Die Bundesregierung hat Ende Mai 2026 einen Referentenentwurf für das “Gesetz zur Stärkung der Reserve” vorgelegt, mit dem die Reserve als fester Bestandteil der Bundeswehr deutlich ausgebaut werden soll. Für die AfD ist der Entwurf der Regierung zum verpflichtenden Reservedienst nicht zustimmungsfähig.
Ziel der neuen Gesetzes-Initiative der Merz-Klingbeil-Regierung sei der Aufbau einer Gesamtstreitmacht von rund 460.000 einsatzfähigen Soldaten, darunter mindestens 200.000 Reservisten.
Kern des Entwurfs ist die Einführung einer verpflichtenden Heranziehung zum Reservedienst auch in Friedenszeiten, und zwar weg vom bisherigen Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Je nach früherer Dienstzeit gelten gestaffelte Altersgrenzen (bis 45 bzw. 65 Jahre) und jährliche Dienstpflichten von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.
AfD prangert an: Entwürfe der Union sind nicht praxisnah
Der Entwurf soll Anfang Juli 2026 ins Kabinett und noch 2026 verabschiedet werden.
Zum aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung zum verpflichtenden Reservedienst teilt der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jan Nolte, in einer Presseerklärung mit:
“Die Reserve ist ein zentraler Bestandteil der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Wer sie stärken will, muss aber praxistaugliche faire Regelungen schaffen. Der vorliegende Entwurf schießt an entscheidenden Stellen über das Ziel hinaus. Besonders kritisch ist die vorgesehene Möglichkeit, bestimmte Reservisten jedes Jahr für bis zu einem Quartal heranzuziehen. Eine solche Belastung geht deutlich über das hinaus, was andere Staaten ihren Reservisten abverlangen. Sie würde Reservisten auf dem Arbeitsmarkt erheblich benachteiligen und zugleich Arbeitgeber vor kaum lösbare organisatorische Probleme stellen.”
Reservisten dürfen keine beruflichen Nachteile erleiden
Weiterhin heißt es in der AfD-Presseerklärung:
“Die Vorstellung, Unternehmen könnten für eine so kurze Zeit einfach Ersatz einstellen, ist realitätsfern. Erst recht dann, wenn die Kosten nur bei vorhandenen Haushaltsmitteln und höchstens für 30 Tage übernommen werden. In der Praxis besteht ein erheblicher Teil einer solchen befristeten Beschäftigung bereits aus Einarbeitung. Das zeigt, wie wenig durchdacht dieser Ansatz ist. Unverständlich ist zudem, dass der Entwurf unter diesen Umständen keine verbindliche Evaluierung vorsieht. Gerade bei einem so tiefgreifenden Eingriff in Berufs- und Lebensplanung von Reservisten sowie in die Personalplanung von Arbeitgebern wäre eine regelmäßige Überprüfung zwingend erforderlich.
Wer die Reserve stärken will, darf Reservisten nicht beruflich bestrafen und Arbeitgeber nicht mit unrealistischen Annahmen alleinlassen. Der Entwurf muss aus Sicht der AfD-Fraktion grundlegend überarbeitet werden.”
