Neuer Gummiparagraf: Eliten wollen Kritiker zu Gedanken-Verbrechern stempeln

Die Sache mit dem § 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) ist komplex. Wäre ja auch zu schön, wenn in diesen Zeiten der Gesetzgeber mal etwas Transparentes zustande brächte. Er ist nur daran interessiert, den Schutzwall und nicht nur den Wassergraben um alles, was seine Politik in irgendeiner Weise in Frage stellen könnte, zu verstärken. Wie man so etwas im Gesetzgebungsverfahren verschleiert wird im Folgenden erklärt.

Man macht erstmal ein Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (Gähn!). Darin versteckt man den Abs. 5 auf Seite 16 (wobei auf die Änderung des StGB noch nicht einmal auf der entsprechenden Webseite ausdrücklich, sondern nur als „Formulierungshilfe“ hingewiesen wird). Die Ergänzung des StGB soll dann vorgeblich dazu dienen, den Rahmenbeschluss der EU (2008/913/JI v. 28.11.2008) zum Schutz von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationaler oder ethnischer Herkunft umzusetzen. Im 10. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses befindet sich indes eine Formulierung, wonach die EU-Staaten nicht gehindert sind, auch den Schutz vor „politischer Überzeugung“ zu verstärken. Und das ist das Schlupfloch! Denn damit kann man nun – durch die EU angeblich abgesegnet – die politische Überzeugung der Menschen und damit die Meinungsfreiheit massiv angreifen. Und das geht so: Nach § 130 Abs. 5 StGB sollen zukünftig Menschen bestraft werden, die eine Handlung gegen §§ 6-12 Völkerstrafgesetzbuch, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise

• billigen (eindeutig),

• leugnen (reicht in Frage stellen?) oder

• gröblich (was ist das?) verharmlosen (was ist das?),

die geeignet ist (was muss man dafür tun?),

• zu Hass oder Gewalt aufzustacheln (wie genau macht man das?) und

• den öffentlichen Frieden zu stören (und wie genau macht man das?).

Der Zeitpunkt für diese „Ergänzung“ ist wahrlich trefflich gewählt. Könnte es sein, dass Hintergrund dieser Gesetzesentwicklung der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine (und wem sonst noch?) ist? Denn die EU-Verpflichtung besteht seit 2008 und wird erst 2022, in „Kriegszeiten“, umgesetzt? Honi soit qui mal y pense, sage ich da nur!

Und da sind jede Menge Gummibegriffe drin: „gröblich“, „verharmlosen“, „aufzustacheln“, „öffentlicher Friede“. Und dann kommt noch die Verknüpfung dazu: „…in einer Weise (was ist die „Weise“?), die geeignet (wann ist das der Fall?) ist…“. Welcher Mensch soll das noch verstehen, ohne die Auslegung durch die Rechtsprechung dazu zu kennen – die es aber noch gar nicht gibt?

Bei einem Diebstahl ist der Gesetzestext klar: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft.“ Da kann man ein wenig diskutieren über „wegnehmen“ oder „zueignen“; aber ansonsten ist der Straftatbestand auch ohne Kenntnis der – hierzu vorhandenen – Rechtsprechung doch ziemlich klar.

Diese verborgene Gesetzgebungstaktik und die Unklarheiten im neuen § 130 Abs. 5 StGB ist aber noch nicht einmal das Problematischste. Denn von vielen unbemerkt verweist § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a des G10-Gesetzes auf eben diesen § 130 StGB und damit auch auf dessen Abs. 5. Schon mal gehört: G10-Gesetz? Da steht drin, dass alle Geheimdienste Deutschlands berechtigt sind, Telekommunikation und Briefverkehr zu überwachen und aufzuzeichnen, wenn der Verdacht besteht, dass jemand Straftaten nach § 130 StGB plant, begeht oder sogar begangen hat. Huch – „hat“!

Da fällt dem geschulten Juristen auf, dass man hier vielleicht mit der Rückwirkung von Gesetzen in Konflikt gerät? Aber das ist unseren Gesetzesschmieden ja erst mal egal. Danach kann also nun alles, Telefon, WhatsApp, Insta, E-Mail, Briefe und sämtliche Likes und Aussagen , die man so macht, z.B. auf Versammlungen oder Demos, dazu führen, dass man in den Verdacht der Volksverhetzung oder auch nur deren Planung gerät, anschließende Hausdurchsuchung garantiert. Denn den Sachverhalt beurteilt erst mal – wie könnte es anders sein – eine „kompetente“ Fachkraft, nämlich die Polizeidienstkraft vor Ort oder der nette „Herr“ bzw. der Algorithmus vom „Lauschkommando“.

Die entscheiden nun, ob man z.B. Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich z.B. „gröblich“„verharmlost“ hat. Die „Kontrolettis“ haben dann sicherlich die Auslegungsanweisungen und Dienstverordnungen, die der weisungsabhängigen Staatsanwaltschaft für den § 130 Abs. 5 StGB vom Justizminister diktiert wurden, einwandfrei verstanden und wissen auch, was ein Völkermord ist und ein Kriegsverbrechen, weil sie die Haager Landkriegsordnung gelesen und auch die Verschärfung des Begriffes „Kriegsverbrechen“ nach den Nürnberger Prozessen verstanden haben – und natürlich die Rechtsprechung zum neuen § 130 Abs. 5 StGB schon kennen, bevor die Richter das tun.

Wir haben es also mit dem nächsten Akt unter dem Titel „Angst“ zu tun, das sich trefflich an die „Angst vor Corona“, „Angst vor Energiekrise“, „Angst vor K….“ (Uuups! Das schreibe ich lieber nicht, sonst lande ich noch im Knast!) anschließt. Wenn man aber Angst hat, über bestimmte Dinge zu reden, dann wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Doch davor müssen wir doch gar keine Angst haben! Die Meinungsfreiheit wurde doch schon immer besonders geschützt. Denn Zensur ist grundgesetzlich verboten, Art. 5 Abs. 1 GG. Und der 14. Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses ermahnt unsere Regierenden auch streng, dass sie die im Grundgesetz und u.a. auch nach der „Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ in Art. 10 geschützte Meinungsfreiheitzu achten haben. Damit können wir sicher sein, dass die Regierenden ganz bestimmt den Polizeibediensteten vor jeder Versammlung die neuesten Gerichtsentscheidungen zu § 130 Abs. 5 StGB und detaillierte Auslegungskriterien für unsere Äußerungen auf Marktplätzen und Demonstrationen einschließlich der notwendigen Ermessensparameter an die Hand geben , sodass unsere Meinungsfreiheit von dieser Änderung des Strafgesetzbuches in keiner Weise (noch weiter)eingeschränkt wird. Als letzte Bastion gegen die Willkür der Regierenden haben wir dann ja auch immer noch das Bundesverfassungsgericht, das uns insbesondere durch seinen 1. Senat vor ihren Übergriffen in unsere Grundrechte ganz bestimmt in Schutz nimmt! Bevor dieses Land vollständig zu einem Gesinnungsstaat verkommt!

Aber eines noch zum Schluss: Dieser Paragraf könnte sich zu einem trojanischen Pferd für Regierungsmitglieder und Mitglieder des Bundestages sowie der Landesparlamente, der Verwaltungen, sowie für viele Richter, Staatsanwälte, Polizeibedienstete, Führungsoffiziere des Militärs, Schulleiter und Lehrer, Verwaltungspersonal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Arbeitgeber insgesamt entwickeln, die andere zur „Spritze“ getrieben haben. Denn der aufgeklärte Teil der Bevölkerung wusste von Anfang an, dass die COVID-19-Inokulationen nicht dazu dienen, andere zu schützen und häufig schwerste Nebenwirkungen bis hin zum Tod des Empfängers verursachen, was auch offiziell schon seit September 2020 bekannt ist; deswegen wurde dieser Teil der Bevölkerung ja auch diskriminiert und drangsaliert. Da die Spritzen unter Täuschung darüber und/oder sogar zwangsweise in die Menschen hineingetrieben wurden, muss man nun prüfen, ob das nicht einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex und damit gegen völkerstrafrechtlich relevante Vorschriften in Form eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit darstellt. Und wenn diese Täter nun weiter davon sprechen, dass die Impfung schützt und dass es eigentlich gar keine Nebenwirkungen gibt, dann liegt darin entweder eine Billigung oder andersherum betrachtet eine Leugnung und Verharmlosung der im Einzelfall möglicherweise tödlichen Folgen einer Spritze mit diesen Wirkstoffen, was den völkerrechtlichen Straftatbestand erfüllt! Und dann könnte man zusätzlich an die Strafbarkeit derer nach § 130 Abs. 5 StGB wegen Volksverhetzung denken, die uns und insbesondere den „Geimpften“ das alles eingebrockt haben und vor allem immer noch beharrlich dabei bleiben. Warten wir also ab, ob der gewiefte Gesetzgeber diese selbst gestellte Falle noch rechtzeitig vor Inkraftsetzung der Änderung des § 130 Abs. 5 StGB erkennt!

https://www.wochenblick.at/politik/neuer-gummiparagraf-eliten-wollen-kritiker-zu-gedanken-verbrechern-stempeln/

Kulturstaatsministerin Roth ohne Verständnis für Kultur

Claudia Roth hat auf grünem Ticket schon jede Menge Posten bekleidet, denn sie gilt innerhalb der Partei als eine wichtige Vertreterin des linken Flügels. Unter anderem schasste der damalige grüne Außenminister Joschka Fischer seinen fähigen Menschenrechtsbeauftragten Gerd Poppe, weil für Roth ein Posten gebraucht wurde. Was Poppe als Menschenrechtsbeauftragter geleistet hat, war herausragend, Roth dagegen blieb in dieser Funktion   eher unauffällig.

Dafür war sie gut sichtbar, als sie In einer linksradikalen „Demonstration hinter einem Transparent mit der Aufschrift: „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ herlief. Angeblich hatte sie diese Losung nicht gesehen und auch die entsprechenden Rufe, die ihre Mitdemonstranten von sich gaben, nicht gehört. Ihrer Karriere hat es nicht geschadet und sie hat 2014 sogar den Bayrischen Verdienstorden vom damaligen Ministerpräsident Horst Seehofer umgehängt bekommen. Auch der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz ließ sich in enger Umarmung mit Roth ablichten.

Mit Spannung darf man erwarten, wie der Oppositionsführer Merz auf die Mitteilung reagieren wird, dass Roth jetzt kraft ihres Amtes gegen die Europa prägende christliche Kultur kämpfen will. Sie will den Bibeltext an der Berliner Schlosskuppel „temporär“ verhängen lassen. Das Bibelzitat soll mit „alternativen, reflektierenden, kommentierenden Texten“ überschrieben werden. Die Inschrift, die von Wilhelm IV. ausgewählt wurde, lautet: „Es ist in keinem andern Heil , […] denn in dem Namen Jesu, zu Ehre Gottes des Vaters. Dass in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind.“ Das ist kein Herrschaftsanspruch des Christentums, wie der katholische Erzbischof von Berlin, Heiner Koch gegenüber der B.Z. äußerte, sondern die Aufforderung, „dass sich Menschen nur vor Gott verbeugen und keiner irdischen Macht diese Ehre erweisen sollen. “Daraus spreche eine große Freiheit, so der Erzbischof weiter. Aber mit der Freiheit stehen die Grünen eher auf Kriegsfuß.

Es macht nicht nur Roths Unverständnis gegenüber der eigenen Geschichte, gegenüber der besonderen und herausragenden Rolle des Christentums für unsere abendländische Kultur und ihr völlig verzerrtes Bibelverständnis fassungslos.

Es ist ihre generelle Ahnungslosigkeit, was Europa zu dem Erfolgsmodell gemacht hat, das es, wenn auch zunehmend dekonstruiert, immer noch ist. Natürlich kann man zu Recht vieles in der Geschichte des Christentums und des Westens kritisieren, zum Beispiel seinen Kolonialismus.

Man muss aber gleichzeitig sehen, dass der Antikolonialismus ebenfalls ein europäisches Produkt ist. Wenn eine Kultur weltoffen ist, dann ist es die westliche.

Wirkliche Weltoffenheit heißt doch, nirgendwo religiös bzw. weltanschaulich völlig dicht zu machen. Aber eine regelrechte Intoleranz gegenüber dem christlichen Glauben, sowie den eigenen geschichtlich-kulturellen Wurzeln, tritt bei Claudia Roth überdeutlich zu Tage. Weltoffen und weltzugewandt kann nur derjenige sein, der selbst kulturell verwurzelt ist und der zugleich kritisch reflektierend zu den Ambivalenzen der eigenen Geschichte und kulturell-religiösen Herkunft steht. Niemand kann andere religiöse Überzeugungen und Kulturen achten und verstehen, wenn er schon die eigenen Prägungen geringschätzt und missachtet.

Religionsfreiheit bedeutet Pluralität und Akzeptanz der unterschiedlichen Perspektiven und Wahrheitsansprüche. Die Verleugnung der eigenen geschichtlich gewachsenen religiösen Wurzeln ist alles andere als ein guter Beitrag zur Förderung von Religionsfreiheit. Religionsfreiheit ist eine der Hauptvoraussetzung für gelebte Freiheit und sogar eine unverzichtbare Voraussetzung für die Achtung von universalen Menschenrechten.

https://vera-lengsfeld.de/2022/11/02/kulturstaatsministerin-roth-ohne-verstaendnis-fuer-kultur/#more-6760

Frankreich: Imam Ismail, Gründungsmitglied von “L.E.S Musulmans” und religiöser Leiter des Institut Musulman des Bleuets in Marseille predigt: Das Gebet zu vernachlässigen ist eine schlimmere Sünde als “hundert Menschen getötet zu haben”

Übersetzung: IsmaëlMarseille An die Imame, die behaupten, dass der #Schleier nicht obligatorisch sei: “Die #verschleierte Frau ist in der Öffentlichkeit #geächtet. Du hast keinen Platz in diesen #Divergenzen, dein Platz ist es, zu SCHWEIGEN …”. 👉 https://instagram.com/tv/CW-oFcvJ690/?utm_medium=copy_link

https://www.fdesouche.com/2022/11/02/pour-limam-ismail-membre-fondateur-de-l-e-s-musulmans-et-responsable-religieux-de-linstitut-musulman-des-bleuets-a-marseille-delaisser-la-priere-est-un-peche-plus-grave-que/

Randale Folge illegaler Masseneinwanderung

Die Schreckensnacht zum ersten November in Linz hat den Bürgern dieses Landes aufgezeigt, welches Gewaltpotential sich durch die illegale Masseneinwanderung in Österreich angesammelt hat. Die Zerstörungswut der gewaltbereiten “jungen Männer” und “Jugendlichen” war nur noch durch ein massives Polizeiaufgebot einzudämmen. Für den oberösterreichischen Landtagsabgeordneten und FPÖ-Landessicherheitssprecher Michael Gruber sei dies das Ergebnis einer “verschlafenen Migrationspolitik” von Bundeskanzler Karl Nehammer und Innenminister Gerhard Karner. Beide ÖVP.

Gewaltnacht nur Vorgeschmack, was uns künftig erwartet?

130 Anzeigen, neun Festnahmen, verletzte Polizisten, verängstigte Bürger und Sachschäden in der Innenstadt lautet abschließend das Fazit der “Halloween-Nacht” in Linz. Verursacht durch rund 200 überwiegend Asylwerber und Personen mit Migrationshintergrund. Personen, die sich in dieser Nacht organisiert zusammengerottet hatten, um die Stadt mit Gewalt und Zerstörung zu überziehen.

Die üblichen Verdächtigen

Berichten zufolge soll es sich in großer Mehrheit um Syrer, Afghanen und Tschetschenen gehandelt haben. Nationalitäten, die nicht nur in der Asylstatistik, sondern, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, auch in der Kriminalstatistik an vorderster Stelle zu finden sind. Und dank der Politik der offenen Grenzen der schwarz-grünen Bundesregierung und ÖVP-Innenminister Karner, werden es täglich mehr, die illegal unsere Grenzen übertreten.

Importierte Gewalt

Der freiheitliche Landtagsabgeordnete fordert in einer Aussendung den Innenminister angesichts der nächtlichen Randalen auf, endlich konsequent einzuschreiten, denn die Zeit für “Beratungen und Sitzkreise” sei abgelaufen. “Die Bevölkerung erwartet sich zu Recht, dass die Regierung endlich einen Gang zulegt”, so Gruber. Die Bürger hätten ein Recht auf Sicherheit und daher gelte es, gleich zu handeln. Abschließend fordert er Karner auf, die wirksamen freiheitlichen Forderungen in der Asylpolitik aufzugreifen und auch umzusetzen.

https://www.unzensuriert.at/159927-fpoe-fordert-innenminister-nach-linzer-migrantenrandale-zu-konsequentem-handeln-auf/

“Multikulti” wirkt: Immer mehr Gewalt im deutschen Amateurfussball

Die Segnungen einer multikulturellen Gesellschaft machen auch und gerade vor dem Fußball nicht halt: Das, sich alltäglich auf Deutschlands Straßen abspielt, setzt sich auch auf den Spielfeldern und Bolzplätzen der Nation fort. Besonders im Amateurfussball, wo inzwischen zahlreiche Migrantenvereine aktiv sind, die oftmals wahre Horte der Parallelgesellschaften darstellen, kommt es zu roher Gewalt, Tätlichkeiten und auch zur Austragung kultureller, religiöser und ethnischer Konflikte im Wettstreit mit rivalisierenden Clubs. Und immer wieder geraten Schiedsrichter zwischen die Fronten.

Fast keine Woche vergeht inzwischen, in der nicht brutale Übergriffe, Schlägerei oder regelrechte Bandenkriege in den unteren Ligen an der Tagesordnung sind. So auch vorvergangenes Wochenende: Wie der “Kicker” berichtet, kam es beim Bezirksliga-Spiel zwischen dem türkisch geprägten SV Phönix Bochum und dem CF Kurdistan zu Ausschreitungen, als nach Polizeiangaben ein Trainer, ein Betreuer und ein Fan des CF Kurdistan auf den Schiedsrichter losgingen, ihm die Pfeife aus dem Mund schlugen und auf ihn eintraten.

Der 27-jährige erlitt derart schwere Verletzungen, dass er mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden musste. Der Geschäftsführer des CF Kurdistan widersprach der Darstellung der Polizei und behauptete, ein Zuschauer sei für den Angriff auf den Schiedsrichter verantwortlich gewesen. Der Vorsitzende des SV Phönix Bochum verwies ebenfalls auf „außenstehende Idioten, die auf dem Fußballplatz nichts zu suchen haben“. Allerdings handelte es sich dabei wohl um Verwandte und/oder Freunde der Akteure auf dem Platz. Die Polizei versucht nun, den genauen Sachverhalt durch einen Zeugenaufruf zu klären.

Ebenfalls am vorletzten Sonntag kam es nach dem Kreisligaspiel Frischauf und dem Türkischen SV zu Gewaltszenen zwischen Spielern und auf den Platz stürmenden Zuschauern. Ein Betreuer der Heimmannschaft wurde durch einen Schlag  auf den Hinterkopf bewusstlos geschlagen, als er zu schlichten versuchte und musste ins Krankenhaus gebracht werden. 

Besfort Tafolli, Spielertrainer von Frischauf, erklärte, nicht mehr gegen den Türkischen SV antreten zu wollen. „Das ist Hobbyfußball! Wir kennen uns alle privat, haben vor dem Spiel noch gute Gespräche und dann passiert so etwas. So macht das keinen Spaß mehr“, empörte er sich. Der Vorstand des Türkischen SV behauptete, ein Anhänger von Frischauf sei für den Angriff verantwortlich gewesen.

Ein Schiedsrichter in Baden-Württemberg musste das Kreisliga-B-Spiel zwischen der SG Alfdorf/Hintersteinenberg und dem TSK Türkgücu Schwäbisch Gmünd abbrechen, weil er von Spielern bedrängt, beleidigt und als “Rassist” bezeichnet wurde, nachdem er einem Türkgücu-Spieler kurz vor Schluss die rote Karte gezeigt hatte. Bereits während des Spiels sei es zu Beleidigungen gekommen sein, erklärte die Polizei. Anhänger beider Teams stürmten schließlich das Spielfeld.

Diese Vorkommnisse decken sich mit dem Bild, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zu Spielabbrüchen im Amateurfußball veröffentlicht hat: Demnach gab es in Spielzeit 2021/22 so viele Spielabbrüche wie noch nie. Durchschnittlich musste jedes 1339. Spiel in der vergangenen Saison abgebrochen werden, was einer Steigerung um 50 Prozent gegenüber der der Spielzeit 2018/19 entspricht, die die letzte regulär beendete Saison vor der Corona-Pandemie war.

Was sich hier ausdrückt, ist zum einen die stets latente Gewaltbereitschaft von Menschen, die Kulturen entstammen, in denen tätliche Gewalt ganz selbstverständlicher Teil der Konfliktlösung ist. Dass etwa die Spieler des TSK Türkgücu Schwäbisch Gmünd zudem genau verinnerlicht haben, wie der deutsche “Diskurs” läuft und welche Knöpfe sie bedienen müssen, um sich selbst in die sakrosankte Opferrolle zu flüchten, zeigt die Tatsache, dass sie regelmäßig Schiedsrichter, die einen der eigenen Spieler – und sei es noch so objektiv berechtigt – des Platzes verweist, umgehend als “Rassisten” anprangern.

Dies ist eigentlich eine Anschuldigung, die sicherlich in keinem anderen Land bei einem vergleichbaren Anlass so niederschwellig und beiläufig erhoben werden dürfte – doch in Deutschland rennt der, der sie noch so inflationär und anlassfrei erhebt, stets offene Türen ein. Doch in dem Maße, indem die Migration weitersteigt, Zuwanderern fast keine Integrationsleistungen abgefordert werden und sich das gesellschaftliche Klima immer weiter polarisiert, werden brutale Gewaltexzesse und ihre gesellschaftspolitische Aufladung auch im Sport immer mehr zum Alltag werden.

https://www.wochenblick.at/allgemein/multikulti-wirkt-immer-mehr-gewalt-im-deutschen-amateurfussball/

Frankreich: Ein sudanesischer politischer Flüchtling greift eine junge Frau auf der Straße an, nachdem er sie bedroht hat “Heute Abend habe ich Lust, eine Frau zu töten. Die Frauen mögen mich nicht”

Um der Polizei zu entkommen, klettert er über die Brüstung der Pont Royal in Orléans und stürzt fast zehn Meter in die Tiefe.
[…]
Als die Polizei, die von Freunden des Opfers alarmiert worden war, ihn entdeckte, rannte der Mann in Richtung der Pont Royal. Am Quai Cypierre kletterte er über die Brüstung und sprang in das, was er für die Loire hielt. In Wirklichkeit stürzte er fast zehn Meter in die Tiefe und landete auf Steinen, die sich unterhalb des Flusses befanden. Der Mann wurde am Dienstagabend ins Krankenhaus von Orléans eingeliefert und erlitt (wie durch ein Wunder) keine Knochenbrüche.

Wenn sein Gesundheitszustand es zulässt, sollte der sudanesische Staatsbürger, der den Status eines politischen Flüchtlings genießt, rasch von der Polizei vernommen werden. Wenige Minuten vor seinem spektakulären Sturz soll er eine junge Frau verprügelt haben, die nach einem Abend bei Freunden auf dem Heimweg zu Fuß unterwegs war.

Mit einer Flasche in der Hand bedrohte er sie mit folgenden Worten: “Heute Abend möchte ich eine Frau töten. Frauen mögen mich nicht”, bevor er sie von hinten am Hals packte. La République du Centre

https://www.fdesouche.com/2022/11/01/orleans-un-refugie-politique-soudanais-agresse-une-jeune-femme-dans-la-rue-apres-avoir-menace-ce-soir-jai-envie-de-tuer-une-femme-les-femmes-ne-maiment-pas/

Hamburg: „Flüchtlinge“ bekommen mehr Geld als deutsche Rentner

Marokko: Kontroverse, nachdem ein islamistischer Prediger verhaftet wurde, als er mit einer geschiedenen Frau in einem Auto Unzucht trieb

Ein weiterer Sexskandal für die bärtigen Mitglieder von Al Adl Wal Ihsane. Der erste Verantwortliche der Jamaâ für die Region Fes-Meknes wurde in einem Viertel der ismailitischen Hauptstadt beim Liebesspiel mit einer geschiedenen Frau festgenommen.

Informierten Quellen zufolge hat die Kriminalpolizei der Stadt Meknes gestern, am späten Nachmittag des 31. Oktober 2022, den ersten Leiter von Al Adl Wal Ihsane für die Region Fes-Meknes festgenommen.

Der Beschuldigte, so die gleichen Quellen, wurde beim Geschlechtsverkehr mit einer geschiedenen Frau in seinem Auto an einem abgelegenen Ort in einem der Stadtteile von Meknes erwischt.

Unter der Aufsicht der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden die Angeklagten zum Zweck der Ermittlungen inhaftiert, bis die Justiz über ihr Schicksal je nach den Anklagepunkten, die gegen sie erhoben werden, entscheiden wird.

Al Adl Wal Ihsane, das von seinem Generalsekretär Mohamed Abbadi geleitet wird, existiert seit vierzig Jahren in Marokko. Die von Abdeslam Yassine gegründete islamistische Bewegung setzt vor allem auf Predigt und Bekehrungseifer.

Fortsetzung folgt…

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