Absurd: Thüringer Regierung verklagt AfD-Fraktion wegen Regierungskritik

Wikimedia Commons , Lukas Götz, CC-BY-SA-3.0-migrated

Die Thüringer Landesregierung hat beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen die AfD-Fraktion eingereicht. Hintergrund ist ein Artikel in der AfD-Fraktionszeitung Blauer Mut, in dem das Regierungsprogramm der sogenannten Brombeer-Koalition aus CDU, SPD und BSW scharf kritisiert wird, wie die Welt berichtet.

Staatskanzleichef Stefan Gruhner (CDU) erklärte: „Wir haben diese Klage nicht leichtfertig eingereicht. Aber wir können es nicht hinnehmen, dass durch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen das Vertrauen in staatliches Handeln untergraben wird.“ Die Regierung habe die AfD bereits am 11. Juni zur Unterlassung und Richtigstellung aufgefordert, doch die Fraktion habe dies abgelehnt.

Laut Gruhner handelt es sich bei den Aussagen der AfD nicht um politische Meinungen, sondern um objektiv widerlegbare Falschbehauptungen. „Wer die Wahrheit verdreht, schadet nicht nur der politischen Kultur, sondern auch dem gesellschaftlichen Klima in unserem Land“, so der Staatskanzleichef weiter. Er warf der Fraktion vor, den politischen Diskurs gezielt zu vergiften.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Artikel mit dem Titel „Die ersten 100 Tage des Brombeer-Königs“ aus der Mai-Ausgabe der Fraktionszeitung. Darin heißt es, 20 Punkte des „100-Tage-Programms der Landesregierung“ seien nicht umgesetzt worden. Der Titel: „Nichts als leere Versprechungen“.

Laut der Klageschrift, die dem Nachrichtenmagazin Politico vorliegt, ist diese Darstellung irreführend. So habe das 100-Tage-Programm nicht 20, sondern 50 Punkte umfasst. Zudem seien sechs der als unerfüllt bezeichneten Punkte bereits abgearbeitet worden, darunter die Durchführung eines Gesundheitsgipfels, die Einsetzung einer Kommission zur Sicherheit im Alter und die Wiederaufnahme des Branchendialogs zur Automobilindustrie.

Die Thüringer AfD-Fraktion reagierte scharf auf die Klageankündigung. Fraktionsvize Daniel Haseloff warf Gruhner vor, mit „haltlosen Klagen” die einzige Oppositionsfraktion des Landes mundtot machen zu wollen. „Die parlamentarische Demokratie lebt von kritischer Oppositionsarbeit und vom freien Meinungsaustausch“, erklärte Haseloff. „Wer die Opposition kriminalisiert, anstatt gute Politik fürs Land abzuliefern, hat nicht die Größe für das Amt des Staatskanzleichefs“, sagte er weiter.

Gruhner betonte hingegen, dass die Meinungsfreiheit zwar den offenen Diskurs schütze, nicht jedoch die Verbreitung objektiv falscher Informationen. Deshalb sehe sich die Landesregierung gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Absurd: Thüringer Regierung verklagt AfD-Fraktion wegen Regierungskritik

Wien: 5 Syrer nach Messerattacke und Raub festgenommen

Am 17.06.2025 berichtete die Pressestelle der Landespolizeidirektion Wien über einen mutmaßlichen Raub einer Geldbörse, bei dem zwei Tatverdächtige das Opfer mit einem Messer schwer verletzt haben sollen. Als zwei Männer schlichtend eingriffen, wurden auch diese mit einem Messer verletzt.
Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Süd, konnte nach umfangreichen Ermittlungen – darunter die Sicherstellung und der Abgleich von Fotos – fünf Tatverdächtige ausforschen. Bei den Beschuldigten handelt es sich um syrische Staatsangehörige im Alter zwischen 16 und 24 Jahren.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen zwei der Männer die Messerstiche ausgeführt, ein weiterer soll dies versucht haben. Die übrigen Tatverdächtigen sollen das Opfer unter anderem festgehalten und geschlagen haben. Das Motiv sollen Geldschulden gewesen sein.
Ein entsprechender Bericht wurde an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Diese entscheidet nun über das weitere Vorgehen, insbesondere darüber, ob diese festgenommen werden.

Presseaussendungen LPD Wien

Migrantenangriff auf jungen Kulmbacher (Video)

Screengrab youtube

In der oberfränkischen Stadt Kulmbach hat sich einer dieser mittlerweile unzähligen, erschütternden Fälle von roher Migrantengewalt ereignet. Ein 28-jähriger Mann wurde mitten in der Innenstadt von einer Gruppe von etwa fünf Personen angegriffen und schwer verletzt.

Faustschläge, Gürtelschläge und Flaschenwürfe

Die Täter, laut Zeugenaussagen eine Gruppe von Migranten, gingen mit erschreckender Brutalität vor. Nicht nur Fäuste kamen zum Einsatz; in einer besonders perfiden Art schlugen sie mit einem Gürtel gezielt auf das Gesicht des Opfers ein. Andere der Angreifer warfen Dosen und Flaschen auf ihr Opfer. Der junge Mann erlitt schwere Verletzungen, darunter Platzwunden und Prellungen, die eine sofortige stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich machten.

Die Täter flüchteten vom Tatort, bevor die Polizei eintraf, und hinterließen ein Opfer, das nun mit den physischen und psychischen Folgen dieser migrantischen Gewaltorgie kämpfen muss. Eine unbeteiligte Person filmte den Vorfall, woraufhin sich das Video sehr schnell auf sozialen Plattformen verbreitete. Der Angriff ereignete sich bereits am Freitag, dem 11. Juli. Er wurde aber erst jetzt bekannt; eben weil das Video der Tat sich massiv verbreitete.

Patrioten erzwingen Berichterstattung

Durch Accounts wie den von Georg Pazderski erfuhren Hunderttausende von diesem Verbrechen. So konnten auch die Mainstreammedien nicht länger schweigen. Sowohl die Welt als auch regionale Medien wie die Frankenpost und das Bayreuther Tagblatt berichteten erst wegen dem viral gehenden Video über die Tat. Trotz laufender Ermittlungen und gesicherter Spuren gibt es bislang keine Festnahmen. Während sich dieser Vorfall in eine Serie von Gewaltakten einreiht, versucht Polizeichef Peter Hübner den Normal-Bürger zu beruhigen: “Wir können die Sicherheit gewährleisten im ganzen Landkreis und auch im Stadtgebiet Kulmbach. Und der Normal-Bürger braucht keine Angst zu haben, wenn er abends im Stadtgebiet läuft.”

Pazderski sieht das freilich anders: Die Täter “wissen, sie haben Narrenfreiheit und ihnen wird nichts passieren. Das Geld fließt weiter und eine mögliche Bewährungsstrafe gilt als Auszeichnung”, kommentierte er den Fall.

Migrantenangriff auf jungen Kulmbacher – Unzensuriert

Münchner Gericht verhängt milde Strafe nach antisemitischem Angriff durch Marokkaner

Wikimedia Commons , User:Mattes, PD-self

Ein Mann mit Kippa wird in der Innenstadt beleidigt und bedroht – der Täter verurteilt, aber nur zu fünf Monaten Haft. Das Urteil wirft Fragen auf über den Umgang deutscher Gerichte mit antisemitischen Gewalttaten.

Der Fall ereignete sich im Juli 2024 in der Münchner Innenstadt. Ein jüdischer Mann war mit Freunden in der Nähe des Hauptbahnhofs unterwegs, als er von einem 35-jährigen Marokkaner an der Schulter gepackt, auf Arabisch und Englisch massiv beleidigt und mit dem Tod bedroht wurde. Das einzige erkennbare „Merkmal“: Er trug eine Kippa.

Nun hat das Amtsgericht München das Urteil gesprochen. Fünf Monate Freiheitsstrafe – ein Strafmaß, das deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft bleibt. Oberstaatsanwalt Andreas Franck, zugleich Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, hatte neun Monate beantragt und betont, dass der Angriff eindeutig antisemitisch motiviert gewesen sei. Solche Beweggründe können laut Strafgesetzbuch strafverschärfend berücksichtigt werden. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nur eingeschränkt.

Laut Anklage hatte der Täter dem Opfer unter anderem zugerufen: „Warum bist du hier in Deutschland, Jewish motherfucker?“ und „Wenn ich dich nochmal hier sehe, bringe ich dich um, du Sohn einer jüdischen Hure.“ Der Mann flüchtete zunächst, konnte aber durch spätere Zeugenaussagen und markante Narben identifiziert werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, könnte es zu einer Ausweisung des Mannes führen – eine Entscheidung, die bei verurteilten Straftätern aus Drittstaaten grundsätzlich im Raum steht.

Der Vorfall ist kein Einzelfall. Antisemitisch motivierte Übergriffe haben in den vergangenen Jahren bundesweit zugenommen – verbal wie physisch. Während rechtsextreme Täter nach wie vor eine große Rolle spielen, rückt verstärkt auch islamistisch oder arabisch motivierter Antisemitismus in den Fokus der Sicherheitsbehörden und Justiz.

Dass in einem solchen Fall eine Freiheitsstrafe von nur fünf Monaten verhängt wird, stößt in jüdischen Organisationen und Fachkreisen auf Kritik. Zwar ist der Schuldspruch ein wichtiges Zeichen, doch das Strafmaß steht aus Sicht vieler Beobachter in keinem Verhältnis zur Schwere des antisemitischen Angriffs. Gerade in Zeiten wachsender Bedrohung müsse die Justiz konsequent und deutlich reagieren.

Der Umgang deutscher Gerichte mit antisemitischen Straftaten wird regelmäßig diskutiert. Viele Urteile fallen vergleichsweise milde aus, insbesondere dann, wenn Täter keine Vorstrafen haben oder unter dem Einfluss von Alkohol standen. Doch die Botschaft an Betroffene bleibt dieselbe: Der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ist keine Selbstverständlichkeit.

Es wäre ein Irrtum, diesen Fall isoliert zu betrachten. Antisemitismus äußert sich heute nicht mehr nur in Schmierereien und Parolen, sondern zunehmend in körperlicher Gewalt – auch mitten in deutschen Großstädten. Dass ein solcher Angriff mit wenigen Monaten Haft geahndet wird, wirft die Frage auf, wie konsequent der Rechtsstaat wirklich handelt.

haolam

Freising: Afrikaner attackiert und beleidigt Sicherheitsmitarbeiter

Glasflasche geworfen, Sicherheitspersonal bedroht und beleidigt – am Bahnhof Freising kam es zu einem tätlichen Angriff auf eine Streife der Deutschen Bahn Sicherheit. Die Bundespolizei nahm den alkoholisierten Tatverdächtigen noch vor Ort fest.

Am Mittwochabend (16. Juli) kam es am Bahnhof Freising zu einem Angriff auf eine Streife der Deutschen Bahn Sicherheit. Ein 36-jähriger äthiopischer Staatsangehöriger warf gegen 19:45 Uhr ohne erkennbaren Grund eine Glasflasche in Richtung der vier Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (21, 24, 38 und 42 Jahre alt), verfehlte diese jedoch. Zudem beleidigte er die Streife mehrfach verbal und bedrohte eine 21-jährige Mitarbeiterin mit dem Tod. Unbeteiligte Zeugen beobachteten den Vorfall. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens wurde der Mann noch vor Eintreffen der Bundespolizei von den Mitarbeitenden der DB Sicherheit fixiert. Eine Streife der Bundespolizei traf kurz darauf am Ereignisort ein, übernahm die polizeilichen Maßnahmen und nahm den Tatverdächtigen vorläufig fest. Der Mann wurde zur Dienststelle der Bundespolizeiinspektion München gebracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde die Vorführung des Wohnsitzlosen beim Ermittlungsrichter für den Folgetag angeordnet.

Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung aufgenommen.

Bundespolizeidirektion München: Angriff auf Bahnpersonal / Bundespolizei nimmt … | Presseportal

Sexualdelikte in Bayerns Bädern: Fast 60 Prozent der Verdächtigen sind Ausländer

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In bayerischen Freizeit- und Schwimmbädern hat die Zahl der Sexualdelikte im Jahr 2024 deutlich zugenommen. Laut aktuellen Daten stieg die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 18 Prozent von 193 Fällen im Jahr 2023 auf 227 Fälle im Jahr 2024. Diese Zahlen basieren auf den Antworten der Bayerischen Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder auf zwei schriftliche Anfragen des AfD-Landtagsabgeordneten Franz Schmid.

Besonders auffällig ist der hohe Anteil ausländischer Tatverdächtiger. Im Jahr 2024 waren 59,5 Prozent der Verdächtigen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist ein Anstieg von 12,5 Prozent im Vergleich zu 2023, als der Anteil noch bei 47 Prozent lag. „Eine relativ kleine Gruppe der Bevölkerung, nämlich Personen ohne deutschen Pass, machen nur 16 % der bayerischen Gesamtbevölkerung aus, sind aber verantwortlich für 60 % der Sexualdelikte in bayerischen Bädern“, kritisiert Franz Schmid.

Laut den Angaben stammt die Mehrheit der ausländischen Tatverdächtigen aus Syrien. Schmid betont, dass diese Entwicklung für besondere Besorgnis sorgt: „Die Zahlen explodieren gegenüber den Vorjahren! Die meisten dieser Personen kommen wiederum aus Syrien“. Das sei „absolut inakzeptabel“.

Auch regional sind deutliche Anstiege zu verzeichnen. So wurden im Stimmkreis von Franz Schmid, dem Landkreis Neu-Ulm, im Jahr 2024 insgesamt 40 Sexualdelikte in Badestätten registriert. Dies ist ein Anstieg von 15 Fällen im Vergleich zu den 25 Straftaten im Jahr 2023. „Auch mein Stimmkreis, Neu-Ulm, ist kein sicherer Hafen“, so Schmid. Angesichts dieser Zahlen fordert der AfD-Politiker Remigration von ausländischen Straftätern – „endlich auch nach Syrien“. Die veröffentlichten Zahlen dürften die Diskussion über die Sicherheit in bayerischen Bädern sowie über die Integration ausländischer Personen weiter anheizen.

Sexualdelikte in Bayerns Bädern: Fast 60 Prozent der Verdächtigen sind Ausländer

27,8 % Migrantenanteil. Ein Drittel dieses Landes wurde völlig neu besiedelt!

27,8 % Migrantenanteil. Fast 40 % Zunahme seit 2015. Ein Drittel dieses Landes wurde völlig neu besiedelt – nicht durch Krieg oder Naturkatastrophe, sondern durch politisch gewollte Sogpolitik. Wer hat das möglich gemacht? Nicht nur SPÖ, Grüne und Neos. Nein – es war die „christlich-soziale“ ÖVP, die sich heute schamlos als Bewahrerin österreichischer Identität inszeniert, während sie seit Jahren die Schleusen offen hält.

Terrorheimkehr mit Staatsbürgerschaft? FPÖ fordert klare Konsequenzen für IS-Rückkehrerin

Landesgericht Salzburg. Bild: Wikipedia/Andreas Praefcke Lizenz:  GNU

Sie verließ 2014 freiwillig Österreich, um sich einer der brutalsten Terrororganisationen der Welt anzuschließen. Nun ist die mutmaßliche IS-Anhängerin mit zwei Kindern wieder in Österreich – und soll hier, wohlversorgt auf Steuerzahlerkosten, vor Gericht gestellt werden. Für die FPÖ ist das ein Skandal.

„Es ist vollkommen irrwitzig, dass sich Österreich zum sicheren Hafen für IS-Rückkehrer macht“, empört sich Heimatschutzsprecher Michael Schnedlitz. Wer sich einer islamistischen Terrormiliz anschließe, habe mit seiner Heimat gebrochen – und dürfe nicht einfach zurückgeholt werden, nur um hier einen Prozess abzuwarten. Die Sicherheit der Österreicher stehe über falsch verstandener Humanität.

Schnedlitz warnt vor naiver Gutgläubigkeit: „Wir können nie mit ruhigem Gewissen sagen, ob jemand, der dem IS diente, wirklich geläutert ist – oder bloß ein Schläfer in Wartestellung.“ Eine Verurteilung in Österreich müsse daher zwingend den Entzug der Staatsbürgerschaft zur Folge haben – mit anschließender Abschiebung in das Herkunftsland oder die Region, aus der die Person kam.

Die Warnung der FPÖ ist nicht neu. Schon 2019 hatte Herbert Kickl vor genau diesem Szenario gewarnt, als erste Rückholaktionen mutmaßlicher IS-Kinder bekannt wurden. Damals sagte Kickl klar: „Wenn das durchgeht, dauert es nicht mehr lang, bis auch IS-Kämpferinnen zurückgeholt werden.“ Heute ist diese düstere Prognose Realität geworden.

Die FPÖ sieht in der Rückholung ein gefährliches Signal: Wer sich dem Kalifat andient, aber später zurückkommen darf, ohne endgültige Konsequenzen befürchten zu müssen, wird Österreich als schwach und naiv wahrnehmen. „Wer Österreich verrät, kann nicht erwarten, hier mit offenen Armen empfangen zu werden“, betont Schnedlitz. Eine echte Läuterung sei in solchen Fällen kaum überprüfbar – und das Risiko für Anschläge auf heimischem Boden zu groß.

Die Bundesregierung trage laut Schnedlitz eine Mitschuld. Sie habe Kickls Forderung nach einem internationalen Tribunal ignoriert und keine rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Staatsbürgerschaft in solchen Fällen leichter abzuerkennen. Dabei sei genau das notwendig, um dem Terrorismus nicht auch noch eine juristische Bühne im eigenen Land zu bieten.

Terrorheimkehr mit Staatsbürgerschaft? FPÖ fordert klare Konsequenzen für IS-Rückkehrerin – Zur Zeit

Chemnitz: Pakistaner greift sich Messer aus einem Imbiss und sticht auf Passanten ein

Am gestrigen Abend meldete sich ein Mann (33) bei der Polizei und gab an, von einem Unbekannten an einem Imbiss in der Frankenberger Straße angegriffen und verletzt worden zu sein. Die alarmierten Streifenbeamten des Polizeireviers Chemnitz-Nordost stellten vor Ort an dem Imbiss den 33-Jährigen (pakistanischer Staatsbürger) fest. Bis zum Eintreffen des Rettungswagens teilte der augenscheinlich leicht verletzte Geschädigte den Polizisten mit, dass er zuvor von einem ihm bis dato unbekannten Landsmann angesprochen worden war. Nach dem kurzen Gespräch war der Unbekannte in den Imbiss gegangen, hatte sich dort ein Messer genommen und damit den 33-Jährigen Schnittverletzungen an der Hand zugefügt. Anschließend war er in ein in der Nähe befindliches, leerstehendes Bahnhofsgebäude geflüchtet. Die Einsatzkräfte umstellten das Gebäude und brachten den Geflüchteten dazu, das Objekt zu verlassen. Bei dem Gestellten handelt es sich um einen verhaltensauffälligen 31-jährigen Pakistaner. Er wurde nach den ersten erforderlichen polizeilichen Maßnahmen in eine Fachklinik gebracht. Gegen ihn wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eröffnet. 

Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 309|2025