Am Montag (5. November) hat die Bundespolizei am Bahnhof in Rosenheim einen Kosovaren verhaftet, der wegen Totschlags verurteilt und im Jahr 2010 abgeschoben worden war. Über zehn Jahre der vom Landgericht Augsburg verhängten Freiheitsstrafe hatte der Mann verbüßt, ehe er das Land verlassen musste. Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde die 685-tägige Resthaftstrafe fällig.
Der 57-Jährige war mit einem Fernreisezug aus Österreich unterwegs. Bei der Einreisekontrolle fanden die Bundespolizisten mithilfe seiner Personalien heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Augsburger Staatsanwaltschaft vorlag. Demzufolge muss der abgeschobene kosovarische Staatsangehörige aufgrund seiner vorzeitigen Entlassung noch für die Dauer von mehr als 22 Monaten ins Gefängnis. In Rosenheim hatte er seine Zugreise in Richtung München vorzeitig zu unterbrechen und den Beamten zur Dienststelle der Bundespolizei zu folgen. Von dort aus wurde er in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht.
Opfer einer Körperverletzung wurde ein 60-jähriger Zugbegleiter gestern Abend (4.11./22:20 Uhr) in der Regionalbahn 49 (Zugnummer: 15094) auf der Fahrt von Hanau in Richtung Gießen. Ein bislang unbekannter Mann schlief im Zug und wurde durch den Zugbegleiter aufgrund einer Fahrscheinkontrolle geweckt. Der unbekannte Mann weigerte sich jedoch einen Fahrschein vorzuzeigen, weshalb der Zugbegleiter ihn von der Weiterfahrt bei Halt in Gießen ausschließen wollte. Im Bahnhof Gießen angekommen schlug der Mann ohne Fahrschein unvermittelt den Zugbegleiter mit der Faust ins Gesicht. Anschließend flüchtete er in unbekannte Richtung. Durch den Faustschlag erlitt der Zugbegleiter eine Platzwunde am linken Auge. Zudem wurde die Brille beschädigt. Zeugen beobachteten die Tat und konnten den Angreifer der Streife beschreiben. Bei dem Täter soll es sich um einen afghanischen Staatsangehörigen handeln. Er trug eine graue Jeans und eine schwarz/beige Daunenjacke. Zudem trug er schwarze Sneaker mit weißer Sohle.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren u.a. wegen Körperverletzung eingeleitet.
Eine dreifache Mutter ist tot – und das wohl nur, weil sie sich von ihrem Ehemann getrennt hat und ein neues Leben beginnen wollte. Vermutlich erstach ihr Ex-Partner sie am Montag (04.11.) Abend mit einem Küchenmesser. In einem Dortmunder Mehrfamilienhaus. Besonders tragisch: Der 33-jähriger Mazedonier soll die Mutter vor den Augen der drei kleinen Kinder umgebracht haben. Sie bleiben unverletzt. Als die 30-Jährige gestern Abend stark blutend im Treppenhaus gefunden wird, steckt das Küchenmesser wohl noch in ihrem Körper. Panisch sollen die Kinder – drei, vier und sechs Jahre alt – zum Nachbarn gerannt sein und Sturm geklingelt haben. Der wählt den Notruf. Vergeblich: Kurz nach Ankunft im Krankenhaus stirbt die dreifache Mutter an ihren Verletzungen. Laut Hausverwalter sei sie erst vergangene Woche mit ihren Kindern eingezogen. Bei der Staatsanwaltschaft war der Ehemann wegen häuslicher Gewalt bekannt. Seine Frau suchte wohl Schutz vor ihm und zog in die neue Wohnung. „In dieser haben sich auch die drei kleinen gemeinsamen Kinder befunden. Nachdem er sich Zutritt zur Wohnung verschafft hat, soll er mit einem großen Küchenmesser auf diese eingestochen haben, bevor er dann fluchtartig die Wohnung verlassen hat”, erklärt Maribel Andersson (Staatsanwaltschaft Dortmund). Die Polizei leitet eine Großfahndung ein und kann den tatverdächtigen Ehemann kurz vor Mitternacht auf der A3 bei Erlangen festnehmen. Er sitzt seit Dienstag (05.11.) in Untersuchungshaft. Die drei unverletzten Kinder wurden in einer Klinik untersucht. Das Jugendamt kümmert sich jetzt um die drei Kinder. Sie sollen jetzt zur Familie der Mutter kommen – weit weg von ihrem Vater.
Die Stele, die zu Ehren der Opfer des Attentats in Straßburg errichtet und auf dem Place de la République aufgestellt wurde, wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. November 2024 verwüstet, wie BFMTV Alsace berichtete. Der Glaskasten, der das Denkmal schützte, wurde zerschlagen. Die Stele war ein Jahr nach dem Angriff auf den Straßburger Weihnachtsmarkt, bei dem fünf Menschen getötet und elf verletzt worden waren, aufgestellt worden. Chérif Chekatt, der dem Islamischen Staat die Treue geschworen hatte, hatte am 11. Dezember 2018 das Feuer eröffnet. Le JDD
Im April dieses Jahres war Audrey Mondjehi, Hauptangeklagter und enger Vertrauter des von den Sicherheitskräften erschossenen Terroristen Chérif Chekatt, wegen terroristischer Vereinigung zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Er wird im März 2026 erneut vor Gericht erscheinen, nachdem er gegen seine Strafe Berufung eingelegt hat. (…) BFMTV
Ein 33-Jähriger ist am Dienstag in Wels wegen Entführung, geschlechtlicher Nötigung und sexuellen Missbrauchs einer Achtjährigen nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.
Der Afghane soll das Mädchen vom Spielen weggelockt und zu missbrauchen versucht haben. Das Kind konnte flüchten. Ein Treffer in der DNA-Datenbank belastet den Angeklagten, als er neuerlich straffällig wurde.
Am 5. September 2022 soll der Angeklagte in einem Welser Park rauchend auf einer Bank das Mädchen beim Spielen mit Freunden beobachtet haben. Er sei auf das Kind zugegangen, habe ihm vorgespielt, einen 50-Euro-Schein verloren zu haben, und es gebeten, ihm beim Suchen zu helfen, führte der Staatsanwalt aus.
In Sebnitz in Sachsen mussten Zehntklässler am Gymnasium im Sozialkundeunterricht für einen Test ein „Konzept“ gegen die AfD entwerfen. CDU-Kultusminister Christian Piwarz sieht sich nicht bemüßigt, Anfragen zu beantworten. Gleich zwei Skandale in einem.
Im Fach Gemeinschaftskunde/Recht, wie der Sozialkundeunterricht in Sachsen offiziell heißt, mussten die Zehntklässler des Sebnitzer Goethe-Gymnasiums „Konzepte“ gegen den Trend junger Wähler zur Alternative für Deutschland entwerfen.
„Der dramatischste Rechtsruck“
Eine Lehrerin stellte den Schülern eine Aufgabe, bei der zunächst die Wahlergebnisse der 18- bis 24-Jährigen dargestellt wurden. Kommentiert wurde dies durch eine Aussage der Bundeskoordinatorin von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als der „dramatischste Rechtsruck unter jungen Menschen, den die Bundesrepublik seit 1949 innerhalb einer Wahlperiode jemals erlebt hat.“
Testaufgabe: Anti-AfD
Damit hat die gute Bundeskoordinatorin natürlich recht, und es ist gut, dass es so ist. In der Testaufgabe mussten die Schüler dann jedoch zunächst erläutern, warum die Wahl so ausgefallen ist, wie sie ausgefallen ist, und dann ein Konzept entwerfen, „um diesem Trend entgegenzuwirken“. Die Benotung der Schüler hing also davon ab, dass sie Konzepte gegen die zweitstärkste Partei im sächsischen Landtag entwerfen.
„Diskursfähigkeit“
In einer Anfrage forderte die AfD-Abgeordnete Romy Penz in fünf Fragen den CDU-Kultusminister Christian Piwarz dazu auf, zu diesem Vorfall Stellung zu beziehen. Piwarz‘ Antwort ist bezeichnend. Bezüglich der ersten Frage (Was die Lehrerin erwartet habe und wie die Aufgaben bewertet würden) wich Piwarz auf „allgemein bekannte wissenschaftliche Erkenntnisse“ aus und darauf, dass die Schüler „Argumentations- und Diskursfähigkeit“ hätten nachweisen sollen.
Antworten verweigert
Bezüglich der restlichen vier Fragen, welche den eigentlichen Skandal betrafen – nämlich, dass eine Lehrerin eine Klassenarbeitsaufgabe gegen eine demokratische Partei ausgegeben hatte –, verweigerte der Minister die Antwort. Nach Rechtsprechung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes diene das Fragerecht der Abgeordneten allein der Beschaffung von Informationen, nicht aber dazu, die Regierung zu einer Bewertung anzuhalten.
Aushöhlung der Kontrolle der Exekutive durch das Parlament
Das ist der zweite Skandal! Denn die Argumentation des Ministers wäre ja richtig, wenn es in der Anfrage, wie bei linken Anfragen nicht unüblich, um Schwulenrechte in Uganda oder Ähnliches gegangen wäre, was nicht in den Arbeitsbereich der sächsischen Landesregierung fällt. Ein solches Recht des Ministers, Bewertungen abzulehnen, ist notwendig, weil die linke Parlamentshälfte sonst aus dem Landtag ein Studentenparlament machen würde. Die betreffende Lehrerin, deren Verhalten er zu bewerten aufgefordert wurde, ist Minister Piwarz jedoch dienstrechtlich unterstellt. Der einzige Grund, weswegen sie befugt ist, ihre Schüler mit ihrer politischen Haltung zu schikanieren, ist der, dass sie im Namen des Freistaates Sachsen, das heißt im Auftrag und unter der Aufsicht der sächsischen Regierung in Gestalt des Kultusministers Piwarz, Amtsgewalt ausübt. Piwarz weigert sich also, Abgeordneten gegenüber zum Gebrauch staatlicher Hoheitsrechte durch seine Untergebenen Stellung zu beziehen. Damit höhlt Piwarz das Fragerecht der Abgeordneten und damit die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament aus.
Am 1. November demonstrierten Frauen in mehr als 25 Ländern vor den deutschen Botschaften gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Demonstrationen, die von der Initiative „Let Women Speak!“ koordiniert wurden, fanden um 12:05 Uhr Ortszeit in verschiedenen Regionen Europas, Asiens und Amerikas statt. Wie Apollo News berichtet, versammelten sich Frauen in Ländern wie Österreich, den Vereinigten Staaten, Kanada, England und Japan entweder einzeln oder in Gruppen und trugen ihre Anliegen durch Demonstrationen und Briefe an die deutschen Botschafter vor. Die Demonstranten behaupten, dass die neue Gesetzgebung, die es Einzelpersonen in Deutschland erlaubt, ihr Geschlecht und ihren Namen jährlich mit sehr wenigen Einschränkungen zu ändern, eine Bedrohung für Frauen darstellt.
Sending solidarity to German women and girls protesting today.#SelfIDHarms #12:05 #WomenRise
Nach dem Gesetz können Kinder im Alter von fünf Jahren ihre Geschlechtsidentität mit Zustimmung der Eltern ändern lassen, während Teenager im Alter von 14 Jahren die Änderung selbst vornehmen können, wenn die Eltern damit einverstanden sind – ein Familiengericht kann jedoch die Einwände der Eltern überstimmen. Das Gesetz sieht außerdem Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro für diejenigen vor, die jemanden nach der Umwandlung „verwechseln“.
Die Teilnehmer an der Demonstration teilten Bilder und Videos in den sozialen Medien unter dem Hashtag #SelfIDharms. „Let Women Speak!“ bezeichnete seine Proteste als einen späten, aber dringenden Aufruf zum Handeln und bezog sich dabei auf George Orwells 1984, um zu unterstreichen, wie wichtig es ist, dem persönlichen Urteilsvermögen den Vorzug vor vorgeschriebenen Überzeugungen zu geben.
In Deutschland führte die Initiative einen Protest von 250 Personen vor dem Bundeskanzleramt in Berlin an und forderte die Aufhebung des Gesetzes und die Streichung des Begriffs „geschlechtliche Identität“ aus allen Rechtsvorschriften. Sie sprachen sich außerdem gegen die Aufnahme von „geschlechtlicher und sexueller Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes aus.
Diese Bewegung hat eine erneute Debatte über die Geschlechterpolitik ausgelöst, wobei Kritiker das Selbstbestimmungsgesetz mit einem starken Anstieg der geschlechtsangleichenden Operationen in Deutschland in Verbindung brachten.
Am Freitagabend (1.November) haben sich circa 40 Personen am Westausgang des Nürnberger Hauptbahnhofs eine körperliche Auseinandersetzung geliefert. Als die Streifen von Bundespolizei und Landespolizei am Tatort eintrafen, konnten noch sechs Beteiligte festgestellt werden. Die Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen und Geschädigte.
Gegen 18:45 Uhr meldete das Polizeipräsidium Mittelfranken der Bundespolizei Nürnberg eine Schlägerei einer größeren Gruppe am Nürnberger Hauptbahnhof. Mehrere Streifen der Bundespolizeiinspektion Nürnberg und der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte eilten an den Einsatzort. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte konnten noch sechs Beteiligte gestellt und kontrolliert werden. Dabei handelte es sich um Syrer im Alter zwischen 16 und 29 Jahren. Erste Ermittlungen sowie einer Videoauswertung ergaben, dass sich eine Personengruppe aus etwa 20 Personen am Westausgang aufhielt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer zweiten, etwa gleich großen Personengruppe kam es zu wechselseitigen Körperverletzungen. Hierbei soll auch ein bislang unbekannter Tatverdächtiger mit einem Messer gedroht haben. Ein weiterer Unbekannter schlug mehrfach mit einer Kette zu. Ein 19-jähriger Syrer schlug mit dem eisernen Endstück eines Staubsaugers auf seine Kontrahenten ein. Zwei der Hauptverdächtigen, ein 19-Jähriger und 29-Jähriger, wurden zur Dienststelle verbracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entschied diese auf besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die Männer die Dienststelle verlassen.
Bei den unbekannten Personen handelt es sich um Männer im Alter von etwa 16 bis 30 Jahren. Augenscheinlich waren alle Beteiligte arabischer Herkunft. Durch den Vorfall wurde nach derzeitigem Kenntnisstand keiner der Beteiligten so stark verletzt, dass eine ärztliche Versorgung notwendig gewesen wäre.
Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen schwerem Fall des Landfriedensbruchs, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung aufgenommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich bei der Bundespolizei Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 205551-0 oder über die E-Mail-Adresse bpoli.nuernberg@polizei.bund.de zu melden.