Das Zürcher Bezirksgericht hat am Montag einen Kinder-Herzchirurgen wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der 45-Jährige hatte Kaderleute des Kinderspitals mit dem Tod bedroht.
Für das Gericht war es erstellt, dass an einer Mediationssitzung im Jahr 2019 Sätze fielen, bei denen es «danach allen Anwesenden nicht mehr wohl war», wie es die Richterin sagte. Diese Äusserungen hätten alle Geschädigten in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt.
Wegen mehrfacher Drohung erhielt der Herzchirurg deshalb eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mediziner kann es noch ans Obergericht weiterziehen.
Die Anwesenden, darunter Geschäftsleitungsmitglieder des Kinderspitals, sagten übereinstimmend aus, dass sie vom zuvor entlassenen Arzt mit dem Tod bedroht worden seien. So habe er unter anderem angekündigt, dass er zu seinem Recht kommen werde, sich dafür aber «nicht die Finger schmutzig» mache.
Wo er herkomme, Ägypten, erledige man solche Dinge anders, dafür habe er Beziehungen, sagte der Arzt gemäss den anderen Sitzungsteilnehmern. Bei einem anderen Problem habe er schon jemandem mit dem Auto angegriffen, «und dann Bumm zwei Meter in die Luft». Das Kinderspital erstattete nach der Sitzung Anzeige bei der Polizei und beauftragte einen bewaffneten Sicherheitsdienst.
Auch auf das Privatleben der Sitzungsteilnehmer hatten die Drohungen Einfluss. Sie alle fühlten sich bedroht und engagierten eigene Sicherheitsleute, die sie fortan begleiteten. Einer kaufte sich einen Pfefferspray, ein anderer legte seine Armeepistole bereit. Sie sagten Veranstaltungen ab, liessen die Rollläden unten und verboten ihren Kindern, draussen zu spielen.
Auslöser für den Konflikt war, dass das Kinderspital den Arzt entliess, wobei als Kündigungsgrund «unangemessenes Sozialverhalten» und «ungenügende Leistungen» angeführt wurden. Der Chirurg erhob Einsprache und trat im April 2019 sogar in einen Hungerstreik, um gegen seine Entlassung zu protestieren. Verschiedene Medien berichteten über den eskalierten Streit.
Sein Anwalt argumentierte am Montag, dass sein Mandant keineswegs mit Gewalt gedroht habe, sondern damit, dass es eine juristische Auseinandersetzung geben werde. Sofern sich die Sitzungsteilnehmer bedroht fühlten, war das gemäss Anwalt «deren eigene Wahrnehmung».
Problematisch seien nicht die Äusserungen seines Mandanten, sondern die Vorurteile der Sitzungsteilnehmer. Diese hätten wegen seiner ägyptischen Herkunft eine vorgefasste Meinung gehabt. Zudem hätten sie ihn wegen seiner mangelnden Deutschkenntnisse schlecht verstanden.
In einem Protokoll einer früheren Krisensitzung habe ihm das Kispi einen «Ehrenwahn» attestiert. Sein Mandant sei als «hochgradiger Psychopath» dargestellt worden. Auch Stichworte wie «Ägypter, Muslim, Statussymbole, Gesichtsverlust» würden in diesem Protokoll stehen. Für eine Institution wie das Kispi sei das nicht nur unprofessionell, «das hat einen rassistischen Unterton».
Der Streit ist nun auch mit dem vorliegenden Urteil nicht beendet. Im Juni treffen sich die Parteien unter anderem wegen des Arbeitszeugnisses wieder vor Gericht. Der Herzchirurg verlangt wohlwollendere Formulierungen.