Klima-Kleber der Letzten Generation scheitern vor Gericht: Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt

 Stefan Müller (climate stuff, 1 Mio views) from Germany – Polizei löst GlueOns der Blockiererinnen vom Aufstand der Letzten Generation, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=116213796

Im Dezember 2022 durchsuchten Strafverfolgungsbehörden in einer Großrazzia mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Klimaaktivisten-Gruppe “Letzte Generation”, die auch als “Klima-Kleber” bekannt sind. Der Vorwurf war die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Nun hat das Potsdamer Landgericht eine Beschwerde der Aktivisten abgewiesen und den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt.

Das Potsdamer Landgericht hat die Beschwerde der “Letzten Generation” gegen die Razzia zurückgewiesen und den Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt. Dies ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht diese schwere Anschuldigung gegen eine Klimaschutzgruppe aufrechterhält.

Im Zuge der Ermittlungen hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Ende 2022 in mindestens sechs Bundesländern Razzien in elf Wohnungen und Räumen von Mitgliedern der “Letzten Generation” durchgeführt. Eine der Durchsuchungen fand laut Staatsanwaltschaft auch in Brandenburg statt. Die Durchsuchungen waren aufgrund von Anschlägen auf Anlagen der PCK Raffinerie in Schwedt gerechtfertigt, bei denen die Aktivisten die Ölzufuhr unterbrochen hatten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Dieses Urteil stellt eine bedeutende Entwicklung dar, da es das erste Mal ist, dass ein deutsches Gericht den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen eine Klimaschutzgruppe bestätigt hat. Laut Strafgesetzbuch §129 kann die Bildung einer kriminellen Vereinigung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die betreffende Vereinigung muss eine “erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit” darstellen, um diesen Tatbestand zu erfüllen. Selbst Unterstützer einer solchen kriminellen Vereinigung können mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.

Diese Entwicklung könnte den Beginn einer härteren Vorgehensweise gegen Klimaaktivisten in Deutschland markieren, besonders wenn diese sich an illegalen Aktivitäten beteiligen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich diese Entscheidung auf die weitere Arbeit von Klimaschutzgruppen und deren Taktiken auswirken wird.

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