Hamburg: Bürger wehren sich gegen gutmenschliche Verunstaltung der deutschen Sprache

Nicht bloß im Fernsehen nervt die Blähsprache, sobald selbst ernstzunehmende Zeitgenossen von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern oder von Soldatinnen und Soldaten schwadronieren. Doch inzwischen finden sich auch in immer mehr Unternehmen entsprechende Leitfäden. Auch die öffentliche Verwaltung schikaniert vielerorts den Bürger mit gegenderten Formularen.

An den Hochschulen ist der Unfug mit den Ausdrücken: Studierende, StudentInnen oder gar „Studentx“ ist kaum auszuhalten. Statt ganz einfach „Studenten“ zu sagen. In einigen Universitäten müssen Studenten mit Punkteabzug und verstecktem Mobbing rechnen, wenn sie nicht geschlechtersensibel formulieren. Nur wenige couragierte Bürger wagen es, sich dem Trend zur „gendergerechten“ Sprache entgegenzustellen.

Zum Beispiel jetzt in der Freien und Hansestadt Hamburg. Hanseatische Bürger, unterstützt vom Landesverband der CDU – allen voran der dortige Chef-Christdemokrat Christoph Ploss, 37, der sich als Bundestagsabgeordneter nicht zu schade ist, auf der Straße um Unterstützungsunterschriften zu bitten – und patriotischen Organisationen wie etwa der Verein Deutsche Sprache und der Verein Mehr Demokratie, sammeln in diesen Tagen Unterschriften für die Volksinitiative Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung.

Denn eines ist klar: Die Mehrheit will nicht gendern, lehnt Genderstern, Doppelpunkte wie auch Sprechpausen mitten im Wort ab. Trotzdem versucht eine ganz kleine, militante Minderheit in quasi-totalitärer Manier der Majorität ihren Willen aufzuzwingen.

CDU-Mann Ploss wehrt sich dagegen, dass von Behörden, Ministerien, Schulen und Universitäten, also staatlichen Einrichtungen, eine grammatisch falsche, künstliche und ideologisch motivierte Gendersprache verwendet wird, die ständig das Trennende, nämlich das biologische Geschlecht, betone. Für den privaten Bereich gibt sich Ploss tolerant: Zu Hause am Abendbrottisch sollte selbstverständlich jeder, der das möchte, nach Herzenslust gendern können. Aber: Von Beamten, Lehrkräften und Dozenten erwarte ich, dass sie im Dienst gültige Regeln und Normen nicht einfach willkürlich verändern. Deshalb sei für staatliche Stellen ein Gesetz nötig, wie es auch in Frankreich diskutiert werde.

Die Volksinitiative, um die es geht, läuft seit Anfang Februar, initiiert hat sie die Kunsttherapeutin Sabine Mertens, die sich im Verein Deutsche Sprache und im Verein Mehr Demokratie engagiert. 10.000 Unterschriften wahlberechtigter Hamburger braucht man, damit eine Volksinitiative in der Bürgerschaft landet. Das dürfte kein Problem werden. Zurzeit fehlen nur noch wenige Unterschriften, und die Frist endet erst im Juni.

In der Bürgerschaft, dem Landesparlament des Stadtstaats Hamburg, könnte der Inhalt der Initiative mit der 10.000. Unterschrift theoretisch gleich zum Gesetz werden. In diesem Fall dürften Schulen, Verwaltungen und städtische Unternehmen fortan keine Gendersprache mehr vorschreiben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es die dortige rot-grüne Mehrheit aber ablehnen, ein solches Gesetz zu erlassen. Der nächste Schritt wäre dann ein sogenanntes Volksbegehren. Und falls die woken Möchtegern-Umerzieher in der Bürgerschaft dieses im Erfolgsfall immer noch ablehnen sollten, kommt es zur ultima ratio: zum Volksentscheid, also zu einer Volksabstimmung, an deren Ergebnis auch die Bürgerschaft gebunden ist.

Jedenfalls ist den hanseatischen Aktivisten für den Erhalt der deutschen Sprache viel Erfolg zu wünschen!

https://zurzeit.at/index.php/direkte-demokratie-gegen-gendersternchen/

EU-Parlament vertuschte bi-sexuelle Belästigung durch eine CDU-Abgeordnete

Die CDU-EU-Parlamentsabgeordnete muss wohl ihren postfemistischen Doppelnamen, Karolin Braunsberger-Reinhold, als Muster für ihre bi-sexuellen Begierden herangenommen haben: Indem sie sowohl einen männlichen als auch eine weibliche Angestellte sexuell belästigte und zu bisexuellen Handlungen aufgefordert hatte.

EU-Gremium deckte Bi-Sexist_in

Schließlich entschied aber das sonst so gendergerechte EU-Gremium gegen eine Bestrafung der konservativen Bi-Sexistin – wie etwa Magyar Nemzet schrieb. Auch die deutsche BILD griff den Fall auf:

Vorgesetzten-Stellung auf Weintour mit CDU-Jugend missbraucht

Die CDU-Politikerin muss zudem ein Vorliebe auch für andere feuchtfröhliche Veranstaltungen haben: Organisierte sie doch am 5. Juni letzten Jahres mit beiden Kollegen, ihrem Mann und dreißig Mitgliedern der CDU-Jugendorganisation sowie der Bayerischen Christlich-Sozialen Union (CSU) eine Weintour in Sachsen-Anhalt. In gut berauschtem Zustand durch Wein und – geschlechterklischeemäßig – 2 Flaschen Eierlikör soll sie schließlich nicht mehr aufrecht gehen gekonnt haben.

Was sie aber nicht von der Anbahnung ihrer geheimsten sexuellen Wünsche abgehalten hatte: Die Braunsberger-Reinhold_in outete schließlich eine volle Stunde lang ihren beiden Mitarbeitern gegenüber ihre bi-sexuellen Begierden mittels dirty-talking und dazugehörender vulgärer Begriffe, um endlich zur Sache zu kommen. Dann habe sie ihre Mitarbeiterin grob von hinten an die Brust gepackt und ins Dekolleté gegriffen. Mehrmals soll sie gesagt haben: Sie möchte „flachgelegt werden“. Was sie angesichts ihres besoffenen Zustandes aber wohl auch selbst verwirklicht gekonnt hätte.

Keine Lust auf „Dreier“

Allerdings fiel die sexuelle Gier nicht auf dreierseitiges Interesse: Die Mitarbeiter beschwerten sich unmittelbar nach dem Vorfall. Im Rahmen einer Untersuchung wurden die Beteiligten, Karolin Braunsberger-Reinhold, sowie Zeugen befragt. Immerhin beschäftigte sich der EU-Ausschuss in den Monaten danach neun Mal mit den Vorfällen. Um dann den ganzen Skandal kurzerhand unter den Tisch zu kehren.

Das post-feministsich salomonische Urteil lautete: Der Ausschuss habe die „Schwere der Vorfälle“ abgewogen gegen die „Schwere der Konsequenzen“ für das Leben der Politikerin, wenn die „sexuellen Belästigungen öffentlich“ würden.

Schließlich konfrontierte BILD die post-feministische EU-Parlamentschefin Roberta Metsola mit den Vorgängen. Die wollte sich dazu aber nicht äußern.

„Tiefes Bedauern“

Nur Braunsberger-Reinhold hatte bereits – auf BILD-Anfrage – ihre nötigen Krokodilstränen gegenüber beiden Mitarbeitern am Tag durch „tiefes Bedauern ausgedrückt“. Das muss auch dem sonst so streng anti-sexistischen EU-Ausschuss genug der Buße gewesen sein: Erleichtert gestand dann die Braunsberger-Reinhold_in: Dass „in der Gesamtabwägung keine Sanktionen gegen mich als Abgeordnete und Person“ gerechtfertigt seien.

Stolze „stv. Vorsitzende der Frauen-Union“

Immerhin zeigt der Skandal aber auch die doppel-bödige Heuchelei des Post-Feminsimus auf:

„Landesweit bin ich zudem als stellvertretende Vorsitzende der ‚Frauen-Union-Sachsen-Anhalt‘ und als Vorsitzende von ‚Pro Polizei Sachsen-Anhalt e. V.‘ aktiv, um die Interessen der Sachsen-Anhalter bestmöglich zu vertreten.“ (kbr)

– so das Profling der Bi-Sexistin.

https://unser-mitteleuropa.com/eu-parlament-vertuschte-bi-sexuelle-belaestigung-durch-eine-cdu-abgeordnete/

Im Flugzeug erwischt: Grüne glauben eigenen CO2-Schmäh nicht

Im Parlament predigt Tomaselli den Klima-Weltuntergang, und privat produziert sie hemmungslos selbst den „Klimakiller“ CO2.
Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Bilder sagen mehr als tausend Worte. Die grüne Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli wurde im Flugzeug von Wien nach Vorarlberg abgelichtet.

Fliegen fürs Klima?

Während sich der militante Arm der Grünen zu ebener Erde auf die Straße klebt, um die Bevölkerung mit Verkehrsblockaden zu terrorisieren, macht sich die Nomenklatura der Partei hoch oben in der Luft keine Sorgen um Klima und CO2.

Nach „Klimaministerin“ Leonore Gewessler, die mit ihren Kurz- und Langstreckenflügen unbekümmert tonnenweise CO2 in die Luft bläst, ist es jetzt die Parteikollegin Tomaselli, die mit einem Kurzstreckenflug im wahrsten Sinn des Wortes „aufgeflogen“ ist.

Man kann es sich ja leisten

Wie kolportiert wird, soll der Flug Richtung Heimat kein einmaliges Ereignis gewesen sein. Vielmehr soll Tomaselli routinemäßig dem Flugzeug gegenüber der Bahn den Vorzug geben. Eine Proponentin jener Partei, die Inlandsflüge verbieten will.

Mit rund 600 Euro hin und zurück von Wien nach Altenrhein ist man schon dabei. Ein Klacks, bei einem Monatseinkommen von 9.873 Euro für eine Nationalratsabgeordnete, finanziert vom Steuerzahler, versteht sich.

Fliegen – „nur privat“

Warum sollte man sich da zum gemeinen Volk in die umweltfreundliche und kostengünstigere Bahn setzen? Das macht man doch nur, wenn Medien dabei sind, um sich werbewirksam ablichten zu lassen. Und während die Grünen das Volk mit immer neuen CO2-Steuern belasten, blasen sie selbst das angeblich so klimaschädliche Gas in rauen Mengen in den Himmel.

Ein Verhalten, das selbst der ÖVP sauer aufstößt. Hat die Regierungspartei doch bisher alle Belastungsmaßnahmen mitgetragen und den Menschen viel Geld für einen angeblichen „Klimaschutz“ aus der Tasche gezogen.

Gemeinsamkeit mit bundesdeutschen Grünen

Ein Reiseverhalten, das die heimischen Grünen allerdings mit ihren Freunden in der Bundesrepublik gemeinsam haben. Denn auch dort sind die Grünen die Vielflieger der Nation. Allen voran Außenministerin Annalena Baerbock, die seit ihrer Amtsübernahme Ende 2021 bei 67 Flügen mit der Flugbereitschaft 5.000 Tonnen CO2 produzierte und Flugkosten von 7,6 Millionen Euro verursachte. Am zweiten Platz landete ihr grünes Pendant im Wirtschaftsministerium Robert Habeck mit 32 Flügen, 1.900 Tonnen CO2 und Flugkosten von 3,2 Millionen Euro.

Beide Minister, die primär, wie ihre Kollegen in Österreich, durch das Geschäftsmodell „Klima“ in ihre Ämter gespült wurden.

https://www.unzensuriert.at/170057-im-flugzeug-erwischt-gruene-glauben-eigenen-co2-schmaeh-nicht/

Osnabrücker Richter sieht ihn auf „gutem Weg“: Nur Bewährungsstrafe für syrischen Vergewaltiger von 15-Jähriger

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen syrischen Vergewaltiger mit einer verstörenden Urteilsbegründung lediglich zu einer Bewährungsstrafe.
Foto: N9713 / wikimedia.org (CC BY-SA 4.0)

Wieder einmal kam es zu einem unverständlich milden Urteil gegen einen Vergewaltiger: In Osnabrück (Niedersachsen) stand am letzten Freitag ein 30-jähriger Syrer vor Gericht: Er soll im vergangenen Juli ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Wie zu erwarten war, kam der syrische „Flüchtling“ noch einmal sehr glimpflich davon – er erhielt gerade einmal eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre, wie auch die Bild berichtete.

„Flüchtling“ vergewaltige wildfremdes Mädchen in der Öffentlichkeit

Die Tat ereignete sich am 10. Juli letzten Jahres: Der Syrer traf rein zufällig auf die ihm völlig unbekannte junge Frau, als die 15-Jährige am Weg zu ihrem Freund und der Mann nach einer durchzechten Nacht in der Disco am Heimweg war. Nachdem er sein Opfer angesprochen und sich mit ihr eine Weile unterhalten hatte, konnte der Araber nicht mehr an sich halten und drückte das Mädchen in einem Innenhof an eine Wand, wo er es massiv begrapschte. Nachdem das Opfer flüchten konnte, wurde der Tatverdächtige mittels DNA-Test identifiziert und wegen Vergewaltigung angezeigt – was im deutschen Strafrecht auch gewaltsame sexuelle Handlungen ohne Geschlechtsverkehr mit einschließt.

Alkoholkonsum kam Vergewaltiger zugute

Dass die Vergewaltigung nicht mit einer Haftstrafe geahndet wurde, liegt unter anderem daran, dass der Syrer durch den Alkoholkonsum vor der Tat „enthemmt“ gewesen sei. Der 2015 nach Deutschland eingereiste Mann gab an, vor der Vergewaltigung des jungen Mädchens zum ersten Mal Alkohol konsumiert zu haben. Das Gericht folgte der Verteidigung des Angeklagten. Auch, dass er noch nicht relevant vorbestraft war, kam dem Migranten zugute. Zudem empfand das Gericht die Vergewaltigung der Minderjährigen als nicht besonders schlimm, diese sei strafrechtlich „am unteren Rand“ gewesen.

Schlussendlich wurde er aber nicht nur für die Vergewaltigung des Mädchens, sondern auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt – er soll seinem Opfer auch noch eine Tüte mit Cannabis gegeben haben, wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet. Zudem hat er gegenüber seinem Opfer in seiner dreijährigen Bewährungszeit ein Annäherungsverbot von 50 Metern und wurde zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro verurteilt.

Richter: Vergewaltiger am Weg zum „ganz normalen Bürger“

Der vorsitzende Richter Michael Hune sagte in der Urteilsbegründung, dass man bei solchen Taten wie einer Vergewaltigung am helllichten Tag in der Öffentlichkeit hart durchgreifen müsse, schließlich „wollen (wir) alle in einer Stadt leben, in der man sowas nicht befürchten muss“.  Besonders hart wurden die Konsequenzen für den Verurteilten dann doch nicht – bemerkenswert dabei ist vor allem die Begründung des Richters, der recht niedrige Ansprüche an die Integrationsleistungen des Asylanten zu haben schien: Dass der Angeklagte in Deutschland eine Wohnung und bald eine Arbeitsstelle habe, würde für ihn sprechen – „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, meinte der Jurist zu seiner denkwürdigen Urteilsfindung.

https://www.unzensuriert.de/170028-richter-sieht-ihn-auf-gutem-weg-nur-bewaehrungsstrafe-fuer-syrischen-vergewaltiger-von-15-jaehriger/

Neun von zehn Corona-Toten waren geimpft

Die Corona-Impfung war als „Gamechanger“ (Ex-Kanzler Sebastian Kurz, ÖVP) angepriesen worden. Zwei Jahre später stellt sich heraus, dass sie ein Brandbeschleuniger sein dürfte.
Foto: James Gathany / Wikimedia (public domain)

Das Vereinigte Königreich war Corona-Musterschüler und entsprechend aktiv, um die Bevölkerung gegen Covid-19 zu impfen. Vier von fünf Briten sind mehrfach geimpft.

Anstieg der Todesfälle

Schon Anfang des Jahres wurden Zahlen veröffentlicht, die einen sprunghaften Anstieg an Todesfällen seit April 2022 verzeichneten. Nun gelangten weitere Daten zur Sterblichkeit an die Öffentlichkeit.

Der Bericht „Deaths by Vaccination Status, England, 1 April 2021 to 31 December 2022‘ zeigt, dass die Todesursache Corona von April 2021 bis Ende 2022 vor allem Geimpfte betraf. 92 Prozent der Corona-Toten 2022 waren mit dem vermeintlich schützenden Impfstoff mindestens zweimal geimpft gewesen.

Der tiefe Fall des Impfstoffs

Zunächst wurde behauptet, dass die Impfung vor Corona, also vor einer Ansteckung schütze. Als dies nicht mehr zu halten war, hieß es, die Impfung schütze vor schweren Verläufen. Als auch das nicht mehr zu halten war, reduzierte sich die Wirksamkeit auf die Verhinderung von Todesfolgen – und verschwand schließlich aus der Medienberichterstattung.

Die aktuellen Zahlen aus Großbritannien zeigen aber, dass die Impfung nicht nur nicht vor einem Corona-Tod schützte, sondern im Gegenteil die Todesursache Corona befeuerte – aber eben nur für geimpfte Personen. Denn Corona-Todesfälle in der ungeimpften Bevölkerung gibt es so gut wie nicht mehr.

Impfbefürworter gesteht mangelnde Wirkung ein

Zur Wirksamkeit der Impfung meldete sich Ende Jänner Bill Gates zu Wort, jener medienpräsente Impfbefürworter, der über das Covax-Programm der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Beteiligungen an den Impfstoff-Herstellern gigantische Profite gemacht hatte.

Nachdem er viele Aktien der Herstellerfirmen verkauft hatte, sagte er in Australien, dass „die Impfungen keine Corona-Infektion verhindern, nicht gegen neue Varianten wirken und die vulnerablen Gruppen, nämlich die Älteren, nicht schützen“ würden:

Die aktuellen [Covid]-Impfstoffe blockieren keine Infektion. Sie sind nicht breit angelegt. Wenn also neue Varianten auftauchen, verlieren Sie den Schutz, und sie haben eine sehr kurze Wirkungsdauer, insbesondere bei den wichtigen, den alten Menschen.

Kritik an Regierungspolitik

Der konservative Abgeordnete Andrew Bridgen hatte bereits im Dezember im Unterhaus in London die Regierung gewarnt. Seiner Meinung nach hätte der Impfstoff gar nicht erst zugelassen werden dürfen.

Ein damals neuer Bericht hätte klar gemacht, dass „die Wahrscheinlichkeit, durch den Impfstoff eine schwere Nebenwirkung zu erleiden, weitaus größer ist als die, durch den ursprünglichen, tödlicheren Virusstamm ins Krankenhaus eingeliefert zu werden“.

„Auf der falschen Seite der Geschichte“

Er appellierte an die Regierung, „den Einsatz der Corona-Impfstoffe unverzüglich einzustellen“. Denn die Impfpolitik stehe „auf der falschen Seite der medizinischen Ethik, auf der falschen Seite der wissenschaftlichen Daten und letztendlich auf der falschen Seite der Geschichte“.

https://www.unzensuriert.at/169988-ins-gegenteil-verkehrt-fast-alle-corona-toten-waren-mehrfach-gegen-covid-19-geimpft/

Er schrie “Allahu Akbar”: Mann sticht Mädchen (10) auf offener Straße nieder

Vertreibung aus ihrer Berliner Residenz: Senioren klammerten sich an Türrahmen und Fahrstühle

Screenshot rbb

Edel sei der Mensch, hilfreich und gut! Denn das allein unterscheidet ihn von allen Wesen, die wir kennen. So lauten die ersten Zeilen von Goethes Hymne »Das Göttliche«. Für christliche Institutionen und Unternehmen sollten diese Zeilen ebenso selbstverständlich sein wie das Gebot der christlichen Nächstenliebe. Doch das Johannes Stift Diakonie in Berlin-Wedding schert sich einen Dreck darum, wie sich im Umgang mit den Bewohnern der von ihm betriebenen Seniorenresidenz in der Müllerstraße zeigt. Den Alten wurden ihre Unterkünfte gekündigt und die, die nicht gehen wollten, wurden mit Gewalt vertrieben. Es sollen sich Augenzeugenberichten zufolge herzzerreißende Szenen abgespielt haben. Mit dem bisschen Kraft, die sie noch hatten, sollen sich einige der Senioren an den Türrahmen und Fahrstühlen festgeklammert haben, von denen sie richtiggehend losgerissen werden mussten.

Der Gebäudekomplex ist nicht baufällig oder sanierungsbedürftig. Er musste auch nicht wegen der Räumung eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg geräumt werden. Es gab auch keinen Wasserrohrbruch oder Schädlingsbefall, der eine Räumung begründet hätte.

Nein! Dem Stift haben die Senioren schlicht und ergreifend nicht mehr genug Geld in die Kassen gespült. In der Flüchtlingsindustrie war und ist da einfach mehr Kohle abzugreifen. Also hat der Stift den Alten das Dach über dem Kopf gekündigt, um in die dann verfügbaren Räume »Flüchtlinge« einquartieren zu können. Das spült richtig Knete in die Kasse.

Eigentümer der Anlage ist das Paul Gerhardt Stift zu Berlin, die den Komplex an das Johannesstift Diakonie vermietet hat. Jetzt schieben sich die beiden Parteien gegenseitig den »schwarzen Peter« für ihren menschenverachtenden Umgang mit den Senioren zu. Keiner will die Verantwortung übernehmen. Außerdem habe das – natürlich – nichts mit wirtschaftlichen Gründen zu tun. Man sei lediglich »den Bitten des Landesamts für Flüchtlinge (LAF)« gefolgt.

Wer´s glaubt wird selig….

https://www.freiewelt.net/nachricht/senioren-klammerten-sich-an-tuerrahmen-und-fahrstuehle-10092475/

Kein Witz! EU-Klimawahn verbietet große TV-Monitore ab dem 1. März

Autor: U.K. Bild: Frank Reppold auf Pixabay Lizenz: –

Wer gerne Netflix auf großer Leinwand sieht oder beruflich, z.B. als Ingenieur, einen extragroßen Monitor für seinen Bürocomputer braucht, sollte schnellstens zum nächsten Elektronikmarkt eilen. Denn seit dem 1. März gelten die neuen, massiv verschärften Energiesparvorschriften der zweiten Stufe zur “EU Ökodesign-Verordnung”. Damit wird der Verkauf von Flachbild-Fernsehern, aber auch hochauflösenden Computermonitoren in der Europäischen Union verboten, wenn deren sogenannter Energieeffizienzindex (EEI) einen Wert von 0,75 für Full-HD bzw. 0,9 für höhere Auflösungen überschreitet. Der EEI wird nach einer komplexen Formel berechnet, deren einzelne Parameter auch für technisch versierte Nicht-Bürokraten kaum nachvollziehbar sind. Genaueres findet man in der wörtlich “Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission”. Alles klar, oder?

In der Praxis bedeutet dies, dass sogenannte 8k-Fernseher und UHD-Monitore in Zukunft nicht mehr über den Ladentisch gehen dürfen, besonders wenn sie mit der lichtstarken OLED oder MicroLED Technologie arbeiten. UHD bedeutet Ultra High Definition, eine Auflösung von 3840 × 2160 Bildpunkten, die in der Textverarbeitung ein kristallklares Bild wie gedrucktes Papier liefert und die auch der Autor bei seiner Arbeit sehr wertschätzt.

Vom Verkaufsverbot sind laut Brancheninsidern praktisch alle hochwertigen Monitore und Fernseher mit über 55 Zoll Bildschirmdiagonale betroffen, sogar einige 49-Zöller könnten unter den Bann der Kommissare aus Brüssel fallen.

Nochmal, dies ist kein Aprilscherz! Auch der Autor hat es erst nicht glauben können und daher erst nach sorgfältiger Querrecherche diesen Text verfasst. Gnädigerweise dürfen Geräte, die per 1. März schon in den Regalen der Händler waren, noch abverkauft werden. Danach gibt es aber kein Erbarmen mehr.

Jetzt rätseln Experten natürlich, was den Verbotskommissaren der EU als Nächstes einfallen könnte. Vielleicht zwangsweise der Einbau einer “Wahrheitsbox” in jedem Fernseher, mittels derer der Konsum nicht linientreuer Sender, wie z.B. Servus TV in Österreich, unterbunden oder am besten gleich automatisch mit einem Sozialkredit-Abzug geahndet werden könnte. Hirngespinste? Wir werden sehen…

https://zurzeit.at/index.php/kein-witz-eu-klimawahn-verbietet-grosse-tv-monitore-ab-dem-1-maerz/

Frankreich: Afghanischer Migrant zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er eine junge autistische Frau bei einem Volksfest sexuell genötigt hatte. “Ich wusste nicht, dass das Anfassen der Brüste in Frankreich verboten ist”

Ein afghanischer Asylbewerber wurde zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er im Oktober 2022 bei einem Fest-Noz in Redon eine junge autistische Frau sexuell belästigt hatte.

“Heute entschuldigen Sie sich, aber warum, da Sie sagen, dass Sie nichts getan haben?”, fragte die Vorsitzende Richterin den 26-jährigen afghanischen Asylbewerber, der am Montag, den 27. Februar wegen sexueller Übergriffe auf eine schutzbedürftige Person vor Gericht stand. Es handelt sich in diesem Fall um eine 29-jährige Frau mit autistischen Störungen, die er am 23. Oktober 2022 bei einem Fest-Noz im Rahmen des Bogue-Festes in Redon kennengelernt hatte.

An diesem Abend entzieht sie sich der Aufsicht ihres Vaters, als dieser sich mit einem Freund unterhält. Als sie nach etwa 15 Minuten zurückkehrt, erklärt sie, dass sie von einem Unbekannten auf der Toilette vergewaltigt worden sei. Den Gendarmen sagte sie, dass sie “von einem Mann auf den Mund geküsst und in die Toilette gezogen” worden sei, wo er ihr an die Brüste gefasst und sie anschließend ins Gesicht und in den Schritt geschlagen habe. Nach ihren Angaben soll es auch zu einer Penetration gekommen sein. Sie wiederholt dies bei der Anhörung, bei der sie mit ihren Eltern anwesend ist.

(…) Er fügt hinzu: “Ich wusste nicht, dass das Berühren der Brüste in Frankreich verboten ist.” Und wenn er den Ermittlern zunächst sagte, dass er nichts getan habe, dann “weil er Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen” und dass dies seinem Asylantrag schaden würde, mit dem Risiko, in sein Land zurückgeschickt zu werden, in dem die Taliban herrschen. Er habe die junge Frau jedoch “nie gezwungen”, weil er gemerkt habe, dass sie “psychisch labil” sei. Ouest-France

https://www.fdesouche.com/2023/03/02/redon-35-un-migrant-afghan-condamne-a-1-an-ferme-pour-avoir-agresse-sexuellement-une-jeune-femme-autiste-lors-dun-fest-noz-je-ne-savais-pas-que-toucher-les-seins-etait-interdit-en-france/

Dänemarks Stopp von Offshore-Windprojekten verärgert europäische Windkraftbranche

Offshore-Windkraftanlagen bei Kopenhagen, Dänemark, Leonard G., English Wikipedia, CC-SA-1.0

Die europäische Windkraftbranche ist verärgert über den Stopp von Offshore-Windprojekten in Dänemark, einem Schlüsselakteur bei der Umsetzung der EU-weiten Windkraft-Ambitionen. Die Antragspraxis wurde ausgesetzt, da sie möglicherweise gegen EU-Regeln verstößt.

Die europäische Windkraftbranche ist verärgert über den Beschluss aus Kopenhagen, der die Goldgräberstimmung stört. Dänemark galt bisher als Schlüsselakteur bei der Umsetzung der EU-weiten Windkraft-Ambitionen. Die Kommissionspräsidentin des Brüsseler Ungetüms, Ursula von der Leyen, machte die Nordsee-Region im vergangenen Mai gar zu “Europas grünem Kraftwerk der Zukunft”. Der EU-Moloch plant einen massiven Ausbau der Windkraft bis 2050: 1000 GW an Land und über 300 GW auf See, wobei die Nordsee mehr als die Hälfte davon liefern soll.

Jedoch hat Dänemark vor wenigen Wochen dem Ausbau von Windparks auf See einen herben Schlag versetzt, indem die Zulassung einer gewissen Klasse von Offshore-Windprojekten ausgesetzt wurde. Die Antragspraxis – die sogenannte Offene-Tür-Regelung – verstoße möglicherweise gegen EU-Regeln, hieß es zur Begründung. Betroffen von dem Stopp sind 33 kleinere und größere Offshore-Windkraftprojekte. Das beunruhigt nicht nur die Energiebranche, sondern auch die großen Industrieverbände.

In Dänemark zeichnet sich jedoch ein neuer Trend ab: Wird Dänemark insbesondere von link-grünen Windkrafthysterikern als das Paradies für Windkraft und Bioenergie bejubelt, kämpft das kleine Land damit, das Stromnetz am Laufen zu halten. In Dänemark geht das nur damit, dass Wasserkraft in Norwegen, Kernenergie aus Schweden und bislang Kohle aus Deutschland ausgeglichen wurden. Da jedoch alle “Ökos” in Europa glauben, sie könnten ihre Stromlücken problemlos beim Nachbarn auffüllen, wird auch in Dänemark damit bald Schluss sein. Was bleibt, sind hohe Stromkosten und wahrscheinliche Zwangsabschaltungen.

Absehbar zeichnen sich die Grenzen des Wachstums der Windindustrie ab. Neben den immer größer werdenden Konflikten mit Umweltschützern und Anwohnern wird in einem in der Menschheitsgeschichte bisher nie da gewesenen Ausmaß und Tempo das Meer industrialisiert. Eine vollgepflasterte Nordsee wird zur ökologischen Katastrophe für Fauna und Flora.

David Müller / https://haolam.de/artikel/Europa/54668/Dnemarks-Stopp-von-OffshoreWindprojekten-verrgert-europische-Windkraftbranche.html