Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), hat aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Schweinfurts vom 9. Dezember 2024 einen 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen dem Ermittlungsgericht wegen des Tatverdachts der Terrorismusfinanzierung in Tateinheit mit Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorführen und weiter inhaftieren lassen.
Das intensive und schnelle Eingreifen von Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländischer Sicherheitsbehörden führte am frühen Sonntagmorgen zur Festnahme eines 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen im Landkreis Schweinfurt. Die genauen Hintergründe sind nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Der Mann wurde am Montag einem Ermittlungsrichter vorgeführt und befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Bei dem Festgenommen handelt es sich um einen syrischen Staatsangehörigen im Alter von 26 Jahren aus dem Raum Schweinfurt. Nach derzeitigen Erkenntnissen handelt es sich bei ihm um einen Sympathisanten des „Islamischen Staates (IS)“. Nach einer Mitteilung von Sicherheitsbehörden über eine mögliche Kontaktaufnahme des Mannes mit dem IS leitete die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben (KPIZ) in Unterfranken unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München Ende letzter Woche umgehend intensive Ermittlungen gegen den Mann ein.
Der 26-Jährige wurde mit Unterstützung eines Spezialeinsatzkommandos schließlich am Sonntagmorgen in einer Gemeinde im Landkreis Schweinfurt widerstandlos festgenommen. Hierbei wurden auch Beweismittel, unter anderem die Mobiltelefone des Mannes, sichergestellt, die nun ausgewertet werden.
Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft München wurde der 26-Jährige am Montag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Dieser ordnete gegen ihn Untersuchungshaft an. Er befindet sich nun in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.
Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wird um Verständnis gebeten, dass derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden können.
Es liegen keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne oder auf konkrete Gefährdungen durch den Tatverdächtigen vor.
Auf die geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.