
Am heutigen Morgen, den 14.07.2026, setzten Ermittler der Bundespolizei einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Heidelberg um, welcher im Vorfeld durch die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragt wurde. Die Durchsuchung fand an der Geschäftsadresse eines 29-Jährigen deutschen Staatsangehörigen in Sinsheim (Baden-Württemberg) statt. Hierbei konnten diverse Beweismittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.
Dem deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, türkische Arbeitnehmer im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust zu haben.
Hierfür soll er unter anderem als Geschäftsführer einer Personalvermittlungsfirma, unter missbräuchlicher Verwendung von Untervollmachten diverser Firmen, teils gefälschte Arbeitsverträge bei Ausländerbehörden eingereicht haben. Dies führte zu Vorabzustimmungen der Ausländerbehörden sowie der Bundesagentur für Arbeit, aus denen in einigen Fällen Visaerteilungen in der deutschen Auslandsvertretung in Ankara (Türkei) resultierten.
Nach Angaben der Unternehmen, die durch Untervollmachten vermittelte Arbeitnehmer beschäftigten, nahmen die Fachkräfte ihre Tätigkeit teilweise nicht oder nur für einen kurzen Zeitraum auf, bevor sie untertauchten.
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern sowie der Urkundenfälschung gegen den 29-Jährigen ein, gegen den in der Vergangenheit bereits wegen mehrerer Betrugsdelikte, Urkundenfälschungen und Geldwäsche ermittelt wurde.
Die Ermittlungen in vorliegender Sache dauern an.