Essen: Syrischer Exhibitionist nötigt Zugbegleiterin und schlägt und verletzt Polizisten

Am 3. März entblößte sich ein syrischer Staatsangehöriger vor einer Zugbegleiterin beim Halt am Essener Hauptbahnhof. Die Bundespolizisten schritten ein und wurden später durch den Mann angegriffen.

Gegen 5 Uhr verwies die Mitarbeiterin der Deutschen Bahn den 31-Jährigen aus dem ICE 1221 (Dortmund-Wien) im Hauptbahnhof Essen. Beim Verlassen des Zuges entblößte er sich und manipulierte anschließend an seinem Glied. Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Mann anschließend in Gewahrsam.

In der Bundespolizeiwache entblößte er sich erneut. Als die Beamten dies unterbinden wollten, ließ er sich auf die Liegematte des Gewahrsamsbereichs fallen und trat nach den Uniformierten. Der Kamener traf dabei einen Beamten am Knie, der sich dabei verletzte und den Dienst im weiteren Verlauf abbrechen musste.

Nach Abschluss aller Maßnahmen verbrachten die Bundespolizisten den Syrer in das zentrale Polizeigewahrsam in Essen.

Er muss sich nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie exhibitionistischer Handlungen verantworten.

BPOL NRW: Erst entblößt, dann Beamte angegriffen und verletzt – Bundespolizei nimmt … | Presseportal

Offenburg: Afrikaner schlägt Bahnreisende weil er sich fotografiert fühlte

Am Montagmorgen (02.03.26) griff ein ivorischer Staatsangehöriger zunächst einen Reisenden im Zug von Achern nach Offenburg an, indem er ihn gegen den Hinterkopf schlug. Der 18-jährige Täter hatte irrtümlich angenommen die Person habe ein Handyfoto von ihm gemacht. Der Geschädigte, der in Begleitung eines Freundes unterwegs war, wollte den Sachverhalt am Bahnhof Offenburg aufklären, bekam jedoch keine Möglichkeit dazu. Der Täter soll ihn am Bahnsteig unvermittelt mit mehreren Faustschlägen und in der Folge auch seinen Begleiter angegriffen haben. Erst als Zeugen die Bundespolizei riefen, flüchtete der Täter. Da alle drei Personen in der selben Gemeinschaftsunterkunft leben, konnte die Bundespolizei die Personalien des Täters zügig ermitteln. Der junge Mann muss nun mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen.

BPOLI-OG: Missverständnis führt zu Körperverletzung im Zug | Presseportal

Wegen LGBT-Propaganda: US-Schulbezirk muss Eltern 1,5 Millionen Dollar Schadensersatz zahlen

In einem wegweisenden Vergleich wurde der Schulbezirk Montgomery County im US-Bundesstaat Maryland verpflichtet, religiösen Familien 1,5 Millionen Dollar Schadenersatz zu leisten.

Gleichzeitig wurde gerichtlich abgesicherter Schutz für das elterliche Erziehungsrecht durchgesetzt. Dies folgt auf ein klares Signal des Obersten Gerichtshofs, dass der Staat die religiöse und weltanschauliche Erziehung der Kinder durch die Eltern nicht einfach überstimmen darf.

Eltern aus verschiedenen Glaubensrichtungen setzen sich erfolgreich zur Wehr

Eine breite Allianz aus muslimischen, christlichen und jüdischen Eltern hatte sich gegen die Schulbehörde gestellt. Der Konflikt entzündete sich daran, dass die Behörde die bisher übliche Vorabinformation der Eltern und die Möglichkeit zum Befreien der Kinder (Opt-out) von bestimmten Unterrichtsmaterialien abschaffte. Diese Materialien – Bilderbücher für Drei- bis Vierjährige – stellten Themen wie Geschlechtswechsel, Pride-Veranstaltungen und selbstgewählte Pronomen als erstrebenswert dar. Die betroffenen Eltern sahen darin einen direkten Eingriff in ihre religiöse und moralische Erziehungsverantwortung.

Der Oberste Gerichtshof korrigiert jahrzehntelange Fehlentwicklung

Im Sommer 2025 fällte der Supreme Court in der Sache Mahmoud v. Taylor ein 6:3-Urteil zugunsten der Eltern. Richter Alito formulierte in der Mehrheitsmeinung unmissverständlich: Das Recht der Eltern, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu lenken, würde zu einem leeren Versprechen verkommen, wenn es nicht auch im Klassenzimmer der öffentlichen Schule gilt. Der Gerichtshof distanzierte sich ausdrücklich von einer jahrzehntelangen Praxis niedrigerer Instanzen, die elterliche Rechte in diesem Bereich zu stark beschnitten hatten.

Breite Zustimmung in der Bevölkerung – klare Botschaft an den Staat

Aktuelle Umfragen aus dem Jahr 2025 zeigen, dass eine deutliche Mehrheit der Amerikaner – 62 Prozent – dieses Urteil unterstützt. Es wird als längst überfällige Korrektur wahrgenommen: Öffentliche Schulen dürfen nicht ideologisch einseitig vorgehen und dabei die grundlegenden Rechte der Eltern ignorieren.

Hoher Preis für den Übergriff auf elterliche Freiheit

Der leitende Anwalt der Eltern betonte nach dem Vergleich: Öffentliche Schulen im ganzen Land sind gewarnt. Wer die Rechte der Eltern und die Religionsfreiheit mit Füßen tritt, handelt nicht nur verfassungswidrig – er riskiert auch hohe finanzielle Konsequenzen. Der Vergleich setzt das Urteil des Obersten Gerichtshofs nun konkret um und stellt sicher, dass nicht staatliche Bürokraten, sondern die Eltern das letzte Wort bei der Erziehung ihrer Kinder haben.

Dauerhafter Schutz: Vorabinformation und Opt-out sind wieder Pflicht

Der Vergleich und die damit verbundene dauerhafte gerichtliche Anordnung verpflichten den Schulbezirk nun dazu,

– Eltern rechtzeitig und im Voraus über Unterrichtsinhalte zu informieren, die Fragen des Familienlebens und der menschlichen Sexualität betreffen,
– den Eltern das Recht einzuräumen, ihre Kinder von solchen Unterrichtseinheiten zu befreien.

Zusätzlich zahlt der Bezirk den betroffenen Familien Schadenersatz und unterliegt weiterhin der Aufsicht des Gerichts, damit die neuen Regeln auch wirklich eingehalten werden.

Mutige Eltern verändern das Recht für Generationen

Es erforderte erheblichen Mut, sich als Eltern zunächst vor dem Schulausschuss zu positionieren und den Rechtsweg bis zum Obersten Gerichtshof durchzuhalten. Dieser Sieg hat das Recht grundlegend geklärt: Religiöse und weltanschaulich geprägte Eltern können ihre Kinder auch in der staatlichen Schule nach ihren Überzeugungen erziehen – ohne dass der Staat ihnen eine einseitige ideologische Umerziehung aufzwingt.

Das Urteil und der folgende Vergleich werfen ihren Schatten weit über die USA hinaus – auch nach Europa und Deutschland. Sie erinnern daran, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern (wie es etwa in Art. 6 GG festgeschrieben ist) kein nettes Zugeständnis ist, sondern ein hochrangiges Grundrecht, das der Staat zu achten und zu schützen hat – gerade wenn Schulen in sensible Bereiche der Persönlichkeits- und Wertebildung vorstoßen.

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Trotz Sonderkommission: Linksextreme Gewalt in Bremen weiter ohne Aufklärung

In Bremen bleibt eine Reihe schwerer, linksextremistisch motivierter Straftaten weiterhin unaufgeklärt. Laut Angaben der Sicherheitsbehörden konnte bislang keines dieser Gewaltdelikte aufgeklärt werden. Betroffen sind unter anderem Brandstiftungen, Körperverletzungen und massive Sachbeschädigungen. Die Taten werden von den Ermittlern eindeutig dem linksextremen Milieu zugeordnet, konkrete Täter konnten jedoch in keinem Fall ermittelt werden.

Dabei wurde bereits vor vier Jahren beim Staatsschutz, einer Abteilung des Landeskriminalamts (LKA), eine Sonderkommission Linksextremismus eingerichtet. Das Ziel bestand darin, insbesondere schwere Straftaten mit politischem Hintergrund konsequenter zu verfolgen. Ein Ermittlungserfolg bei Gewaltdelikten steht jedoch weiterhin aus. LKA-Leiterin Petra van Anken verweist auf die professionelle Vorgehensweise der Täter, wie der Weser Kurier berichtet: „Sie gehen planvoll vor, es ist eine kluge Klientel.“ Zudem agierten die Beteiligten arbeitsteilig. Es gebe die, die aufklären und vorbereiten würden. Andere wiederum würden die Tat dann ausführen.

Trotz intensiver Ermittlungen blieb die Aufklärungsquote im Bereich schwerer linksextremistischer Gewalt bei null. „Wir versuchen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alles, um die Täter zu ermitteln und die Aufklärungsquote zu erhöhen“, sagt van Anken. Ein Durchbruch sei bislang jedoch nicht gelungen. Auch die Auslobung einer Belohnung in Höhe von 25.000 Euro nach einem Farbanschlag auf das Wohnhaus des Bremer Verfassungsschutzleiters blieb ohne Erfolg. „Nach unseren Erfahrungen bietet die Auslobung von Belohnungen wenig Anreize zur Hinweisgebung“, zitiert der Weser Kurier sie weiter.

Im Jahr 2024 wurden im Land Bremen insgesamt 931 Delikte im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) registriert. Im Vorjahr waren es 692 Fälle. Den größten Anteil machen Straftaten aus dem links- und rechtsextremistischen Spektrum aus. Dem rechten Spektrum werden 398 Taten zugerechnet, dem linken Spektrum 192. Im Vergleich zu 2023 bedeutet das im linken Bereich nahezu eine Verdopplung. Die Zahl bleibt jedoch unter dem Höchststand aus dem Jahr 2020 mit 237 Delikten.

Der Großteil der registrierten Fälle betrifft Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, illegales Plakatieren oder Sachbeschädigungen in Form von Schmierereien. Schwere Gewalttaten machen zahlenmäßig zwar nur einen kleinen Anteil aus, gelten jedoch als besonders sicherheitsrelevant. In den vergangenen zwei Jahren wurden jeweils 16 solcher Fälle registriert, bei denen kein Täter ermittelt werden konnte.

Zu den schwerwiegendsten Vorfällen zählen mehrere Brandanschläge. So wurden neun Fahrzeuge des Wohnungsunternehmens Vonovia gezielt in Brand gesetzt, wodurch ein Schaden von rund 250.000 Euro entstand. Auch Maklerbüros sowie die Zentrale des Immobilieneigentümerverbandes Haus & Grund waren Ziel von Attacken. Beim Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen OHB wurde in Büroräumen ein Brandsatz gezündet, obwohl sich ein Wachmann im Gebäude befand. Darüber hinaus geraten immer wieder Polizeifahrzeuge ins Visier von Brandstiftern. In keinem dieser Fälle konnte bislang eine verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen werden.

Angesichts der nicht existenten Aufklärung übt die AfD Bremen scharfe Kritik an der rot-grünen Landesregierung. „Der Senat Bovenschulte hat vor der linksextremen und gewaltbereiten Antifa kapituliert“, heißt es dazu in einer Stellungnahme. Gleichzeitig betont die Partei, dass die fehlenden Ermittlungserfolge nicht an den eingesetzten Beamten, sondern an der politischen Führung lägen. „Sie decken die Antifa (man erinnere sich an die personellen Überschneidungen – so beschäftigt die Linksfraktion ein Mitglied einer linksextremen Gruppe namens IL) und lassen Polizei & Staatsschutz im Kampf gegen Links im Regen stehen.“

Auch die AfD selbst war in der Vergangenheit wiederholt Ziel linksextremistischer Angriffe geworden. Dabei wurden unter anderem Buttersäure in einem Familienauto verteilt, Parteimitglieder „geoutet“, Flaschen auf sie geworfen und Infostände angegriffen.

Trotz Sonderkommission: Linksextreme Gewalt in Bremen weiter ohne Aufklärung | FREILICH Magazin

Kopftuchverbot in Lokal: Viel Zuspruch für Salzburger Wirt

Die freiheitliche Salzburger Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek forderte klare Regeln für Integration und Migration.
Foto: Screenshot exxpress.at

Ein einzelner Gastronomiebetrieb in Salzburg hat mit seiner Entscheidung, Kopfbedeckungen – einschließlich des Kopftuchs – nicht zuzulassen, eine breitere politische Diskussion ausgelöst. Die Landeschefin der FPÖ Salzburg, Marlene Svazek, sprach im Gespräch bei „exxpress live“ Klartext. Für sie ist klar: „Ich will keinen Muezzinruf als neue Normalität.“

Entscheidungsfreiheit und gesellschaftspolitische Vorstellungen

Statt sich auf Detailfragen zu konzentrieren, sprach sie sich für die Entscheidungsfreiheit der Wirte aus. Die Salzburger Landeshauptfrau-Stellvertreterin betonte:

Ein Wirt darf Hausregeln aufstellen. Wenn das nicht mehr möglich ist, sind wir weit gekommen.

Exxpress-Herausgeberin Eva Schütz befürwortete das Kopftuchverbot ebenfalls, allerdings aus einer symbolischen Perspektive: Es gehe nicht um Religion, sondern um gesellschaftspolitische Vorstellungen, die man hier nicht haben wolle.

Beide haben dennoch die langfristigen Verschiebungen im Blick. Svazek „möchte nicht, dass das zur Selbstverständlichkeit wird“. Sie fragte sich: „Aber was passiert, wenn sie kippen?“

Klare Regeln statt Sozialmigration

Auch die dramatische Bevölkerungsentwicklung – eine Frau in Österreich bekommt durchschnittlich nur 1,3 Kinder – kam zur Sprache. Svazek verwies auf ein strukturelles Problem und nannte es ein „demografisches Rechenproblem“. Die Freiheitliche hat klare Kriterien für Migration:

Qualifizierte Zuwanderung heißt: Menschen kommen mit Job und Integrationswillen. Das hat mit Sozialmigration nichts zu tun.

Schütz ergänzte die fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven: Wenn jungen Paaren kaum etwas bleibe, würden sie es sich dreimal überlegen, ob sie ein Kind bekommen wollten, so die Exxpress-Herausgeberin. Svazek stimmte zu – ihre Schlussfolgerung: „Das geht sich nicht aus.“

Corona-Zeit zeigt: Selbstkritik in der Politik nötig

Auch die Corona-Zeit, die weiterhin von den Freiheitlichen im Parlament aufgearbeitet wird, kam zur Sprache. Schütz erinnerte an die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit und daran, wie schnell damals Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Svazek plädierte für mehr Selbstkritik in der Politik:

Man muss auch einmal sagen können: Das war falsch.

Kopftuchverbot in Lokal: FPÖ stellt sich hinter Salzburger Wirt – Unzensuriert

Görlitz: Afrikaner attackiert Schülergruppe und verletzt eine 17-Jährige

Augustum-Annen-Gymnasium Google Maps

Ein 40-Jähriger hat am frühen Freitagnachmittag eine Schülerin des Augustum-Annen-Gymnasiums leicht verletzt und so einen Polizeieinsatz ausgelöst.

Der Mann aus Tunesien passierte in der Annengasse die Schülergruppe, in welcher auch die später geschädigte ukrainische 17-Jährige stand, als er nach eigenen Angaben von ihr beleidigt wurde. Daraufhin schrie er die Jugendliche an und packte diese so fest, dass er ihr leichte Verletzungen zufügte. Als die Mitschüler in das Geschehen eingriffen, ließ der Tatverdächtige von dem Mädchen ab und begab sich zunächst ins Schulgebäude. Dort wurde er wenig später gestellt und von den Polizeibeamten identifiziert. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Ebenfalls wird dem im Raum stehenden Tatverdacht einer möglichen Beleidigung durch die Schülerin zu seinem Nachteil nachgegangen.

Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, Angaben zum Sachverhalt machen können, Videos oder Bilder angefertigt haben, werden gebeten, sich an das Polizeirevier Görlitz unter der Rufnummer 03581 650 0 oder bei jeder andere Polizeidienststelle zu wenden.

Körperverletzung zum Nachteil einer Schülerin

Troisdorf: 2 “Jugendliche” wurden wegen schwerer Prügelattacke mit Tritten ‘voller Gewalt’ gegen den Kopf eines Sanitäters verurteilt, aber das Gericht stellt fest, dass es kein versuchter Mord war

Das Landgericht Bonn in Deutschland hat zwei Jugendliche verurteilt, die einen Sanitäter während eines Angriffs bei einer Schulabschlussfeier in Troisdorf ins Koma schlugen. Obwohl die Staatsanwaltschaft ursprünglich Verurteilungen wegen versuchten Totschlags anstrebte, stellte das Gericht fest, dass die Angeklagten nicht töten wollten, und erklärte in der Urteilsverkündung, dass “sie eigentlich nicht wollten, dass er stirbt.”

Die 18-jährigen und 19-jährigen Angeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von drei bzw. zwei Jahren verurteilt. Während der ältere Angeklagte aufgrund eines sauberen Strafregisters eine Bewährungsstrafe erhielt, wurde der jüngere Mann zur Haftstrafe verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 4. Juli 2025, als die beiden Freunde nach einer Abschlussfeier durch eine Hintertür ein Rathaus betraten. Als ein Portier ihnen den Eingang versperrte, soll der jüngere Angeklagte ihn beleidigt und mit den Worten “Ich bringe dich um”, bevor er ihn angriff.

Der Sanitäter, Vater von zwei Kindern und freiwilliger Feuerwehrmann, griff ein, indem er den jüngeren Angreifer zu Boden brachte. Als Reaktion darauf nahm der ältere Angeklagte einen Anlauf und trat den Sanitäter mit voller Wucht ins Gesicht, sodass dieser regungslos blieb. Der jüngere Angeklagte soll angeblich weiterhin den bewusstlosen Mann mit weiteren Tritten angegriffen haben. Ein Zeuge berichtete, dass die Jugendlichen das Opfer mit “voller Kraft” gegen den Kopf getreten hätten.

Das Opfer benötigte eine Intensivbehandlung wegen lebensbedrohlicher Verletzungen, darunter Hirnschäden und massiven Gedächtnisverlust. Er verbrachte außerdem mehrere Tage auf der Intensivstation. Es bleibt auch unklar, ob er seine Arbeit als Sanitäter wieder aufnehmen kann.

Während des Prozesses entschuldigten sich die Angeklagten und behaupteten, ihre Erinnerung an das Ereignis sei durch Alkoholkonsum getrübt worden.

Im Rahmen des Verfahrens erklärten sich beide Männer bereit, dem Opfer jeweils 8.000 € zu zahlen.

Germany: 2 youths sentenced for severely beating paramedic with ‘full force’ kicks to the head, but court states it was not attempted murder

Terror in Austin: Schütze mit Iran-Flagge tötet 3 Menschen und verletzt 14 weitere

Der Schütze Ndiaga Diagne

Ein Mann eröffnet mitten in der Nacht das Feuer auf feiernde Menschen in Austin und tötet 3 von ihnen. Hinweise auf religiöse Motive und eine mögliche Verbindung zum Iran lassen Ermittler von einem Terrorverdacht ausgehen.

Eine einzige Minute entschied über Leben und Tod. Menschen saßen vor einer Bar, tranken, lachten, genossen den Abend. Dann hielt ein Fahrzeug, Warnlichter blinkten, und ein Mann begann zu schießen. Als die Nacht endete, waren 3 Menschen tot und 14 weitere verletzt, darunter mehrere schwer. Jetzt zeigen die Ermittlungen Details, die den Angriff in einen größeren Zusammenhang stellen könnten.

Der Täter war ein 53 Jahre alter eingebürgerter US Staatsbürger, der ursprünglich aus dem Senegal stammte und seit Jahren in Pflugerville bei Austin lebte. Ermittler bestätigten, dass er 2013 die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Sein Name wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Der Angriff begann kurz vor 2 Uhr morgens im Ausgehviertel Sixth Street vor der Bar Buford’s Backyard Beer Garden. Nach Angaben der Polizeichefin Lisa Davis fuhr der Mann mit einem großen Geländewagen mehrfach um den Block, bevor er anhielt. Dann schaltete er die Warnblinkanlage ein, öffnete das Fenster und begann mit einer Pistole gezielt auf Gäste auf der Terrasse und vor der Bar zu schießen.

Mehrere Menschen wurden sofort getroffen. Doch der Angriff endete nicht dort.

Der Täter fuhr anschließend weiter, parkte sein Fahrzeug, stieg aus und griff erneut an, diesmal mit einem Gewehr. Er schoss auf Menschen, die panisch versuchten zu fliehen. Tische wurden umgestürzt, Getränke blieben stehen, Menschen rannten um ihr Leben.

Insgesamt wurden 14 Menschen verletzt. 3 Opfer erlagen ihren Verletzungen. 3 weitere wurden zunächst in kritischem Zustand behandelt.

Polizisten, die wegen des Wochenendbetriebs bereits in der Nähe stationiert waren, trafen nach etwa 55 Sekunden ein. Sie konfrontierten den Schützen und erschossen ihn, bevor er weitere Menschen töten konnte.

Besonders brisant sind die Gegenstände und Hinweise, die Ermittler am Tatort und beim Täter fanden.

Nach Angaben von Bundesermittlern trug der Mann Kleidung mit religiösen Aufschriften, darunter ein Kleidungsstück mit dem Wort Allah. Unter seiner Kleidung befand sich zudem ein weiteres Kleidungsstück mit einer iranischen Flagge. Ermittler fanden außerdem Hinweise in seinem Fahrzeug, die einen möglichen Zusammenhang mit extremistischer Ideologie nahelegen könnten.

Das FBI erklärte offiziell, dass der Angriff als möglicher Terroranschlag untersucht wird. Eine Spezialeinheit zur Terrorabwehr wurde eingeschaltet.

Ein FBI Sprecher sagte, es gebe klare Hinweise, die einen möglichen Zusammenhang mit Terrorismus nahelegen könnten, betonte jedoch, dass die Ermittlungen noch andauern.

Die Behörden prüfen insbesondere, ob der Täter aus Wut über die militärischen Angriffe der Vereinigten Staaten und Israels auf den Iran gehandelt haben könnte. Ein direkter Zusammenhang wurde jedoch noch nicht offiziell bestätigt.

Präsident Donald Trump wurde über den Angriff informiert.

Der Angriff erschüttert die Vereinigten Staaten in einem Moment internationaler Spannungen und zeigt, wie globale Konflikte plötzlich in das Leben unschuldiger Menschen eingreifen können.

Zurück bleiben zerstörte Familien, traumatisierte Überlebende und eine Stadt, die sich fragt, wie ein gewöhnlicher Abend in wenigen Sekunden zur Tragödie werden konnte.

haolam

Hamburgs Dublin-Zentrum: Nur jeder Dritte wird abgeschoben – 81 Migranten untergetaucht

Hamburger Dublin-Zentrum, 61 Bargkoppelweg – Google Maps

Das Hamburger Dublin-Zentrum sollte Verfahren bündeln, Zuständigkeiten klären und Rücküberstellungen in andere EU-Staaten beschleunigen. Doch aktuelle Zahlen aus einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft zeichnen ein anderes Bild. Demnach endet nur ein Teil der eingeleiteten Verfahren tatsächlich mit einer Überstellung, während zahlreiche Fälle folgenlos bleiben und Dutzende Personen sich den Behörden entziehen.

Wie aus der Senatsantwort hervorgeht, stellte Hamburg im Jahr 2025 insgesamt 1.043 sogenannte Übernahmeersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten. In 656 Fällen erklärten sich die zuständigen Staaten bereit, die betreffenden Personen zu übernehmen. Tatsächlich vollzogen wurden jedoch lediglich 312 Überstellungen. Damit endete weniger als ein Drittel aller eingeleiteten Verfahren tatsächlich mit einer Rückführung. Selbst bezogen auf die erteilten Zustimmungen blieb die Umsetzung deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Rechnerisch blieben 731 der 1.043 eingeleiteten Verfahren ohne erfolgreiche Überstellung. Die aufgelisteten Gründe in der Senatsantwort reichen von nicht angetroffenen Personen über kurzfristige Absagen bis hin zu organisatorischen Hindernissen oder gesundheitlichen Gründen.

In elf Verfahren scheiterte die Überstellung, da die Überstellungsfrist abgelaufen war und somit die Zuständigkeit auf Deutschland überging. Dies entspricht einem Anteil von rund 6,4 Prozent der betrachteten Fälle. Auch gerichtliche Eilverfahren spielen eine Rolle. Zwar entfalten Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) laut Senat keine automatische aufschiebende Wirkung. Ein erfolgreicher Eilantrag kann eine Überstellung jedoch vorübergehend stoppen.

Besonders brisant ist die Zahl der Personen, die sich dem Verfahren entzogen haben. In 81 Fällen verließen Betroffene das Unterkunftsobjekt mit unbekanntem Aufenthaltsort. Laut Senat umfasst diese Zahl sowohl Personen, die vor einer geplanten Verlegung nicht mehr angetroffen wurden, als auch solche, die zeitweise verschwanden und später zurückkehrten. Die Statistik lasse keine genaue Differenzierung darüber zu, wie lange die jeweilige Abwesenheit andauerte. In diesen Fällen wurden die Überstellungsfristen gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung von sechs auf 18 Monate verlängert.

Vor dem Hintergrund der Zahlen übt die AfD-Fraktion scharfe Kritik. Der Fraktionsvorsitzende und asylpolitische Sprecher Dirk Nockemann erklärt in einer Aussendung: „Das rot-grüne Asylscheitern zeigt sich anhand unserer Großen Anfrage: Wer ein spezialisiertes Zentrum betreibt, um Überstellungen effektiver zu gestalten, darf nicht akzeptieren, dass dutzende Asylmigranten schlicht verschwinden“. Das sei nichts anders als ein „Kontrollverlust“, so der Abgeordnete. Die Kombination aus niedriger Überstellungsquote und hoher Zahl von Untertauchensfällen zeige, dass das Problem nicht nur bei der Zustimmung anderer EU-Staaten liege – „es liegt beim Vollzug“. Er fordert, dass der Senat das Untertauchen verhindern und die Durchsetzungsquote deutlich erhöhen müsse. „Andernfalls bleibt das Dublin-Zentrum ein kostspieliges und rein symbolpolitisches Instrument mit geringer Wirkung“, warnt er.

Das Zentrum besteht seit März 2025 und ist als besondere Form einer Erstaufnahmeeinrichtung organisiert. Untergebracht werden dort ausschließlich alleinreisende, volljährige und nicht vulnerable Männer. Im Jahr 2025 wurden dort 201 Personen aufgenommen, bis Ende Januar 2026 kamen weitere fünf hinzu. Die durchschnittliche Dauer vom BAMF-Bescheid bis zur Überstellung betrug 95 Tage. Die zusätzlichen Betriebskosten – unter anderem für Bewachung, Reinigung, Catering und Personal – belaufen sich laut Senat auf rund 123.000 Euro pro Monat. Eine abschließende Bewertung ist aufgrund der bislang kurzen Laufzeit noch nicht möglich, der Betrieb wird jedoch fortlaufend überprüft. Gleichzeitig verweist der Senat auf die bevorstehende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Juni 2026 schrittweise in Kraft treten soll. Unter anderem sollen dann einheitlichere Überstellungsmodalitäten und verlängerte Fristen gelten.

Hamburgs Dublin-Zentrum: Nur jeder Dritte wird abgeschoben – 81 Migranten untergetaucht | FREILICH Magazin