Die niedersächsische Landesregierung steht wegen ihres Umgangs mit der Gruppierung „Recherche Nord“ in der Kritik. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe und Harm Rykena geht hervor, dass die Plattform trotz verschiedener Vorwürfe und laufender Ermittlungen gegen ihren mutmaßlichen Gründer nicht vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet wird. Laut Landesregierung verfügt die Behörde nur über begrenzte Informationen zur Struktur und zu den Mitgliedern der Gruppierung. Dadurch sei eine vollständige Auswertung möglicher Straftaten nicht möglich.
Der Regierung zufolge sind mehrere Ermittlungsverfahren gegen eine Person bekannt, die in der Vergangenheit öffentlich als Gründer und Journalist des Projekts aufgetreten ist. Dabei geht es unter anderem um Vorwürfe wie Beleidigung, Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz oder Verleumdung. Die meisten Verfahren wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, beispielsweise wegen fehlenden Tatverdachts oder mangelnden öffentlichen Interesses. Ein weiteres Verfahren war zuletzt noch anhängig. Laut Landesregierung konnten weitere mögliche Straftaten innerhalb der Gruppierung nicht systematisch geprüft werden, da keine gesicherten Angaben zu weiteren Beteiligten vorliegen.
Die Plattform „Recherche Nord“ bezeichnet sich selbst als „unabhängiges Recherche- und Medienprojekt zum Themenfeld des militanten und organisierten Neonazismus“ und stellt auf ihrer eigenen Internetseite regelmäßig Fotos von Personen bereit, die sie als politische Gegner einordnet. Nach Einschätzung der AfD-Abgeordneten könnte entsprechendes Material auch von der linksextremen Szene genutzt werden. Das bestätigt auch die Regierung in ihrer Antwort. Veröffentlichte personenbezogene Daten könnten den Informationsstand dieser Szene ergänzen und in Einzelfällen eine Rolle bei militanten Aktionen gegen politische Gegner spielen, so die AfD-Abgeordneten.
Trotz dieser möglichen Auswirkungen wird die Gruppierung nicht durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet. In ihrer Antwort stellte die Landesregierung klar, dass „Recherche Nord“ derzeit kein Beobachtungsobjekt der Behörde ist. Zu möglichen Kontakten der Plattform mit extremistischen Gruppen äußerte sich die Regierung nur eingeschränkt. Sie verwies dabei unter anderem auf Geheimhaltungsinteressen und mögliche Rückschlüsse auf die Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden.
Bothe, der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sieht in der Antwort der Regierung ein Versagen im Umgang mit linksextremen Strukturen. „Wieder einmal setzt die Landesregierung völlig falsche Prioritäten. Anstatt linke Extremisten, die Leib und Leben von Andersdenkenden gefährden, zu beobachten, investiert sie Energie und Steuergelder in sinnlose Maßnahmen und Gerichtsverfahren gegen die Opposition“, so Bothe in einer Aussendung. Während konservative Patrioten verfolgt würden, hätten linke Extremisten „Narrenfreiheit“ und würden auch noch gefördert, kritisiert er.
Angesichts der aktuellen Lage fordert die AfD-Fraktion ein konsequentes Vorgehen gegen politische Gewalt unabhängig von der ideologischen Ausrichtung. „In einem demokratischen Rechtsstaat darf sich kein Bürger davor fürchten müssen, seine Meinung frei zu sagen“, so Bothe. Weder staatliche noch nichtstaatliche, regierungsnahe Organisationen dürften politisch aktive Bürger durch militante Aktionen oder „soziale Vernichtung“ vom Gebrauch ihrer Grundrechte abhalten.
