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Das Oberlandesgericht München hat in einem Völkermordprozess einen Iraker wegen schwerster Verbrechen im Zusammenhang mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu lebenslanger Haft verurteilt, die Ex-Ehefrau des Islamisten erhielt eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.
Besonders hohe Schuld festgestellt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zwei jesidische Mädchen in IS‑Gebieten verschleppt, als Sklavinnen gehalten und wiederholt misshandelt haben; die Taten wertete das Gericht im Kontext der systematischen Verfolgung der Jesiden durch den IS als besonders schwere Straftaten. Während des Verfahrens legten Zeugenaussagen und weitere Beweise ein belastendes Bild von Versklavung, körperlicher Misshandlung und sexueller Gewalt dar, weshalb die Richter beim Hauptangeklagten eine besonders hohe Schuldfeststellung trafen und die lebenslange Freiheitsstrafe verhängten.
Jugendstrafe für Islamisten-Braut
Bei der früheren Partnerin berücksichtigte das Gericht offenbar ihr Alter und ihre Rolle in den Tathandlungen bei der Strafzumessung, weshalb sie eine Jugendstrafe erhielt; nähere Details zu ihrer individuellen Beteiligung nannte das Gericht in der Urteilsbegründung. Der Prozess umfasste zahlreiche Verhandlungstage, in denen auch das Ausmaß des Leids der Opfer deutlich wurde und die systematischen Verfolgungspraktiken des IS gegen die jesidische Minderheit thematisiert wurden.
Ob die Angeklagten oder die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen, wird voraussichtlich in den kommenden Tagen entschieden; sollten Rechtsmittel eingelegt werden, könnte der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) rechtlich weiter geprüft werden.