Am Donnerstagabend sind zwei Personen am U-Bahnhof Wandsbek Markt ums Leben gekommen. Die Mordkommission (LKA 41) hat aufgrund des Verdachts eines Tötungsdeliktes die Ermittlungen übernommen.
Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge wartete eine 18-Jährige am Bahnsteig auf die U-Bahn in Fahrtrichtung Innenstadt. Ein 25-jähriger Südsudanese stand abseits von der Heranwachsenden ebenfalls auf dem Bahnsteig. Der Mann ging kurz darauf unvermittelt auf die 18-Jährige zu, ergriff sie und zerrte sie aus bislang ungeklärten Gründen mit sich ins Gleisbett vor die inzwischen einfahrende U-Bahn. Beide Personen verstarben noch an der Unfallstelle.
Das Kriseninterventionsteam (KIT) des Deutschen Roten Kreuzes übernahm die psychosoziale Akutbetreuung von Zeuginnen und Zeugen.
Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen vor Ort, welche anschließend aufgrund des Verdachts eines Tötungsdelikts durch die Mordkommission (LKA 41) in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft übernommen wurden. In diesem Zusammenhang sicherten die Beamtinnen und Beamten Beweismittel, darunter Videoaufzeichnungen und Zeugenaussagen, die derzeit ausgewertet werden.
Nach derzeitigem Stand liegen den Strafverfolgungsbehörden keine Erkenntnisse zu einer etwaigen Vorbeziehung der Beteiligten vor. Die Ermittlungen hierzu sowie zu den weiteren Hintergründen dauern aktuell an.
Am 29. Januar hielt ein Mann die Einsatzkräfte im Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf Trab. Nach Beleidigungen, Hausfriedensbruch und versuchter Körperverletzung leistete er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bundespolizisten begleiteten den Mann unter Zwang aus dem Bahnhof und setzten den Platzverweis durch.
Gegen 15:15 Uhr erreichte die Bundespolizei im Gelsenkirchener Hauptbahnhof telefonisch die Meldung über eine alkoholisierte und verbal aggressive Person in einem Geschäft. Eine Mitarbeiterin hatte den Mann bereits mehrfach aufgefordert, die Filiale zu verlassen, nachdem er sie beleidigt hatte. Diesem Ersuchen kam der türkische Staatsbürger nicht nach. Zeitgleich erschien ein weiterer Zeuge in den Diensträumen und machte ebenfalls Angaben zu einer stark alkoholisierten, aggressiven Person im Bahnhof. Die Personenbeschreibung passte zu dem bereits zuvor erwähnten Mann. Kurz darauf stellte die Streife den Türken sitzend und Alkohol konsumierend in einer Bäckerei im Bahnhof fest. Die Uniformierten machten den bereits polizeibekannten Mann auf sein bestehendes Hausverbot für den Hauptbahnhof aufmerksam und forderten ihn auf, den Bahnhof umgehend zu verlassen. Der 52-Jährige zeigte sich nach erfolgter Belehrung uneinsichtig und verblieb in der Filiale sitzen. Er beleidigte die Beamten und spuckte in ihre Richtung, sodass diese ihn an den Armen ergriffen, um ihn aus dem Bahnhof zu führen. Hiergegen leistete er Widerstand, versuchte, sich aus dem Griff zu lösen, und schlug in Richtung der Beamten. Die Uniformierten brachten den Beschuldigten zu Boden und fixierten ihn mit Handfesseln. Nachdem seine Identität in den Diensträumen zweifelsfrei feststand, beruhigte er sich und konnte die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verlassen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Nach Anschlägen auf kritische Infrastruktur hält die Bundesregierung zentrale Informationen zu linksextremen „Vulkangruppe“ unter Verschluss, indem sie dem Bundestag Auskunft über Ausmaß und Struktur dieser linksextremen Gruppe verweigert. Auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess erklärte das Bundesinnenministerium, weder die Zahl der beteiligten Personen noch die Anzahl der Gruppierungen nennen zu können. Begründet wird dies mit dem Schutz laufender Ermittlungen.
Hintergrund ist ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke im Berliner Südwesten Anfang Jänner, der einen mehrtägigen Stromausfall mit massiven Folgen für Haushalte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen auslöste. In dem Fall ermittelt der Generalbundesanwalt. Die Bundesregierung verweist explizit auf dieses Verfahren, um jede inhaltliche Antwort zu verweigern.
Brisant ist dabei: In früheren Stellungnahmen hatte die Bundesregierung selbst eingeräumt, dass insgesamt 13 Anschläge auf kritische Infrastruktur den sogenannten Vulkangruppen zugerechnet werden. Hess wollte daher wissen, von welchem Personenpotential und wie vielen aktiven Zellen die Sicherheitsbehörden ausgehen. Genau diese Fragen bleiben nun unbeantwortet.
In der Antwort, die der „Jungen Freiheit“ vorliegt, räumt die Bundesregierung zwar eine grundsätzliche Informationspflicht gegenüber dem Parlament ein, erklärt jedoch, dass im konkreten Fall das Geheimhaltungsinteresse überwiege. Eine Offenlegung könne Ermittlungsmaßnahmen „erschweren oder vereiteln“.
Hess übte scharfe Kritik an dieser Haltung. Wer angesichts gezielter Anschläge auf die Energie- und Versorgungsinfrastruktur nicht einmal grundlegende Transparenz herstelle, verschleiere reale Risiken für die Bevölkerung. Es entstehe der Eindruck, dass Gefahren durch Linksextremismus bewusst heruntergespielt oder politisch entschärft werden sollen. Das beschädige das Vertrauen in den Staat und seine Sicherheitsbehörden nachhaltig.
Der Vatikan arbeitet stillschweigend daran, ein Bistro auf der Terrasse an der Spitze der Petersbasilika zu eröffnen, berichtete ‘Il Messaggero’ am Donnerstag. Die in Rom ansässige Tageszeitung berichtete, dass das Restaurant eine bestehende Struktur auf der Terrasse in der Nähe der Statuen der Apostel unterbringen werde, die zuvor für Materialien der Basilikamitarbeiter verwendet wurde. Es hieß, der Vatikan habe das Bistro rechtzeitig zum Jubiläum des letzten Jahres öffnen wollen, was jedoch wegen technischer Probleme nicht möglich gewesen sei. Es hieß, das Material, um das Gebäude als Bistro einzurichten, sei geliefert worden und die Arbeiten hätten begonnen, und es wurde spekuliert, dass der Veranstaltungsort noch vor Jahresende öffnen könnte.
Der Jänner 2026 war im Tiefland der kälteste Jänner seit 2017, auf den Bergen war es der kälteste seit 2021. Das besagt die vorläufige Bilanz der Geosphere Austria. Im Großteil Österreichs war es relativ trocken und sonnig. „Im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit war der Jänner 2026 deutlich zu kalt. Vor rund 40 Jahren wäre es hingegen von den Temperaturen her ein ziemlich normaler Jänner gewesen“, sagte Klimatologe Alexander Orlik von Geosphere Austria.
Wie kalt der Jänner 2026 in den tieferen Lagen Österreichs im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit war, zeigt auch die vorläufige Auswertung der Eistage (ganztägig unter null Grad). Unterhalb von 500 Metern Seehöhe brachte der Jänner 2026 über ganz Österreich gemittelt um 42 Prozent mehr Eistage als in einem durchschnittlichen Jänner des Zeitraums 1991 bis 2020. Von 500 bis 1.000 Meter Seehöhe gab es acht Prozent mehr Eistage als im Durchschnitt.
Die regionale Auswertung zeigt dabei deutlich mehr Dauerfrost im Osten als im Westen. Zum Beispiel gab es unter 500 Metern Seehöhe im Burgenland 82 Prozent mehr Eistage als im Durchschnitt der jüngeren Vergangenheit, in Vorarlberg hingegen um zwei Prozent weniger.
Zu einer Widerstandshandlung gegen Beamte der Bundespolizei kam es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (29.01.2026) am Hauptbahnhof Stuttgart.
Bisherigen Informationen zufolge soll der 20-jährige Tatverdächtige gegen 02:00 Uhr mehrere Reisende am Querbahnsteig des Hauptbahnhofs Stuttgart verbal belästigt haben. Er wurde daraufhin durch eine Streife der Bundespolizei polizeilich kontrolliert. Auch gegenüber den Einsatzkräften zeigte sich der Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit aggressiv. Aufgrund seines Verhaltens wurde ihm ein Platzverweis für den Hauptbahnhof Stuttgart ausgesprochen. Da sich der 20-Jährige weigerte, den Bahnhof freiwillig zu verlassen, mussten die Beamten die Maßnahme zwangsweise durchsetzen. Hierbei leistete der Tatverdächtige körperlichen Widerstand und musste durch die Einsatzkräfte zu Boden gebracht und gefesselt werden. Im Rahmen der Widerstandshandlung zog sich ein Beamter sowie der Tatverdächtige leichte Verletzungen zu.
Zur Durchführung weiterer Maßnahmen wurde der Mann anschließend zur Dienststelle verbracht. Gegen ihn ermittelt nun die Bundespolizei, unter anderem wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Ein unabhängiges Gutachten stellt dem Rechtsextremismusbericht des umstrittenen Dokumentationsarchivs des österreichischen Wiederstandes (DÖW) ein vernichtendes Zeugnis aus. Massive statistische Verzerrungen, mangelnde wissenschaftliche Standards und politische Zielsetzung. Für die FPÖ ist der Bericht kein Forschungsprodukt, sondern ein Instrument zur Delegitimierung der Opposition.
Der vom Freiheitlichen Bildungsinstitut beauftragte Prüfbericht des renommierten Plagiats- und Wissenschaftsanalysten Stefan Weber bringt eine neue Dynamik in die Debatte um den Rechtsextremismusbericht des DÖW. Für Christian Hafenecker, Generalsekretär der FPÖ und Mediensprecher, ist das Ergebnis eindeutig: Der Bericht sei wissenschaftlich nicht haltbar und politisch motiviert.
Kern des Vorwurfs ist nicht bloß eine methodische Schwäche, sondern ein systematisches Problem. Weber diagnostiziert mehrfaches wissenschaftliches Fehlverhalten und spricht explizit von einer Verletzung der Konstruktvalidität, also davon, dass das verwendete Messinstrument gar nicht das misst, was es vorgibt zu messen. Besonders das sogenannte „Rechtsextremismusbarometer“ stehe exemplarisch für diese Schieflage: Durch willkürlich gewählte und stark verengte Kriterien werde der Kreis angeblich „ausgeprägt rechtsextremer“ Personen künstlich ausgeweitet.
Brisant ist dabei, was fehlt. Zentrale Merkmale wie Gewaltbereitschaft, konkrete extremistische Handlungen oder die explizite Ablehnung der Demokratie würden im Messmodell keine Rolle spielen. Der Begriff „ausgeprägt rechtsextrem“ werde dadurch entkernt und politisch aufgeladen. Webers Fazit fällt entsprechend deutlich aus: Das Vorgehen sei wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen.
Hafenecker sieht darin ein strukturelles Problem mit politischer Sprengkraft. Ein privater Verein, der mit Steuermitteln finanziert wird, produziere ohne demokratische Kontrolle und ohne staatliche Verantwortung einen Bericht mit massiver gesellschaftlicher Wirkung. Der Staat dürfe Extremismus bekämpfen, so Hafenecker, aber nicht politische Meinungen kriminalisieren oder Opposition delegitimieren.
Zusätzliche Schärfe erhält die Kritik durch den Umgang mit Zahlen. Während medial ein Anstieg rechtsextremer Delikte suggeriert worden sei, zeigten die relevanten Justizdaten ein anderes Bild: Die Zahl der Verurteilungen sei rückläufig, nur ein Bruchteil der Anzeigen führe überhaupt zu einer strafrechtlichen Konsequenz. Diese Diskrepanz sei von großen Medien – insbesondere vom ORF – nicht aufgearbeitet worden.
Hafenecker spricht in diesem Zusammenhang von einer „Angstindustrie“, der sich Teile der Medienlandschaft entweder aus mangelnder Sorgfalt oder aus politischer Gefälligkeit angeschlossen hätten. Beides sei problematisch, insbesondere bei einem öffentlich-rechtlichen Medium mit milliardenschwerem Budget.
Die politische Konsequenz, die die FPÖ daraus zieht, ist klar: Der Innenminister müsse dem DÖW mit sofortiger Wirkung den Auftrag für den Rechtsextremismusbericht entziehen. Was hier vorliege, sei kein seriöser Beitrag zur Extremismusforschung, sondern ein wissenschaftlich fragwürdiges und politisch aufgeladenes Konstrukt.
Die Technische Universität Chemnitz hat Mario Voigt (CDU) den Doktortitel aberkannt. Die Entscheidung wurde am Mittwoch offiziell mitgeteilt. Voigt kündigte sofort an, juristisch dagegen vorzugehen. Beatrix von Storch fordert seinen Rücktritt: “Jeder Tag länger im Amt schadet dem Amt und verhöhnt die, die ihre Doktor-Titel verdient haben.”
Voigt wurde 2008 an der TU Chemnitz im Fach Politikwissenschaft mit einer Arbeit über die Führungsstile von Helmut Kohl und Gerhard Schröder promoviert.
Wegen Plagiatsvorwürfen wird der Doktortitel von Mario Voigt aberkannt
Seit September 2024 standen Teile der Dissertation massiv in der Kritik. Plagiatsvorwürfe betrafen über 200 Stellen, an denen Sekundärliteratur nicht oder unzureichend gekennzeichnet worden sein soll.
Die Universität prüfte die Arbeit über mehr als ein Jahr hinweg. Ein externes Gutachten aus dem Frühjahr 2025 bewertete die Dissertation zunächst noch als wissenschaftlich vertretbar. Nach weiterer interner Beratung und Prüfung der einzelnen Passagen entschied die Promotionskommission jedoch für die vollständige Aberkennung des Titels. Als Begründung wird angegeben: systematische Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durch unzureichende Quellenkennzeichnung.
Voigt will vor dem Verwaltungsgericht klagen
Voigt erklärte am Nachmittag vor Journalisten in Erfurt, die Entscheidung sei für ihn nicht nachvollziehbar und widerspreche dem positiven externen Gutachten. Er werde vor dem Verwaltungsgericht klagen, um den Titel zurückzuerhalten. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleibt der Doktorgrad aberkannt.
Die thüringische Opposition fordert seinen Rücktritt als Ministerpräsident, die CDU lehnt ab
In der thüringischen Politik löst der Fall unterschiedliche Reaktionen aus. Teile der Opposition fordern einen sofortigen Rücktritt Voigts und sprechen von einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust. Aus der CDU und dem Koalitionsumfeld heißt es hingegen, ein Rücktritt komme derzeit nicht infrage – Voigt sei weiterhin handlungsfähig und die politische Arbeit dürfe nicht durch einen wissenschaftlichen Streit lahmgelegt werden.
Beatrix von Storch fordert den Rücktritt von Voigt
Beatrix von Storch fordert den Rücktritt von Mario Voigt vom Amt des thüringischen Ministerpräsidenten. Auf X erklärte sie, dass ein Rücktritt fällig sei: “Jeder Tag länger im Amt schadet dem Amt und verhöhnt die, die ihre Doktor-Titel verdient haben.”
TU Chemitz betonte, dass Entscheidung politisch unabhängig getroffen worden sei
Der Fall erinnert an frühere prominente Aberkennungen von Doktortiteln bei Politikern. Ob Voigt am Ende seinen Titel gerichtlich wird verteidigen können, ist derzeit offen. Sollte die Klage scheitern, dürfte der politische Druck auf ihn deutlich zunehmen – vor allem in einer ohnehin fragilen Minderheitsregierung in Thüringen.
Die TU Chemnitz betonte, die Entscheidung sei rein wissenschaftlich und unabhängig von der aktuellen politischen Rolle Voigts getroffen worden.
Im Rahmen einer geplanten Durchsuchung einer Wohnung in Absberg (Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen) ergriffen am Dienstagnachmittag (27.01.2026) zwei Männer mit einem Pkw die Flucht. Während der Fahrt eröffneten sie das Feuer auf Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos. Das Fahrzeug verunfallte kurz darauf in Weißenburg, wo die beiden Tatverdächtigen festgenommen werden konnten.
Kriminalpolizeiliche Ermittlungen ergaben, dass sich in einer Wohnung in Absberg Personen aufhalten, die möglicherweise mit scharfen Schusswaffen bewaffnet sind. Auf Grund dieser Erkenntnisse waren Kräfte des Spezialeinsatzkommandos angefordert worden.
Die Beamten stellten vor dem zu durchsuchenden Wohnanwesen gegen 17:00 Uhr ein Fahrzeug (Mercedes, A 200 mit niederländischer Zulassung) fest, welches mit zwei männlichen Personen besetzt war. Als der Pkw kontrolliert werden sollte, flüchtete das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Pfofeld. Aus dem Fluchtfahrzeug heraus wurden hier erstmals Schüsse in Richtung des Polizeifahrzeugs abgegeben.
Die weitere Flucht, teilweise mit einer Geschwindigkeit (innerorts) von weit über 100 km/h, führte – unter Hinzuziehung eines Polizeihubschraubers – über die Orte Dornhausen, Gundelsheim, Wachenhofen und Weimersheim bis zum Ortseingang nach Weißenburg.
Am Kreisverkehr (Emetzheimer Straße) verunfallte das Fluchtfahrzeug und kollidierte mit einem weiteren, unbeteiligten Pkw. Spezialeinsatzkräfte schossen zu diesem Zeitpunkt auf einen Reifen des stehenden Fluchtfahrzeugs um eine Weiterfahrt zu unterbinden. Die beiden Insassen des Fluchtfahrzeugs wurden eingeklemmt und im weiteren Verlauf befreit und festgenommen.
Bei den beiden Insassen des Mercedes handelte es sich um zwei Männer (türkisch) im Alter von 23 und 24 Jahren. Durch den Unfall zogen sich Fahrer und Beifahrer Verletzungen zu. Sie wurden durch den Rettungsdienst in Begleitung der Polizei ins Krankenhaus gebracht.
Drei Beamte des SEK erlitten im Rahmen des Zugriffs Verletzungen, welche einer ärztlichen Behandlung bedurften. Die Insassen des unbeteiligten Pkw wurden nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht schwerer verletzt, jedoch vorsorglich ebenfalls in ein Krankenhaus eingeliefert.
Am Polizeifahrzeug stellten die Beamten (derzeitiger Stand) ein Einschussloch im Bereich der Motorhaube fest.
Das Anwesen in Absberg wurde, nachdem der Mercedes geflüchtet war, durch Beamte überwacht. Als kurze Zeit später eine männliche Person (30, türkisch) das Wohnhaus verlassen wollte, wurde diese festgenommen. Im Rahmen dessen zog sich der 30-Jährige eine Kopfplatzwunde zu. Im weiteren Verlauf des Einsatzgeschehens durchsuchten Spezialeinsatzkräfte das Wohnanwesen, in dem sich keine weiteren Personen aufhielten. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich eine vierte Person auf der Flucht befindet, wurde der Bereich um das Wohnhaus bis etwa 23:00 Uhr unter Hinzuziehung eines Polizeihubschraubers sowie eines Personensuchhunds ergebnislos abgesucht.
Zur Stunde führen Beamte der Kriminalpolizei am Anwesen in Absberg sowie an dem Fluchtfahrzeug umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durch.
Die Staatsanwaltschaft stellte Haftantrag gegen den Beifahrer des Fluchtfahrzeugs (24) wegen versuchten Mordes sowie gegen den Fahrer (23) wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei Ansbach in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geführt. Die Ermittlungen umfassen auch, inwieweit die Tatverdächtigen in gewaltbereite Gruppierungen eingebunden sind.
Personen, die im Rahmen der Flucht auf besagter Strecke gefährdet oder gar geschädigt wurden, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0911 2112-3333 zu melden.
Neueste Zahlen aus dem Bayerischen Innenministerium werfen ein düsteres Licht auf die Sicherheitslage im Freistaat. Eine schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Rene Dierkes, die FREILICH exklusiv vorliegt, zeigt, wie stark syrische und afghanische Tatverdächtige inzwischen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vertreten sind.
Wie aus den Zahlen hervorgeht, ist die Entwicklung bei syrischen Staatsangehörigen besonders auffällig. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 24.496 Straftaten registriert, bei denen syrische Tatverdächtige eine Rolle spielten. Dabei lag die Zahl der erfassten Tatverdächtigen bei 19.637.
Seit 2020 ist dabei ein massiver Anstieg zu verzeichnen. Damals wurden in der Statistik noch 7.944 syrische Tatverdächtige erfasst. Bereits 2021 stieg die Zahl auf 10.585, bevor sie 2022 sprunghaft auf 17.519 anstieg. 2023 wurden 18.293 Tatverdächtige gezählt, 2024 schließlich 19.637, was einen neuen Höchstwert darstellt.
Auch afghanische Staatsangehörige tauchen in großer Zahl in der Statistik auf. Das Innenministerium weist für das Jahr 2024 insgesamt 11.236 Straftaten aus, die afghanischen Tatverdächtigen zugerechnet werden. Die Zahl der Tatverdächtigen lag bei 8.346. Die Zahlen zeigen somit, dass die Belastung nicht nur einzelne Jahre betrifft, sondern sich seit 2020 auf einem konstant hohen Niveau bewegt.
Besonders brisant ist die Entwicklung bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten. Die Daten des Ministeriums zeigen, dass Tatverdächtige aus Syrien und Afghanistan in diesem Bereich auffällig häufig registriert werden.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 370 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert, bei denen syrische Tatverdächtige erfasst wurden. Dazu zählen auch besonders schwere Fälle. So listet die Statistik 52 Delikte, die als „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall“ eingestuft wurden.
Bei afghanischen Tatverdächtigen ist die Zahl der Sexualdelikte sogar noch höher. Im Jahr 2024 wurden 383 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Auch hier sind zahlreiche schwere Fälle enthalten. Das Innenministerium nennt 81 Delikte, darunter ausdrücklich auch Vergewaltigungen. Den afghanischen Tatverdächtigen werden allein 75 Vergewaltigungen nach den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches zugerechnet.
Angesichts der Zahlen äußerte der bayerische AfD-Abgeordnete Rene Dierkes gegenüber FREILICH deutliche Forderungen. „Die Rückkehrfähigkeit Syriens muss anerkannt und alle müssen remigriert werden“, sagt er. „Die aktuellen Zahlen zu Tatverdächtigen aus Syrien und Afghanistan sind alarmierend.“ Deutschland sei kein Paradies für importierte Straftäter, so Dierkes.
Der AfD-Abgeordnete fordert von der Staatsregierung ein Umdenken: „Die Staatsregierung muss anerkennen, dass Syrien ein sicheres Gebiet für die Remigration ist.“ Er verweist dabei auf die politische Lage nach dem Machtwechsel. „Nach dem Sturz von Baschar al-Assad entfällt jeglicher Fluchtgrund für angeblich vom Regime verfolgte Syrer.“
Dierkes sieht auch für afghanische Staatsangehörige keine Grundlage mehr für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. „Was für die Syrer gilt, gilt auch für afghanische Staatsangehörige.“ Seit der Machtübernahme der Taliban und dem Abzug der Militärs sei Afghanistan ein sicheres Herkunftsland für Afghanen, so der AfD-Abgeordnete.