Der Anteil der Beschäftigten in der Bundesverwaltung mit Einwanderungsgeschichte steigt kontinuierlich. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach lag der Anteil im Jahr 2024 bei 9,9 Prozent. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf den „Diversität und Chancengleichheit Survey 2024“, der auf einer anonymisierten Befragung von Beschäftigten basiert. Auch bei den Zahlen zum sogenannten Migrationshintergrund ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Während eine Erhebung aus dem Jahr 2019 noch einen Anteil von zwölf Prozent auswies, waren es 2024 bereits 16,2 Prozent.
Mit ihrer Diversitätsstrategie verfolgt die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge das Ziel, die Bundesverwaltung stärker auf gesellschaftliche Vielfalt auszurichten. Die entsprechende Strategie wurde am 29. Januar 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und gilt bis heute unverändert. Die Strategie umfasst neben Empfehlungen auch verpflichtende Maßnahmen. Dazu zählen Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte sowie „vielfaltssensible“ Stellenausschreibungen. Laut Angaben der Bundesregierung gibt es allerdings keine festen Zielquoten für Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung darauf, dass bei Personalentscheidungen weiterhin „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ maßgeblich seien.
Darüber hinaus existieren laut Bundesregierung in der Bundesverwaltung auch keine getrennten Bewerberlisten für Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Es gebe auch keine festen Vorgaben, nach denen Bewerber mit Einwanderungsgeschichte bevorzugt zu Vorstellungsgesprächen eingeladen würden. Fälle, in denen die deutschstämmigen Bewerber bei Einstellungen oder Beförderungen benachteiligt wurden, seien der Bundesregierung nicht bekannt.
