Direktor ist kein geschützter Begriff. Auch bei nur anderthalb oder fünf Mitarbeitern kann man diesen Titel führen. Ich könnte mich zur Direktorin oder zum CEO meines Blogs machen. Aber ich brauche das für mein Selbstbewusstsein nicht.
Der Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena, Ableger der von einer ehemaligen Stasi-Informantin geleiteten Amadeu Antonio Stiftung, ist vor das Berliner Landgericht gezogen. Das wirft mehrere Fragen auf.
Es geht um meine Rezension seines Buches „Deutschland rechts außen“, die bereits am 16. 09. 2019 auf meinem Blog erschienen ist. Gleichzeitig hatte ich den Text seiner Lektorin zur Verfügung gestellt. Das Resümee meiner Lektüre ist zugegebenermaßen nicht sehr freundlich. Ich schrieb, dass ich ein eigenes Buch schreiben müsste, um alle Falschdarstellungen Quents zu berichtigen. In der Rezension hatte ich etliche Kostproben aufgezählt. Aber nicht darum geht es, sondern um eine Fußnote, die ich vermisst habe, obwohl sie vorhanden sein soll. Quent hatte einen Monat Zeit, die Richtigstellung meines angeblichen Fehlers, dass ich zu einer seiner Behauptungen die Quelle vermisste, anzumahnen. Er tat es nicht.
Warum fällt Quent erst am 15.10., dem letztmöglichen Tag ein, seinen Anwalt in Bewegung zu setzen, weil er sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht? Es gehe ihm darum, die Verbreitung des Wahlhelfers, der Zeitung einer überparteilichen Initiative, zu unterbinden, in der meine Rezension abgedruckt wurde, weil wir es wichtig fanden, die Thüringer über die Qualität der Publikationen des Direktors eines mit Landesmitteln, also ihren Steuergeldern, geförderten Instituts zu unterrichten. Allerdings wusste er, dass die Verteilung längst im Gange war. Vorsorglich hatten wir ihn noch einmal darauf hingewiesen. Dass er mit der Unterbindung der Verbreitung des Wahlhelfers gleichzeitig die Verbreitung einer deutlichen Kritik am Spitzenkandidaten der AfD Höcke verhindert hätte, ist mehr als kurios.
Warum zieht Quent noch am Freitag, dem 25. 10. vor Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die gar nicht mehr relevant ist, weil die Verteilung des Wahlhelfers längst abgeschlossen war? Wer sich diese Frage stellt, kommt schnell zu dem Schluss, dass es sich um teure Symbolpolitik handelt. Eine einstweilige Verfügung ist übrigens erst mit Zustellung rechtswirksam. Sie wurde verfügt, ohne die Gegenseite anzuhören. Wir werden Widerspruch einlegen.
Wer bezahlt die teuren juristischen Feldzüge Quents?
Tatsächlich haben die Eheleute, um die es in diesem Fall geht, nach Informationen dieser Zeitung seit längerer Zeit getrennt gelebt. Er in der früher gemeinsamen Wohnung bei Mendig in Rheinland-Pfalz, knapp 70 Kilometer von Limburg entfernt, sie mit den beiden Kindern im Limburger Frauenhaus. Der Mann mit tunesischen Vorfahren ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, die tunesische Frau war Lehrerin. https://www.fnp.de/lokales/limburg-weilburg/limburg-brutale-tat-mann-zertruemmert-ehefrau-einer-kopf-zr-13169196.html
Anstelle die Bevölkerung umfassend aufzuklären, haben die deutschen Behörden nach dem unfassbar brutalen Axtmord von Limburg ganz andere Sorgen. Die Öffentlichkeit wird mit Klagedrohungen eingeschüchtert – niemand soll erfahren, welchen Hintergrund der Täter von Limburg hat. Sogar in der einflussreichen Bild-Zeitung wurde der Hinweis „Migrationshintergrund“ wieder entfernt. Auf Druck der Regierung?Äußerst widerwillig gab die Polizei in einem Twitter-Kommentar zu, dass der Täter von Limburg, der seine 31-jährige Frau bei hellichtem Tag erst mit dem Auto rammte und dann mit einer Axt zerstückelte, „keinen deutschen Namen trägt“. Wer das Video im Internet gesehen hat, welches eine Brutalität zeigt, die in Westeuropa so lange keinen Platz mehr hatte und jedem westlich erzogenen Menschen wenn nicht blankes Entsetzen dann die Tränen in die Augen treibt, ahnt sehr schnell: Ein autochthoner Deutscher war das – wieder einmal – nicht.
Wir haben bei unseren Recherchen am Nachmittag nur eine deutsche Zeitung gefunden, die es überhaupt gewagt hat, die Frage nach einem Migrationshintergrund zu stellen. Als dieser geklärt war, schrieb eine andere Zeitung, nämlich die Bild darüber – zog diese Information aber innerhalb kürzester Zeit wieder zurück.
Im Merkel-Deutschland des Jahres 2019 gibt es ihn also wieder, den DDR-Stacheldraht im Kopf. Gerade erst hat eine Umfrage bestätigt, dass 75% der Deutschen die Meinungsfreiheit massiv gefährdet sehen. Man darf gewissen Fakten nicht mehr aussprechen und offenbar auch nicht mehr publizieren. Die seltsame Zurückhaltung, Name, Umfeld und Herkunft eines Täters zu nennen erstreckt sich allerdings niemals auf die wenigen Fälle, wo es sich um einen tatsächlich autochthonen Einwohner handelt. Da weiß man innerhalb kürzester Zeit alles bis hin zu Jugendfreunden, Schuhgröße, Fotos aus der Küche und den Umstand, dass er einmal mit einer Schinkensemmel in der Hand an einem AfD-Stand vorübergegangen ist.In einer demokratischen, freien Gesellschaft kennt man die Pressefreiheit. Da entscheidet jeder Journalist und Medienschaffende für sich, was und wie er seine Nachrichteninhalte publiziert. Selbstverständlich sind Gesetze wie das Persönlichkeitsrecht zu beachten, doch gibt es in solchen Gesetzen aus gutem Grund Ausnahmen für die Medienarbeit. Das öffentliche Interesse kann in verschiedenen Fällen wichtiger sein als der Schutz der Anonymität des Täters. Noch gibt es keine Gesetze, welche die Nennung der Herkunft oder des Migrationshintergrundes von Tätern, speziell Gewalttätern verbieten. Doch in Deutschland drohen die Behörden mittlerweile ganz offen allen Bürgern, welche Aufnahmen von Tatorten veröffentlichen wollen. Im Fall des Axt-Mörders von Limburg droht man wegen Anzeige aufgrund von Gewaltdarstellung. Ganz schön weit hergeholt gegenüber Menschen, welche ihre Mitmenschen über einen Sachverhalt informieren wollen, den es in dieser Dramatik in Westeuropa erst seit einigen Jahren gibt. Dabei hat jeder Bürger, der einen Blog oder YouTube Kanal betreibt alle Rechte und Pflichten eines Journalisten. Es gibt in einer freien Gesellschaft keine staatlichen Organe, welche Lizenzen an ihnen genehme Berichterstatter ausstellen. Eine freie Demokratie kennt, schätzt und schützt die Medien als vierte Gewalt im Staat, welche eine wichtige Kontrollfunktion ausübt. Wichtig ist dabei die Unabhängigkeit und die Freiheit in der Berichterstattung. Sobald in eines dieser Prinzipien eingegriffen wird, es beeinträchtigt oder gar verhindert wird, stellt sich die Frage, wie demokratisch und frei dieser Staat noch sein kann.Der politischen Linken ist es speziell in den letzten Jahren sehr wichtig, den Begriff „Volk“ zum einen zu kriminalisieren, wenn man damit eine homogene Gruppe von Menschen aus einer Ethnie benennt. Zum Anderen möchte man den Begriff umdeuten. Volk wäre jeder, der innerhalb der Staatsgrenzen wohnt, egal aus welchem Land der Welt und aus welcher Ethnie er stammt. Widerstand gegen diese Umdeutung, welche der Gesellschaft mit großem Druck und Zwang übergestülpt wird, ist bestenfalls in der politischen Rechten erkennbar. Die Parteien der Mitten schweigen – oder stimmen offen zu. Das Nicht-Nennen der tatsächlichen Herkunft von Gewalttätern zählt zu diesem Spiel. Dabei weist aktuell noch jede Statistik in Westeuropa ganz klar aus, dass Migranten aus speziellen Teilen der Welt eine viel höhere Affinität zu Gewaltverbrechen an den Tag legen als die Menschen, welche man in westeuropäischen Ländern als angestammte Bevölkerung kennt. Das Verheimlichen von Hintergründen oder die Bezeichnung migrantischer Täter als „Deutsche“ sind Teile der Strategie, die Grenzen zwischen autochthoner und zugewanderter Bevölkerung zu verwischen.
Limburg kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen. Nach dem LKW-Attentat schockiert nun ein grausamer Mord. „Ein Mann“ hat heute Morgen seine Ehefrau mit seinem Audi angefahren. Danach schlug er mit einer Axt auf sie ein, bis sein wehrloses Opfer vor Ort verstarb. Der Mann wurde vor Ort festgenommen. „Ist das mittlerweile der Alltag in Deutschland, an den man sich gewöhnen muss?“, so ein erschütterter Kommentar auf Facebook. Die Qualität der Gewalt scheint sich tatsächlich von Tag zu Tag zu steigern. Laut eines Zeugen soll der Fahrer des Audi mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Er fuhr bei seiner Wahnsinnstat durch einen Zaun und mähte einen Pfosten nieder. Eine Hauswand stoppte das Fahrzeug. Irgendwo am Weg muss er die 31-jährige Frau erfasst haben.Damit nicht genug, soll der 34-Jährige Täter aus dem Fahrzeug gesprungen sein um seine sicher schon schwer verletzte Frau weiter zu attackieren. Nach Informationen von „hessenschau“ benutzte er dazu eine Axt und ein Schlachtermesser. Das Opfer hatte keine Chance und starb noch am Tatort. Die Einsatzkräfte wären schnell vor Ort gewesen und hätten den Tatverdächtigen ohne Widerstand festnehmen können. Die Polizei geht von einer Beziehungstat aus. Täter und Opfer haben zusammen zwei Kinder. Über Identität und Herkunft des Täters ist zur Zeit noch nichts zu erfahren. Die Polizei wies Zeugen an, angefertigte Fotos und Videos nicht im Internet zu veröffentlichen.
Die seltsame Morddrohung, die der CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring am vergangenen Sonntag öffentlich gemacht hat, ist nun noch seltsamer geworden.
Von Anfang an war Beobachtern in den sozialen Netzwerken aufgefallen, dass die Diktion des Textes ungewöhnlich war. Die Verfasser bezeichneten sich selbst als „rechtsextrem“ und ihre angeblich geplanten Anschläge als „hinterhältig“, als wollten sie sichergehen, dass ihre Droh-Mail auch richtig eingeordnet wird. In einem eilig erstellten Video bewertete Mohring und mit ihm bundesweit die Qualitätsmedien die E-Mail als rechtsextrem, verbunden mit einem Aufruf gegen Hass und Gewalt. Ist wirklich niemand in Mohrings Büro oder in den zahllosen Redaktionsstuben, die eifrig die Botschaft von der rechtsextremen Morddrohung verbreiteten, der Gedanke gekommen, dass etwas faul an dieser E-Mail sein könnte?
Als ich vor Tagen den Verdacht äußerte, dass wir, wenn überhaupt, erst nach der Thüringen-Wahl etwas über den Absender erfahren würden, war das für einen Leser der Anlass, die Spur der E-Mail zu verfolgen. Dabei kam heraus, dass die Absender-Domain “hitler.rocks” von einem Kolja Weber angemeldet wurde. Die angegebene Telefonnummer hat eine Hamburger Vorwahl. Als ich diese Nummer heute Morgen wählte, antwortete mir die verschlafene Stimme einer jungen Frau. Als ich ihr sagte, dass ich Kolja Weber zu sprechen wünsche, und ihr erläuterte, worum es gehe, bat sie mich zu warten. Kolja Weber hätte ja auch rangehen können, und bestreiten können, etwas mit der Domain zu tun zu haben. Aber Nein, nach etwa einer Minute knackte es in der Leitung und es meldete sich die muntere Stimme einer Dame eines Hamburger Unternehmens, das eine andere, als die angegebene Telefonnummer hatte. Ich war einfach umgeleitet worden, was technisch ja kein Problem ist.
Gibt man den Namen Kolja Weber bei Google ein, findet man in Hamburg einen Aktivisten der Piraten. Auf seinem Twitter-Account profiliert sich Weber als strammer Kämpfer gegen Rechts, vor allem gegen die AfD.
Nach meinen Informationen werden diese Angaben, nach einer Woche gelöscht, auch die Polizei würde nicht mehr erfahren, wer der Anmelder der Domain hitler.rocks ist. Die Frage, die sich mir stellt ist, warum die Ermittlungsbehörden noch nicht so weit gekommen sind, wie mein Leser in fünf Minuten. Mein Anruf heute Morgen hat sichtlich überrascht.
Dem Büro Mohring hatte ich bereits gestern die Informationen zur Verfügung gestellt und um einen Kommentar gebeten. Keine Reaktion.
Die Geschichte ist eigentlich unfassbar: Ein 34-jähriger Afghane, der in seiner Heimat Ehefrau und sieben Kinder haben soll, lebt in Linz ein ganz besonders wildes Leben. Weil seine Frau weit weg ist, er offenbar aber nicht auf Sex verzichten will, soll er kurzerhand zwei einheimische Mädchen (17 und 18 Jahre alt) mit der Droge Crystal Meth abgefüllt und in einer Linzer Moschee geheiratet haben. Mit einer solchen „Genussehe“ sind nach muslimischen Regeln Seitensprünge nämlich erlaubt. Der Mann wurde nach Hinweisen aus der Szene am Montag in Linz festgenommen. Bei der Hausdurchsuchung fanden Beamte der Polizei Geld und eine geringe Menge Marihuana.Der Asylwerber soll ein 17-jähriges Mädchen und eine 18-Jährige (beide sollen Drogenabhängig sein) nach islamischem Recht in einer Moschee in der Linzer Humboldtstraße geheiratet haben, um ohne schlechtem religiösem Gewissen Sex mit ihnen haben zu können. Der Afghane soll mehrere Kilogramm Marihuana und etwa 90 Gramm Crystal Meth in Umlauf gebracht haben, und ebenfalls afghanische Dealer versorgt haben. Bei den Einvernahmen verhielt er sich nicht kooperativ. Er wurde am Dienstag in die Justizanstalt Linz überstellt.
Am frühen Mittwochabend ist ein 31-jähriger Einheimischer von drei zunächst unbekannten Tätern in Innsbruck an der Bushaltestelle in der Weinhartstraße angesprochen worden. Während einer der Täter den jungen Mann festhielt und an die Wand drückte, durchsuchten die beiden anderen die vom Opfer mitgeführte Umhängetasche, entwendeten daraus Zigaretten und Bargeld und entfernten sich dann RichtungBogenmeile.Der 21-Jährige erlitt durch den Vorfall eine Panikattacke und erstattete erst am Donnerstagabend gegen 20:00 Uhr bei der Polizei die Anzeige. Aufgrund der Täterbeschreibungen und anschließender Identifizierung des Opfers konnten zumindest zwei der Täter – 16-Jährige Syrer – in einer Bar in der Bogenmeile festgenommen werden. Der dritte Täter ist bisher unbekannt. Die Fahndung und weitere Ermittlungen sind im Gange.
Nach ersten Erkenntnissen soll es am Donnerstagmorgen zu einer offenbar sexuellen Belästigung durch einen Mann gekommen sein. Der Unbekannte soll dabei gegen 9 Uhr eine Frau in der Nähe des Friedhofes umarmt haben. Der Frau gelang es, sich zu entfernen. Nachdem sie im Bereich der Hauptstraße einen Zeugen ansprechen konnte, alarmierte dieser die Polizei. Der Unbekannte ergriff die Flucht via Hauptstraße, Am Mühlplatz über die dortige Holzbrücke und weiter in Richtung Sandgasse. Trotz einer Fahndung mit mehreren Streifenwagen und zeitweiser Unterstützung durch einen Polizeihubschrauber, konnte der Verdächtige bislang nicht ergriffen werden. Der Mann wurde wie folgt beschrieben: dunkelhäutig, zirka 25 bis 30 Jahre alt, etwa 170 Zentimeter groß, schlank, sehr gepflegt, dunkle, kurze, glatte Haare und auffällig große Augen. Er war bekleidet mit einer schwarzen Hose, einem dunklen Pullover und einem weißen T-Shirt, das darunter herausschaute. Er trug keine Jacke und war zu Fuß unterwegs. Mögliche Zeugen des Vorfalls melden sich bitte unter der Rufnummer: 0781 21-2820 bei den Ermittlern der Kriminalpolizei.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat das wegen Auszahlung des Gefangenenguthabens an den ursprünglich in der JVA Fuhlsbüttel inhaftierten Al-Kaida-Terroristen Mounir El Motassadeq geführte Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Gegen den Sicherheitsdienstleiter der JVA Fuhlsbüttel wurde wegen eines Vergehens nach § 18 Abs. 1 Nr. 1b AWG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 VO (EG) 881/2002 i.V.m. Anhang I der Verordnung ein Strafbefehl vor dem Amtsgericht Hamburg beantragt. Von der Strafverfolgung weiterer vier Beschuldigter (den Sicherheitsreferenten der Justizbehörde Hamburg, den Leiter der Revisionsabteilung der JVA Fuhlsbüttel, eine Referatsleiterin der Ausländerbehörde Hamburg und den Leiter Zentrale Rückführung bei der Bundespolizei Frankfurt am Main) wurde gemäß § 153a StPO gegen Zahlung von Geldbußen in unterschiedlicher Höhe vorläufig abgesehen. Die Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin der Zahlstelle der JVA Fuhlsbüttel, einen Beamten des LKA Hamburg sowie einen Beamten der Bundespolizei Frankfurt am Main wurden mit Zustimmung des Amtsgerichts wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) eingestellt. Die Beschuldigten waren verdächtig, durch unterschiedliche Handlungen dazu beigetragen zu haben, dass das Gefangenenguthaben in Höhe von 7.194,43 EUR im Zuge der am 15. Oktober 2018 erfolgten Abschiebung nach Marokko an El Motas-sadeq ausgehändigt wurde. Für diesen Vorgang hätte es jedoch einer Ausnahmegenehmigung der Deutschen Bundesbank bedurft. El Motassadeq war am 8. Januar 2007 wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Seit Mai 2007 verbüßte er seine Strafe in der JVA Fuhlsbüttel. Am 15. Oktober 2018 sollte er in sein Heimatland Marokko abgeschoben werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte er auf seinem Gefangenenkonto ein Guthaben in Höhe von 7.194,43 EUR angespart, welches sich aus Überbrückungsgeld, Ausgleichsentschädigungen sowie Haus- und sogenanntes Eigengeld zusammensetzte. Als terroristischer Gefangener war El Motassadeq im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 gelistet. Gelder gelisteter Personen sind eingefroren und dürfen nur mit Genehmigung der Deutschen Bundesbank an die Betroffenen ausgezahlt werden. Im Zuge der Abschiebung von El Motassadeq löste die JVA Fuhlsbüttel dessen Gefangenenkonto auf, ohne dass eine entsprechende Genehmigung der Bundesbank vorlag. Das Geld wurde auf Anweisung des Sicherheitsdienstleiters in bar abgehoben und in einem Umschlag von Hand zu Hand an mehrere Begleitpersonen sowie letztendlich an El Motassadeq persönlich übergeben.
Nach dem Tötungsdelikt in der Vorsfelder Meinstraße am späten Abend des 13. August gibt es eine öffentliche Fahndung nach den mutmaßlichen Tätern. Den gemeinsamen Ermittlungen der Mordkommission (Moko) der Polizei Wolfsburg und der Staatsanwaltschaft zufolge werden der 30 Jahre alte Orgest Kurteshi und sein 25-jähriger Komplize Eglis Veraj als Tatverdächtige gesucht. Die beiden albanischen Staatsbürger sind flüchtig. Die Moko der Wolfsburger der Polizei nimmt Hinweise zu den beiden Beschuldigten unter Telefon 05361-46460 entgegen. Den bisherigen Untersuchungen nach wurden durch Einsatzbeamte an diesem Dienstagabend zwei stark blutende Schwerstverletzte im Alter von 20 und 31 Jahren nach dem Eingang eines Notrufes im Wolfsburger Stadtteil Vorsfelde aufgefunden. Noch in der Nacht verstarb das 20 Jahre alte Opfer in einer Braunschweiger Klinik an einer Schussverletzung. Das zweite Verletzte überlebte nach medizinischer Betreuung im Wolfsburger Klinikum die Tat. Eine 25-köpfige Mordkommission mit Namen “Tattoo” nahm ihre Arbeit auf. Die Gesuchten flüchteten nach dem Verbrechen mutmaßlich mit einem Daimler-Benz, der später im Landkreis Gifhorn aufgefunden und sichergestellt wurde.