Faeser als Herrin über das neu eingeführte Digitale Bürgerkonto für Jedermann

Olaf Kosinsky – Own work, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=76114624

Die Intention der Bundesregierung soll es vermeintlich sein, den Bürgern Behördengänge zu ersparen. Man setzt also dort an wo die Bürger ohnehin nicht gerne ihre Zeit „verplempern“.

In diesem Sinne also ein kluger Schachzug um den Bürgern die „digitale Zukunft schmackhaft zu machen“.

Gesetz zur Verwaltungsdigitalisierung

Bundesinnenministerin Faeser hat nun ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung initiiert. Das Gesetz diene einer faktischen Abschaffung der Schriftform und würde somit einen „Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“ darstellen.

Auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) wird im Rahmen einer Pressemitteilung verlautbart, dass die Bundesregierung im Kabinett am 24. Mai „ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegtes Paket für die digitale Verwaltung beschlossen hat“.

Der 77-seitige sogenannte „Gesetzesentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0)“ schaffe damit den beabsichtigten Rahmen „für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren“.

Registriermodus und digitale Identitäten

Die Großprojekte des neuen Gesetzes lauten „Registermodernisierung und digitale Identitäten“.

Erst jüngst wurde bekannt, dass der Bund bereits im letzten Jahr dahingehend Steuergelder in Höhe von insgesamt 771,4 Millionen Euro für Software und IT-Dienstleistungen ausgegeben hat, davon allein 209 Millionen Euro für Produkte des Unternehmens Microsoft.

Einer Mitteilung zu Folge erklärte Innenministerin Faeser zur Begründung dieser Notwendigkeit, „wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden.“  Faeser weiter, „zukünftig können digitale Anträge deutschlandweit über die Bund-ID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft nur noch digitale Anträge geben.“

Die Bundesregierung will ein digitales Behörden-Postfach für alle Bürger:innen schaffen.

Der Bund plant sich zusammen mit den verantwortlichen Ländern und Kommunen dabei auf „15 besonders wichtige Leistungen“ fokussieren, die bis spätestens 2024 digital umgesetzt werden müssen.

Darunter fallen unter anderem auch laut dem BMI:

die wohnliche Ummeldung

das Elterngeld

die Eheschließung

die Kfz-An- und Ummeldung

die Baugenehmigung

der Führerschein

das Wohngeld

Die Innenministerin betont dazu explizit in der Pressemitteilung des BMI, „das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat.“

Damit die digitalen Anträge nicht mehr auf Papier eingereicht und unterschrieben werden müssen, wird bei der digitalen Abwicklung auf die bislang notwendige Schriftform zukünftig verzichtet.

Durch die Gesetzesänderung könnten zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. „Es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig“, so Ministerin Faeser.

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