Migrantischer Kandidat für die Sozialdemokraten fälschte Lebenslauf

Bald wählen Bernerinnen und Berner ihre neue kantonale Regierung und ihr neues Parlament. Für einen SP-Kandidaten aus der Stadt Bern könnte der Kampf aber schon zwei Wochen vor dem Wahlsonntag vorbei sein.

Mohamed Abdirahim, auch genannt «Momo», ist ein jahrelanges Juso-Mitglied. Er ist Vize-Präsident der Juso/SP-Fraktion im Berner Stadtrat. Abdirahim sei als Kindererzieher ausgebildet worden, studiere Psychologie und Pädagogik und arbeite als Jugendarbeiter, steht in seinem Lebenslauf. Doch wie die Berner «Tamedia»-Zeitungen heute berichten, hat der 28-Jährige alles frei erfunden.

Ein Leser der Zeitungen habe sich mit Zweifeln am Lebenslauf des Politikers gemeldet. Daraufhin sei Abdirahim mit den Vorwürfen konfrontiert worden. Er gibt zu: Aufgrund einer «Selbststigmatisierung» habe er unwahre Aussagen gemacht.

Beim Eintritt in die Jungpartei habe er sich geschämt, eine Ausbildung als Kindererzieher abgebrochen zu haben: «Aus gesundheitlichen Gründen», wie er erklärt. Der Ausbildungsabbruch sei etwas «gesellschaftlich Stigmatisiertes», so Abdirahim. Also habe er ein Studium erfunden.

Dann habe er den erfundenen Lebenslauf für Wahlunterlagen, Porträts in den Medien und auf der Parteiseite gebraucht. Dabei habe er nie gehofft, für die Wahlen davon profitieren zu können, unterstreicht er. Er hätte aber einfach dazu stehen sollen, bedauert Abdirahim.

Einen Rücktritt oder Verzicht auf die Kandidatur zieht er nicht in Betracht: «Ich will anderen Menschen in vergleichbaren Lebenslagen Mut machen und mich weiterhin aktiv für eine offenere und verständnisvollere Gesellschaft engagieren.»

Die SP Stadt Bern gibt ihrerseits an, nichts davon gewusst zu haben und den Fehler zu bedauern. Die Juso gibt an, das Fehlverhalten nicht gutzuheissen. Das weitere Vorgehen werde mit der Juso und Abdirahim parteiintern geklärt.

https://www.nau.ch/politik/regional/sp-kandidat-fur-berner-grossrat-falschte-lebenslauf-66128477

Von wegen “Frankreich bekämpft den islamischen Seperatismus”: Ein neues Buch enthüllt, dass Macrons Parteifreunde den Islamismus fördern

Die Präsidentenmehrheit rühmt sich, den “islamistischen Separatismus” zu bekämpfen. Ist das so? In Wahrheit werden radikale Moscheen von lokalen Abgeordneten der République en Marche und ihren Verbündeten hinter einer Kommunikationsstrategie, die versucht, die Franzosen zu beruhigen, eingeweiht und manchmal auch ihr Bau unterstützt. Die Tausenden von Ausländern, die in der Datei zur Verhinderung der Radikalisierung mit terroristischem Charakter (FSPRT) registriert sind, werden nur tröpfchenweise abgeschoben. Die extremsten islamistischen Bewegungen sind weiterhin zugelassen: die Muslimbrüder von Musulmans de France mit ihren 200 Moscheen und Schulen, die Türken von Millî Görüs und die Tablighi, die die vom Innenministerium vorgelegte “Charta der Grundsätze des Islams in Frankreich” abgelehnt haben, ganz zu schweigen von den Salafisten, die über 150 Moscheen kontrollieren. Die Einwanderung, die das islamistische Magma seit vierzig Jahren nährt, ist nicht versiegt, und Hunderte von Hotels werden vom Staat zur Unterbringung von Illegalen genutzt. Diese besorgniserregende Bilanz entspringt einer politischen Feigheit, die die Bürger vor dem falschen Schein des Macronismus warnen sollte. Der Autor: Jean-Frédéric Poisson hat einen Doktortitel in Philosophie und einen Master in Sozialrecht. Als Abgeordneter leitete er den Untersuchungsausschuss der Nationalversammlung zu den Mitteln und der Finanzierung von Daech. Er ist Vorsitzender der Partei VIA, la voie du peuple (Der Weg des Volkes) und hat mehrere Essays veröffentlicht, darunter zuletzt L’islamisme à la conquête de l’Occident (Der Islamismus erobert den Westen). Actualitté

https://www.fdesouche.com/2022/03/12/sortie-du-livre-la-macronie-et-lislamisme-5-ans-de-lachetes/

Experten-Gruppe zerlegt Impfpflicht: 81 Hochschullehrer und Wissenschaftler mit schriftlichem Appell an Bundestagsabgeordnete

Während in Österreich die Impfplicht sich als Flop entpuppte und gerade „ausgesetzt“ wird, drängt in Deutschland die Pharmalobby samt den von ihnen gesteuerten Politikern auf
rasche Einführung einer derartigen Zwangsmaßnahme. Doch auch hier wächst der Widerstand und immer mehr seriöse und verantwortungsvolle Persönlichkeiten melden sich zu Wort.

Zuletzt waren es 81 Hochschullehrern und Wissenschaftlern – darunter Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker – die ein Dokument von 70 Seiten ausgearbeitet haben, in dem erklärt wird, warum eine Covid-Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt: Sie sei „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“. Die Arbeit wurde allen Bundestagsabgeordneten zugestellt:

„Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig“

  1. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Anlagen

Anlage 1: Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

Anlage 2: Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

Anlage 3: Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

Anlage 4: Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

Anlage 5: Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021

https://unser-mitteleuropa.com/experten-gruppe-zerlegt-impfpflicht-81-hochschullehrer-und-wissenschaftler-mit-schriftlichem-appell-an-bundestagsabgeordnete/

Nur ein Viertel der positiv Getesteten ist wegen Corona in Behandlung

Während in Wien – vor allem von SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig – aufgrund der Neuinfektionen wieder Angst geschürt wird, gibt ein Kärntner Arzt Entwarnung: In Spitälern wären nur ein Viertel der positiv Getesteten wegen Corona in Behandlung.

Keine Gefahr für Gesundheitssystem

In der Kleinen Zeitung sagt Primarius Jörg Weber vom Klinikum Klagenfurt, dass der Höchstwert von knapp 48.000 Neuinfektionen keine Gefahr für das Gesundheitssystem sei. Bei drei Viertel der Patienten sei Corona nur eine Nebendiagnose – die Krankenhaus-Aufenthalte hätten andere Gründe.

Lage auf Intensivstationen stabil

Zudem wäre die Lage auf den Intensivstationen stabil. 183 aufgrund des Virus Erkrankte müssen dort österreichweit behandelt werden (Stand, Freitag, 11. März), um fünf mehr am Vortag. Doch diese Zahl ist seit Wochen stabil, sogar leicht rückläufig. Ein Problem ist eher, dass es infektionsbedingt auch zu Ausfällen und dadurch zu Engpässen beim Personal kommt.

Wien nahm auch Gäste-Patienten auf

Ähnlich wie in Kärnten dürfte auch die Situation in Wien sein, wo es laut ORF “Radio Wien” bei den Normalbetten eine höhere Auslastung gebe. Allerdings wurde auch berichtet, dass die Spitäler in der Bundeshauptstadt Patienten aus anderen Bundesländer aufgenommen hätten.

Corona-Narrativ des roten Bürgermeisters

Nicht dazugesagt wurde allerdings, wie viele tatsächlich wegen einer Corona-Infektion eingeliefert wurden und bei wie vielen Patienten Corona nur eine Nebendiagnose ist. Das wird in Wien – im Gegensatz zu Kärnten – gerne verschwiegen, um am politischen Corona-Narrativ des roten Bürgermeisters festhalten zu können.

https://www.unzensuriert.at/content/144601-kaerntner-arzt-gibt-entwarnung-nur-ein-viertel-der-positiv-getesteten-ist-wegen-corona-in-behandlung/

Mega-Erschrecken angesichts der Pfizer-Daten zur Sicherheit von BNT162b2/Comirnaty – und Medien schweigen

Heizung abgedreht: Mussten Arbeiter wegen Ukraine-Krise frieren?

Arbeiter der Firma Schoeller Bleckmann Stahlrohre in Ternitz, Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, wandten sich an unzensuriert, weil sie dem Vernehmen nach ohne Heizung Dienst versehen mussten. Diese wurde angeblich wegen der Ukraine-Krise abgedreht.

Bei Minusgraden in Industriehalle

Nach Schilderung eines Arbeiters werde in dieser Industriehalle mit Gas geheizt. Seit 8. März anscheinend nicht mehr. Ihm wurde auf Nachfrage, warum er nun am Arbeitsplatz frieren müsse, mitgeteilt, dass es sich um Einsparungen wegen der Ukraine-Krise handle. Die Beschäftigten sollen dann bei Minusgraden gearbeitet und nicht einmal eine Winterjacke zur Verfügung gestellt bekommen haben, obwohl ihnen diese schon längst versprochen worden wäre.

Einschränkung bei Erdgasversorgung

Bei der Firma Schoeller Bleckmann Stahlrohre gab man sich ob dieser Vorwürfe zuerst zugeknöpft. Nach einem Unzensuriert-Anruf hieß es, dass man keine telefonischen Auskünfte geben und nur Mail-Anfragen beantworten würde. Gesagt, getan. Doch auch auf die erste Mail reagierte die Geschäftsführung nicht, nach einem Erinnerungsmail hieß es dann:

Die Heizung bei SBER (in der Produktion) erfolgt in einer Kombination aus mehreren gasbeheizten Öfen (1200 Grad) und Infrarotwärmestrahlern an Arbeitsplätzen. Diese laufen wie bisher rund um die Uhr. Die an der Hallendecke in 15m Höhe befindlichen alten Gasstrahler waren schon bisher großteils nicht mehr in Betrieb, da wir aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage von Einschränkungen bei der Erdgasversorgung ausgehen und wir uns in der Produktion auf dieses Szenario einstellen müssen, wurden diese Ressourcen dahingehend ausgerichtet, (bekanntlich gibt es dazu bereits in der Steiermark erste temporäre Schließungen von Betrieben). Dies erfolgte nach Information der Belegschaft und in Abstimmung mit den Betriebsräten. Von einem “Abdrehen der Heizung” kann daher keine Rede sein. Auch wird jeder Mitarbeiter/In mit notwendiger (Winter)arbeitskleidung ausgestattet, auch das wurde gleichzeitig intern bereits im Herbst 2021 kommuniziert und umgesetzt.

Einsparungen beim Heizen

Damit bestätigte das Unternehmen quasi, dass Einsparungen beim Heizen vorgenommen wurden. Bezüglich Winterjacke steht Aussage gegen Aussage. Denn jener Mitarbeiter, der sich an unzensuriet wandte, behauptet, dass bis dato keine warme Kleidung zur Verfügung gestellt wurde.

https://www.unzensuriert.at/content/144538-heizung-abgedreht-mussten-arbeiter-in-oesterreich-wegen-ukraine-krise-frieren/

Was der CDU zum Internationalen Frauentag einfällt

Bezeichnender als die CDU es anlässlich des Internationalen Frauentages tat, kann man wohl den Zustand der BRD kaum darstellen. Der ehemals christlich-konservativen Partei fiel nichts Besseres ein, als den Feiertag für das weibliche Geschlecht mit den Themen Ukraine, Islam, Multi-Kulti und Afrika in Verbindung zu bringen.
 
Muslimin und schwarze Frauen symbolisch für Deutschland?

So sind auf einem Werbesujet der CDU Niedersachsen eine Muslimin im Vordergrund sowie zwei schwarze Frauen im Hintergrund abgebildet. Ganz hinten, quasi am Ende, darf dann auch eine weiße Frau mit den Händen ein „X“ symbolisieren – in Anlehnung an Abwehr.

Geschmückt wird das Sujet mit dem Text „Weltfrauentag 2022 wird überschattet von Kriegshandlungen – Der Krieg in der Ukraine trifft auch Frauen massiv“. Abgesehen davon, dass Frauen immerhin aus der Ukraine ausreisen dürfen, Männer im wehrfähigen Alter allerdings nicht (sie werden zu Kanonenfutter), stellen sich gleich mehrere Fragen:

Leben in der Ukraine besonders viele Muslime, oder warum steht eine Frau mit Kopftuch zu dieser Aussage im Vordergrund? Oder leben gar viele Afrikaner (wie man angesichts der dunkelhäutigen „Flüchtlinge“ vermuten möchte) in der Ukraine? Und, warum sind die zwei farbigen Frauen sowie die Muslimin in exponierter Position vor der weißen Frau, abgebildet?

https://unser-mitteleuropa.com/was-der-cdu-zum-internationalen-frauentag-einfaellt/

Laizismus ade: Der französische Staatsrat hindert die Stadtverwaltung von Châlons-sur-Saône daran, die Verbreitung von Bildern verschleierter Frauen an einem für dieses Wochenende geplanten Stand der Familienplanung zu verbieten

Übersetzung: Tag der Freude für den Islamismus: Der Staatsrat begräbt den republikanischen Verpflichtungsvertrag und sieht in der Förderung verschleierter Frauen durch einen mit öffentlichen Geldern subventionierten Verein “ein Bemühen um Emanzipation”! So tötet man die Freiheit in Frankreich!

https://www.fdesouche.com/2022/03/10/le-conseil-detat-empeche-la-mairie-de-chalons-sur-saone-dinterdire-la-diffusion-dimages-de-femmes-voilees-sur-un-stand-du-planning-familial-prevu-ce-week-end/