AfD-Jugendorganisation nun doch nicht „gesichert rechtsextrem“

Der Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang fungiert als Politkommissar, um die Macht des politischen Establishments abzusichern.
Foto: Karl Oblique / Wikimedia (CC BY 2.0)

Der Verfassungsschutz bezeichnet bis auf Weiteres die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“, berichtet der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Peter Böhringer. Damit reagierte die Behörde auf ein Eilverfahren, mit dem die Partei gegen die Einstufung vorgegangen war.

Verfassungsschutz politisches Machtinstrument

Seit Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den aufmüpfigen früheren Präsidenten des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, gegen den willfährigen Gefolgsmann Thomas Haldenwang ersetzt hatte, wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer AfD-Diffamierungs- und Verfolgungsbehörde und zur Machterhaltungsbehörde der Regierungsparteien. Denn auch auf diese Weise kann man den politischen Mitbewerber diffamieren und ihm zusetzen.

Zuletzt klassifizierte der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation willkürlich als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“. Ein Vorwurf, der von der AfD-Bundespartei bekämpft wurde und zu einem zwischenzeitlichen Erfolg führte. Der Imageschaden für die Partei wird allerdings bleiben.

Einstufung ohne Grundlage

“Keine zwei Monate hat die Einstufung der Jungen Alternative als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ gehalten, schon muss das Bundesamt für Verfassungsschutz alle derartigen Einlassungen wieder zurücknehmen und löschen“, kommentiert Böhringer den Rückzieher der Behörde.

Ein derart erratisches Verhalten sei einer Regierungsbehörde unwürdig und es offenbare, auf welch dünner Rechtsgrundlage der Verfassungsschutz mittlerweile agiere, so der Politiker weiter. Mit dem Rückzieher habe Haldenwang einem Gerichtsbeschluss zuvorkommen wollen, um sich eine weitere Blamage zu ersparen.

Verfassungsschutz misst mit zweierlei Maß

In der Sache sei die Frage einer Einstufung mit der Entscheidung vom letzten Donnerstag allerdings noch nicht entschieden, ergänzt der Abgeordnete zum Bundestag. Doch dass schon die Behauptung der Existenz eines deutschen Volkes als „rechtsextreme Gesinnung“ zu werten sei, müsse jedem normal denkenden Menschen als absurd erscheinen.

Ferner messe der sogenannte Verfassungsschutz offensichtlich mit zweierlei Maß, wenn er Kritik an staatlichem Handeln nur dann als demokratiefeindlich werte, wenn sie von der AfD kommt, stellt Böhringer fest. Erst kürzlich habe der sicherlich unverdächtige Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner (SPD) von „einer Art grünen Diktatur“ gesprochen, was damit auch Mitgliedern der AfD oder der JA erlaubt sein müsse zu sagen.

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