Syrer schlägt Juden bei Mahnwache zusammen: Opfer auf einem Auge blind – Bewährung

Ein Mann demonstriert bei einer Mahnwache für Israel und wird zusammengeschlagen. Der Prozess gegen zwei Jugendliche fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nun hat das Gericht zwei Kuschelurteile gefällt: Bewährung!

 HAMBURG – Es war ein besonders brutaler Angriff, so schildert es das Opfer später: An einem Septembertag 2021 war ein Deutscher mit jüdischen Wurzeln mit drei anderen Mitstreitern vor dem Saturn in der Mönckebergstraße in Hamburg. Sie hielten eine Mahnwache und forderten mit Plakaten eine klare Haltung gegen Antisemitismus. Plötzlich näherten sich drei „Jugendliche“, zwei Jungen und ein Mädchen, der Gruppe. Die Jungen riefen „Scheiß Israel“ und „Free Palästina“ und beschimpften die Teilnehmer der Mahnwache übel, so schildert es das Opfer gegenüber der WELT.

Als der heute 61-Jährige fragte, was das solle, wurde er brutal niedergeschlagen. Die Bilanz der Bereicherung: Jochbeinbruch, Brillensplitter bohrten sich ins Auge, eine komplizierte Verletzung entstand. „Ich bin praktisch blind, sehe auf dem rechten Auge nur noch hell und dunkel“, sagt das Opfer.

Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Interessant die Wertigkeit der Straftaten und die versuchte „Eindeutschung“ der Verbrecher. Wir zitieren aus der WELT:

„Die Staatsanwaltschaft warf den Angreifern, zwei 15 und 17 Jahre alten Brüdern mit syrischen Wurzeln, in der Anklage vor, Versammlungsteilnehmer antisemitisch beleidigt zu haben, der 17-Jährige war zudem wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Verhandlung fand nach dem Jugendgerichtsgesetz statt und war nicht öffentlich.“

Wenn mir einer ein Auge ausschlagen würde, wäre es mir ziemlich egal, ob das mit einer „Beleidigung“ einherging, die hier offensichtlich im Vordergrund steht.

Kuschelurteil

Das Gericht stellte als Ausgangspunkt der Konfrontation bei den Angeklagten eine „pauschale abwertende Haltung gegenüber Israel, Menschen aus Israel und Menschen, die sich mit Israel solidarisieren, fest“, so der Gerichtssprecher. Na sowas, wer hätte gedacht, dass Schutzsuchende aus dem Orient so grauslich denken.

Der 17-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurden als Bewährungsauflagen die Erbringung gemeinnütziger Arbeit zur Erwirtschaftung einer Schadenswiedergutmachung und ein Anti-Gewalttraining angeordnet. Der 15-jährige Schutzsuchende wurde der Beleidigung schuldig gesprochen. Ihm wurden erzieherische Weisungen zur Tataufarbeitung in Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe und zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit zur Erwirtschaftung einer Schadenswiedergutmachung erteilt, so das Gericht. Vermutlich wird sich ein ganzer Stab Psychologen mit diesen Leuten die nächste Zeit zu beschäftigen haben.

Wäre es nicht auch für den Steuerzahler günstiger, die Herrschaften statt dem „Anti-Gewalttraining“ nach Syrien zu repatriieren. Dort könnten sie dann ihre Intifada-Ambitionen ausleben, anstatt diese Konflikte nach Deutschland zu importieren. Brauchen wir wirklich solche Figuren im Land?

Das harte Urteil ist „wegweisend“!

Hocherfreut über das Urteil ist Hamburgs Antisemitismusbeauftragter Stefan Hensel, denn es sei „wegweisend“ für Taten dieser Art. Er sehe eine „enorme Relevanz“ der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang:

„Das Urteil ist ein klares Zeichen an alle antisemitischen Gewalttäter und Gewalttäterinnen, dass ihr Handeln nicht ohne Konsequenzen bleiben wird.“

Welche Konsequenzen bitte, für das blindschlagen eines 61-Jährigen? Die lächerliche Bewährungsstrafe etwa?

Besonders schutzbedürftige Angeklagte könnten „eingeschüchtert“ werden

Hensel möchte in Zukunft als Antisemitismusbeauftragten in Verfahren dieser Art stärker „struckturell“ eingebunden werden. Doch dies untersagte das Gericht und führte rechtliche Bedenken an. Eine der Begründungen hört sich schier abenteuerlich an. Und jetzt liebe Leser, halten Sie sich an: Jugendliche Angeklagte sind gesetzlich besonders schutzbedürftig, die Anwesenheit von Beobachtern könne einschüchtern und dem „erzieherischen Auftrag“ entgegenlaufen.

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