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Zwar war im Mai 2024 die Verabschiedung des sogenannten „Pandemievertrags“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gescheitert, doch war schnell klar, dass dies nur „aufgeschoben, nicht aufgehoben“ gemeint war.
Änderungen bei Gesundheitsvorschriften
Morgen, Mittwoch, geht es in die nächste Runde, wenn Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO im Ausschuss für öffentliche Gesundheit in Brüssel diskutiert werden. Dabei will die EU eine Empfehlung für die Annahme dieser Änderungen durch die 27 Mitgliedsstaaten aussprechen.
Folgen der morgigen Zustimmung
„Wissen Sie, was das für uns bedeutet?“, fragt der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser und erklärt:
Im Falle einer Annahme dieser IGV-Anpassungen würden wir der WHO zu allen Fragen einer Pandemie die absolute Deutungshoheit übertragen: ‚Wie gefährlich ist das Virus?‘ ‚Wann gilt man als krank?‘ ‚Welche Gegenmaßnahmen sind wirksam und welche nicht?‘
Selbst experimentelle Substanzen dürften in Zukunft von der WHO für alternativlos erklärt werden. Indem die WHO „relevante Gesundheitsprodukte“ neu definiert, können dann auch nicht oder nicht ausreichend getestete Zell- und Gentherapien als „Lösung“ eines Problems erklärt werden – und Widerspruch sei verboten, so Hauser.
WHO-Wahrheitsmonopol
Die Staaten müssten „dieses WHO-Wahrheitsmonopol“ durchsetzen, selbst wenn ihre eigenen Wissenschaftler zu gegenteiligen Erkenntnissen gelangten. Der WHO-Generaldirektor könnte künftig einseitig und ohne Kontrolle durch die Mitgliedstaaten einen Pandemie-Notfall ausrufen. Ein potenzielles Risiko genügt, um eine solche Krise zu erklären.
Eine gravierende Machtverschiebung, die die Souveränität der Staaten aushöhlt.
Überwachung der Staaten
Außerdem will die WHO in jedem Land eine eigene IGV-Behörde einrichten, die die Anwendung der IGV und der Beschlüsse der WHO sicherstellen soll. Zudem sollen die reicheren Staaten den Aufbau eines medizinischen Komplexes in Entwicklungsländern mitfinanzieren – eine Maßnahme, die nicht nur finanziell, sondern auch politisch fragwürdig ist.
Abänderungsantrag im EU-Parlament
Hauser brauchte einen Abänderungsantrag zum morgigen Geschäftsakt in den EU-Ausschuss ein, indem er die EU und die Mitgliedsstaaten auffordert, den Änderungen der IGV-Vorschriften nicht zuzustimmen. Er argumentiert:
Es kann nicht sein, dass eine einzelne Person, die niemals von irgendjemandem gewählt wurde, über die öffentliche Gesundheit in Österreich entscheidet!
War nur „aufgeschoben“, nicht aufgehoben“: WHO treibt „Pandemievertrag“ weiter – Unzensuriert