Mutmaßlicher afghanischer Vergewaltiger wurde zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt und in Berlin aufgrund eines Verfahrensfehlers freigelassen; sein Opfer fürchtet jetzt um ihr Leben

Symbolbild GROK

Ein afghanischer Mann, der wegen angeblicher Vergewaltigung und Körperverletzung zu sieben Jahren Haft in Deutschland verurteilt wurde, wurde entlassen, nachdem ein Richter eines Berliner Gerichts es versäumt hatte, rechtzeitig ein Prozessprotokoll zu verfasst.

Wie die Lokalzeitung Tagesspiegel heute berichtet, soll der 27-jährige Mahmood D seine Frau zwischen 2022 und 2024 wiederholt missbraucht, vergewaltigt und gefoltert und mit dem Tod gedroht haben.

Im Mai 2024 wurde er von der Berliner Polizei festgenommen und er wurde auf seinen Prozess gewartet.

Das begann im November 2024 am Berliner Landgericht und dauerte bis Juni 2025. Mahmood D blieb während des gesamten Prozesses im Gefängnis, da das Gericht die Gefahr sah, dass er fliehen könnte.

Im Juni 2025 verhängte das Gericht eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten – was die Schwere der angeblichen Verbrechen des afghanischen Mannes unterstreicht.

Der vorsitzende Richter konnte das Urteil jedoch nicht rechtzeitig festsetzen. In der Regel muss das schriftliche Urteil innerhalb von vier Monaten nach mündlicher Bekanntgabe des Gerichts den Anwälten des Beklagten vorgelegt werden.

Die Gründe für diese Verzögerung sind unklar. Laut Tagesspiegel-Berichten wird der betreffende Richter wegen Suchtproblemen beschuldigt und ist seit Dezember krankgeschrieben.

Das Versäumnis, das schriftliche Urteil zu erbringen, bedeutete, dass das Urteil dem Beklagten nie rechtlich zugesprochen wurde.

Nach Ablauf der viermonatigen Frist reichte Mahmood D’s Anwalt eine Beschwerde gegen den Haftbefehl gegen seinen Mandanten ein.

Das Berliner Obergericht gab der Klage statt und erklärte, dass es trotz der Schwere der angeblichen Verbrechen keine besonders wichtigen Gründe gebe, den Mann angesichts der Verfahrensverzögerungen im Gefängnis zu behalten.

Im Januar 2026 wurde Mahmood D aus dem Gewahrsam entlassen. Seine Anwälte haben Berichten zufolge gegen die vom Regionalgericht verhängte Gefängnisstrafe Berufung eingelegt.

Die Ex-Frau des afghanischen Mannes steht nun unter Polizeischutz, da Mahmood D angeblich wiederholt mit dem Tod gedroht hat, bevor er festgenommen wurde.

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