
Eine Mutter kleiner Kinder wird nach einem brutalen Messerangriff, der mutmaßlich von ihrem ehemaligen Partner aus Ghana verübt wurde, den Rest ihres Lebens im Rollstuhl verbringen, wie ein Gericht in Bremen diese Woche bekannt gab.
Die 33-jährige Marie G. erlitt lebensverändernde Verletzungen, nachdem sie laut Staatsanwaltschaft in den frühen Morgenstunden des 24. April dieses Jahres von dem 39-jährigen Raymond Richard King A. in Hals und Rücken gestochen, geschlagen und an den Haaren durch ihre Wohnung gezogen worden war.
Wie die Bild berichtet, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angriff durch Maries Entscheidung ausgelöst wurde, die Beziehung zu beenden. Der Angeklagte sei gegen 3:10 Uhr morgens ohne Vorwarnung in ihre Wohnung in Bremen-Hastedt eingedrungen und habe sie im Schlaf angegriffen. Mit einem 19 Zentimeter langen Messer habe er ihr in den Hals gestochen, woraufhin Marie blutüberströmt aufwachte und versuchte zu fliehen.
Vor Gericht wurde nun bekannt, dass Marie wiederholt ins Gesicht geschlagen und ins Wohnzimmer gezogen wurde, wo sie laut Staatsanwaltschaft erneut in den Rücken gestochen wurde. Ihre Anwältin Christina Walter erklärte gegenüber der deutschen Boulevardzeitung: „Ihre kleinen Kinder mussten Teile des Verbrechens mitansehen.“
In einem verzweifelten Fluchtversuch sprang Marie aus einem Fenster im zweiten Stock und landete mit den Beinen voran. Sie überlebte, erlitt jedoch zusätzlich zu den Stichwunden mehrere Brüche an Nase, Fuß, Knochen und Bein. „Meiner Mandantin geht es überhaupt nicht gut“, sagte Walter. „Sie erlitt schwere Verletzungen, konnte nur durch eine elfstündige Notoperation gerettet werden und ist seitdem gelähmt.“
Im Gespräch mit RTL beschrieb Walter den Angriff als „extrem brutal“ und sagte, es handele sich um „geschlechtsspezifische Gewalt“ und einen „versuchten Femizid“. Es ist jedoch auch ein weiterer Fall brutaler Gewalt durch einen Ausländer in Deutschland.
„Der Angeklagte konnte und wollte nicht akzeptieren, dass sie sich von ihm trennte, und hätte sie lieber tot gesehen, als sich von ihm zu trennen“, fügte Walter hinzu.
Die Staatsanwaltschaft fordert die höchstmögliche Strafe. „Wir haben es hier mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun, mit einem versuchten Femizid. Wir fordern die Höchststrafe“, sagte sie gegenüber der Bild-Zeitung.
Gerichtssprecherin Henrike Kull merkte an, dass „das Gesetz generell lebenslange Haft für Mord vorsieht. Da es sich bei der mutmaßlichen Tat um einen Versuch handelt, kann das Strafmaß reduziert werden.“ Die Höchststrafe für versuchten Mord beträgt in Deutschland 15 Jahre.
Der Einwanderungsstatus des Angeklagten wurde nicht veröffentlicht.
Der Prozess wird am 28. Oktober fortgesetzt.