„Bestes Deutschland aller Zeiten“: 250.000 Euro Strafe oder Haft (!), wenn an Wochenenden zwei Mal gegrillt wird

Wikimedia Commons , Dirk Vorderstraße,  CC-BY-2.0

Während in Deutschland Kriminelle aller Couleurs – und hier besonders Migranten – unter der linksextremen Innenministerin Nancy Faeser Narrenfreiheit genießen, wird der deutsche Michl einmal mehr per Gesetz zurechtgestutzt. So in Bayern, wo man nun rigoros gegen „radikale Griller“ vorgeht.
 

250.000 Euro Strafe oder Haft

Das Landgericht München hat beschlossen, dass Grillen generell nur mehr vier Mal pro Monat und auch nicht an zwei Wochenendtagen hintereinander erlaubt ist. Das gilt für all jene, die unmittelbare Nachbar haben, die sich durch zu häufiges Grillen im Sommer gestört fühlen könnten. Und es wäre nicht deutsches Behördentum, wenn nicht auch alternative Ausweichmöglichkeiten verboten wären, so etwa das Grillen mit einem Elektrogriller.

Freilich hofft man, wie schon bei Corona, auf das Spitzel- und Denunziantentum des gemeinen Bürgers, um die Verordnung auch durchzusetzen. Denn: Wer gegen das neue Gesetz verstößt, riskiert bis zu 250.000 Euro Strafe. Wer nicht zahlen kann, dem drohen bis zu sechs Monate Gefängnis.

Fraglich erscheint das Gesetz und besonders seine Exekution besonders in den Migrantenmilieus, die für ihre ausgiebigen und unnachsichtigen Grilllagen in Parks und Co. bekannt sind. Man darf davon ausgehen, dass hier die „bunte und woke Polizei“ zwei Augen zudrücken wird.

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