Staatsanwalt: „AfDler töten“ nicht strafbar!

So stellt sich Faeser offenbar vorbildliches Engagement gegen Rechts vor: Ampel-Demonstranten in Aachen mit der Parole «AfDler töten!» Foto: picture alliance/dpa/Ralf Roeger

Stellen Sie sich vor: Auf einer oppositionellen Demo trüge jemand ein Transparent mit der Aufschrift „Grüne töten“ – das gäbe einen beispiellosen Skandal! Alle Teilnehmer bekämen lebenslänglich, Faeser würde gar eine Wiedereinführung der Todesstrafe für Regierungskritiker erwägen (Satire aus). Was aber geschieht, wenn Aachener Antifa-Jugendliche mehr oder minder offen die Tötung von AfD-Leuten fordern?

Dann geht das voll in Ordnung, meint zumindest die weisungsgebundene Aachener Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren gegen die Bannerträger ein. Zur Erinnerung: Im Januar präsentierten linksextreme Nachwuchs-Faschos ein vier Quadratmeter großes Plakat mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ (siehe Titelbild).

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One thought on “Staatsanwalt: „AfDler töten“ nicht strafbar!”

  1. Auf dem Banner fordert niemand, AfD-ler zu töten. Es macht nur darauf aufmerksam, dass AfD-ler töten. In dem Sinne, dass durch deren Politikvorstellung und Asylfeindlichkeit, Menschen zu Tode kommen.

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