Entlassener ägyptischer Herzchirurg droht mit der Ermordung von Krankenhausangestellten

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Montag einen Kinder-Herzchirurgen wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der 45-Jährige hatte Kaderleute des Kinderspitals mit dem Tod bedroht.

Für das Gericht war es erstellt, dass an einer Mediationssitzung im Jahr 2019 Sätze fielen, bei denen es «danach allen Anwesenden nicht mehr wohl war», wie es die Richterin sagte. Diese Äusserungen hätten alle Geschädigten in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt.

Wegen mehrfacher Drohung erhielt der Herzchirurg deshalb eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mediziner kann es noch ans Obergericht weiterziehen.

Die Anwesenden, darunter Geschäftsleitungsmitglieder des Kinderspitals, sagten übereinstimmend aus, dass sie vom zuvor entlassenen Arzt mit dem Tod bedroht worden seien. So habe er unter anderem angekündigt, dass er zu seinem Recht kommen werde, sich dafür aber «nicht die Finger schmutzig» mache.

Wo er herkomme, Ägypten, erledige man solche Dinge anders, dafür habe er Beziehungen, sagte der Arzt gemäss den anderen Sitzungsteilnehmern. Bei einem anderen Problem habe er schon jemandem mit dem Auto angegriffen, «und dann Bumm zwei Meter in die Luft». Das Kinderspital erstattete nach der Sitzung Anzeige bei der Polizei und beauftragte einen bewaffneten Sicherheitsdienst.

Auch auf das Privatleben der Sitzungsteilnehmer hatten die Drohungen Einfluss. Sie alle fühlten sich bedroht und engagierten eigene Sicherheitsleute, die sie fortan begleiteten. Einer kaufte sich einen Pfefferspray, ein anderer legte seine Armeepistole bereit. Sie sagten Veranstaltungen ab, liessen die Rollläden unten und verboten ihren Kindern, draussen zu spielen.

Auslöser für den Konflikt war, dass das Kinderspital den Arzt entliess, wobei als Kündigungsgrund «unangemessenes Sozialverhalten» und «ungenügende Leistungen» angeführt wurden. Der Chirurg erhob Einsprache und trat im April 2019 sogar in einen Hungerstreik, um gegen seine Entlassung zu protestieren. Verschiedene Medien berichteten über den eskalierten Streit.

Sein Anwalt argumentierte am Montag, dass sein Mandant keineswegs mit Gewalt gedroht habe, sondern damit, dass es eine juristische Auseinandersetzung geben werde. Sofern sich die Sitzungsteilnehmer bedroht fühlten, war das gemäss Anwalt «deren eigene Wahrnehmung».

Problematisch seien nicht die Äusserungen seines Mandanten, sondern die Vorurteile der Sitzungsteilnehmer. Diese hätten wegen seiner ägyptischen Herkunft eine vorgefasste Meinung gehabt. Zudem hätten sie ihn wegen seiner mangelnden Deutschkenntnisse schlecht verstanden.

In einem Protokoll einer früheren Krisensitzung habe ihm das Kispi einen «Ehrenwahn» attestiert. Sein Mandant sei als «hochgradiger Psychopath» dargestellt worden. Auch Stichworte wie «Ägypter, Muslim, Statussymbole, Gesichtsverlust» würden in diesem Protokoll stehen. Für eine Institution wie das Kispi sei das nicht nur unprofessionell, «das hat einen rassistischen Unterton».

Der Streit ist nun auch mit dem vorliegenden Urteil nicht beendet. Im Juni treffen sich die Parteien unter anderem wegen des Arbeitszeugnisses wieder vor Gericht. Der Herzchirurg verlangt wohlwollendere Formulierungen.

https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/bezirksgericht-zuerich-kinder-herzchirurg-wegen-todesdrohungen-verurteilt-id17515497.html

Bremen: Weil ein Schwuler über Islam diskutierte schlagen vermutlich Muslime ihn zusammen

Zwei Männer haben einen 31-jährigen Bremer am Sonntagnachmittag in einer Gaststätte am Rembertiring verprügelt. Wie die Polizei mitteilt, sei die sexuelle Orientierung des Opfers der Auslöser für den Angriff gewesen.

Der 31-Jährige soll sich mit einem Freund im gleichen Alter und einer 28-jährigen Freundin in einem Schnellrestaurant am Rembertiring über das Thema Religion unterhalten haben. Zwei Männer am Tisch nebenan bekamen die Unterhaltung mit. Sie sollen den 31-Jährigen angeschrien haben, weil er als homosexueller Mann ihrer Ansicht nach kein Recht habe, über den Islam zu sprechen.

Die Männer schlugen anschließend auf den 31-Jährigen ein und flüchteten aus dem Lokal. Der 31-Jährige wurde zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei beschreibt die Angreifer wie folgt: Sie seien etwa 18 Jahre alt, schwarzhaarig und ungefähr 1,70 Meter groß. Sie trugen dunkle T-Shirts, einer trug eine Cap.

Der Staatsschutz ermittelt, da es sich bei homophobe Straftaten um Hasskriminalität handelt. Der Kriminaldauerdienst nimmt Zeugenhinweise entgegen.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/hassverbrechen-staatsschutz-rembertiring-bremen-100.html

An den geistigen Wurzeln der sogenannten „Europäischen“ Union stehen auch die deutschen Linken…

Philippe de Villiers hat Bücher geschrieben, um die nazistischen Quellen der sogenannten Europäischen Union zu erklären.

Wahrheiten, die so unbequem sind, dass sie sogar von Chevènement abgetan wurden.

Aber es gibt eine direktere Quelle für die sogenannte Europäische Union: Es ist die deutsche extreme Linke der 60er und 70er Jahre.

In Frankreich ist praktisch nichts über diese krude deutsche extreme Linke bekannt …

Ich erinnerte mich daran, dass deutsche Linke bei der Geiselnahme in Entebbe Juden, die aus den Lagern zurückgekehrt waren, aussortiert hatten: Ich hatte es damals gelesen.

Ich war sehr verblüfft, als ich kürzlich in einer Arte-Dokumentation über Antisemitismus erfuhr, dass deutsche Linksextremisten ein jüdisches Altersheim angezündet hatten, wobei sieben Bewohner ums Leben gekommen waren.

Ich recherchierte weiter und erfuhr, dass die gleiche extreme Linke am 9. November 1969, dem Jahrestag der Reichskristallnacht, einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin verübt hatte.

Dieser Anschlag wurde von der Gruppe „Tupamaros West Berlin“ verübt: Ich habe auf Amazon ein Buch gefunden, das von einem ihrer ehemaligen Mitstreiter „Bommi“ Baumann geschrieben wurde.

In diesem Buch aus dem Jahr 1976 bekennt sich Baumann sogar zynisch zu dem Brandanschlag auf die Synagoge.

Worauf will ich hinaus?

Diese deutschen linksradikalen Schläger wurden später massiv umlackiert und grün gefärbt.

Und es sind die deutschen Grünen, die seit 40 Jahren den Ton in der europäischen Politik angeben, was man denken darf und was man denken muss.

Ihr symbolträchtigster Vertreter in Frankreich ist wohlbekannt: Daniel Cohn-Bendit.

Und ganz allgemein die „französische“ Umweltorganisation Europe-Ecologie-les Verts (EELV).

Es ist also kein Zufall, dass Bommi Baumanns Buch ein Vorwort hat und sogar von Cohn-Bendit “ befürwortet “ (sic) wird.

Auf die deutsche Nazi-Kriegsgeneration folgte die deutsche linke Generation der 60er und 70er Jahre, die in den 80er Jahren grün angemalt wurde: Sie ist genauso gefährlich.

Die sogenannte Europäische Union, die wir kennen, ist also aus dieser doppelten deutschen Abstammung – nämlich der der Nazis und der Linken – hervorgegangen.

Es ist diese Generation, die durch die Stimme von Ursula von der Leyen spricht.

Sie ist es, die die Frechheit besitzt, uns das Gute zu diktieren, sei es in der Einwanderungspolitik oder in der Außenpolitik gegenüber Russland.

Sie ist es, der die extreme Mitte Macrons unterworfen ist…

https://resistancerepublicaine.com/2022/05/22/aux-sources-de-lunion-dite-europeenne-il-y-a-aussi-les-gauchistes-allemands/

Kindergeld ins Ausland: Aktuelles EU-Gesetz blöder als das alte

Unzensuriert berichtet immer wieder über die sinnlosen EU-Gesetze, die Staaten wie Österreich dazu verpflichten, Familienleistungen auch für Kinder zu bezahlen, die in einem anderen Staat wohnen und aufwachsen. Verantwortlich dafür sind die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009, die seit 1. Mai 2010 in Kraft sind und von allen EWR-Staaten, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich anzuwenden sind.

Familienleistungen sind keine Sozialversicherungsleistungen

Die EU meint: Wenn eine Person in einem Staat Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, so muss sie das Kindergeld von diesem Staat erhalten, selbst wenn das Kind da gar nicht wohnt. Ein Unsinn, da Familienleistungen keine Sozialversicherungsleistungen sind. Es ist daher vollkommen irrelevant, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Sie haben so oder so Anspruch etwa auf die österreichische Familienbeihilfe. Nachdem es aber auf der einen Seite Eltern gibt, die eine Familienleistung erhalten, obwohl keiner von ihnen erwerbstätig ist, während andere Eltern die gleiche Leistung erst aufgrund einer Erwerbstätigkeit erhalten, liegt eine Diskriminierung im Unionsrecht vor.

Kein Anspruch bei Wohnort-Wohnortkonstellation

Das EU-Recht sieht aber noch eine Klausel vor. Folgende Konstellation: Ein Elternteil, der nicht erwerbstätig ist und kein Arbeitslosengeld bezieht, wohnt in einem Staat, der hohe Familienleistungen hat. Der andere Elternteil, der ebenfalls weder arbeitet noch Arbeitslosengeld bezieht, wohnt mit dem Kind in einem anderen Staat, der niedrigere Familienleistungen hat als der erstgenannte Staat. In diesem Fall müsste nur jener Staat sein Kindergeld bezahlen, in dem das Kind wohnt. Der andere Staat bezahlt nichts – also auch keinen Unterschiedsbetrag (seine Leistung abzüglich jenes Betrags, den der vorrangig zuständige Staat bezahlen muss).

Sozialhilfekassierer beantragte Kindergeld

Der Logik folgend hätte in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesfinanzhof als Höchstgericht eine klare Entscheidung treffen müssen. Aber es kam ganz anders. Das Urteil vom 18. Februar 2021, III R 2/20 hatte folgenden Sachverhalt zum Inhalt: Vater in Deutschland wohnhaft, nicht erwerbstätig, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfekassierer nach dem Sozialgesetzbuch für Arbeitsuchende. Mutter in Italien wohnhaft, ebenfalls arbeitslos ohne Bezug von Arbeitslosengeld. Kind wohnt bei der Mutter.

Der Vater beantragte von Deutschland das dortige Kindergeld. Zu Recht meint Deutschland, dass es nicht zuständig sei, sondern Italien. Im Urteil allerdings heißt es, dass unwidersprochen in Italien kein Anspruch auf eine Familienleistung bestünde.

Kein Zusammentreffen von Familienleistungen

Nach dem Wortlaut des Art. 68 Abs. 1 der VO Nr. 883/2004 gelten die Prioritätsregeln nur, wenn für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten “zu gewähren sind”. Auch die Überschrift zu Art. 68 der VO Nr. 883/2004 spricht von “Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen”.

Und nachdem es in Italien keinen Anspruch auf Kindergeld gibt, gibt es generell nur einen einzigen Anspruch, nämlich den von Deutschland, da bei Artikel 67 der EU-VO 883/2004 der Tatbestand fingiert wird, dass das Kind in Deutschland wohnt (obwohl es in Italien lebt).

Italien hatte Sonderregel

Daher wurde die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, ihr Kindergeld zu bezahlen. Die Frage, die sich stellt: Warum gab es von Italien keinen Anspruch? Zum besagtem zeitigen Streitraum hatte Italien das ANF (assegno nucleo familiare), das eine Familienleistung für Arbeitnehmer war. Nachdem aber weder die Mutter noch der Vater erwerbstätig waren, bestand kein Anspruch auf die italienische Leistung – nicht einmal dem Grunde nach.

Alte EU-Gesetze hatten genauere Regeln

Und jetzt kommt noch eine Draufgabe. Die Vorgängerverordnungen 1408/71 und 574/72 hatten andere Regelungen. Anspruch auf Familienleistungen für ein Kind, das in einem anderen Staat wohnt, hatte eine Person von einem Staat nur, wenn er entweder Arbeitnehmer war oder aber Arbeitslosengeld bezog. Die aktuellen EU-Regeln sind daher blöder als die alten.

Glück für Deutschland

Da hat die EU wieder einmal einen Unsinn beschlossen! Allerdings Glück für Deutschland! Italien hat seit 2022 das ANF abgeschafft und durch eine andere Leistung ersetzt, die zwar wie das ANF einkommensabhängig ist, aber auch dann gewährt wird, wenn Eltern nicht erwerbstätig sind oder Arbeitslosengeld beziehen. Daher gibt es einen Anspruch auf Familienleistungen von Deutschland und Italien, was dazu führt, dass Deutschland nichts bezahlen muss (sofern die Eltern noch immer nicht erwerbstätig geworden sind). Klingt dumm, ist aber so.

https://www.unzensuriert.at/content/148517-kindergeld-ins-ausland-aktuelles-eu-gesetz-bloeder-als-das-alte/

Kirchen werden 53-mal häufiger verwüstet als Moscheen

Die Basilika kurz nach dem Anschlag. Foto: twitter.com/CatholicArena

Katholische Sakralbauten in Brüssel sind häufig Ziel von Vandalismus. Zwischen 2019 und 2022 wurden in der gesamten Region nicht weniger als 53 Beschädigungen von Kirchen oder Kapellen festgestellt. Im Vergleich dazu war im selben Zeitraum nur eine einzige Moschee das Ziel von Vandalen. Mit anderen Worten: Religiöse Gebäude in Brüssel sind 53-mal häufiger das Ziel von Vandalismus als Moscheen. Nach Ansicht des Vlaams Belang machen diese Zahlen etwas deutlich, was leider lieber verschwiegen wird, nämlich dass ein Teil der Brüsseler Bevölkerung unser kulturelles und spirituelles Erbe verabscheut, wahrscheinlich aus religiösen Gründen, und diesen Hass sogar in Taten umsetzt.

Der Fraktionsvorsitzende des Vlaams Belang im Brüsseler Parlament, Dominiek Lootens, forderte Ministerpräsident Rudi Vervoort in einer schriftlichen Anfrage auf, die Höhe der Schäden an diesen religiösen Gebäuden mitzuteilen. Die Zahlen sprechen Bände: Im Zeitraum 2019–2022 waren nicht weniger als 53 Kirchen und Kapellen, 12 Friedhöfe, 2 Abteien und 1 Kloster Ziel von Vandalen. Im selben Zeitraum wurde nur eine Moschee beschädigt. Religiöse Gebäude in Brüssel sind also 53-mal häufiger das Ziel von Vandalen als Moscheen.

In Brüssel sprechen die linken Parteien von Rassismus und Diskriminierung. Doch diese Zahlen zeigen, dass der Hass nicht dort ist, wo manche glauben, dass er sich einnistet. Das medial-politische Binom weigert sich, das Thema des antiweißen, antichristlichen und antiwestlichen Rassismus im Allgemeinen anzusprechen. Dabei gibt es ihn sehr wohl und er ist sogar quantifizierbar. „Die Tatsache, dass im selben Zeitraum nur eine Moschee beschädigt wurde, während 53 Kirchen beschädigt wurden, beweist dies“, betont der Vorsitzende des Vlaams Belang in Brüssel, Senator Bob De Brabandere.

EUROLIBERTÉS, https://unser-mitteleuropa.com/kirchen-werden-53-mal-haeufiger-verwuestet-als-moscheen/

Berliner Wahlfälschung

Bekanntlich leitete die Fälschung der Kommunalwahlen im Mai 1989 in der DDR den Zerfall des Arbeiter- und Bauernstaates ein. Zwar war allen Insassen (Joachim Gauck) des Landes klar, dass die 98,9% für die Liste der Nationalen Front, die regelmäßig als Wahlausgang gemeldet wurden, ein Phantasieprodukt waren, aber diesmal hatte man Beweise dafür in der Hand. Tausende Wähler waren damals zu den abendlichen Auszählungen gegangen und hatten sich die lokalen Ergebnisse notiert. Die wurden noch in der Nacht zu von der Opposition eingerichteten Sammelstellen gebracht und von dort in den Westen geschickt. Das Ergebnis ist bekannt.

Leider ist nicht zu hoffen, dass die Wahlfälschungen bei der Landtagswahl in Berlin eine ähnlich wachrüttelnde Wirkung haben werden. Trotz des Wahlchaos, Ausgabe falscher Stimmzettel, ihr zeitweiliges Fehlen, weil die Transporter im Berlin-Marathon feststeckten, frühzeitiges Schließen von Wahllokalen, blieb die Reaktion der Bevölkerung verhalten. Es gab einen kurzen Aufschrei in den Medien und jede Menge Einsprüche, das wars dann. Die Prüfung der Wahl wird erfolgreich auf die lange Bank geschoben, die Regierungskoalition hat trotz erheblicher berechtigter Bedenken, was ihre Rechtmäßigkeit betrifft, ihre Arbeit aufgenommen und seitdem wird durchregiert, als wäre nichts gewesen.

Nur einer gibt nicht auf: der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance-Gewerkschaft Marcel Luthe.

Er streitet nach wie vor aktiv für die Aufarbeitung des Skandals. Dabei findet er immer neue Beweise für Wahlfälschung.

Aus einem Von Luthe verschickten Wahlprotokoll geht hervor, dass im Wahllokal 20512 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Zweitstimme zum Berliner Abgeordnetenhaus die falschen Stimmzettel vorlagen – die für Charlottenburg-Wilmersdorf. Natürlich stehen auf diesem Wahlzettel andere Kandidaten als für Friedrichshain-Kreuzberg. Wer also die Liste einer Partei ankreuzte, wählte die Liste mit Kandidaten des Nachbarwahlkreises. Der Wahlvorstand im Wahlbüro bemerkte den Fehler bei den Wahlzetteln ziemlich früh.

Im Protokoll steht: „Der Fehler wurde gegen 8:15 vom Wahlvorstand dem Bezirkswahlamt gemeldet“. Und weiter: „Von dort kam zunächst die Weisung, mit der Wahl mit den falschen Wahlzetteln fortzufahren“.

Das heißt, das Bezirkswahlamt gab die Anweisung, die Wahl mit den

falschen Stimmzetteln einfach fortzusetzen.

„Etwa 2 Stunden später bekamen wir die Information, dass die ‚Charlottenburg-Wilmersdorf‘-Wahlzettel als ungültig zu behandeln sind. Bis dahin hatten 82 Personen diese Wahlzettel genutzt“, steht weiter im Protokoll.

Das heißt in diesem Fall: Fast jede fünfte abgegebene Stimme in diesem Wahllokal wurde für ungültig erklärt! Offensichtlich ist das kein Einzelfall, denn in sehr vielen Wahllokalen lagen falsche Stimmzettel aus. Wenn auch da die abgegebenen Stimmen im Nachhinein für ungültig erklärt wurden, potenziert sich der Fehler.

Die Berliner Bezirksämter sind zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Was die Entscheidung über die Behandlung der falschen Stimmzettel betrifft, hat das Bezirksamt entschieden, dass die Wahl weiter geführt wird, Wähler und Öffentlichkeit über diesen Vorfall getäuscht werden.

Nur einer gibt nicht auf: Marcel Luthe führt bereits eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshof. Zusätzlich erstattete er am Samstag Strafanzeige gegen die Verantwortlichen beim Bezirkswahlamt.

„Die Hemdsärmeligkeit, mit der die zuständigen Beamten im Bezirkswahlamt agiert haben, ist erschütternd und offenbar bar jedes Respekts vor dem Souverän. Vorsätzlich falsche Stimmzettel ausgeben zu lassen, weil man sich vorher schon keine Mühe gegeben hat, ist kein Lapsus. Meines Erachtens hat man hier 80 Menschen vorsätzlich um ihr Wahlrecht gebracht – und auch das dürfte nur die Spitze des Eisberges sein!“.

Bleibt zu hoffen, dass Luthe genügend Unterstützung von der Öffentlichkeit erfährt, damit uns künftige Wahlmanipulationen erspart bleiben.

https://vera-lengsfeld.de/2022/05/22/berliner-wahlfaelschung/#more-6528

Frankreich: Der Bürgermeister von Marignane geht voran, um islamische Kleidung in Schwimmbädern zu verbieten

Er will verhindern, dass der Burkini Einzug in die Schwimmbecken seiner Stadt hält. Nachdem das Bürgermeisteramt von Éric Piolle in Grenoble grünes Licht dafür gegeben hat, islamische Badeanzüge in Schwimmbädern zuzulassen, ergreifen einige Politiker bereits die Initiative, um zu verhindern, dass sich das Phänomen ausbreitet. Dies gilt auch für den Bürgermeister von Marignane, Éric Le Dissès. Am Freitag, den 20. Mai, erließ er einen Gemeinderatsbeschluss für ein Burkini-Verbot in den städtischen Schwimmbädern der Gemeinde im Departement Bouches-du-Rhône. In einer Erklärung, die La Provence am Samstag, den 21. Mai, wiedergab, erinnerte der Bürgermeister von Marignane daran, dass das Verbot auch für “Bermudas, Shorts und dergleichen” gelte: “Nur Badeanzüge sind erlaubt”, erinnerte er.

Im selben Brief forderte Eric Le Dissès die anderen Bürgermeister Frankreichs auf, “dem Druck von Pro-Burkini-Verbänden nicht nachzugeben”, denen er vorwarf, “die extreme Islamisierung Frankreichs, die viele französische Muslime nicht gutheißen”, durchsetzen zu wollen. Er zögerte nicht, den Bürgermeister von Grenoble, Éric Piolle, zu kritisieren, der für die Zulassung des Burkinis in der Stadt im Département Hérault verantwortlich ist. Der Bürgermeister von Europe Écologie-Les Verts (EELV) wurde von Éric Le Dissès als “Apostel des islamischen Rechts” bezeichnet, wie La Provence berichtete. Ein Apostel, der “absichtlich vergisst, dass die Vorschriften für Schwimmbäder der Einhaltung von Hygienevorschriften und spezifischen Sicherheitsstandards, die die öffentliche Gesundheit gewährleisten, gehorchen”.

Am selben Tag, Freitag, den 20. Mai, kündigte der RN-Bürgermeister von Fréjus, David Rachline, seine Absicht an, die entsprechenden Verordnungen der städtischen Schwimmbäder zu ändern, um den Burkini “explizit zu verbieten”. Seiner Meinung nach wäre die Entscheidung von Eric Piolle eine “Entgleisung”, die “gegen unser republikanisches Grundprinzip der Laizität” verstoße.

https://www.valeursactuelles.com/regions/provence-alpes-cote-dazur/bouches-du-rhone/no_agglomeration/societe/burkini-le-maire-de-marignane-prend-a-son-tour-les-devants-pour-interdire-le-vetement-islamique-dans-les-piscines

“Flüchtlinge” besetzen Friedhof – Die Anwohner sind ausser sich

Die Bürger einer Wohnsiedlung im Viertel Oulad Ziane in Casablanca brachten ihre große Empörung über die Anarchie zum Ausdruck, die von Migranten aus Subsahara-Afrika auf einem verlassenen Friedhof namens “Al Maqbara Al Mansiya” in der Nähe ihrer Wohnhäuser verursacht wurde.

In mehreren Erklärungen gegenüber Le Site info beklagten die Bewohner der Wohnanlage, dass sich zahlreiche Migranten aus der Subsahara, die sich illegal in Marokko aufhalten, auf dem Friedhof zusammengedrängt hätten und eine echte Gefahr für die Anwohner darstellten. Dies liegt daran, dass diese Besetzer Drogen und Alkohol konsumieren und Diebstähle begehen, zusätzlich zu den Lagern, die sie auf dem Friedhof errichten, wo sie ihre Mahlzeiten zubereiten.

Die Anwohner erklärten, dass die Täter manchmal Feuer machen, ohne sich um die Heiligkeit des Ortes zu kümmern, und forderten, dass die zuständigen Behörden dringend gegen solche Verhaltensweisen einschreiten und Beamte der Hundestaffel der nationalen Sicherheit hinzuziehen sollten.

Die meisten von ihnen kommen aus Richtung des Busbahnhofs Oulad Ziane, so die Bewohner des Viertels.Le Site Info

https://www.fdesouche.com/2022/05/21/casablanca-maroc-des-migrants-subsahariens-clandestins-squattent-un-cimetiere-les-riverains-en-colere/

Österreich – Genesene gelten in Zukunft nicht mehr als „immunisiert“

Ungeimpfte Genesene sind in Zukunft nicht mehr “Immunisiert” Bild: Land Vorarlberg

Laut neuester „Empfehlung“ des österreichischen nationalen Impfgremiums (NIG), oder gerne der „Einfachheit halber“ von den Regierenden, Experten genannt, dürfen Genesene nicht mehr als immunisiert betrachtet werden.

Es wird somit eine überstandene Covid-Infektion nicht mehr quasi als „eine Dosis“ anerkannt. Als grundimmunisiert gelten in Zukunft ausnahmslos 3‑fach Geimpfte.

Vorbereitungen für den nächsten „Corona-Winter“ laufen bereits

Offenbar ist man in Österreich mit den gezielten „Vorbereitungen“ für die nächste Corona-Winter-Saison in Österreich schon mitten in der konkreten „Planung“. Der zuhauf bestellte, erwiesener Maßen wirkungslose Impfstoff muss ohne Wenn und Aber „in die Menschen“.

In der aktuellen Anwendungsempfehlung des NIG, der man ja erfahrungsgemäß von Seiten der Politik unhinterfragt und blind vertraut, ist für eine (gesetzlich festgelegte) Grundimmunisierung gegen Sars-CoV‑2, drei „Stiche“, zwei initiale Impfungen plus eine weitere nach sechs Monaten, nötig. Durchgestandene Corona-Infektionen würden laut NIG, „die einzelnen Impfungen keineswegs ersetzen“.

Die unglaubliche, kuriose Begründung für diese „Empfehlung“, soll die völlig harmlose Omikron-Variante sein. Die, an den Haaren herbei gezogen erscheinende Erklärung des NIG, unter Federführung von „Obersanitätsbeamtin“ Katharina Raich, lautet wie folgt,  „die Infektion mit einer Omikron-Variante hat andere immunologische Eigenschaften als Infektionen mit vorangegangenen Varianten. Deshalb ersetzt eine Infektion keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung“, heißt es. „Respiratorische Infektionen hinterlassen keine dauerhafte systemische Immunität“, wird zudem argumentiert.

Die „Empfehlung“ des NIG und somit die „Änderung“ des Genesenen-Status erfolgte bereits im April. Selbstredend darf auch der Hinweis nicht fehlen, dass „eine Infektion nur dann im Impfschema „zählt“, wenn sie mittels PCR-Test bestätigt wurde.

3‑fach-Impfung ab dem 5.Lebensjahr erforderlich

Für Genesene ab dem 5.Lebensjahr werden also insgesamt drei Impfungen für die Grundimmunisierung notwendig. „Es sei anzunehmen, dass weitere „Untervarianten“ von Omikron entstehen, würden, so die „vorausschauenden Experten“.

Die aktuellen Daten aus Österreich würden aber eine „gute“ Schutzwirkung auch gegen Infektion nach drei Impfungen belegen, erklären die Experten des NIG. „Bei der Vermeidung von Hospitalisierungen und Todesfällen seien Geimpfte gegenüber Ungeimpften sowieso weiterhin im Vorteil“, wird weiter begründet.

Im Fall von „Genesung und danach Impfung“ soll die erste der drei Impfungen ab rund vier Wochen nach abgelaufener Infektion erfolgen. Kommt es im Intervall zwischen dem ersten und zweiten „Stich“ zu einer PCR-Test-bestätigten Infektion, wird die zweite Impfung ab vier Wochen nach Genesung empfohlen, sechs Monate später dann die dritte.

Kommt es mindestens 21 Tage nach den ersten beiden Impfungen zur Ansteckung, wird eine dritte Impfung für alle ab fünf Jahren ab sechs Monate nach der Genesung empfohlen. Somit wird also der „Impfabstand“ ab der letzten Infektion gerechnet.

Infiziert man sich nach der dritten Impfung, ist derzeit keine weitere empfohlen. Es ist aber davon auszugehen, dass auch diese Personen vor den „prophezeiten“, nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 einen weiteren „Stich“ benötigen werden, erklärt man offenbar zu tiefst überzeugt.

Ab Herbst soll bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren  die dritte Impfung ab sechs Monate nach der zweiten, spätestens aber zu Schulbeginn erfolgen. Ob künftig weitere Impfdosen bzw. Booster-Impfungen mit den derzeitig verfügbaren Vakzinen oder aber mit speziellen, auf Omikron zielenden notwendig sein werden, „sei Gegenstand laufender Untersuchungen“ erklärt man seitens des NIG.

Dem ist eigentlich nicht viel hinzu zu fügen, außer, dass man sich im Kreise dieser Experten scheinbar von jeglichen medizinischen Erkenntnissen und Untersuchungsberichten der letzten Monate bewusst fern zu halten scheint. Fehler einzugestehen ist dieser Tage nicht mehr „state of the art“ und die Wahrheit scheut man offenbar wie der sprichwörtliche „Teufel das Weihwasser“.

https://unser-mitteleuropa.com/90641-2/