Ein Transgender aus Troisdorf, Deutschland, muss sich vor Gericht verantworten, nachdem er mehrere Frauen in zwei verstörenden Vorfällen mit Messern und exhibitionistischen Handlungen angegriffen hat. Doch vor Gericht tobt nun eine Debatte, da Rechtsexperten abwägen, ob der Mann, der sich als „Frau“ identifiziert, wegen Entblößung seines Penis angeklagt werden kann, ein Verbrechen, für das nur Männer belangt werden können.
Der 56-jährige Mann muss sich in Bonn wegen Bedrohung und schwerer Körperverletzung im Zusammenhang mit zwei Vorfällen aus den Jahren 2021 und 2022 vor Gericht verantworten. Aufgrund der strengen deutschen Datenschutzgesetze wurde der vollständige Name des Mannes nicht veröffentlicht, aber für die Zwecke dieses Artikels wird er als „Klaus“ bezeichnet.
Im August 2021 folgte Klaus einer Frau nach Hause und griff sie an, als sie vor ihrer Haustür stand. Klaus soll sie von hinten gepackt und ihr ein Messer an die Kehle gehalten haben, während er ihr die Schuhe auszog. Die Frau wehrte sich, erlitt Schnittwunden am Hals und an den Händen und konnte ihren Angreifer dank ihrer lauten Hilfeschreie in die Flucht schlagen. Klaus trug zum Zeitpunkt des Angriffs Frauenkleidung und soll ein Frauenschuhfetischist sein.
Ein Jahr später, im Dezember, entblößte Klaus seinen Penis vor zwei Frauen in einem Zug. Das Landgericht Bonn muss nun entscheiden, ob es sich dabei um ein Sexualdelikt handelt, da § 183 des deutschen Strafgesetzbuches nur für Männer eine Geld- oder Gefängnisstrafe für exhibitionistische Handlungen vorsieht. Da Klaus rechtlich als „weiblich“ gilt, kann er diese Anklage möglicherweise ganz vermeiden.
Die Ungewissheit resultiert aus dem kürzlich verabschiedeten deutschen Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung, das von vielen als die lockerste Gesetzgebung dieser Art in der Welt angesehen wird. Im Jahr 2022 warnte der bekannte Strafverteidiger Udo Vetter vor den Auswirkungen des Gesetzes auf Strafverfahren und schrieb in den sozialen Medien „Paragraf 183 des Strafgesetzbuches gilt nur für Männer. Wenn sich ein Mann mit Hilfe der Selbstidentifizierung in eine Frau verwandelt, kann er sich nicht mehr wegen Exhibitionismus strafbar machen.“
Das Urteil darüber, ob Klaus auch wegen Exhibitionismus verurteilt werden kann, wird innerhalb der nächsten zwei Monate erwartet.
Klaus hat ein umfangreiches Vorstrafenregister, das Jahre zurückreicht. Nach Angaben des General-Anzeigers, der Klaus als „Frau“ bezeichnete, dauerte die Verlesung seines Vorstrafenregisters über zwei Stunden.
Im Oktober 2008 griff Klaus eine 52-jährige Frau an, zog sie gewaltsam zu Boden und setzte sich auf sie, um ihr die Schuhe von den Füßen zu ziehen. Einem Zeitungsartikel über den Vorfall zufolge gab Klaus zu, dass er erregt war, als er die Stiefel anzog, nachdem er in einen nahe gelegenen Wald geflüchtet war. Bei der anschließenden polizeilichen Durchsuchung fanden die Ermittler eine ganze Sammlung von Frauenstiefeln bei ihm zu Hause.
Im Jahr darauf überfiel er als Pirat verkleidet eine 54-jährige Frau, die auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier war, um ihr die Schuhe zu stehlen. Als sie sich wehrte, würgte er sie, schnitt ihr mit einem Messer ins Gesicht, verletzte ihren Oberkörper und floh. Er behauptete damals, er habe den Überfall nur begehen können, weil er nach seiner Straftat von 2008 auf freien Fuß gesetzt worden war.
Klaus wurde schließlich zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er wegen schwerer räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung verurteilt worden war. Damals empfahl das Gericht auch die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, nachdem ein Psychiater als Experte ausgesagt hatte, dass er gefährlich sei und die Gefahr bestehe, dass sein Verhalten zu schwereren Gewalttaten eskaliere.
Im Zeugenstand berichtete Klaus, dass seine Besessenheit von Frauenschuhen mit den Kleidern seiner Mutter begonnen hatte und er im Alter von 19 Jahren eine Frau angriff, um ihre Schuhe zu stehlen. Seine Eltern sollen ihn vergeblich zur Therapie geschickt haben.
Sein Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik dauerte etwa 7 Jahre, und während er wegen seiner strafrechtlichen Verurteilungen in der Einrichtung eingesperrt war, änderte Klaus sein rechtliches Geschlecht und erhielt Brustimplantate. Auf Grund der damals geltenden Gesetze hätte Klaus für seine Geschlechtsumwandlung die Zustimmung von zwei psychiatrischen Fachkräften einholen müssen.
Das neue deutsche Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) tritt im November in Kraft. Das Gesetz, das von Frauenrechtlerinnen heftig kritisiert wurde, führt die „Geschlechtsidentität“ als geschütztes Merkmal ein und ermöglicht es Eltern, die Geschlechtsangabe in den Dokumenten ihrer Kinder von Geburt an zu ändern. Das SBGG sieht auch die Möglichkeit vor, dass Bürgerinnen und Bürger mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belegt werden können, wenn sie den Vornamen und das Geburtsgeschlecht einer Person ohne deren Erlaubnis preisgeben – eine Maßnahme, die Trans-Aktivisten entschieden ablehnen und als „deadnaming“ bezeichnen.
Das SBGG ermöglicht es Personen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen zu ändern, ohne dass eine Geschlechtsumwandlung diagnostiziert werden muss, und benachteiligt nicht vorbestrafte Personen. Selbst verurteilte Sexualstraftäter wie Vergewaltiger, Pädophile, Exhibitionisten und Voyeure können ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen problemlos bei einem Standesamt ändern lassen.
GERMANY: Violent Transgender Shoe Fetishist Could Avoid Charges Of Exposing His Penis To Women Because He’s “Legally Female” – Reduxx