Ein nackter, mit einem Messer bewaffneter Mann betritt eine Kirche im französischen Brive-la-Gaillarde. Die Polizei eröffnet das Feuer und tötet ihn (Video)

Die größte Verwirrung herrschte am frühen Nachmittag des 22. Januar im Stadtzentrum von Brive (Corrèze), als ein Mann gegen 14.30 Uhr von mehreren Zeugen dabei beobachtet wurde, wie er nackt in die Stiftskirche Saint-Martin ging.

Der Mann wurde dabei beobachtet, wie er ein Auto in der Rue Carnot, einige Dutzend Meter entfernt, stehen ließ (…).
Mit einem Messer bewaffnet soll er zum Altar gegangen sein und mehrmals mit der Waffe auf sich selbst eingeschlagen haben. Die Rettungs- und Polizeikräfte waren sehr schnell vor Ort (…).

Nach unseren Informationen wurde der bedrohlich wirkende 40-jährige Mann von den Ordnungskräften erschossen. Die Kriminalpolizei von Limoges wird am Tatort erwartet (…).

Le Montagne

Mehreren Quellen zufolge soll der Mann, dessen Identität noch nicht bekannt ist, erschossen worden sein. (…)

Radio Totem

„Hitlergruß“: Parlament schützt Grüne vor Auslieferung und möglicher Freiheitsstrafe

Olga Voglauer drohte eine Gefängnisstrafe wegen übler Nachrede. Doch ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne ließen eine Auslieferung und damit eine behördliche Verfolgung nicht zu.
Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

Die grüne Generalsekretärin und Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer muss sich keiner strafrechtlichen Privatklage stellen. ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne stimmten gegen die Auslieferung, die FPÖ dafür.

Voglauer in zivilrechtlichem Verfahren verurteilt

Um die Auslieferung ersuchte das Landesgericht Klagenfurt, um Voglauer behördlich verfolgen zu können. Sie hatte auf dem Kurznachrichtendienst X die unwahre Behauptung publiziert, dass der politische Aktivist Martin Sellner bei einer Veranstaltung in Saarbrücken, Deutschland, den Hitlergruß gezeigt haben soll. Für diese Verleumdung wurde Voglauer in einem zivilrechtlichen Verfahren bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro sowie zu einem Widerruf verurteilt.

Strafrechtliche Privatklage

Diesem Urteil folgte nun auch eine strafrechtliche Privatkalge gegen die grüne Abgeordnete wegen übler Nachrede (Paragraf 111 Strafgesetzbuch). Ihr drohten somit eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Schützende Hand von ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne

Heute, Mittwoch, war es dann im Parlament soweit: Der Immunitätsausschuss hatte zu entscheiden, ob Olga Voglauer dem Landesgericht Klagenfurt ausgeliefert werden soll, oder nicht. Wenig überraschend hielten ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne aber die schützende Hand über ihre Abgeordneten-Kollegin – und zwar mit der Begründung, dass Voglauer die Falschbehauptung des „Hitlergrußes“ im politischen Zusammenhang getätigt habe.

Parlament entscheidet mit zweierlei Maß

Da fragt man sich schon, ob sich die Abgeordneten alles erlauben können. Schließlich ist so eine Verleumdung, jemand habe Wiederbetätigung durch Zeigen eines Hitlergrußes betrieben, keine Kleinigkeit. Auffallend ist zudem, dass der Immunitätsausschuss im Parlament bei FPÖ-Politikern zuletzt oft einen politischen Zusammenhang verneinte und die Abgeordneten ausgeliefert wurden.

„Hitlergruß“: Parlament schützt Grüne vor Auslieferung und möglicher Freiheitsstrafe – Unzensuriert

Aschaffenburg: Afghane ersticht im Park mindestens 2 Menschen, darunter ein Kleinkind

UPDATE: Täter ist abgelehnter Asylbewerber

Die Polizei nahm den 28 jährigen Ausländer, der nach Angaben des Spiegels Enamullah O. heißen soll, in der Nähe des Parks fest. Er lebte zuvor in einer Asylunterkunft in der Region. Der Migrant war vollziehbar ausreisepflichtig, wie die Welt berichtete.

Nach Angaben der Bild-Zeitung soll der Afghane bereits in der Vergangenheit psychisch auffällig geworden sein. Der Welt-Reporter Tim Röhn schrieb zudem auf X, der Tatverdächtige habe bereits in der Vergangenheit Straftaten begangen. Wie die Lokalzeitung „Main Echo“ berichtete, soll er die Kindergartengruppe gezielt angegriffen haben.

Bluttat von Aschaffenburg: Täter ist abgelehnter Asylbewerber

Der Tatort: Park Schöntal Schöntal – Google Maps

Mindestens zwei Menschen, darunter ein Kind, sind bei einer Messerattacke in einem historischen, aber inzwischen von Kriminalität heimgesuchten Park in einer bayerischen Stadt getötet worden.

Die Polizei sperrte den Schöntal-Park in der Nähe des Stadtzentrums der bayerischen Stadt Aschaffenburg am Mittwochmittag ab, nachdem „mehrere“ Menschen niedergestochen worden waren. Wie die Polizei später mitteilte, starben zwei Menschen, ein Erwachsener und ein Kind, und zwei Personen wurden in einem „ernsten“ Zustand im Krankenhaus behandelt.

Zunächst wurden zwei Verdächtige festgenommen, aber einer von ihnen wurde schnell wieder freigelassen und als Zeuge behandelt. Eine nahe gelegene Bahnstrecke wurde ebenfalls gesperrt, da der Verdächtige versucht haben soll, über die Gleise zu fliehen. Die Behörden haben noch keine Informationen über die Hintergründe des Angriffs oder das Motiv des mutmaßlichen Messerstechers bekannt gegeben. Die Polizei sagt jedoch, es bestehe keine weitere Gefahr für die Öffentlichkeit und sie glaube, dass sie den einzigen Angreifer festhalte.

Child Among Dead in Mass Stabbing at German Park, Knifeman Arrested

Laut den Ermittlern wurde ein Mann festgenommen. Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich um einen 28-jährigen Afghanen handeln. Eine Augenzeugin berichtete dem „Main-Echo“, dass der Mann „im Schwitzkasten“ abgeführt wurde. Weitere Tatverdächtige gebe es nicht. Zuvor hatten die Ermittler auf „X“ von zwei vorläufigen Festnahmen gesprochen. Dies korrigierten sie später: Die zweite Person sei ein Zeuge, der vernommen werde.

Bayern: Mann und Kind in Aschaffenburg erstochen – Verdächtiger gefasst | News | BILD.de

EU “Menschenrechtsgerichtshof” hält an der undemokratischen Annullierung der Wahlen in Rumänien fest

European Court of Human Rights (ECtHR),Wikimedia Commons , Adrian , Grycuk, CC-BY-SA-3.0-PL

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Einspruch des unabhängigen Kandidaten Călin Georgescu gegen die beispiellose Annullierung der Präsidentschaftswahlen 2024 durch das rumänische Verfassungsgericht (CCR) zurückgewiesen und damit die drastische politische Krise des Landes weiter verschärft.

In seiner Entscheidung vom Dienstag, 21. Januar, erklärte der EGMR, dass seine Mitglieder einstimmig dafür gestimmt haben, den Antrag des nationalistischen Spitzenkandidaten auf eine Eilentscheidung abzulehnen, da eine solche Maßnahme nur in Ausnahmefällen angewandt wird, wenn den Antragstellern unmittelbare Gefahr droht. Ein normales Urteil in diesem Fall wird jedoch erst Monate später erwartet – höchstwahrscheinlich nicht so rechtzeitig, dass es vor der Wiederholung der Wahlen im Mai noch etwas bewirken könnte.

Der internationale Menschenrechtsgerichtshof war Georgescus letzter Ausweg, um die Entscheidung des CCR rückgängig zu machen, die er als „formalisierten Staatsstreich“ bezeichnete, nachdem seine Klage bereits vom rumänischen Berufungsgericht abgewiesen worden war. Der CCR hatte die Wahl zunächst wegen der auf TikTok geäußerten Vorwürfe einer russischen Einmischung annulliert, obwohl in der Folge keine schlüssigen Beweise dafür veröffentlicht wurden.

Sowohl pro-europäische als auch euroskeptische Oppositionsparteien haben die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung und eine neu organisierte Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten gefordert, die aus der annullierten ersten Runde als Sieger hervorgingen: Gerogescu und Elena Lasconi von der liberalen, EU-freundlichen Save Romania Union (USR; Renew).

Die drei nationalistischen Parteien – die Allianz für die Union der Rumänen (AUR; Europäische Konservative und Reformisten) und zwei ihrer extremeren Ableger, SOS Rumänien und POT – sowie Lasconis USR beschuldigen das CCR, von den regierenden Parteien des Establishments, der Sozialdemokratischen Partei (PSD; Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten, S&D) und der Mitte-Rechts-Partei der Nationalliberalen (PNL; Europäische Volkspartei), beeinflusst zu werden.

Lasconi kritisierte vor allem den sozialistischen Premierminister Marcel Ciolacu (PSD), der „die Demokratie zerstört“ habe, indem er eine Wiederholung der Wahl durch das mit Sozialisten besetzte Gericht erzwungen habe, weil er bei der Präsidentschaftswahl den dritten Platz belegt habe und daher von der Stichwahl ausgeschlossen worden sei, sowie den amtierenden Staatschef Klaus Iohannis (PNL), den „illegalen Mieter“ des Präsidentenpalastes, der sich weigerte, nach Ablauf seiner Amtszeit zurückzutreten.

Die AUR stellte sich hinter Georgescu und organisierte eine Reihe von Großdemonstrationen in der Hauptstadt, von denen die größte fast hunderttausend Menschen anzog. Umfragen zeigen, dass eine klare Mehrheit der Rumänen (62 %) mit den Oppositionsparteien darin übereinstimmt, dass die Annullierung der Wahlen unrechtmäßig war, und nur jeder Dritte der Meinung ist, dass die CCR die richtige Entscheidung getroffen hat.

Die Präsidentschaftswahlen, sowohl die erste als auch die zweite Runde, werden im Mai wiederholt, aber es ist noch nicht klar, ob Georgescu überhaupt antreten darf – obwohl er laut Hochrechnungen allen anderen möglichen Herausforderern voraus ist. Zu den vier anderen Kandidaten, die wahrscheinlich antreten werden, gehören Lasconi, der unabhängige Bürgermeister von Bukarest Nicușor Dan und der gemeinsame Kandidat der etablierten Parteien, der ehemalige Senatspräsident Crin Antonescu (PNL).

Nach den jüngsten Umfragen, die vor wenigen Tagen vom soziologischen Forschungsinstitut Avantgarde veröffentlicht wurden, hat die Intrige des Establishments, den populistischen Kandidaten daran zu hindern, Präsident zu werden, seine Unterstützung unter den Wählern nur noch verstärkt.

Die Ergebnisse der Umfragen zeigen, dass Getogescu in der ersten Runde mit 38 % erneut an der Spitze liegen würde – ein erstaunlicher Anstieg um 15 Prozentpunkte seit dem letzten Mal -, gefolgt von Antonescu (25 %), Dan (17 %), Lasconi und dem AUR-Vorsitzenden George Simion mit jeweils 6 % sowie Diana Șoșoacă von SOS mit 5 %. Simion und Șoșoacă unterstützen Georgescu öffentlich und würden nur kandidieren, wenn er aus dem Rennen ausgeschlossen wird, was bedeutet, dass Georgescus Unterstützung näher an 50 % liegen könnte.

Außerdem wird Georgescu in allen Stichwahlszenarien (für den Fall, dass kein Kandidat eine absolute Mehrheit erhält) als der wahrscheinlichste Gewinner des Rennens dargestellt. Antonescu hat die größten Chancen, ihn zu besiegen, würde aber dennoch mit 38 % gegenüber den 39 % des Nationalisten verlieren, während Georgescu 43 % gegen Dan und 44 % gegen Lasconi erreichen würde.

Wie auch immer die Wahl ausgeht, die Annullierung der Wahl zeigt, wie sehr das EU-Establishment bereit ist, sich gegen die Demokratie zu wehren.

Human Rights Court Maintains Romania’s Undemocratic Election Annulment ━ The European Conservative

Wien: Syrer sticht auf zwei 17-jährige Passanten ein

Gestern Abend verständigte eine Betreuerin eines Wohnheimes den Polizeinotruf. Als die Beamten bei der Örtlichkeit eintrafen, erwartete sie die Betreuerin und zwei verletzte Männer. Die beiden 17-Jährigen sollen einige Stunden zuvor im Bereich Praterstern unterwegs gewesen sein. Als sie von mehreren Personen auf der Straße angesprochen wurden, sollen sie beschimpft worden sein und einer der Männer soll sie mit einem Messer verletzt haben. Danach flüchteten die Tatverdächtigen. Einige der Männer sollen den Verletzten flüchtig bekannt sein.
Die zwei 17-Jährigen wurden durch die Berufsrettung Wien notfallmedizinisch erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht.
Im Zuge von weiteren Erhebungen konnte die Identität und die Wohnadresse des Tatverdächtigen ausgeforscht werden, an der der 18-Jährige (StA.: Syrien) von den Beamten angetroffen wurde. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der Tatverdächtige zur sofortigen Vernehmung in eine Polizeiinspektion gebracht.
Nach der Einvernahme, in der er die Vorwürfe bestritt, wurde der 18-Jährige über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß an-gezeigt.
Weitere Ermittlungen sind im Gange.

Presseaussendungen LPD Wien

WHO-Austritt und Bekenntnis zu den zwei biologischen Geschlechtern: Neuer US-Präsident Trump räumt mit linker Politik seines Vorgängers Biden auf

Unmittelbar nach seiner Vereidigung als US-Präsident unterzeichnete Donald Trump Dutzende Verfügungen, die zeigen, welchen Kurs die Vereinigten Staaten in den nächsten vier Jahren nehmen werden und die einen klaren Bruch mit der linken Politik seines Vorgängers Joseph „Joe“ Biden bedeuten. Eine Priorität des neuen US-Präsidenten ist der Grenzschutz. Trump rief an der Grenze zu Mexiko den Notstand aus und verfügte die Entsendung von Truppen zum Schutz der Grenze zu Mexiko vor illegalen Einwanderern.

Ein anderes Dekret räumt mit dem von der Biden-Regierung forcierten Wokeness-Wahn auf. Die Anordnung mit dem Titel „Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government“ (Verteidigung der Frauen vor geschlechtsideologischem Extremismus und Wiederherstellung der biologischen Wahrheit in der Bundesregierung) stellt klar, dass es nur zwei Geschlechter gibt, nämlich männlich und weiblich, was die Behörden anzuerkennen haben.

Als Absage an die Zivilreligion vom angeblich ausschließlich menschengemachten Klimawandel ist der Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen zu werten. Trump hält dieses Abkommen für eine „Abzocke“.

Nicht minder bedeutsam ist der von Trump verfügte Austritt der USA aus der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die WHO spielte nicht nur eine fragwürdige Rolle während der Corona-Krise und gilt als Vertreterin der Interessen der internationalen Pharmaindustrie, sondern ist auch eine Triebfeder des Globalismus. Mittels geänderter „Internationaler Gesundheitsvorschriften“ plant die WHO tiefgreifende Einschnitte in die nationalstaatliche Souveränität und will sich selbst als eine Art Weltregierung etablieren.

WHO-Austritt und Bekenntnis zu den zwei biologischen Geschlechtern – Zur Zeit

Nazi! Linke Blase dreht komplett durch

Elon Musk machte sich mit seinem Kampf gegen “Woke” und Meinungsdiktatur zur Zielscheibe der linken Jagdgesellschaft.
Foto: JD Lasica / wikimedia.org (CC-BY-2.0)

Wahrend seiner Rede vor tausenden Trump-Anhängern am vergangenen Montag vollführte Tech-Milliardär Elon Musk, ausgehend von seinem Herzen, eine Geste, die mit seinem ausgestreckten rechten Arm endete. Es sollte nicht lange dauern, bis ihm linke Systemmedien unterstellten, den „Hitlergruß“ gezeigt zu haben.

Musk linkes Feindbild

Seit sich Elon Musk für die Meinungsfreiheit einsetzt und die kommunistische Woke-Ideologie bekämpft, wurde er für die linke Blase zum roten Tuch. Doch spätestens, seit er die Wahlkampagne des neuen US-Präsidenten Donald Trump unterstützte und kürzlich eine Wahlempfehlung für die AfD abgab, wurde er von der hiesigen linken Jagdgesellschaft zum absoluten Feindbild auserkoren, das mit allen schmutzigen Mitteln bekämpft wird.

Medien verzerren die Wirklichkeit

Beliebtes Mittel der links-grünen Jagdgesellschaft, um jemanden zum „Nazi“ zu machen, ist ein Schnappschuss von einem ausgestreckten rechten Arm. „Musk zeigt Geste, die an Hitlergruß erinnert“, schreibt etwa die Süddeutsche Zeitung. Und die ehemals bürgerlich-seriöse Frankfurter Allgemeine fragt scheinheilig: „War Elon Musks Geste vor Trump-Anhängern ein Hitlergruß?“ Schlagzeilen anderer Systemmedien lauten ähnlich, denn sie wissen, dass allein solch unterschwellige Verdächtigungen ihre gewünschte Wirkung erzielen: In den Köpfen der Leser bleibt die Assoziation von Musk als “Nazi” hängen, obwohl es keine realen Hinweise für derartige Verdächtigungen gab und gibt.

Herzlich, freudige Geste umgedeutet

Doch was war wirklich geschehen? Musk bedankte sich bei den Trump-Wählern dafür, dass sie den Wahlsieg möglich gemacht haben, indem er euphorisch seine rechte Hand auf sein Herz legte und sie ruckartig schräg nach oben zog, als wolle er sein Herz in die Menge werfen. Er wiederholte die Geste ein weiteres Mal und wandte sich an die Zuschauer hinter ihm. “Mein Herz schlägt für Sie”, sprach er in Richtung der Menge.

Durchsichtiges Manöver

Schnell machten Nutzer in sozialen Netzwerken darauf aufmerksam, dass auch andere US-Politiker, darunter prominente Demokraten, wie Ex-Vizepräsidentin Kamala Harris, die ehemalige Außenministerin Hillary Clinton und der ehemalige Präsident Barack Obama in der Vergangenheit Gesten mit dem Arm gemacht haben, die auf die gleiche Weise hätten interpretiert werden können, aber natürlich nicht die gleiche mediale Aufmerksamkeit erzielt hatten. Der Politik-Kommentator Gerald Grosz stellte auf X einen Videoausschnitt des Ex-Präsidenten Richard Nixon ins Netz, in dem dieser exakt die gleiche Armbewegung vollführte, aus der man nun Elon Musk einen Strick drehen will. Steht Nixon jetzt posthum auch unter „Nazi“-Verdacht?

„Schmutzige Tricks“

Gelassen nimmt Elon Musk die von den System-Medien entfachte “Nazi”-Kampagne zur Kenntnis. Von einem X-Nutzer darauf angesprochen, antwortete er:

Offen gesagt, brauchen sie bessere schmutzige Tricks. Die „Jeder ist Hitler“-Attacke ist sooo abgedroschen.

Linke Medien deuten Musks Freudengeste in „Hitlergruß“ um – Unzensuriert

Bruchsal-Heidelsheim: Afrikaner schlägt Bahnreisende vor den Augen ihrer zwei Kinder zusammen

Montagmorgen (20. Januar) gegen 10:20 Uhr kam es am Bahnhof Bruchsal-Heidelsheim zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil einer 35-jährigen Frau. Der Rettungsdienst musste sie zur Behandlung in ein Krankenhaus einliefern.

Die in Nigeria geborene Geschädigte hielt sich gemeinsam mit ihren zwei Kleinkindern am dortigen Gleis 1 auf, als es zunächst zu Streitigkeiten mit einem 37-jährigen nigerianischen Mann kam. Infolgedessen schlug dieser ihr mehrfach ins Gesicht und die Frau stürzte zu Boden. Auch hier ließ der Mann zunächst nicht von ihr ab und trat weiter gegen Kopf und Körper.

Zwei Zeuginnen des Vorfalls, eine 65-jährige deutsche und eine 33-jährige ukrainische Frau, bemerkten den Vorfall und alarmierten die Polizei. Sie eilten außerdem umgehend zur Geschädigten, um ihr zu helfen.

Den 37-jährigen Tatverdächtigen nahmen Beamte der Landespolizei vorläufig fest. Auf der Dienststelle ergingen weitere polizeiliche Maßnahmen. Nach Abschluss dieser, konnte er die Dienststelle wieder verlassen. Auch die zwei Kinder wurden zunächst mit auf die Dienststelle genommen, im weiteren Verlauf dann an eine Person des Jugendamtes übergeben. Zur Behandlung ihrer Verletzungen brachte der Rettungsdienst die Geschädigte in ein naheliegendes Krankenhaus.

Den 37-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Weitere Einzelheiten des Vorfalls, darunter auch das Verhältnis zwischen Tatverdächtigem und Geschädigter, sind Gegenstand der aufgenommenen Ermittlungen durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizei.

Weitere Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich telefonisch unter 0721 120160 oder per E-Mail an bpoli.karlsruhe@polizei.bund.de bei der Bundespolizei zu melden.

BPOLI-KA: Streitigkeiten enden in gefährlicher Körperverletzung | Presseportal