EU-Kommission warnt vor Corona-Impfung: Länder haften im Fall von Nebenwirkungen durch Drittstich

Die Europäische Kommission warnt die EU-Länder, die eine Auffrischungsimpfung des COVID-19-Impfstoffs empfehlen. Sie könnten sich dadurch erhöhten rechtlichen Risiken aussetzen. Zumindest solange der zusätzliche dritte Schuss noch nicht von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurde. Auch auf die Impfstoff-Hersteller könnte aus diesem Grund die Haftung zurückfallen – trotz anderslautender Klauseln in den geheimen Verträgen mit den Ländern.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat wiederholt erklärt, dass mehr Daten erforderlich sind, um die Verwendung von Auffrischungsimpfungen – sogenannten „Boostern“ – genehmigen zu können, berichtet Reuters.  Allerdings haben acht europäische Länder bereits beschlossen, die zusätzliche Impf-Dosis unabhängig von der EMA zu empfehlen. Österreich, Belgien, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg und Slowenien tun das. Deutschland plant dies ebenfalls und 13 weitere Länder werden in nächster Zukunft diesem Beispiel folgen, so Reuters. Für all diese Länder könnten sich Haftungen im Falle von Nebenwirkungen durch die Dritt-Injektionen ergeben. Und auch die Hersteller sind – solange es keine EMA-Zulassung gibt – nicht gänzlich von der Haftung befreit.

„Booster-Dosen sind derzeit nicht Teil der Marktzulassung von COVID-19-Impfstoffen und wurden von der EMA mangels ausreichender Daten noch nicht wissenschaftlich bewertet“, so eine Erklärung der EU-Kommission gegenüber der Agentur. Die Verantwortung für die Entscheidung, ob die Auffrischungsimpfungen in die jeweiligen Impfkampagnen einbezogen werden, bleibe bei den einzelnen Mitgliedstaaten, heißt es in der Erklärung weiter.

Der heikle Teil betrifft dann allerdings die sich daraus ergebende Frage der Haftung bei Impfschäden. Über die vielen möglichen schweren Nebenwirkungen hat Wochenblick mehrfach (u.a. hierhier und hier) berichtet. Die Kommission schreibt: „Solange die Auffrischungsdosen nicht Teil der Zulassung sind, wird die Haftung der Unternehmen geändert.“ Das könnte bedeuten, dass im Falle von Nebenwirkungen, die mit den Auffrischungsimpfungen in Verbindung gebracht werden können, die EU-Staaten die Hauptlast der rechtlichen Konsequenzen und Entschädigungsforderungen tragen müssten. Im Endeffekt werden also die Steuerzahler zur Kasse gebeten.

Doch laut der Erklärung der Kommission scheint es auch so zu sein, dass die Haftung der Unternehmen nicht vollständig entfällt, wenn Auffrischungs-Impfungen ohne Genehmigung der EMA verabreicht werden. Wird beispielsweise eine Nebenwirkung aufgrund eines Herstellungsfehlers verursacht nach einem „Booster“, bleibt der Impfstoffhersteller dafür haftbar.

Damit dürfte dann also der in den geheimen Verträgen mit den Ländern vereinbarte Haftungsausschluss für die Pharmariesen (Wochenblick berichtete) nicht zu Tragen kommen. Herstellungsbedingte Verunreinigungen, wie beispielsweise die in Japan festgestellten Metallpartikel in Chargen des Moderna mRNA-Impfstoffes (Wochenblick berichtete), könnten den Pharma-Riesen also noch finanziell auf den Kopf fallen. Zumindest dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese gesundheitliche Schäden hervorrufen. Die EU-Haftungs- und Entschädigungsvorschriften gelten also für die „unerwünschten Wirkungen“ der Experimental-Injektionen.

In den letzten Monaten hat die EU Milliarden von Dosen verschiedener COVID-19-Impfstoffhersteller für die kommenden Jahre reserviert. Österreich hat Dank der Für- und Vorsorge der türkis-grünen Regierung insgesamt schon über 72 Mio. Impfdosen bestellt. Genug, um jedem der knapp 9 Millionen Österreicher acht Mal die Nadel in den Oberarm zu jagen.

https://www.wochenblick.at/eu-kommission-warnt-laender-haften-im-fall-von-nebenwirkungen-durch-drittstich/