“Ich bin hier, um mich in Hass und Terrorismus ausbilden zu lassen. Wenn ich rauskomme, werde ich viele Menschen töten, weil sie nicht gut sind. Ich kann sie erkennen. Und Kinder im Alter von eineinhalb, zwei Jahren, weil sie unschuldig sind, bevor sie vom Satan geholt werden”.
Samir, der wegen des x-ten Drogenbesitzes und des Tragens einer Stichwaffe in Untersuchungshaft genommen wurde, wird bei seiner Ankunft in der Haftanstalt von einem Beamten angehört. Es versteht sich von selbst, dass die Anstaltsleiterin, ohne zu warten, die schrecklichen Drohungen meldet, die soeben ausgesprochen wurden. Die Staatsanwaltschaft verweist ihn wegen Verherrlichung des Terrorismus und wiederholter Todesdrohungen an die Richter.
Samir lächelt breit, als er hört, wie der Präsident seine Worte wiedergibt. “Ich habe das alles nicht wirklich gesagt, ich war nur aufgeregt. Ich bin nicht gefährlich, meine Mutter würde Ihnen das bestätigen.
[…] Das Gericht kann nur zustimmen: “Es gab keine Werbung und die Drohungen richten sich nicht gegen eine bestimmte Person”. Der Angeklagte wird freigesprochen. L’Indépendant
Man muss David Lagache zugute halten, dass er ehrlich ist. Der Direktor des Unternehmens Récréa, das im Auftrag der Metropole Tours (Indre-et-Loire) das Wassersportzentrum betreibt, hat beschlossen, den Burkini in seinen Becken zuzulassen. Eine Position, die er am Freitag, den 29. Juli auf der Facebook-Seite des Wassersportzentrums ausführlich erläuterte. Seiner Meinung nach, so berichtet La Nouvelle République, betrifft der Burkini “ein bis zwei Personen pro Woche”, was er im Vergleich zu den “450.000 Nutzern, die jedes Jahr empfangen werden”, für wenig hält.
Seiner Meinung nach gibt es keine Hygieneprobleme mit dem Burkini – ein Argument, das häufig von den Gegnern des islamischen Ganzkörperanzugs vorgebracht wird. “Das Material ist zum Schwimmen gedacht”, erklärte er und wies darauf hin, dass “diese Anzüge zu 100 % aus Lycra bestehen und manchmal sogar von einer Marke stammen, die auf Schwimmen spezialisiert ist”. Es gebe keine Probleme, sie in Schwimmbädern zuzulassen, im Gegensatz zu Badeshorts: “Jeder kann seine Shorts außerhalb des Schwimmbads tragen und direkt damit zum Schwimmen kommen, was aus hygienischer Sicht nicht in Frage kommt.”
Die Argumentation der Leitung von Récréa beschränkt sich jedoch nicht auf den hygienischen Aspekt der Debatte. Laut David Lagache geht es auch um die Einstellung gegenüber dem immer häufigeren Tragen des Burkinis – und dem, was dieses Phänomen mit sich bringt. “Wir müssen uns in kultureller Hinsicht an unsere sich entwickelnde Gesellschaft anpassen”, versichert er lediglich. Außerdem, so betont er, “ist es verboten, Burkinis zu verbieten, es sei denn, es liegt ein Präfekturerlass vor”. Einige Präfekten haben es jedoch versucht und wurden mit ihren Entscheidungen abgewiesen.
“Nach der aktuellen Rechtslage kann das Tragen von Burkinis in Schwimmbädern aus religiösen Gründen weder verboten noch erlaubt werden”, bestätigt Tours Métropole, die erklärt, dass “nur Erwägungen der öffentlichen Ordnung (Hygiene, Sicherheit und Störungen der öffentlichen Ordnung) ein Verbot rechtfertigen können”. Da in Tours trotz zahlreicher Schreiben von Badegästen an die Leitung von Récréa und das Rathaus keine derartigen Probleme berichtet wurden, kann sich der Burkini also weiterhin in der Touraine etablieren.
„Was steckt hinter den Bluttaten von Asperg („Fall Tabitha“) und Ludwigsburg (Messerattacke auf 79-Jährigen), und warum werden der Öffentlichkeit dazu Informationen vorenthalten?“, fragt Dr. Rainer Podeswa MdL, der auch den Wahlkreis Ludwigsburg betreut.
Der Eppinger Abgeordnete hat im Landtag eine Kleine Anfrage an das Innenministerium gestellt. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob es sich bei dem in Ludwigsburg tatverdächtigen 43-jährigen Somalier um einen abgelehnten oder anerkannten Asylbewerber handelt, und in welcher Weise der Mann zuvor schon polizeilich auffällig geworden ist. Die Polizei hat der Presse hierzu die Auskunft verweigert und will auch nicht die Nationalität des 79-jährigen Opfers mitteilen. Ebenso wartet die Öffentlichkeit im Fall Tabitha weiter auf Antworten zu einem dringend tatverdächtigen 35-jährigen Syrer.
Dr. Rainer Podeswa fragt, ob sich durch diese Art von Informationspolitik möglicherweise mehr „Täterschutz“ als Opferschutz ergibt. Er will von Innenminister Strobl wissen, mit welchen konkreten Überlegungen und Begründungen die „Persönlichkeitsrechte“ der Verdächtigen gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse gewichtet werden.
„Im „Fall Tabitha“ ist nach drei Wochen vom Verdächtigen auch kein Geständnis mehr zu erwarten, das die Geheimhaltung von ,Täterwissen‘ rechtfertigen würde“, meint Dr. Rainer Podeswa. „Die Öffentlichkeit kann nicht bis zu einer Anklage oder Gerichtsverhandlung über solche Bluttaten im Dunkeln gelassen werden, da sonst nur Gerüchte entstehen und das Vertrauen in den Staat und seine Behörden unnötig untergraben wird.“
In Österreich ist es weiterhin ein Tabu-Thema: die gesundheitlichen Schäden infolge der Corona-Impfung, an denen überdurchschnittlich viele, zumeist jüngere Menschen leiden.
Fast 40 Mal mehr Anträge
Schon im vergangen Jahr war die Zahl der Anträge wegen möglicher Impfschäden um das 37-Fache gegenüber dem Jahr 2020 angestiegen: von zehn auf 367 – hauptsächlich wegen der Corona-Impfung.
Andere Länder sind da schon einen Schritt weiter.
Japan zahlt 330.000 Euro bei Impf-Tod
So wurde in Japan eine Abteilung im Gesundheitsministerium eingerichtet, die sich speziell mit den Corona-Impfschäden befasst. Und diese Abteilung hat nun den Hinterbliebenen einer 91-Jährigen, die nach der Impfung „plötzlich und unerwartet“ verstorben war, fast 330.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Der Zusammenhang zwischen Corona-Impfung und Tod sei „wahrscheinlich“. Insgesamt 3.680 Anträge prüft das Gremium derzeit; in 850 Fällen wurde der Tod durch die Corona-Impfung bereits bestätigt, in 62 Fällen nicht anerkannt. Die Hinterbliebenen können mit Entschädigungssummen bis zu 330.000 Euro rechnen.
Italien zahlt nur 77.000 Euro für Lehrerin
Damit zahlt Japan deutlich mehr als etwa Italien. Dort erhielt die Familie einer 32-jährigen Lehrerin, die nach der Impfung mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca an einer Hirnthrombose verstorben war, lediglich 77.000 Euro als Entschädigung.
Im heurigen Jänner hatte die Regierung in Rom den Entschädigungsfonds für Impf-Nebenwirkungen wegen der zahlreichen Corona-Impfschäden um 50 Millionen Euro aufgestockt.
140.000 Euro für geplatzte Hochzeit
In Großbritannien erhielt eine Frau fast 140.000 Euro, nachdem ihr Verlobter kurz nach der Corona-Impfung „plötzlich und unerwartet“ verstorben war.
Argentinien rechnet in Mindestpensionen
Ende Juli hat Argentinien damit begonnen, Entschädigungsansprüche für Personen zu bearbeiten, die nach der Corona-Impfung „unerwünschte Ereignisse“ erlitten haben. Einschränkend muss der „Zwischenfall“ allerdings vom medizinischen Personal, das dem „mutmaßlichen Opfer“ geholfen hat, gemeldet worden sein. Gleichzeitig wurde die Einrichtung des „Covid-Entschädigungsfonds“ angekündigt.
Im Falle des Todes oder der vollständigen und dauerhaften körperlichen Invalidität steht der geimpften Person bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung in Höhe von 240 Mindestpensionszahlungen zu.
Es sind Szenen, die einen wütend machen und den Glauben an den Rechtsstaat erschüttern. Die Rede ist von einem Video, dass einen Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin am 22. April 2021 dokumentiert. Eine alte Frau starb anschließend.
Dafür gibt es nun einen erschütternden neuen Beleg: Mit unvorstellbarer Brutalität beamtshandelten die Berliner Polizisten am 22. April 2021 eine alte Frau. Diese war zu Boden gegangen. Ein Polizist ergriff sie mit beiden Händen an ihrem linken Arm und schleifte die sichtlich schockierte Frau mehrere Meter an ihrem ausgestreckten Arm über den Boden aus dem Weg. Mehrere Polizisten zerren sie rabiat auf die Beine. Sodann führen sie zwei Polizisten im Polizeigriff, an jedem Arm fixiert, weg – sie halten sie dabei so weit von oben, dass es für sie maximal unbequem ist. Die alte Frau ruft mit schmerzverzerrtem Gesicht mehrfach „Aua“, beklagt sich, sie könne nicht so schnell. Die Polizisten sind gnadenlos, laufen genauso schnell weiter. So schnell, dass die alte Frau mehrfach stolpert und nur durch ihre Fixierung seitens der Polizisten gehalten wird. Hier können Sie sich die Szene ansehen.
Durch Recherchen des Anwaltes Dr. Ingve Björn Stjerna aus Düsseldorf wurde nun bekannt:Die alte Frau ist nach dem Polizeieinsatz gestorben! Wann genau, ist laut Stjerna nicht bekannt. Dies aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervor. Der Anwalt schreibt dazu auf seiner Seite: „Ich erstattete daher am 4. Mai 2021 Strafanzeige gegen die an dem Vorgang beteiligten Polizeibediensteten, insbesondere wegen Körperverletzung im Amt, und bat darum, mich über den Ausgang der Ermittlungen zu informieren.“ Monatelang und trotz zweier Sachstandsanfragen, bekam er diese Angaben nicht. 14 Monate nach dem Vorfall erhielt er die Mitteilung, dass die Ermittlungen eingestellt sind. Die Rede war da aber nicht mehr von Ermittlungen wegen Körperverletzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung!
Stjerna ist sicher: „Die ältere Dame ist offenbar im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen gegen sie tatsächlich ums Leben gekommen!“ Denn, so führt der Anwalt auf seiner Seite aus: „Man sollte sich zunächst fragen, ob es eventuell eine Erklärung für den Tod der Dame geben könnte, die nicht mit polizeilichem Handeln in Verbindung steht. Allerdings wäre der ursprüngliche Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt wohl kaum auf fahrlässige Tötung erweitert und der Tod der Dame in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin thematisiert worden, wenn es keinerlei Zusammenhang mit polizeilichem Handeln gäbe.“
Aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass es eine Obduktion gab. Dort steht:
„Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Obduktion, konnten die von hier aus beauftragten Sachverständigen Herr Prof. Dr. med. [durch den Autor geschwärzt] und Frau [durch den Autor geschwärzt] feststellen, dass die späterhin Verstorbene an den Folgen eines Multiorganversagens bei schweren Vorschädigungen verstorben ist.“
Eine Verantwortung des beschuldigten Polizisten sei nicht feststellbar, heißt es in dem Schreiben:
„Zunächst bleibt festzustellen, dass bereits nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Handlung des Beschuldigten überhaupt eine kausale Ursache für diesen Tod setzte.“
Dass die ältere Dame bei ihrem Tod eine subdurale Blutung aufwies, also eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Gehirn, erwähnt die Staatsanwaltschaft nur ganz beiläufig, wie Stjerna beklagt. Und stellt zu den Ursachen dieser Blutung lapidar fest:
„Insbesondere konnten aus rechtsmedizinischer Sicht keine sicheren Feststellungen dazu getroffen werden, ob die eingetretene subdurale Blutung überhaupt eine Folge des Polizeieinsatzes war bzw. ob diese überhaupt mit dem Todeseintritt in Zusammenhang steht.“
Der Kommentar von Anwalt Stjerna: „Bemerkenswert ist auch das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung, das eine Ursächlichkeit polizeilichen Handelns für die Verletzungen und den Tod der älteren Dame nicht ausschließt, sondern lediglich konstatiert, der Tod könne ‘nicht mit der erforderlichen Sicherheit‘ auf ein Verhalten des beschuldigten Polizisten zurückgeführt werden.“
Anwalt Stjerna verweist darauf, dass die Brutalität des Vorgehens gegen die Frau nicht verhältnismäßig war. Die Art und Weise, wie die Berliner Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf zurückweist, bestätigt auf traurige Weise die Aussage des damaligen Sonderberichterstatters der UNO für Folter, von der “Kultur der Toleranz für Polizeigewalt”.
Dazu Stjerna: „Ebenso dürftig ist auch die Feststellung der Staatsanwaltschaft Berlin, es hätten ‘keine milderen und gleich gut geeigneten Mittel zur Erreichung der Identitätsfeststellung‘ zur Verfügung gestanden; die ältere Dame habe zunächst ergriffen, fixiert und zur Bearbeitungsstelle verbracht werden müssen, was ohne die Anwendung unmittelbaren Zwanges nicht möglich gewesen sei. Diese Ausführungen gehen ersichtlich an der Sache vorbei. Selbst wenn all diese Behauptungen der Staatsanwaltschaft zuträfen und zur Identitätsfeststellung der älteren Dame die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war, sind ohne weiteres mildere Mittel ersichtlich, die dies gewährleistet, dabei aber – wie z. B. durch § 11 ASOG Bln vorgeschrieben – ihre Gesundheit geschont hätten.“
Stjerna will die Sache nicht auf sich beruhen lassen und weitere Schritte einleiten, wie er schreibt: „Es ist für ein Staatswesen, das ein Rechtsstaat sein will, nicht hinnehmbar, dass Polizeikräfte mit ersichtlich unangemessener Härte und Todesfolge gegen ältere, gebrechliche Menschen vorgehen, um hierfür nachfolgend – nach einer erkennbar dürftigen Prüfung – einen staatsanwaltschaftlichen Freibrief ausgestellt zu bekommen und sich nicht einmal einer gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens stellen müssen. Hier ist eine rote Linie erkennbar überschritten, der Vorgang wird vollständig aufzuklären sein.“
Die Polizei versucht immer wieder die gewalttätigen Bilder ihrer Amtshandlungen zu verstellen indem sie sich davor positionieren. So wird eine Dokumentationen von Fehlverhalten verunmöglicht. Dabei gehen die Beamten auch nicht zimperlich vor und stoßen, schubsen oder schlagen jene Personen die gerade filmen oder fotografiern. Meist ist diese Handlung gedeckt mit der Begründung „dass sich niemand in eine Amtshandlung einzumischen habe“. Ganz gleich ob diese Amtshandlung begründet ist oder nicht.
[…] Am 19. Juni erhält die Stadtpolizei einen beunruhigenden Anruf. Der Anrufer versichert, dass er seine Frau gefangen hält und sie mit einer Waffe in Schach hält. Er kündigte an, dass er sie töten werde, wenn “kein Lösegeld gezahlt wird”. Der Einsatz beginnt.
Die Männer der Raid werden in Alarmbereitschaft versetzt. Mehrere Teams der nationalen Polizei begeben sich in die Rue Marceau, zu der vom “Geiselnehmer” angegebenen Adresse, finden aber nichts. In den darauffolgenden Tagen wiederholte der Geiselnehmer seine Anrufe. Es ist nicht möglich, ihn ausfindig zu machen, da er mehrere Telefonnummern benutzt. Er ruft die Polizei auf Arabisch an: “Ich werde in den Dschihad ziehen”, oder “Ich werde mich Daesh anschließen und alles in die Luft sprengen”.
Diesmal nennt er einen Namen. Nicht seinen eigenen, sondern den eines ehemaligen Freundes von ihm: eines Minderjährigen. Dessen Mutter hat beschlossen, Anzeige zu erstatten, wodurch weitere Ermittlungen eingeleitet werden können. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung eines 13-jährigen Jugendlichen. Er wurde in Polizeigewahrsam genommen. Nice-Matin
Die Bedrohung durch das Corona-Virus ist für die deutsche Ampel-Regierenden offenbar noch lange nicht vorbei.
Seitens der Bundesregierung plant man erneute Grundrechtseinschränkungen ob der vermeintlichen gesellschaftlichen Bedrohung durch das Virus.
Ausweitung der Masken-und Testpflicht geplant
Hierbei geht es also vorerst um eine Ausdehnung der Masken- und Testpflichten. Ausgangssperren solle es jedoch aus heutiger Sicht nicht wieder geben.
Es wird dabei in Sachen Corona ein „mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept“ für den Herbst, seitens der Bundesregierung geben.
Dazu haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet, wie laut Informationen des Nachrichtensenders ntv aus einer Mitteilung beider Ressorts hervorgehen. Noch im August wolle das Kabinett demnach eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschließen.
Ohne Zweifel scheint man sich da am österreichischen Modell des „reformierten“ Epidemie-Gesetzes orientiert zu haben. Dieses war, an Stelle des „in die Hose gegangenen“ Impflichtgesetzes erlassen worden und stattet den grünen Gesundheitsminister Rauch mit beinahe unumschränkten Handlungsvollmachten, vor allem gegenüber den „Ungeimpften“, aus.
Maskenpflicht in Zukunft von Oktober bis April?
Den „Ampel-Plänen“ zu Folge sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April „bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten.
Konkret soll es dabei um eine Maskenpflicht im Luft- und im öffentlichen Personenfernverkehr gehen. Zudem werde es eine Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten geben. Frisch geimpfte und genesene Personen sollen von der Testpflicht ausgenommen sein, ebenso „Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.“
Darüber hinaus will man offenbar mehr Kompetenzen an die Länder abgeben. Diese könnten somit jederzeit weitere Einschränkungen anordnen, „soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten“. Das altbekannte seit über 2 Jahren strapazierte „Pauschalargument“ für Grundrechtseingriffe schlechthin also.
Mehr Befugnisse für Länder
Die Ländermaßnahmen müssten von den Landesparlamenten beschlossen werden und könnten dann gegebenenfalls verschärft werden, hieß es weiter.
Dies beträfe die Anordnung einer Maskenpflicht im ÖPNV (öffentlichen Personen-und Nahverkehr) sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen für Getestete und Genesene soll es hier für Freizeit‑, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie gastronomische Einrichtungen geben.
Auch dürften die Länder wieder Test- und Maskenpflichten in bestimmten Bereichen einführen, wie etwa in Schulen und Kindergärten. Für Menschen, deren letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt, sollen Sonderregeln gelten.
Lauterbach bringt „Pandemieradar“ und neue Impfstoffe
Mit diesem „Stufenmodell“ würden nach Auffassung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur „Pandemievorsorge“ an die Hand gegeben.
Als weitere Teile des neuerlichen Maßnahmenpaketes kündigte der Minister eine Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, das Pandemie-Radar mit tagesaktuellen Daten sowie Test- und Behandlungskonzepte und Konzepte für Pflegeheime an.
Nach Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann dürfe es Freiheitseinschränkungen nur geben, wenn diese erforderlich seien. Dazu erklärte Buschmann, „wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar“.
Summa summarum, Alles bleibt beim Alten, denn auch die „Sache“ mit den Lockdowns und Ausgangssperren hängt ja wieder einmal, wie schon gehabt vom Pandemie-Geschehen ab und den dazu vom „Radar“ gelieferten Zahlen.
Angesichts eines geplanten Treffens mit dem republikanischen US-Senator und Trump-Unterstützer Lindsey Graham führte CDU-Chef Friedrich Merz einen mehr als peinlichen Eiertanz auf, der einmal mehr beweist, wie sehr auch dieser einstige „bürgerliche Hoffnungsträger” sich von Linken am Nasenring durch die Manege ziehen lässt…
Um folgendes geht es: Gestern sagte Merz das für Ende August geplante Treffen mit dem Senator ab, weil daran auch der Anwalt Joachim Steinhöfel und der bekannte Journalist Henry M. Broder teilnehmen sollten. Vor allem an Steinhöfel nahm Merz Anstoß, weil dieser schon einmal den heutigen AfD-Politiker und früheren CDU-Parteigenossen Max Otte bei dessen Parteiausschluss-Verfahren gegen die Union anwaltlich vertreten hatte.
Als das von der konservativen Denkfabrik veranstaltete Treffen bekannt wurde, das in der baden-württembergischen Landesvertretung hätte stattfinden sollen, kam umgehend Kritik von links, verbunden mit der Aufforderung, Merz dürfe daran nicht teilnehmen, denn damit begäbe er sich ja auf vermintes Gelände und in toxisches, „rechtes“ Umfeld. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz dekretierte: „Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, macht sich politisch unmöglich.“ Merz sagte die Teilnahme an der Veranstaltung daraufhin, wie vom linken „Empörium“ gefordert, denn auch brav ab, beteuerte aber, er wollte sich stattdessen woanders mit Graham zu treffen.
Dieser jedoch, Freund eines amerikanischen Verständnisses von Meinungsfreiheit und offenem Diskurs, hat für solche verlogenen Sperenzchen überhaupt kein Verständnis – und präsentierte Merz umgehend die Rechnung für dessen Feigheit: Er habe nicht mehr vor, ließ er wissen, „Herrn Merz noch zu treffen“. Denn: „Bei Konservativen geht es um einen offenen, ehrlichen Dialog, in dem Standpunkte dargelegt werden und die Menschen zusammensitzen und einander zuhören“, so Graham. Konservative würden sich „nicht gegenseitig canceln, bevor sie sprechen.“ Das sei ein Markenzeichen demokratischer und konservativer Prinzipien. Folge man den Prinzipien nicht, „dann sind wir nicht anders als die Linken.“
Auch Richard Grenell, der frühere US-Botschafter in Deutsch, sparte auf Twitter nicht mit deutlichen Worten: Merz „verneige“ sich vor dem linken Mob, die „intolerante Linke“ halte abweichende Meinungen nicht aus. Sie würden „jeden stummschalten, mit dem sie nicht einverstanden sind.“ Grenells schloss mit der Aussage: „Schande über den feigen Merz.“
Auch Steinhöfel, der jede Nähe zur AfD abstreitet, führt Merz` Absage auf dessen Angst vor den Linken zurück. Noch letzte Woche hatte Merz beklagt: „Linke Aktivisten gehen gegen völlig legitime Meinungen vor.“ Die größte Bedrohung für die Meinungsfreiheit sei aus seiner Sicht „inzwischen die Zensurkultur, die man im angelsächsischen Sprachgebrauch auch „Cancel Culture“ nennt. Ich sehe mit größter Besorgnis, was an den Universitäten in den USA passiert; das schwappt jetzt auch nach Europa über.“ Nun nahm er den Linken das canceln gleich selbst ab, und machte sich vor aller Welt lächerlich.
Wer nach dieser erbärmlichen Posse immer noch Resthoffnung hegt, mit Friedrich Merz als Vorsitzendem werde sich die CDU aus dem langen Schatten Angela Merkels herausbewegen und ihr katastrophales geistiges Erbe abstreifen (und dem linksgrünen Zeitgeist entsagen, der sie von innen auffrisst), der dürfte spätestens jetzt endgültig desillusioniert sein. Merz ist nicht besser als all die anderen rückgratlosen linken Erfüllungsgehilfen und Trittbrettfahrer seiner Partei.