Frankreich: Ein Mann, der mit einer Schrotflinte schoss und “Allah Akhbar” rief, von der Polizei überwältigt

Zeugen riefen im Morgengrauen bei der Polizei an und meldeten, dass ein Mann mit einer Schrotflinte Schüsse abgegeben hatte. Als die Polizisten eingriffen, schoss der Mann in ihre Richtung, ohne sie zu treffen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass die terroristische Spur “nicht ausgeschlossen, aber nach Lage der Dinge nicht vorrangig ist”.

Der Mann schwebt in Lebensgefahr. Der Mann, der nach ersten Ermittlungen weder der Justiz noch den Geheimdiensten bekannt war, soll im Moment des Schusses “Allahu akbar” gerufen haben. Le Parisien

https://www.fdesouche.com/2022/08/18/saint-quentin-02-un-homme-qui-tirait-avec-une-carabine-a-plomb-en-criant-allah-akhbar-neutralise-par-la-police/

SPD-Kanzler gerät nach Mail-Funden immer stärker unter Druck: Ermittlungen bald auch gegen Olaf Scholz?

Fast schien es, als sei Kanzler Olaf Scholz beim ›Cum-Ex‹-Skandal mit einem blauen Auge davongekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg entschied, keine Ermittlungen gegen den SPD-Politiker aufzunehmen und wies eine Beschwerde gegen diese Entscheidung Mitte vergangener Woche zurück.

Und nun das: Anders als die Hamburger Kollegen, lehnt es die Staatsanwaltschaft Köln ab, auf mögliche Ermittlungen zu verzichten. In Köln laufen verschiedene Verfahren im Umfeld der krummen Cum-Ex-Geschäften zusammen.

Dass die Hamburger Staatsanwaltschaft klar Position für Scholz bezieht, liegt nahe – ist die Ermittlungsbehörde doch dem Justizsenator der Stadt unterstellt und dort regiert die SPD zusammen mit den Grünen.

Die Oberstaatsanwältin in Köln, Anne Brorhilker, gilt dagegen als »scharfer Hund« in Sachen Cum-Ex. Dort sind im März 2022 zwei Anzeigen eingegangen: Eine gegen Scholz und eine weitere gegen den aktuellen Ersten Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher, ebenfalls SPD.

Hintergrund der aktuellen Entwicklung sind E-Mails, die bei Durchsuchungen im Fach der Büroleiterin von Bundeskanzler Olaf Scholz, Jeanette Schwamberger, gefunden wurden. Der Beschluss zur Durchsuchung kam vom Amtsgericht Köln, dem die dortige Staatsanwaltschaft angegliedert ist. In dem durchsuchten Postfach vermuten die Ermittler verdächtige E-Mails zur Vorbereitung der Zeugenaussage von Scholz im April 2021. Kanzler musste vor dem dortigen Untersuchungsausschuss erscheinen.

Die Beschlagnahmung selber steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, SPD, den früheren Hamburger Vize-Bürgermeister Alfons Pawelczyk ebenfalls SPD und eine Hamburger Finanzbeamtin. Alle drei werden beschuldigt, der Warburg Bank bei Versuchen geholfen zu haben, Gewinne von 47 Millionen Euro zu sichern, indem sie Fristen zur Zurückzahlung der Summe verstreichen ließen. Bei Kahrs fanden die Ermittler später über 200.000 Euro in einem Schließfach.

https://www.freiewelt.net/nachricht/ermittlungen-bald-auch-gegen-olaf-scholz-10090367/

Sie können Trump nicht stoppen: Kurz nach Hausdurchsuchung verliert Kritikerin die Vorwahl

Image by Richard Terrell of TerrellAfterMath.

Erst vor wenigen Tagen jagte durch die Schlagzeilen, dass auf dem Landsitz von Ex-Präsident Donald Trump eine Hausdurchsuchung stattgefunden hatte. Ihm wird der unsachgemäße Umgang mit Regierungsdokumenten vorgeworfen. Und deshalb marschierten schwerbewaffnete Sondereinheiten bei Trump auf, verlangten das Ausschalten der Sicherheitskameras und nahmen auch gleich den Pass des Unternehmers mit.

Politisches Manöver gegen Trump

Nüchtern betrachtet, dürfte es sich um ein politisches Manöver handeln, zumal es die gleichen Vorwürfe auch gegen Hillary Clinton für ihre Zeit als US-Außenministerin gab und gibt. Doch eine Hausdurchsuchung hat bei der Demokratin (Vertreterin der linken Partei) nicht stattgefunden. Auch nicht bei der Präsidenten-Familie Biden, wo Sohn Hunter seinen Vater Joe gerade wieder wegen Korruption in Bedrängnis bringt, Drogen, Prostituierte und Waffen inklusive.

Also baut man vor. Wenn sich die Vorwürfe gegen Trump bestätigen lassen, könnte er von der Ausübung offizieller US-Ämter ausgeschlossen werden – und damit eine erneute Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2024 verhindert werden. Laut Umfragen ist die Beliebtheit Trumps ungebrochen, er zieht Biden davon.

Trumps Kandidatin siegt

Und nun eine neue Hiobsbotschaft für die linken Demokraten und den „tiefen Staat“: Trumps innerparteiliche Widersacherin Liz Cheney unterlag bei den Vorwahlen der Republikaner klar ihrer Herausforderin. Aus ist es mit dem schönen Posten im US-Repräsentantenhaus ab Jänner.

Cheney ist nicht irgendeine Kritikerin. Sie war als Republikanerin Vizevorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den Ereignissen am 6. Jänner 2021, als offensichtlich wurde, dass die US-Präsidentschaftswahl trotz massivster Wahl-Ungereimtheiten zugunsten Bidens entschieden worden war. Dieser U-Ausschuss dient dem linken Establishment und den Mainstream-Medien als Mittel, um sich an Trump weiter abzuarbeiten.

Wie ein trotziges Kind

Am Dienstag erhielt Cheney die Quittung dafür. Sie unterlag in ihrem eigenen Wahlkreis im US-Bundesstaat Wyoming der von Trump unterstützten Harriet Hageman. Doch sie gibt nicht auf. Nach ihrer Niederlage erklärte sie wie ein trotziges Kind, weiter daran arbeiten zu wollen, dass Trump niemals wieder Präsident werde.

Trump kommentierte trocken:

Liz Cheney sollte sich für sich selbst schämen, für ihr Verhalten und ihre gehässigen, scheinheiligen Worte und Taten gegenüber anderen.

https://www.unzensuriert.at/content/153934-sie-koennen-trump-nicht-stoppen-kurz-nach-hausdurchsuchung-verliert-kritikerin-die-vorwahl/

USA: Weiße Lehrer sollen zuerst entlassen werden

In den USA werden Weiße aufgrund ihrer Hautfarbe immer häufiger Opfer von Diskriminierungen. Davon betroffen sind auch weiße Lehrer, und unabhängig ihres Dienstalters und ihrer Qualifikation. Wie „Alpha News“ berichtet, sieht ein Vertrag der Lehrergewerkschaft in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota vor, dass weiße Lehrer vor „farbigen Lehrkräften“ entlassen oder versetzt werden, falls die Minneapolis Public Schools (MPS) Personal abbauen müssen.

Nachdem die Lehrergewerkschaft Minneapolis Federation of Teachers (MFT) und die MPS am 25. März eine Einigung erzielt hatten, um einen 14-tägigen Lehrerstreik zu beenden, haben beide Seiten einen neuen Tarifvertrag mit verschiedenen Vorschlägen ausgearbeitet und ratifiziert. Bei der nun beschlossenen Diskriminierung weißer Lehrer geht es um den angeblichen „Schutz farbiger Lehrkräfte“, die in der Vergangenheit bei Einstellungen Opfer von Diskriminierung geworden wären.

„Wenn ein Lehrer freigesetzt wird, der zu einer Gruppe gehört, die unter den zugelassenen Lehrern des Standorts unterrepräsentiert ist, muss der Bezirk den nächsthöheren Lehrer entlassen, der nicht zu einer unterrepräsentierten Gruppe gehört”, heißt es in der Vereinbarung. „Freisetzen“ bedeutet, dass Personal abgebaut wird, wenn die Schülerzahlen an einer bestimmten Schule zurückgehen.

Außerdem heißt es in der Vereinbarung, dass nicht-weiße Lehrkräfte sowie Lehrer, die in verschiedenen Programmen arbeiten, „von bezirksweiten Entlassungen außerhalb der Reihenfolge des Dienstalters ausgenommen werden können“. Die Vereinbarung räumt auch der Wiedereinstellung von Lehrern aus „unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen“ Vorrang vor weißen Lehrern ein.

https://zurzeit.at/index.php/antiweisser-rassismus-greift-in-den-usa-immer-mehr-um-sich/

Marokkanische Bloggerin wegen Veröffentlichungen, die “die muslimische Religion beleidigen”, mit Gefängnis bestraft

Ihre Veröffentlichung kam ihr teuer zu stehen. Am Montag, dem 15. August, wurde eine marokkanische Bloggerin vom Gericht in Oued zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Wie Le Figaro berichtete, wurde Fatema Karim der ” Beleidigung der muslimischen Religion ” angeklagt, nachdem sie im Juli dieses Jahres Koranverse und Hadithe des Propheten Mohammed in arabischer Sprache kommentiert hatte.

Die 39-jährige Bloggerin kündigte an, dass sie gegen ihre Verurteilung Berufung einlegen wolle. Gleichzeitig entschuldigte sie sich öffentlich bei “jedem, der sich durch ihren Kommentar auf Facebook beleidigt gefühlt hat”. “Dieses Urteil ist sehr hart. Es wirft uns um Jahre zurück”, sagte Bouazza Karim, der Bruder von Fatema Karim. In Marokko kann jede Person, die die muslimische Religion verletzt, zu einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren verurteilt werden. Diese Strafe kann auf fünf Jahre Haft erhöht werden, wenn die Straftat in der Öffentlichkeit, sogar online, begangen wird. Jeder Angriff “auf das monarchische Regime” wird ebenfalls bestraft.

https://www.valeursactuelles.com/monde/une-blogueuse-marocaine-emprisonnee-pour-des-publications-portant-atteinte-a-la-religion-musulmane

Bittere Medizin oder Willkür?

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, sagt der Volksmund. Aber wenn derjenige, der den Schaden anrichtet, auch noch die Geschädigten verspottet ist das an Unverschämtheit schwer zu überbieten. Genau das leistet sich jetzt unser Wirtschaftsminister Habeck, der richtiger Wirtschaftszerstörungsminister heißen müsste, wenn er seine Erfindung „Gasumlage“ eine „bittere Medizin“ nennt.

Ab Anfang Oktober soll die staatliche Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde zur Gasrechnung aufgeschlagen werden. Die Höhe der Umlage war am Montag nach Berechnungen des Trading Hub Europe, einem Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, festgesetzt worden. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer von 19%, denn die EU soll es abgelehnt haben, diese Mehrwertsteuer zu erlassen. Wieso die EU das diktieren kann, ist zwar nicht klar, aber der Fingerzeig nach Brüssel entlastet unsere Politiker von ihrer Verantwortung.

Nachdem es tagelang wilde Spekulationen über die Höhe der Gasumlage gegeben hat, fällt sie nun vorerst niedriger aus, als befürchtet werden sollte. Das unterstreicht Kanzler Scholz auch flugs:

„Ich bin sehr froh, dass die Umlage nicht so hoch ausgefallen ist, wie sie in manchen Spekulationen der letzten Tage erwartet wurde“.

Glaubt der Kanzler wirklich, dass dieses Spiel nicht durchschaut wird? Erst heizt die Politik Spekulationen an, damit die Bürger am Ende froh sind, dass es weniger schlimm kommt, als die Propaganda verkündet hat. Fragen nach der Sinnhaftigkeit dieser neuen Belastung werden dann kaum noch gestellt.

Und dann erklärt Habeck noch, die Umlage sei »zielgenau« und »zeitlich begrenzt« gerechtfertigt. Da sie von allen Gaskunden bezahlt werden muss, sei sie von der Bundesnetzagentur streng geprüft worden. Die Umlage sei zwar eine »bittere Medizin«, zugleich aber die gerechteste Form, die zusätzlich aufgelaufenen Kosten in der Bevölkerung zu teilen und zu tragen. Die Alternative sei der Zusammenbruch des deutschen Energiemarktes gewesen. Sie solle mit dem 1. April 2024 auslaufen.

Wer das glaubt, wird selig. Sie wird ebenso wenig auslaufen, wie die Corona-Maßnahmen. Schließlich sind Verlängerungen schnell beschlossen.

Die „Medizin“ fließt nicht nur in die Taschen der Energieversorger, die die gestiegenen Gaspreise trotzdem an ihre Kunden weitergeben werden, sondern auch via Mehrwertsteuer in den Staatshaushalt. Aus diesen Mehreinnahmen können dann die „Entlastungspakete geschnürt“ werden, die unsere Politiker gern und oft versprechen.

Bitter wird es nur für die Verbraucher, denen immer mehr Geld aus der Tasche gezogen wird, das die Politik anschließend verplempert.

Bitter wird es auch für die Unternehmen, die ihre extremen Energiekosten nicht mehr stemmen können. Ein Teil wird ins Ausland abwandern, ein Teil dicht machen.

Deutschland als eines der stärksten Industrieländer der Welt ist längst Geschichte, es haben nur noch nicht alle gemerkt.

https://vera-lengsfeld.de/2022/08/16/bittere-medizin-oder-willkuer/#more-6677

COVID-19 “Impfstoffe” sind Infektionsbeschleuniger

Anzeige gegen 4‑fach geimpften und an Corona erkrankten Lauterbach wegen Isolationspflicht-Verstoß!

Kein Geringerer als der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt einmal mehr auf, wie sinnlos die der Bevölkerung verordneten Corona Maßnahmen sind. Hat man ihn schon beim Schummeln seines Impfstatus ertappt, so pfeift der 4‑fach Geimpfte und trotzdem an Corona erkrankte Maßnahmen Hardliner auf die Berliner Isolationspflicht. Fassen wir zusammen:
 

„Lauterbach zu bestrafen oder die Bürger in Ruhe zu lassen“

Marcel Luthe, Chef der GG-Gewerkschaft, hat jetzt Anzeige gegen Karl Lauterbach erstattet. Luthe sagte der Berliner Zeitung dazu, es gehe hierbei um eine „Gleichbehandlung von Bürgern und dem Gesundheitsminister“. Seine Gewerkschaft vertrete „dutzende Menschen, denen gleichartige Verstöße vorgeworfen und die dafür bestraft werden sollen“.

Luthe geht es nach eigenen Angaben „vor allem um Gerechtigkeit“:

„Wir vertreten mit unserem gewerkschaftlichen Rechtsschutz Dutzende, denen gleichartige Verstöße vorgeworfen werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es, den Fall nun öffentlich aufzuklären und Herrn Lauterbach zur Verantwortung zu ziehen. Oder alle anderen Bürger ebenfalls in Ruhe zu lassen“, so Luthe.

Gut, Lauterbach handelt vielleicht im Cäsaren-Wahn frei nach dem Sprichwort der Altern Römer „Quod licet Iovi, non licet bovi“ („Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“) gehandelt, hat aber vergessen, dass die nach seinem Dafürhalten todbringenden Viren die gleichen sind – egal ob sie aus einem Gesundheitsminister herausströmen oder aus Angehörigen des gemeinen Pöbels.

Der Gesundheitsminister hatte vorvergangene Woche mitgeteilt:

„Bin leider trotz großer Vorsicht an Corona erkrankt. Trotz 4. Impfung.“ Weil jedoch die Krankheit schwerer verlief als zunächst angenommen, wurde Lauterbach auch mit Paxlovid behandelt. Vielleicht hätte er sich stattdessen doch den 5. oder 6. Schuss setzen sollen, um dann endlich „immunisiert“ zu sein.

Am Dienstag, den 9. August 2022, sagte er der ARD zu der Frage, ob er wieder negativ sei:

 „Ganz fit bin ich noch nicht. Ich bin zwar wieder negativ, auch der PCR-Test liegt weit über 30, so dass ich also nicht mehr als ansteckend gelte.“ 

Das mag schon sein – das behaupten „Corona-Leugner“ oder „Covidioten“ sowie die bösen „Verschwörungstheoretiker“ schon sein über zwei Jahren, doch in der aktuell in Berlin gültigen Corona-Verordnung heißt es allerdings:

„Wenn Sie die Isolation bereits vor Ablauf von 10 Tagen beenden möchten, müssen Sie für mindestens 48 Stunden ohne Krankheitszeichen geblieben sein.“ 

Keine Ausnahmen

Ausnahmen gibt es in der Verordnung nicht, auch nicht bei negativem PCR-Test. Entscheidend sind in Berlin die möglichen Krankheitssymptome von Corona. Freuen wir uns, dass Minister Lauterbach, zumindest in Berlin, ins Lager der „Corona Leugner“ gewechselt ist.

https://unser-mitteleuropa.com/anzeige-gegen-4-fach-geimpften-und-an-corona-erkrankten-lauterbach-wegen-isolationspflicht-verstoss/

14-jährige können bald Namen und Geschlecht auch gegen Willen der Eltern ändern

Das von der Ampel vorgesehene, als Eckpunktepapier und Gesetzesentwurf vorliegende geplante deutsche Selbstbestimmungsgesetz bedeutet juristisch, sozial und medizinethisch einen Dammbruch. Nun hat sich ein renommierter deutscher Professor den Folgen dieses Gesetzesvorhabens in der „Neuen Zürcher Zeitung“ näher angenommen und dessen Wirkung und Bedeutung analysiert. Es dürfte sich um die bislang fundierteste und zugleich verstörende öffentliche Kritik an dem linksgrünen Wahnsinnsentwurf handeln.

Und der Umstand, dass die FDP in Gestalt von Justizminister Marco Buschmann, sich zuletzt wieder zum bloßen Abnicker des von Karl Lauterbach konzipierten neuen Infektionsschutzgesetzes machen ließ, hat etwas in den Hintergrund treten lassen, dass sich Buschmann auch bereits als Vollstrecker grüner biologischer Experimente hergab. Ende Juni stellte er, gemeinsam mit der grünen Familienministerin Lisa Paus, das Konzept des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ vor, mit dem sie dem angeblich drängenden „Missstand” abhelfen wollen, dass nicht jeder sein Geschlecht nach Lust und Laune wählen und die entsprechenden operativen Selbstverstümmelungen ohne elterliche oder  psychologische Beratung vornehmen lassen kann.

Der Gesetzentwurf will diesen „Beschränkungen” nun endlich ein Ende machen. Bereits Vierzehnjährigen soll es künftig dann möglich sein, durch eine simple Behauptung, quasi in Form eines Sprechaktes, über die gerade gefühlte Geschlechtszugehörigkeit, beim Standesamt die gewünschte Registrierung zu erhalten. Damit können dann, wenn gewünscht, auch die „geschlechtsangleichenden Behandlungen“ beginnen, die komplett von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Hierfür sollen dann jedoch weiterhin fachmedizinische Gutachten erforderlich sein.

Damit soll das bisher geltende Transsexuellengesetz von 1980 auf den neuesten Stand gebracht werde das Paus als „menschenverachtend und entwürdigend“ abqualifizierte. Wenn einem irgendetwas nicht mehr in den Kram passt, dann ist es gleich „menschenverachtend“ und „entwürdigend“. Begrifflich macht man es im besten Deutschland aller Zeiten heute nicht mehr unter diesen verbalhysterischen Generalklauseln, mit denen früher allenfalls die Nürnberger Gesetze oder der Schießbefehl an der Mauer charakterisiert hätte.

Buschmann sekundierte:

„Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“ Weiter behauptete er: „In Medizin und Psychotherapie ist die Debatte längst entschieden.“

Bisher sind zur Erklärung einer Geschlechtsänderung zwei psychiatrische Gutachten als Vorbedingung erforderlich. Fortan sollen dafür keinerlei ärztliche Gutachten mehr verlangt werden. Wenn sich Eltern dem Wunsch ihrer vierzehnjährigen Kinder nach beliebiger Geschlechtswahl (und Änderung des Vornamens) verweigern, sollen Familiengerichte die Entscheidung im Sinne des „Kindeswohls“ treffen. Auch hier übernimmt also der Staat die faktische Vormundschaft der Kinder.

Der an der Universität Hongkong lehrende Professor Uwe Steinhoff hat nun die ganze Absurdität dieser Gesetzesvorlage in einem Beitrag für die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) aufgezeigt. So stellt er unter anderem die sich aufdrängenden Fragen, warum eigentlich „eine bloße Selbstauskunft über sein „gefühltes“ Geschlecht für einen Wechsel des Geschlechtseintrags reichen“ sollte und warum Krankenkassen „gesunden Menschen nur kosmetische Operationen“ bezahlen sollten.

Buschmanns Aussage,

„Freiheit heißt auch die Freiheit, man selbst sein zu können“, aufgreifend stellt Steinhoff fest, schon jetzt habe „ein Mann, der sich als Frau fühlt, die Freiheit, der zu sein, der er ist, nämlich ein Mann, der sich als Frau fühlt.“

Er habe „sogar die rechtliche Freiheit zu werden, was er nicht ist, etwa eine Frau. Kein Gesetz verbietet es ihm; es ist lediglich faktisch unmöglich, und daran kann das „Selbstbestimmungsgesetz“ auch nichts ändern.“  Das Gesetz könne auch nicht durch die von Buschmann vorgebrachte „Binsenweisheit“ gestützt werden, dass der Staat Menschen, deren „geschlechtliche Identität“ von ihrem biologischen Geschlecht abweiche, mit Respekt behandelt werden müssten.

„Diverse Ausweisdokumente“ würden jedoch „Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort“vermerken, „nicht diesbezügliche „Identitäten“ oder Gefühle.“ Der Bürger habe „so wenig Anspruch darauf, dass der Staat in Dokumenten über sein Geschlecht die Unwahrheit sagt, wie darauf, dass er über sein Geburtsdatum oder seinen Geburtsort lügt, ganz gleich, ob der Bürger sich zur falschen Zeit am falschen Ort im falschen Körper geboren wähnt oder nicht.“Umgekehrt hätten jedoch Bürger „das Recht, nicht unter Androhung eines Bußgeldes dazu fremdbestimmt zu werden, anderer Leute Selbstbild entgegen der Realität zu bestätigen.“

Auch die geradezu lächerliche Aussage von Paus, „Transfrauen sind Frauen“, spießt Steinhoff genüsslich auf, indem er darauf verweist, dass sich aus „den Duden-Definitionen von „Frau“ und „weiblich“ ergebe, dass „Transfrauen“ keine Frauen sind.“ Auch die von Paus unwirsch abgewiegelte Frage nach den Gefahren, die Frauen drohen, wenn Männer, die einfach nur  behaupten, sich als Frauen fühlen, auf sie losgelassen werden, beantwortet Steinhoff mit dem Verweis auf „internationale Erfahrungen und Kriminalitätsstatistiken.“  

Die von beiden Ministern ebenso brüsk bestrittene Gesundheitsgefährdung Minderjähriger ist, so Steinhoff, „aufgrund des medialen Trans-Hypes und weiterer Vorhaben der Koalition sehr wohl“ gegeben. Den Jugendlichen werde nämlich „nicht zuletzt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeredet, dass ihr geschlechtsuntypisches Verhalten womöglich Ausdruck eines „Geborenseins im falschen Körper sei“für welches es den vermeintlich kinderleichten Ausweg der „Transition“ gebe, welchen man nun schon ab vierzehn ganz „selbstbestimmt“ amtlich beginnen können soll.“

Dann werde „durch das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ das therapeutisch gebotene kritische Hinterfragen der „Transidentifikation“ unter Strafe gestellt.“ Und schließlich werde, „wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Strafausnahme für Eltern abgeschafft, sollten diese sich der kritiklosen Affirmation und der Transition verweigern.“ Dies sei „keine „Selbstbestimmung“, sondern eine ideologisch motivierte Entrechtung von Eltern auf Kosten der Kinder.“

Steinhoffs mit dankenswerter Klarheit vorgebrachte Kritik an dem Gesetz machen einmal mehr deutlich, dass auch hier die typisch grüne Ansicht, Realitäten durch bloße Behauptungen ändern zu können, Pate stand.

Die FDP zeigt sich nur noch als Steigbügelhalter, der die grüne Pseudoargumentation bereitwillig nachäfft. Welch ein grotesker legislativer, medialer und politischer Aufwand für die Frage nach dem gefühlten Geschlecht betrieben wird, zeigt auch die Tatsache, dass sich, in Deutschland, seit Ende 2018 die entsprechende gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde,weniger als 400 Menschen ihr Geschlecht in „divers“ umändern ließen. Ein Wechsel zwischen weiblich und männlich oder umgekehrt, wurde bis 2021 genau 1.191-mal registriert. Wohlgemerkt: In einem 84-Millionen-Einwohner-Staat. Soviel zu Dringlichkeit, Relevanz und Tragweite.

https://www.wochenblick.at/koerper-geist/14-jaehrige-koennen-bald-namen-und-geschlecht-auch-gegen-willen-der-eltern-aendern/