Wie Bundesanwaltschaft hat in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (15. April 2020) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 den tadschikischen Staatsangehörigen Azizjon B., den tadschikischen Staatsangehörigen Muhammadali G., den tadschikischen Staatsangehörigen Farhodshoh K. sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Sunatullokh K. durch Spezialkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen und Beamte des mit den Ermittlungen befassten Polizeipräsidiums Düsseldorf in den Städten Essen, Neuss und Siegen sowie im Kreis Heinsberg festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie sechs weitere Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Mit den weiteren polizeilichen Ermittlungen wurde neben dem Polizeipräsidium Düsseldorf auch das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die vier Festgenommenen sowie der bereits seit 15. März 2019 in Untersuchungshaft befindliche tadschikische Staatsangehörige Ravsan B. sind dringend verdächtig, in Deutschland als Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ eine Terrorzelle gegründet zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB). Gegen Ravsan B. hat die Bundesanwaltschaft ebenfalls am 9. April 2020 einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs erwirkt.
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Beschuldigten haben sich im Januar 2019 dem „Islamischen Staat“ als Mitglieder angeschlossen. In dessen Auftrag gründeten sie gemeinsam eine sogenannte Zelle in Deutschland. Zunächst hatten sie vor, nach Tadschikistan auszureisen, um dort im Rahmen des bewaffneten „Jihad“ an Kämpfen gegen die Regierung teilzunehmen. Nachdem die Beschuldigten von diesem Vorhaben Abstand genommen hatten, beabsichtigten sie nunmehr in Deutschland tödliche Anschläge zu begehen. Sie standen dabei – wie bereits zuvor – in Kontakt mit zwei hochrangigen IS-Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan, von denen sie entsprechende Anweisungen erhielten.
Anschlagsziele sollten dabei Einrichtungen von US-amerikanischen Streitkräften in Deutschland oder auch Einzelpersonen sein. Insbesondere planten sie einen Mordanschlag auf eine Person, die sich aus Sicht der Beschuldigten islamkritisch in der Öffentlichkeit geäußert hatte. Vor diesem Hintergrund wurde das ins Auge gefasste Mordopfer bereits durch den Beschuldigten Farhodshoh K. ausgespäht. Ausgekundschaftet wurden zudem US-amerikanische Luftwaffenstützpunkte in Deutschland.
Zur Durchführung der Anschlagspläne verfügte die Zelle bereits über scharfe Schusswaffen nebst Munition. Zudem verschaffte der Beschuldigte Ravsan B. Anleitungen für die Herstellung sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Einige der hierfür notwendigen Komponenten wurden bereits im Wege des Internet-Versandhandels erworben.
Zur Finanzierung ihrer Planungen sowie des „Islamischen Staates“ in Syrien sammelten die Beschuldigten Geld in Deutschland und transferierten dieses über in der Türkei ansässige Finanzagenten an die Vereinigung. Um ihr noch weitere Mittel zukommen lassen zu können, nahm der Beschuldigte Ravsan B. einen mit 40.000 US-Dollar dotierten Auftrag für einen Mordanschlag in Albanien an. Zur Umsetzung dieses Vorhabens reisten die Beschuldigten Ravsan B. sowie Sunatullokh K. nach Albanien. Die Ausführung des Auftrages scheiterte allerdings kurzfristig, woraufhin sich die Beschuldigten Ravsan B. und Sunatullokh K. zurück nach Deutschland begaben.
Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages (15. April 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4571434