§188 Politikerbeleidigung: Habeck nutzt ihn, wird aber selbst davor geschützt

Robert Habeck kann gut lachen: Er darf fleißig anzeigen, wird aber selbst durch das Parlament geschützt.
Foto: Sven Mandel / wikimedia (CC BY-SA 4.0)

Der frühere Vizekanzler und Grünen-Politiker Robert Habeck sollte nach einem Bericht von Apollo News wegen eines möglichen Äußerungsdelikts ins Visier der Justiz geraten – doch der Bundestag verweigert die Aufhebung seiner Immunität.

Bundestag blockt Staatsanwaltschaft Dresden

Konkret geht es um eine Rede Habecks im sächsischen Landtagswahlkampf. Dort hatte er AfD und BSW in einem Atemzug bezichtigt, “für ihre Meinung bezahlt” zu werden, “Troll-Armeen aufzubauen” und “Stimmen zu kaufen”. Eine Attacke, die weit über eine politische Zuspitzung hinausging – und rechtlich als üble Nachrede (§186 StGB) oder gar als Verleumdung eines politischen Gegners (§188 StGB) gewertet werden könnte.

Die Staatsanwaltschaft Dresden übernahm die Prüfung des Falls. Ein Ermittlungsverfahren hätte jedoch die Aufhebung von Habecks parlamentarischer Immunität erfordert. Doch der Bundestag lehnte das Ansuchen am Donnerstag kurzerhand ab – ohne nähere Begründung. Die Öffentlichkeit erfährt nicht, welche juristischen Vorwürfe gegen den Grünen-Politiker konkret im Raum stehen. Auch auf Nachfrage blieben BSW, Staatsanwaltschaft und Habeck selbst eine Stellungnahme schuldig.

Habeck nutzte Paragraf 188 selbst oft

Der Vorgang gewinnt zusätzliche Brisanz, weil Habeck selbst regelmäßig auf genau diesen Paragrafen zurückgriff. §188 StGB verschärft das Strafmaß bei Beleidigung und übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens – gemeinhin als “Politikerbeleidigungsparagraf” bekannt. Auch für seine Anzeige gegen einen Bürger, der ihn “Schwachkopf” genannt hatte, machte Habeck diesen Passus geltend. Nun trifft ihn die Kehrseite: Wird §188 nämlich gegen ihn angewandt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – statt der üblichen zwei bei einfacher übler Nachrede.

Immunität nur für die einen

Dass der Bundestag ihn vor weiterführenden Ermittlungen schützt, wird nicht zuletzt im Hinblick auf das rechtsstaatliche Gleichbehandlungsprinzip jetzt massiv kritisiert.

Besonders auffällig ist der doppelte Standard: Während der Bundestag sich im Fall Habeck schützend vor den Grünen-Politiker stellt, wurde etwa gegen den Thüringischen Landesvorsitzenden der AfD, Björn Höcke, bereits elfmal die Immunität aufgehoben, zuletzt auch wegen Bagatellvorwürfen.

Manche sind “gleicher”

Was bei einem Oppositionspolitiker offenbar kein Problem ist, wird bei einem ehemaligen Vizekanzler plötzlich zur Staatsräson. Höcke äußert sich dazu auf seinem Telegram-Kanal:

Abgeordnete werden durch politische Immunität vor Strafverfolgung geschützt. Damit soll im besonderen Maße die Freiheit der Meinungsäußerung als Volksvertreter garantiert werden. Es sei denn, man heißt Björn Höcke: Bei mir wurde bereits elfmal die Immunität aufgehoben, jedes Mal wegen Falschmeinung. Bei AfD-Politikern ist das schon ein Automatismus. Nun sollte aber der besonders empfindliche Robert Habeck zur Verantwortung gezogen werden. In seinem Fall ist das natürlich etwas ganz anderes: Seine Immunität bleibt, die Ermittlungen werden eingestellt. Alle Menschen sind gleich, aber einige sind gleicher.

§188 Politikerbeleidigung: Habeck nutzt ihn, wird aber selbst davor geschützt – Unzensuriert

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