Am Landgericht Innsbruck wurde einer von vier Gruppenvergewaltigern zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie die deutsche Zeitung Bild berichtet, hat das Quartett vor zwei Jahren in Hannover eine deutsche Schülerin vergewaltigt. Das damals erst 16 Jahre alte Mädchen wurde schwanger und entschied sich gegen eine Abtreibung. Die drei Mittäter stehen in Deutschland vor Gericht. Der Erstkontakt zwischen einem der von deutschen Medien als „charmant“ titulierten Täter und dem Opfer sei eine Instagram-Nachricht gewesen: „Du siehst gut aus.“ Völlig arglos ließ sich das Mädchen zu einer Teilnahme an einer Party überreden, wo vier junge Männer über sie herfielen. Zuvor hatten sie dem Mädchen KO-Tropfen verabreicht, was zu einem „Filmriss“ führte.Als das Mädchen Wochen später ihre Schwangerschaft feststellte, ohne dass es dafür einen vernünftig erklärbaren Grund gab, erinnerte sie sich an die Party und ging zur Polizei. Diese kassierte die Mobiltelefone der Partyhengste und fand darauf Videomaterial der Gruppenvergewaltigung.Das Opfer entschied sich dafür, das Kind zu bekommen. Ihre gesunde Tochter ist inzwischen ein Jahr alt. „Mein Kind kann nichts dafür, was mit mir passiert ist“, sagte die junge Frau zu deutschen Medien. Welcher Vergewaltiger der Vater ist, wurde mittels DNS-Test zweifelsfrei erhoben. Es ist der 19-jährige Deutsche Kerim A., der auch in Tunesien Verwandte haben soll. Die Täter, der 19-jährige Österreicher Muhammed A., der seine ersten Lebensjahre in der Türkei verbrachte, sowie die Deutschen Mahmud S. (20) mit Familie in Libyen, ein 19-Jähriger mit Verwandten im Irak und der erwähnte „Kindsvater“ Kerim A. müssen sich vor Gericht für die Vorfälle der rauschenden Partynacht im Dezember des Jahres 2017 verantworten.Das erste Urteil sprach das Landesgericht Innsbruck, während in Deutschland noch prozessiert wird. Das Gericht sah die Mitschuld des Mannes als erwiesen an. „Kann man das nicht mit einer Geldstrafe erledigen“, soll dieser den Richter gefragt haben. Zudem rechtfertigte er sich damit, dass er aus Gruppenzwang heraus nur zum Schein mitvergewaltigt hätte. Die Vergewaltigte wäre seiner Ansicht nach bei vollem Bewusstsein gewesen. Eine Schutzbehauptung, die sich durch das Handy-Video von der Tat nicht erhärten ließ. Der Richter verhängte eine einjährige Haftstrafe, davon drei Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte meldete Berufung an. Ob solche Taten verhindert werden könnten, wenn Eltern ihren Töchtern zu Vorsicht bei Kontakten mit Männern aus Österreich und Deutschland raten, wurde wissenschaftlich noch nicht endgültig geklärt. Menschenrechtsorganisationen haben zu dem Urteil gegen den jungen Tiroler, der von einer Karriere im Profifußball träumt, noch keine Stellungnahme abgegeben.
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