Südtirol: Pusterer Hausprojekt als „geeignet für Asylanten-Wohnanlage“ beworben

Frau – Emma – Straße – Google Maps

Ein Immobilieninserat der Firma „Seeber Immobilien“ sorgt derzeit in Niederdorf für erhebliche Unruhe. In der Anzeige wird ein geplantes Wohngebäude ausdrücklich als „geeignet als Asylanten-Wohnanlage“ und „besonders geeignet für Großfamilien“ beworben. Für Anrainer kommt diese Wortwahl nicht zufällig, sondern wird als gezielte Provokation im Zusammenhang mit einem seit Jahren umstrittenen Bauprojekt gesehen.

Offenbar bewusst Ängste aufgebaut

Wie Herbert Campidell, unmittelbarer Nachbar und ehemaliges Mitglied des Gemeinderates, gegenüber UT24 erklärt, handelt es sich bei dem Projekt um einen nahezu unverändert wieder eingereichten Bauplan, gegen den bereits  Rekurs eingebracht wurde. Das ursprüngliche Vorhaben ist nach rechtlichen Beanstandungen von der Gemeinde im Selbstschutzwege zurückgezogen worden, nun liegt eine minimal geänderte Neuauflage vor.

Zeitlich auffällig ist, dass das Inserat mit dem Hinweis auf eine mögliche Asylunterbringung kurz nach einem erneut eingebrachten Rekurs veröffentlicht wurde. Dadurch entsteht der Eindruck, dass bewusst Ängste in der Bevölkerung geschürt und Druck aufbgebaut werden soll.

„Das ist kein Zufall, sondern eine kalkulierte Provokation“, so die Meinung der Rekurssteller. Inhaltlich sei eine Nutzung als Asylunterkunft weder beschlossen noch geplant. Dennoch werde das Objekt öffentlich in diesem Zusammenhang beworben, was im Dorf für große Verunsicherung sorge – zumal die Thematik der Zuweisung von Flüchtlingen an Gemeinden landesweit sensibel diskutiert werde.

Foto: Screenshot Seeber Immobilien
Es gibt weitere Bedenken

Zusätzlich zum politischen Sprengstoff gibt es laut den Anrainern massive bauliche und infrastrukturelle Bedenken: Tiefgarage im Grundwasserbereich, fehlende Parkplätze für einen geplanten Supermarkt,  hochproblematische Zufahrten sowie weitere Bedenken. All dies werde in den offiziellen Projektunterlagen verharmlost und ausgeblendet.

Es stellt sich die Frage: Ist das Inserat das was es vorgibt zu sein oder vielmehr ein taktisches Manöver in einem laufenden Rechtsstreit. Ob und in welcher Form das Projekt tatsächlich realisiert wird, ist weiterhin Gegenstand des Rekursverfahrens. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Formulierung „geeignet als Asylanten-Wohnanlage“ hat in Niederdorf eine Debatte ausgelöst, die weit über ein gewöhnliches Immobilienangebot hinausgeht.

Pusterer Hausprojekt als „geeignet für Asylanten-Wohnanlage“ beworben – UnserTirol24