Erste deutsche Bäckereikette akzeptiert nur noch elektronische Zahlungsmittel

Digitalisierung und von der EU vorangetriebene Bargeldabschaffung erreichen die tägliche Grundversorgung der Bürger: In Nürnberg hat die erste Bäckerei die Bezahlung mit Bargeld vollständig abgeschafft. Es dürfte erst der Anfang einer Entwicklung sein, an deren Ende selbst kleinste Ausgaben des täglichen Bedarfs nur noch elektronisch – und damit „gläsern” – möglich sein werden.

Die Großbäckerei „Der Beck“, die diesen denkwürdigen Schritt jetzt vollzogen hat, scheint diese Entwicklung völlig unproblematisch zu sehen. Ihr Marketing-Chef Tobias Ballbach erklärte: „Durch die Vielzahl an unterschiedlichen bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten von der Kartenzahlung über Smart-Uhren bis hin zu Mobiltelefonen merken auch wir, dass der Trend klar in Richtung bargeldlose Bezahlfunktion geht.“ Weiter ließ die Bäckerei verlauten: „Gerade während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass sich der Trend zu den bargeldlosen Zahlungsarten in sämtlichen Altersschichten noch einmal verstärkt hat – auch bei Kleinstbeträgen.

Außerdem sei die bargeldlose Zahlung in vielen Nachbarländern oder in Skandinavien noch viel stärker ausgeprägt. In den anderen 150 Beck-Filialen in Nürnberg und der Region will man die Möglichkeit zur Bargeldzahlung zwar beibehalten, dennoch scheint der Trend zur Abschaffung des Bargeldes voranzuschreiten. So hat etwa auch das Musikfestival „Rock im Park“ Chiparmbänder eingeführt, mit denen auf dem gesamten Gelände bargeldlos bezahlt werden kann. Bei den Kunden sei dies gut angekommen, weil der Zahlungsprozess schneller ablaufe und sich Wartezeiten verkürzen würden.

Diese Bequemlichkeit kann jedoch einen hohen Preis haben: Welche Gefahren die Abhängigkeit von funktionierenden digitalen Zahlungssystemen bedeutet, hatte Wochenblick bereits am Beispiel der möglichen technischen Störungen bei den Bezahlsystemen in Supermärkten aufgezeigt. Doch vor allem auf politischer Ebene treibt man die schrittweise Abschaffung des Bargelds seit Jahren voran. Letztes Jahr stellte die EU ein Gesetzespaket vor, das unter anderem die Höhe von Bargeldzahlungen auf maximal 10.000 Euro beschränkt. Angeblich sollen dadurch die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft werden. Einigen europäischen Ländern ist dies noch zu viel. In Griechenland liegt die Bargeldgrenze bei 500 Euro, in Portugal bei 1000 Euro, wie auch seit diesem Jahr in Italien die Grenze auf 1000 Euro gesenkt wurde.

Unter diesem Vorwand wurde bereits 2016 der 500-Euro-Schein abgeschafft. Die ehemalige EU-Justizkommissarin Martine Reicherts hatte damals allen Ernstes behauptet, ein Bargeldverbot mache die EU sicherer, „weil niemand mehr Angst vor Raubüberfällen haben“müsse. Von Hackern oder Cyberangriffen hat sie offenbar noch nie gehört. Der Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann sagte dazu: „Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“

Tatsache ist, dass die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs ermöglicht, jede einzelne Transaktion nachzuvollziehen. Damit lässt sich leicht verfolgen, wofür Menschen wann und wo Geld ausgeben. Es ist dann ein leichtes, Konsumverhalten, das man politischerseits als falsch einordnet, zu erkennen und zu sanktionieren, etwa wenn jemand nicht „klimagerecht“ einkauft oder zu viel Fleisch isst oder anderen „Empfehlungen“ nicht Folge leistet. Zudem entstehen gigantische Datenmengen, die allen möglichen interessierten Kreisen den völligen Zugriff auf die Privatsphäre der Bürger gestatten.

De facto handelt es sich um einen weiteren Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers, der am Ende selbst geringste Ausgaben nicht mehr vor dem Staat, vor Big-Data-Internetgiganten oder der Finanzindustrie verbergen kann. Der Ex-Banker Andreas Treichl verwies etwa darauf, dass Negativzinsen leichter durchzusetzen seien, wenn es nur mehr elektronische Guthaben gibt. Dazu passen auch die Pläne eines „digitalen Zentralbankgeldes“, womit der Zahlungsverkehr kontrolliert werden könnte, ohne dass noch andere Banken dazwischengeschaltet wäre: Sollte dieses eines Tages Wirklichkeit werden, könnte der Staat auch die Verwendung des Geldes digital reglementieren und bestimmen, wofür der einzelne wieviel ausgeben darf. Der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski schrieb im 19. Jahrhundert: „Geld ist geprägte Freiheit.“ Genau diese steht auf dem Spiel, wenn zu viele Bürger sich von der vordergründigen Zeitersparnis des bargeldlosen Zahlungsverkehrs einlullen lassen und dafür ihrer totalen Überwachung in die Hände spielen.

https://www.wochenblick.at/politik/freiwillige-bargeldabschaffung-erste-deutsche-baeckereikette-akzeptiert-nur-noch-elektronische-zahlungsmittel/

Frankreich: Die Gemeinde Guyancourt  wehrt sich gegen den Bau einer Moschee

Auf dem Gelände eines ehemaligen Rugbyplatzes in Guyancourt (Yvelines) soll bald eine Moschee gebaut werden. Die Fans des ovalen Balles sollen sich an diesem Bau erfreuen, doch die Bewohner des Viertels sind damit nicht einverstanden. Laut Actu.fr gibt es in Guyancourt bereits eine Moschee, die seit 2014 in den Plattenbauten untergebracht ist, in denen früher die Varlin-Schule untergebracht war – ein weiteres Wahrzeichen. Die Union des musulmans de Guyancourt (UMG) war jedoch der Ansicht, dass die derzeitigen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichten, um ihre Gemeinschaft aufzunehmen.

Die UMG hat den Bau einer neuen Moschee auf einem 7.500 m2 großen Grundstück in Angriff genommen und ihr Projekt den Einwohnern bei einer öffentlichen Versammlung am 10. Mai vorgestellt. Bei der Veranstaltung, zu der 130 Einwohner von Guyancourt erschienen waren, wurde der Ton schnell schärfer, und es wurde deutlich, dass die Nachbarn sich klar gegen die Moschee aussprachen. “Zumindest werden die Dinge bei einigen Anwohnern klarer. Man hat sehr wohl verstanden: ‘Vor allem nicht dort'”, resümierte François Morton, Bürgermeister (DVG), der mit zwei Stellvertretern an dem Treffen teilnahm.

Zu den von den Bewohnern vorgebrachten Befürchtungen gehörte der Autoverkehr, den der Bau der Moschee verursachen würde. “Wir werden einen dauerhaften Autostrom auf Straßen wie der Rue des Fédérés und der Rue Louise-Michel erleben, die nicht für ein hohes Verkehrsaufkommen ausgelegt sind”, erklärten die Bewohner des benachbarten Wohnhauses Les Garandes und befürchteten eine Verschärfung der “Parkplatzprobleme, der Raserei und der Unzivilisiertheit”. Im Laufe des Treffens wurde auch das Risiko einer Zunahme der Unsicherheit und des Proselytismus angesprochen.

Die Association de sauvegarde des étangs de la Minière (ASEM) lehnte das Projekt ebenfalls ab, da der Parkplatz und der Garten der Moschee auf einem landwirtschaftlichen Gebiet hochgezogen werden sollten. “Wir sind mit einer Moschee einverstanden, aber nicht auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, das nicht bebaubar ist. Es gab ein umweltpädagogisches Projekt auf diesem Gelände, das für die Artenvielfalt nützlich ist und nicht künstlich bebaut werden sollte”, erklärten die Verantwortlichen der ASEM. François Morton versuchte, diese Bedenken zu zerstreuen, indem er auf “innovative Techniken” verwies, “die es ermöglichen, die für Fahrzeuge reservierten Stellplätze nicht zu überbauen”. Bisher, so Actu.fr, sei noch keine Baugenehmigung erteilt worden. Während der öffentlichen Sitzung betonte die Stadtverwaltung, dass es keine öffentlichen Zuschüsse für den Bau geben werde.

https://www.valeursactuelles.com/societe/yvelines-la-population-vent-debout-contre-la-construction-dune-mosquee

Scharia in Italien: Mit dem Bügeleisen verbrannt, weil sie keine Verschleierung trug

Sie wurde monatelang, vielleicht sogar jahrelang in ihrem Elternhaus misshandelt: Ihre Mutter soll sie sogar mit einem Bügeleisen verbrannt haben, ihr Bruder schlug sie nicht nur, sondern ging sogar so weit, sie mit einem Glas zu schlagen. Eine Affäre, die nun zu einer Strafe von drei Jahren für den älteren Bruder und vier Monaten für die Mutter geführt hat: Die Schwägerin stand ebenfalls vor Gericht, wurde aber freigesprochen.
So urteilte das Gericht von Brescia (Italien) in einem Verfahren wegen Misshandlung und Körperverletzung, das aufgrund der Beschwerde (2019) eines jungen Mädchens pakistanischer Herkunft, das damals erst 15 Jahre alt war, eingeleitet worden war.

Das Mädchen, das von seinen islamischen Verwandten schikaniert wurde, soll mehrmals von zu Hause weggelaufen sein, bis sie die Vorfälle meldete. Später wurde sie in einer geschützten Gemeinschaft untergebracht und versuchte sogar, sich im Haus der Familie das Leben zu nehmen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt Donato Greco, dauerten die Misshandlungen über Monate an. Dies wurde von den Familienmitgliedern jedoch stets bestritten, obwohl die Richter schließlich ihre Verantwortung anerkannten.

Quelle: VoxNews / https://unser-mitteleuropa.com/scharia-in-italien-mit-dem-buegeleisen-verbrannt-weil-sie-keine-verschleierung-trug/

“Schützt eure Familien, ihr Ungläubigen. Ich werde euch die Kehle durchschneiden wie in Syrien”. : Ein Mann wird wegen Drohungen in Frankreich verurteilt, aber von der Verherrlichung des Terrorismus freigesprochen

In der Nacht vom 21. auf den 22. Mai ließ er sich vom Lärm seiner Nachbarn provozieren und brüllte ihnen über eine Stunde lang Beleidigungen entgegen. Mit zwei Flaschen Wodka im Gepäck rezitierte er die Enzyklopädie der Beleidigungen von A bis Z, garniert mit einigen Verweisen auf Daech. “Beschützt eure Familien, ihr Ungläubigen. Ich werde euch die Kehle durchschneiden, wie in Syrien. Ich werde euer Blut trinken.” Die Gruppe junger Partygäste auf der anderen Straßenseite, die mehr lacht als sich Sorgen macht, filmt die Szene.

Der Magistrat versucht zu prüfen, ob der Tatbestand der Verherrlichung des Terrorismus erfüllt ist. Nach der Rechtsprechung liegt eine solche Straftat nur dann vor, wenn der Beschuldigte versucht, Terrorismus anzustiften oder zu vermitteln. Ansonsten handelt es sich um eine einfache Drohung. ” Ich weiß überhaupt nichts darüber. Ich habe nicht einmal einen arabischen Hintergrund oder so etwas”, behauptet der Angeklagte unbeholfen. Ich bin ein ganz normaler Spanier.” Für die Staatsanwaltschaft können die in der Öffentlichkeit geäußerten Äußerungen eine Billigung darstellen. Er fordert achtzehn Monate Gefängnis, davon zehn auf Bewährung.

“Die Beschuldigung übertrifft die tatsächliche Person. Das ist eher pathetisch als alles andere”, meint Camille Fournier-Guinut, Anwältin der Verteidigung. Die Anwältin erinnert daran, dass ihr Mandant, der sich auf dem Weg der Wiedereingliederung befindet, “in strafrechtlicher Hinsicht von weit her kommt”. “Er braucht eine Strafe, die es ihm ermöglicht, vom Alkohol loszukommen. Er ist kein gefährlicher Irrer”. Das Gericht ist dieser Meinung. Der 30-Jährige, der von der Verherrlichung des Terrorismus freigesprochen wurde, erhält insgesamt sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung und drei Monate auf Bewährung. Er verbüßt seine Strafe in Halbfreiheit*.Sud-Ouest

https://www.fdesouche.com/2022/05/26/protegez-vos-familles-bande-de-mecreants-je-vais-vous-trancher-la-gorge-comme-en-syrie-un-biscarrossais-40-condamne-a-six-mois-en-semi-liberte-pour-menaces-mais-relaxe-de-l/

*Die Halbfreiheit ist eine Vollzugsform für Freiheitsstrafen, die es dem Verurteilten ermöglicht, außerhalb der Haftanstalt einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, an einem Unterricht, einer Berufsausbildung oder einem Praktikum teilzunehmen, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen oder am Leben seiner Familie teilzunehmen, wobei jede andere verfügbare Zeit notwendigerweise innerhalb des Gefängnisses verbracht werden muss. Wikipedia

https://www.fdesouche.com/2022/05/26/protegez-vos-familles-bande-de-mecreants-je-vais-vous-trancher-la-gorge-comme-en-syrie-un-biscarrossais-40-condamne-a-six-mois-en-semi-liberte-pour-menaces-mais-relaxe-de-l/

Deutsche Anwaltskanzlei packt aus: „Erstberatungen für Mandanten mit Impfschäden explodieren“

Was bereits in den Kreisen der sogenannten „Corona-Leugner“ seit Beginn der Covid-Impfkampagne bekannt und bestens dokumentiert ist, bricht nun auch im Mainstream und unter bisher regierungsgläubigen Bürgern immer häufiger zu Tage: die verheerenden (Langzeit-)Folgen der Corona-Impfungen, sofern man sie überhaupt bisher überlebt hat. Eine Anwaltskanzlei aus der deutschen Stadt Düsseldorf packt nun aus.

„Geschichten gehen durch Mark und Bein“

Die auf rechtliche Beurteilung von Impffolgen bezüglich der Vakzine von Moderna und Biontech spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich wird in den vergangenen Monaten regelrecht gestürmt. Und das von Menschen, die teils „durch Mark und Bein gehende“ Geschichten über ihre Impffolgen schildern würden.

„Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd“, so die Kanzlei.

Vermeintlich seltene Nebenwirkungen sind offenbar „Standard“

Aus den Schilderungen lassen sich einerseits neurologische Schäden, wie Nervenleiden, Dauermigräne, Taubheit, schlimmste Lähmungen und Zuckungen. Andererseits die vermeintlich „seltenen“ Herzerkrankungen, wie Myokarditis und Perikarditis, sowie Herzinfarkte und Herzversagen.

Von den behandelnden Ärzten werden die Mandanten durchwegs im Stich gelassen. Man breitet den Mantel des Schweigens über die Impfnenbenwirkungen und geht diesen auch nicht nach bzw. zieht man absichtlich keinen Konnex zur Corona-Impfung.

Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Rogert erklärt dazu, dass die grundsätzliche Haltung der Ärzteschaft vor dem Hintergrund zu sehen sein könnte, dass ihnen von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik versichert worden war, dass der mRNA-Impfstoff trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage sicher sei.

Zudem würden sich die Ärzte einfach aufgrund des zeitaufwandes drücken, mögliche Impfschäden zu melden, da dies sehr viel Zeit in Anspruch nehme. Ebenso gibt es für diese „undankbare“ Aufgabe  – anders als für die lukrativen mRNA-Impfungen – keine Vergütung. Das mögen laut Dr. Rogert Gründe sein, weshalb es nicht sonderlich attraktiv erscheint, in den Behandlungsakten als Ursache für die festgestellte Symptomatik Nebenfolgen der Impfung oder Impfschaden zu erwähnen.

https://unser-mitteleuropa.com/deutsche-anwaltskanzlei-packt-aus-erstberatungen-fuer-mandanten-mit-impfschaeden-explodieren/

Affenpocken Impfung: Herzschäden wie nach Corona-Impfungen – Myokarditis bei 18 Prozent der Geimpften – laut Studie aus 2018

Und wieder Myocarditis bei den Pocken-Impfstoffen, wie wir das derzeit bei den Covid-Vakzinen erleben. Der aktuelle Impfstoff Jynneos von Bavarian Nordic, der gegen Pocken wirksam ist, wurde von der US Food and Drug Administration FDA auch für die Verwendung gegen Affenpocken freigegeben. Laut dem Kardiologen Dr. Peter McCullough soll er bei 18% Myocarditis verursachen.

McCullough schreibt in seinem Telegam ChannelIn Bezug auf die Sicherheit wird die breite Anwendung vorweggenommen: Jynneos smallpox/monkeypox live attenuated verursachte 18% + Troponin; in diesem Fall bildeten sich die Herzschäden bei der Nachuntersuchung im MRT nicht zurück. Zielpersonen für die „Ringimpfung“ nach einer Pockenexposition sollten eindeutig über Herzschäden durch diese Produkte informiert werden.“

Solche „Ringimpfungen“ werden auch bei uns diskutiert. Lauterbach und Rauch wollen ja gleich wieder „hart und schnell“ zuschlagen. Zwangsimpfungen stehen offenbar ebenfalls am Programm. Besorgniserregend sind die Aussagen des Infektiologen Christoph Wenisch im Bezug auf den ersten Affenpockenfall in Wien:“Die Kontakte des Patienten werden nun nachträglich gegen Pocken geimpft. Dies kann behördlich angeordnet werden.”

Noch radikalere Töne kommen wieder einmal aus Deutschland. Im ZDF hören und lesen wirEs müsse eine schnelle Umsetzung der Ringimpfung gegen die Affenpocken geben, sagt der Chefarzt Clemens Wendtner bei ZDFheute live. Nur dann könne die Krankheit eingedämmt werden.“

Monkeypox wird ziemlich schnell wieder zu Moneypox.

Häufiger Impfschaden Myocarditis in Studien bestätigt

McCullough zitiert zu den Impfschäden eine Studie aus dem Jahr 2018 mit dem Titel „Myocarditis secondary to smallpox vaccination“ (Myokarditis als Folge einer Pockenimpfung).

Darin heißt es:

„Impfstoffe sind jedoch nicht ohne Risiko; die Reaktionen können von Reaktionen an der Injektionsstelle bis zu lebensbedrohlichen Anaphylaxien (eine potentiell lebensbedrohliche systemische Immunreaktion) reichen.

Zu den schwerwiegenderen impfstoffbedingten Folgen gehört die Myokarditis. Obwohl über Myokarditis nach vielen verschiedenen Impfstoffen berichtet wurde, ist der Pockenimpfstoff am häufigsten betroffen. …

Bei der Pockenimpfung kommt es häufig zu leichten Reaktionen an der Injektionsstelle, Fieber, Müdigkeit und Lymphadenopathie. Noch besorgniserregender ist die Myokarditis, eine bekannte Nebenwirkung der Pockenimpfung. Ursprünglich wurde angenommen, dass sie selten auftritt, doch haben spätere Studien eine höhere Inzidenz gezeigt. Retrospektive Studien, die durch prospektive Studien bestätigt wurden, zeigen, dass mehr als 10 % der Patienten, die den Pockenimpfstoff erhalten haben, neu auftretende Kurzatmigkeit, Brustschmerzen oder Herzklopfen entwickeln. Die Myokarditis kann von einer grippeähnlichen Erkrankung mit subtilen EKG-Veränderungen bis hin zu akutem Herzversagen und Tod reichen. Es ist nicht nur wichtig, diese Erkrankung zu erkennen und zu behandeln, sondern auch die Patienten über alle wichtigen Nebenwirkungen der Impfung richtig aufzuklären.“

Eine ungefährliche und leicht behandelbare Affenpocken-Infektion soll mit einer Impfung von Kontakten bekämpft werden, die bei mehr als 10% zu einer Schädigung des Herzens führt. Wie verkommen ist die Medizin in der Zwischenzeit?

Ein Beitrag von Dr. Peter F. Mayer für tkp.at

Schweden: Um Muslime in Flüchtlingsheimen nicht zu provozieren, dürfen ukrainische Flüchtlingsfrauen keine Shorts und enge Blusen tragen

Ukrainischen Flüchtlingsfrauen im Aufnahmezentrum Galaxen in Olofström wurde gesagt, dass sie sich nicht so kleiden dürfen, wie sie möchten, da dies die Männer aus anderen Kulturen, die ebenfalls im Aufnahmezentrum für Migranten leben, provozieren könnte.

Unter anderem sind kurze Shorts und Blusen, die den Körper zeigen, nicht erwünscht.Sverige Radio

https://www.fdesouche.com/2022/05/25/suede-dans-un-centre-daccueil-les-refugiees-ukrainiennes-doivent-se-plier-a-un-code-vestimentaire-strict-pour-ne-pas-provoquer-les-hommes-dautres-cultures-les-shorts-et-les-chemisiers-sont/

Wahlwiederholung in Berlin? Wenn ja, dann dank freier Medien

Vor wenigen Tagen hatte Marcel Luthe, der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance-Gewerkschaft,

eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen beim Bezirkswahlamt wegen Wahlmanipulation gestellt und die Nachricht darüber an verschiedene freie Medien geschickt, samt einem Protokoll aus einem Wahllokal, das die kriminellen Manipulationen, die stattgefunden haben, festgehalten hat.

Vor allem Tichys Einblick ist zu verdanken, dass der Stein endlich ins Rollen kam und der Wahlskandal der Vergessenheit entrissen wurde. Dank der Recherchen, die das Blog sofort eingeleitet hat, konnte der Verdacht erhärtet werden, dass es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Versagen handelte und die bekannt gewordenen Fälle nur die Spitze des Eisbergs bedeuten.

Das konnten Politik und Medien nicht länger ignorieren.

Was die Bundestagswahl, die in Berlin zeitgleich mit der Landtagswahl stattfand, betrifft, sah sich Bundeswahlleiter Georg Thiel in der Anhörung des Wahlausschusses des Bundestages gezwungen zu beantragen, die Bundestagswahlen in sechs von 12 Berliner Bundestagswahlkreisen zu wiederholen. Das heißt, in der Hälfte aller Wahlkreise müsste neu gewählt werden.

Thiel ließ an Deutlichkeit über die Qualität der Organisation der Bundestagswahl, die gemeinsam mit Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen stattfand nichts zu wünschen übrig:

“Hier ist ein komplettes systemisches Versagen zu sehen…Was muss noch passieren, dass wir Wahlen als wiederholungsfähig oder rechtswidrig sehen?”

Wir dürfen gespannt sein, wie der Bundestag jetzt entscheidet.

Was die Landtagswahlen betrifft, weist Marcel Luthe auf Folgendes hin:

„Noch stärker als die Bundestagswahl war wegen der kleineren Wahlkreise natürlich die Abgeordnetenhauswahl betroffen. Angesichts des jetzt bereits bekannten, in meinem Einspruch schon im Oktober 2021 vorgetragenen systematischen Organversagens der SPD-geführten Innenverwaltung kann das aktuelle 19. Abgeordnetenhaus keinen Bestand haben und ist durch den Verfassungsgerichtshof wie beantragt aufzulösen. Bis zu einer Wahlwiederholung muss dann das 18. Abgeordnetenhaus wieder zusammentreten – und einen Senat bestimmen, der in der Lage ist, eine Wahl auch halbwegs demokratisch durchzuführen.“

Klar ist, es darf diesmal nicht bei ein paar Lippenbekenntnissen von Politikern bleiben, sondern es muss Konsequenzen geben, wenn die Institution der Freien Wahlen nicht nachhaltig beschädigt werden soll.

https://vera-lengsfeld.de/2022/05/25/wahlwiederholung-in-berlin-wenn-ja-dann-dank-freier-medien/#more-6549