der eigenen Stadt werden. In Kleinmünchen-Auwiesen beträgt der Ausländeranteil 38,5 Prozent, im Franckviertel 38,9 Prozent, am Bulgariplatz 45,4 Prozent und im Industriegebiet-Hafen sogar 66,3 Prozent.
Mit der Masseneinwanderung verändert sich nicht nur das Stadtbild, sondern wird zunehmend die deutsche Sprache in den Hintergrund gedrängt. So hat etwa in den Linzer Pflichtschulen bereits mehr als die Hälfte der Schüler keine deutsche Muttersprache mehr.
Vor diesem Hintergrund setzt die FPÖ Linz mit dem Plakat „Hier spricht man Deutsch“ ein klares Zeichen für verbindliche Regeln im Zusammenleben. Für den Linzer FPÖ-Chef Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml ist klar: „Deutschkenntnisse sind keine Nebensächlichkeit, sondern die Grundvoraussetzung für Integration, Bildungserfolg und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer dauerhaft in Linz leben will, muss unsere Sprache lernen. Deutsch ist der Schlüssel zu Bildung, Arbeit und erfolgreicher Integration in unsere Gesellschaft. Ohne gemeinsame Sprache entstehen Parallelgesellschaften, und genau das dürfen wir nicht zulassen“, betont Raml.
Insbesondere fordern die Linzer Freiheitlichen, dass Sozialleistungen und Wohnungsvergaben an Deutschkenntnisse und Integrationswillen gekoppelt werden.
Verfassungsschutz Brandenburg führt Hunderte Fake-Accounts
Der Verfassungsschutz Brandenburg betreibt nach eigenen Angaben 287 Fake-Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und TikTok. Das brandenburgische Innenministerium bestätigte die Zahl auf Anfrage der AfD-Landtagsfraktion, verweigerte jedoch detaillierte Angaben.
Vorwürfe gegen staatliche Fake-Accounts
Die innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag in Brandenburg, Lena Kotré, warnt vor erheblichen Risiken durch staatliche Fake-Accounts in sozialen Netzwerken. Diese würden Nutzer täuschen und könnten zur missbräuchlichen Überwachung eingesetzt werden. Zudem bestehe der Verdacht, dass sie als Agent Provocateur agieren, also gezielt zu strafbaren Äußerungen anstiften, um Betroffene anschließend zu belasten. Laut Kotré bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass rassistische oder hetzerische Inhalte teilweise von staatlicher Seite stammen. Solche Beweise wären vor Gericht jedoch nicht verwertbar.
Kontext: Beobachtung durch den Verfassungsschutz
Der brandenburgische AfD-Landesverband wird seit 2020 vom Verfassungsschutz als angeblicher Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen beobachtet. Die ehemalige “Junge Alternative” wurde aufgrund angeblich “gesammelter Erkenntnisse ” als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vergleichbare Einsätze von Fake-Accounts sind auch aus anderen Bundesländern bekannt, etwa aus Sachsen und Berlin (dort 236 Accounts).
Politische Einordnung
Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Staat selbst zur Entstehung eines verzerrten Bildes von angeblicher “rechter Hetze” beiträgt. Als historisches Beispiel wird der NSU-Komplex genannt, bei dem V-Leute in extremistische Strukturen eingebunden waren. Die AfD-Fraktion fordert mehr Transparenz bei nachrichtendienstlichen Methoden, um demokratisches Vertrauen nicht zu gefährden.
Verfassungsschutz Brandenburg führt Hunderte Fake-Accounts | FREIE WELT
Asylpolitik im Schatten: Thüringer Ministerium verweigert AfD Auskunft zu neuen Asylheimen

Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat der AfD-Fraktion im Landtag konkrete Auskünfte zu geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylwerber verweigert. Dies geht aus der Antwort auf eine Dringlichkeitsanfrage des AfD-Abgeordneten Daniel Haseloff hervor.
Hintergrund der Anfrage sind Berichte, denen zufolge die Landesregierung ein neues Konzept für die Erstaufnahme von Asylwerbern erarbeitet und mit mehreren Kommunen über mögliche Standorte spricht. Der AfD-Abgeordnete wollte daher wissen, mit welchen Kommunen bereits Gespräche über künftige Standorte geführt wurden und welche Ergebnisse diese bislang erbracht haben.
In ihrer Antwort macht die Landesregierung jedoch deutlich, dass sie hierzu keine inhaltlichen Angaben machen möchte. Für beide Fragen wird das Informationsverweigerungsrecht gemäß Artikel 67 Absatz 3 Nummer 2 der Thüringer Verfassung in Anspruch genommen. Dies wird damit begründet, dass die Anfrage laufende, noch nicht abgeschlossene Verhandlungen und Entscheidungsprozesse betreffe. Eine Offenlegung könnte demnach den erfolgreichen Abschluss gefährden. Auch die Mitteilung von Zwischenergebnissen berge laut dem Ministerium die Gefahr, den Fortgang der Gespräche sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines Gesamtkonzepts zu beeinträchtigen.
Auf die Frage, wann das angekündigte Konzept vorgelegt werden solle, hieß es, der Zeitpunkt der abschließenden Bewertung und Entscheidung könne derzeit nicht verbindlich mitgeteilt werden. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch, das Konzept zur Neuordnung der Erstaufnahmestruktur im Freistaat Thüringen im ersten Halbjahr 2026 vorzulegen.
Bereits Ende 2025 war bekannt geworden, dass in Thüringen ein neues Ankunftszentrum für Asylwerber entstehen soll. Damit soll die bisherige und oft in die Kritik geratene Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl ersetzt werden. Nach Angaben der zuständigen Ministerin Beate Meißner (CDU) sollte in den folgenden Monaten ein neues Konzept für die Erstaufnahme von Asylwerbern vorgestellt werden. Dieses sehe einen zentralen Standort sowie mehrere kleinere Einrichtungen vor.
Auch damals schon wollte sich die Ministerin zu konkreten Orten nicht äußern. „Ich stehe mit infrage kommenden Kommunen im Gespräch“, sagte sie lediglich. Zugleich stellte sie klar, dass die neue Struktur nicht die Dimensionen der bisherigen Einrichtung in Suhl erreichen solle. „Wir werden aus den Fehlern von Suhl lernen und deshalb auf keinen Fall wieder eine derartige Größenordnung an einem Standort vorhalten.“ Der Mietvertrag für die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl wurde zum November gekündigt. Bis Ende November 2026 soll der Standort vollständig geräumt werden. „In dieser Zeit werden wir die Erstaufnahme in Thüringen neu regeln“, erklärte die Ministerin.
Frankfurt/Main: Verdacht der sexuellen Nötigung – Marokkaner am Flughafen festgenommen
Am 24. Februar haben Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt einen 20-Jährigen vorläufig festgenommen, welcher von den spanischen Behörden wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gesucht wurde. Zudem wird ihm Urkundenfälschung vorgeworfen.
Der marokkanische Staatsangehörige hatte zur Ausreisekontrolle nach Dublin eine verfälschte französische Identitätskarte vorgelegt, was die Beamten bei der Überprüfung jedoch feststellten. Im weiteren Verlauf der Kontrolle ergab sich zudem ein Fahndungstreffer zur Auslieferung an die spanischen Behörden. Diese werfen dem Beschuldigten vor, im Juni 2025 in einem Nachtclub in Zaragoza eine Frau sexuell genötigt zu haben. Der Mann wurde durch die Bundespolizisten an die Justiz überstellt. Zudem leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein.
BPOLD FRA: Verdacht der sexuellen Nötigung – 20-Jähriger am Flughafen festgenommen | Presseportal

