Der öffentlich-rechtliche NDR und sein Flaggschiff, die Tagesschau, haben sich monatelang geweigert, ihre Falschmeldungen über das berühmt-berüchtigte „Potsdamer Treffen“ zu widerrufen, obwohl ein Gericht sie dazu ermahnt hatte.
Der Fall wirft ein Schlaglicht darauf, wie die öffentlich-rechtlichen Medien – die eigentlich unparteiisch sein sollten, da sie vom deutschen Steuerzahler finanziert werden – bereit sind, ihre Berichterstattung zu fälschen, um ihre liberale Agenda zu verbreiten und Parteien anzugreifen, die gegen das Establishment und die Einwanderung sind und mit denen sie nicht einverstanden sind.
Der aktuelle Fall dreht sich um das so genannte „Potsdamer Treffen“, ein Spitzentreffen im vergangenen Jahr in Potsdam zwischen Mitgliedern der globalisierungskritischen Oppositionspartei AfD, der rechten Identitären Bewegung und der Mitte-Rechts-CDU.
Das linke, investigative Nachrichtenmagazin Correctiv, das stark vom deutschen Staat finanziert wird, behauptete, brisante Enthüllungen über das Treffen gemacht zu haben, und erklärte im Januar, dass in Potsdam ein Masterplan ausgearbeitet wurde: ein angeblicher Plan zur Abschiebung von Millionen von Migranten, einschließlich derer mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Später stellte sich heraus, dass die Publikation falsch über die Veranstaltung berichtet hatte und dass es bei dem Treffen tatsächlich um eine restriktivere Migrationspolitik ging, die strengere Grenzkontrollen und die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern und illegalen Einwanderern vorsah. Correctiv selbst ruderte zurück und erklärte, es sei tatsächlich „nicht von Abschiebungen die Rede gewesen“, und andere Medien hätten wesentliche Aspekte ihrer Berichterstattung über das Treffen „falsch interpretiert“.
Einer der Teilnehmer in Potsdam, der Verfassungsrechtler und Rechtsvertreter der AfD Ulrich Vosgerau, ging nicht nur gegen Correctiv wegen der falschen Behauptungen gegen ihn vor, sondern auch gegen eine Reihe anderer Publikationen, die die Fake News wiederholten.
Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil in Hamburg hat den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und NDR untersagt, die Behauptung zu wiederholen, in Potsdam sei über die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern ausländischer Herkunft diskutiert worden, da diese Behauptung unwahr ist.
Nach Angaben der Anwälte von Ulrich Vosgerau war der NDR bereits Mitte März, als das Verfahren gegen den Sender begann, darüber informiert worden, dass er falsche Behauptungen über die Potsdamer Geschichte verbreitet hatte.
„Der NDR hat zu keinem Zeitpunkt, weder außergerichtlich noch vor Gericht, auch nur ein einziges Mal behauptet, dass seine Berichterstattung der Wahrheit entspricht“, so Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke. Obwohl dem Gericht glaubhafte Beweise vorlagen, dass die gegen die Teilnehmer des Potsdamer Treffens erhobenen Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen, hat der NDR die Gelegenheit nicht genutzt, um zu recherchieren und die Wahrheit herauszufinden, sondern sich geweigert, seine Beiträge zu korrigieren und damit weiterhin Desinformationen zu verbreiten.
Die Anwälte reichten am Montag, 26. August, eine Beschwerde beim NDR Rundfunkrat ein, der für die Wahrung der Unabhängigkeit des Senders zuständig ist. Carsten Brennecke ist der Ansicht, dass der Sender nicht nur gegen journalistische Ethik und Standards, sondern auch gegen die Grundsätze und Richtlinien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoßen hat.
Medienberichten zufolge droht dem NDR ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe für die Verantwortlichen, wenn er dem Gerichtsbeschluss nicht nachkommt.