
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Irland gewarnt, dass dem Land nur zwei Monate bleiben, um den die Meinungsfreiheit unterdrückenden Gesetzen gegen Hassreden nachzukommen, die den Bürgern in ganz Europa aufgezwungen werden.
Im Februar hielt Vizepräsident JD Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz scharfe Bemerkungen und griff die europäischen Eliten wegen ihres Kampfes gegen die freie Meinungsäußerung und ihrer autoritären Zensurtaktiken direkt an.
In seiner schonungslosen Rede deckte Vance die Heuchelei der europäischen Staats- und Regierungschefs auf, die vorgeben, sich für die Demokratie einzusetzen, während sie gleichzeitig abweichende Meinungen zum Schweigen bringen und sogenannte „Desinformationsgesetze“ als Waffe einsetzen, um die politische Opposition zu zerschlagen.
Laut dem irischen Medium The Journal:
Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstößt Irland im Rahmen der bestehenden EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit angeblich gegen die erstmals im Jahr 2008 vereinbarten Gesetze zur Kriminalisierung rassistisch motivierter Gewalt und rassistischen Hasses.
Im monatlichen Vertragsverletzungspaket der Kommission, in dem detailliert aufgeführt ist, welche Länder ihrer Ansicht nach gegen europäisches Recht verstoßen, wurde Irland eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um mit der Umsetzung von Gesetzen zur Verhinderung rassistisch motivierter Hassreden zu beginnen.
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Die Regierung hat wiederholt auf die bestehende Gesetzgebung verwiesen, die die Anstiftung zu Hass und Hassreden mit dem „Prohibition of Incitement to Hatred Act“ von 1989 unter Strafe stellt. Nach Angaben des irischen Gerichts wurden 2017 lediglich fünf Personen auf Grundlage dieses Gesetzes verurteilt.
Die bestehende Gesetzgebung ist der Europäischen Kommission jedoch nicht ausreichend. Sie warnte Irland und Finnland heute, ihre Gesetze innerhalb von zwei Monaten zu ändern, andernfalls könnten sie vor den Gerichtshof der EU gebracht werden.
Nach Auffassung der Kommission:
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Irland (INFR(2024)2205) und Finnland (INFR(2020)2320) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, da diese beiden Länder die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht einhalten.
Die Kommission hat Irland im Jahr 2024 und Finnland in den Jahren 2021 und 2023 Aufforderungsschreiben übermittelt. Nach Prüfung der Antworten der beiden Mitgliedstaaten auf die Aufforderungsschreiben ist die Kommission der Auffassung, dass ihre Bedenken nicht vollständig ausgeräumt wurden.
Obwohl Irland in der Zwischenzeit einige Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat, ist die Kommission der Auffassung, dass Irland die Bestimmungen zur Kriminalisierung der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe oder ein Mitglied einer solchen Gruppe aufgrund bestimmter Merkmale sowie der Billigung, Leugnung und groben Verharmlosung internationaler Verbrechen und des Holocausts noch immer nicht umgesetzt hat.
Daher hat die Kommission beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Irland und Finnland zu richten. Diese haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission die Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.









