Deutsche Kindertagesstätte verbietet Kindern, Indianer zu spielen

Den Kindern der Kindertagesstätte Fischbank in Rostock wurde aufgrund angeblicher kultureller Sensibilitäten untersagt, in Indianerrollen zu spielen.

Sie hatten darum gebeten, eine Party mit indianischem Thema zu veranstalten, aber die Kindertagesstätte weigerte sich, dies zu tun, nachdem sich ein Vater über das Wort „Indianer“ beschwert hatte und sagte, die Verwendung dieses Wortes als Beschreibung der amerikanischen Ureinwohner sei unsensibel.

Die Kindertagesstätte erklärte, dass sie anstelle der „beleidigenden“ Verwendung des Wortes ‚Indianer‘ ein Fest unter dem Motto „Pferde und Ponys“ veranstalten werde, wie die Ostsee Zeitung am 3. Juli berichtete.

“Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Verwendung des Wortes ‚Indianer‘ in unserem Sommerfestthema. Da der Kinderrat dieses Thema gewünscht hatte, haben wir es direkt aufgegriffen”, schrieb die Kita-Leiterin Christine Runge in einer E-Mail an die Eltern.

“Wir müssen die Beschwerde der Eltern ernst nehmen – und das tun wir auch.

“Es gibt Eltern, die solche Begriffe ablehnen, aus verständlichen Gründen. Andere Eltern wiederum wollen, dass die Kita ein Ort ist, an dem sich ihre Kinder frei von politischen Debatten entwickeln und spielen können.”

Es sei eine wachsende Herausforderung für Erzieherinnen und Erzieher und Kita-Leiterinnen und -Leiter, diesen Spagat zu schaffen.

„Wir sind uns bewusst, dass dieser Begriff die Vielfalt und kulturelle Bedeutung der indigenen Völker Nordamerikas nicht angemessen widerspiegelt“, heißt es in Runges E-Mail an die Eltern.

„In Zukunft werden wir darauf achten, respektvollere Begriffe zu verwenden und die Kinder entsprechend zu informieren.“

Marko Grunert, Geschäftsführer des Lern- und Lebensinstituts, zu dem die Fischbank gehört, verteidigte die Entscheidung der Kindertagesstätte: „Das Thema kam direkt von den Kindern, aber aufgrund von externen Bedenken wurde eine neutrale Alternative gewählt, um ein fröhliches, unbeschwertes Sommerfest zu gewährleisten.“

Die Ostsee Zeitung berichtete, dass sich nur ein Elternteil beschwert habe und die meisten anderen Eltern über die offensichtlich politische Entscheidung verärgert seien.

Der örtliche Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union (CDU), Daniel Peters, sagte: “Diese politische Überkorrektheit ärgert die Menschen nur. Dafür habe ich kein Verständnis. Unsere Kinder sollen weiterhin ‚Cowboy und Indianer‘ spielen dürfen, so wie wir es früher auch getan haben.”

Nikolaus Kramer, Fraktionsvorsitzender der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Schweriner Schloss, sagte: “Es ist ein Unding, dass der Wille der Kinder wegen einer Minderheitenmeinung ignoriert wird. Und die Kita-Leitung muss ihn trotzdem umsetzen.”

Christian Albrecht von der Partei Die Linke sagte: „Der rechte Rand versucht, den Kulturkampf in die Kitas zu tragen.“

Sie fügte aber hinzu: “Das Verfahren muss zwischen den Eltern und der Kita-Leitung besprochen werden. Dafür gibt es Gremien, wie zum Beispiel Elternvertreter.”

Eine Sprecherin des Schweriner Bildungsministeriums unter Leitung von Simone Oldenburg (Die Linke) sagte, es gebe kein Verbot von „Indianerpartys“ oder ähnlichen Veranstaltungen.

„Das liegt allein in der Verantwortung der einzelnen Kita-Träger“, sagte sie.

German daycare centre bans kids from playing Indians – Brussels Signal

Staatsanwaltschaft will noch höhere Strafe für Lauterbachs “Hitlergruß”

Auf einer Veranstaltung 2022 hatte Karl Lauterbach mit dem rechten Arm in Richtung einer Gruppe gezeigt (Quelle: Screenshot via NTV).

Ende Juni berichteten wir darüber, wie eine Frau in Schweinfurt zu einer ungerechtfertigt hohen Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt wurde, weil sie im Netz ein Foto von Karl Lauterbach (SPD) gezeigt hatte, auf dem man dessen Winken als Hitlergruß interpretieren könnte. Lauterbach selbst war nicht einmal angeklagt, geschweige denn verurteilt worden.

1.800 Euro sind nicht genug

So manch ein Leser hat sich nach der Lektüre gewiss gedacht: “Nun gut, das ist übel, aber wenigstens hat die Frau diesen Gesinnungsterror der Justiz jetzt überstanden.” Doch weit gefehlt. Denn die Geldstrafe von 1.800 Euro für nichts ist den Vertretern des BRD-Systems noch nicht genug. Wie Apollo News berichtete, hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung gegen die Verurteilung eingelegt.

Denn: “Die Strafhöhe von 1.800 Euro sei ‘zu gering’, so die Behörde, die zuvor 3.500 Euro gefordert hatte.” Angeblich würde die “Entscheidung des Amtsgerichts” anscheinend “nicht der ‘Persönlichkeit der Angeklagten’ gerecht werden”. Also sollen Menschen wegen ihrer “Persönlichkeit” härter bestraft werden? Da fragt man sich, ob die Staatsanwaltschaft das deutsche Grundgesetz kennt? Artikel 3, Absatz 3 besagt nämlich Folgendes: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Keine Gleichheit vor dem Gesetz

Eine Angeklagte extra härter zu bestrafen, nur weil sie eine bestimmte Persönlichkeit hat, verstößt also gegen das Grundgesetz und das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz. Aber was nützt es, sich auf das Grundgesetz oder die Gleichheit zu berufen? Fakt ist leider, dass Recht hat, wer Macht hat. Und die Staatsanwälte werden sich auf irgendwelche Paragraphen oder Urteile ihrer Genossen berufen; eben wie es gerade passt.

Und mit der Gleichheit ist es sowieso vorbei, seit es Strafgesetze gibt, die speziell Politiker und im besonderen Leute wie den Bundespräsidenten vor “Verunglimpfung” schützen. Die Politiker haben also spezielle Gesetze, die nur sie schützen. Damit sind de facto die Menschen in der BRD nicht mehr vor dem Gesetz gleich, und entsprechend kann man anzweifeln, dass es sich hier um einen funktionierenden Rechtsstaat handelt. Es sieht eher so aus, als ob die BRD-Justiz nur die Politiker vor den Bürgern schützt. Und wer schützt die Bürger? Zum Beispiel vor Willkür-Justiz?

Gnadenlose Staatsanwaltschaft

Oder vor einer gnadenlosen Staatsanwaltschaft, die nicht locker lässt und so die BRD-Justiz wegen Nichtigkeiten überlastet? Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft laut Apollo News mit, die Berufung hätte den Grund, dass “nach Ansicht des Sachbearbeiters die Strafhöhe zu gering ist”. Also ist das, was irgendein Sachbearbeiter denkt, wichtiger als das, was Richter urteilen? Denn das “Gericht hatte der Angeklagten noch zugutegehalten, sie sei nicht vorbestraft. Der Richter hatte sogar positiv hervorgehoben, dass die Frau mit anderen Bürgern ins Gespräch kommen wollte.”

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie sehr es mit Deutschland bergab geht. Auf eine gerechte, funktionierende Justiz müssen die indigenen Deutschen wohl noch lange warten.

Staatsanwaltschaft will noch höhere Strafe für Lauterbachs “Hitlergruß” – Unzensuriert

Recklinghausen: Schwarzafrikanischer Exhibitionist verfolgt Frau mit offener Hose bis zur Polizeistation

Am Abend des 03. Juli meldete sich eine deutsche Staatsangehörige bei den Bundespolizisten am Recklinghäuser Hauptbahnhof. Direkt gefolgt von einem burkinischen Staatsangehörigen, der die Wache mit offener Hose und entblößtem Glied betritt.

Gegen 20:20 Uhr klingelte die 39-Jährige an der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Recklinghausen und bat um Hilfe. Die Beamten öffneten ihr die Tür und kurz nach Betreten folgte ihr der 24-Jährige. Dessen Hose war geöffnet und sein erigiertes Glied war zu erkennen.

Die Beamten brachten den Mann in den Gewahrsamsraum, um die Beteiligten zu trennen und befragten zunächst die Frau zum Sachverhalt. Sie gab an, dass sie am Bahnsteig 2 auf einer Bank saß, als sich der Burkiner neben sie gesetzt hatte. Er habe seine Hose geöffnet, sein T-Shirt hochgezogen und anschließend an seinem Glied gerieben. Eine deutsche Zeugin, welche den Sachverhalt gesehen und lautstark eingegriffen habe, meldete sich ebenfalls auf der Dienststelle und bestätigte die Aussagen der 39-Jährigen.

Bei einer Durchsuchung des Beschuldigten fanden die Einsatzkräfte ein Ausweisdokument, das die Identität zweifelsfrei bestätigte. Er verhielt sich aggressiv und urinierte zudem in den Gewahrsamsraum. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 0.98 Promille.

Die Uniformierten setzten die Kriminalwache Recklinghausen in Kenntnis, welche im weiteren Verlauf eine DNA-Probe des Sendenhorsters nahm.

Nach Abschluss der Maßnahmen verließen die Beteiligten die Bundespolizeiwache getrennt voneinander. Der 24-Jährige erhielt zudem einen Platzverweis.

Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung sowie exhibitionistischer Handlungen gegen ihn ein.

BPOL NRW: Entblößter Mann verfolgt Frau nach Belästigung zur Bundespolizei | Presseportal

Kanzler Merz will ultralinke Juristin zur Verfassungsrichterin wählen lassen

Drei Richterposten im deutschen Bundesverfassungsgericht müssen neu besetzt werden. Nach den Stärkeverhältnissen im Bundestag müsste eigentlich die CDU zwei, die AfD einen Posten oder alternativ die CDU, die SPD und die AfD jeweils einen Posten besetzen. Dies ergibt sich aus dem Wahlergebnis vom 23. Februar 2025 bzw. den aktuellen Umfragewerten. Danach erhielt die CDU 28,5 Prozent (aktuell 28 Prozent), die SPD 16,4 Prozent (aktuell 15 Prozent) und die AfD 20,8 Prozent (aktuell 24 Prozent). Tatsächlich haben sich CDU und SPD jedoch darauf verständigt, nur einen CDU-Mann, aber zwei Sozi-Frauen in das Verfassungsgericht zu entsenden. Warum die SPD trotz ihres Wählerzuspruchs von 15 bis 16 Prozent zwei Drittel der neuen Verfassungsrichter stellen soll, kann niemand erklären.

Die Lebensrechtsorganisationen Christdemokraten für das Leben (CDL) übte Kritik. CDL-Bundesvorsitzende Susanne Wenzel. „Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten.“ Aber auch bei der Personalauswahl musste die CDU ihren einzigen Kandidaten zurückziehen. Der ursprüngliche Unionskandidat Robert Seegmüller hätte aufgrund einer von den Grünen und Linken abhängigen Zweidrittelmehrheit keine Chance gehabt, nach Karlsruhe berufen zu werden. Er gilt als konservativ und migrationskritisch. Nun soll der Arbeitsrichter Günter Spinner ins Verfassungsgericht geschickt werden.

Während die von den Genossen nominierte Münchner Professorin Ann-Katrin Kaufhold ein weitgehend unbeschriebenes Blatt ist, gilt dies für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf umso weniger. In der Vergangenheit fiel sie durch extreme Ansichten auf. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig schrieb auf X, die Juristin sei „unwählbar!“. Ludwig begründete ihren Entschluss mit der verfassungsrechtlich bindenden Impfpflicht, für die Brosius-Gersdorf argumentiert hatte. Auch andere Unionsabgeordnete erklärten, Brosius-Gersdorf nicht wählen zu wollen. Susanne Wenzel von den CDL appellierte zudem an Bürger, die sich mit Protest-Mails an ihre Abgeordneten wenden sollen, um die Wahl von Brosius-Gersdorf zu verhindern.

Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin in einer von der Bundesregierung eingerichtete Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Aus ihrer Meinung zu einem AfD-Verbotsverfahren machte sie zudem keinen Hehl. Ein CDU-Abgeordneter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will: „Es kann nicht sein, dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt“. Es fragt sich, was Kanzler Friedrich Merz seinen Abgeordneten und Wähler noch alles an Verbiegungen und Verrenkungen zumuten will. Auch von einem CSU-Abgeordneten heißt es laut „FAZ“, Brosius-Gersdorf habe sich in der Öffentlichkeit „sehr zugespitzt“ geäußert – das sei „für das Amt einer Verfassungsrichterin nicht angemessen“. Der AfD-Europaabgeordnete Alexander Jungbluth betonte, „eine Juristin, die öffentlich ein AfD-Verbot gefordert hat, ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht untragbar“.

Kanzler Merz will ultralinke Juristin zur Verfassungsrichterin wählen lassen – Zur Zeit

„Brandmauer“-Beschluss in Dortmund: Bezirksregierung erklärt Ratsentscheidung für rechtswidrig

Am 13. Februar 2025 fasste der Rat der Stadt Dortmund mit den Stimmen von SPD, Grünen, „Die Linke+“, der Fraktion „Volt + Vielfalt“ sowie von „Die Piraten“ den Beschluss „Erklärung des Rates – Wir sind die Brandmauer“. Damit wollte man sich klar von jeglicher Zusammenarbeit mit rechten Parteien wie der AfD abgrenzen. Die FDP unterstützte einige Punkte des Antrags, lehnte ihn in anderen jedoch ab. CDU und AfD stimmten hingegen geschlossen gegen die Resolution. Der Beschluss blieb allerdings nicht ohne Kontroversen und Folgen, sondern beschäftigt die Politik auch Monate später noch.

Wie aus einem Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg an den Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) hervorgeht, stufte die Bezirksregierung den Beschluss nach Prüfung als rechtswidrig ein. Dies hat schließlich zu einer Auseinandersetzung geführt. In dem Schreiben, das FREILICH vorliegt, wird etwa die Verbandskompetenz der Gemeinde für den gefassten Beschluss als „zumindest fragwürdig” beanstandet.

In der Resolution bezogen sich die Parteien ganz konkret auf Vorgänge im Deutschen Bundestag, nämlich auf die Annahme eines Antrags mit Unterstützung der AfD. „Diese haben wohl keinen Bezug auf Angelegenheiten im Rat der Stadt Dortmund“, heißt es im Schreiben. Zudem gebe es mangels vorheriger Vorkommnisse „wohl keinen kommunalpolitischen Anlass als spezifischen Ortsbezug“. Demnach habe es bisher keine Abstimmungen im Rat der Stadt Dortmund gegeben, in denen ein Beschluss erfolgreich mit den Stimmen der AfD-Ratsmitglieder verabschiedet werden konnte. „Der Bezug auf die Bundesebene überwiegt scheinbar die Intention für den Rat der Stadt Dortmund mit lokalem Bezug.“

Der Beschluss vom Mitte Februar sei zudem „materiell rechtswidrig“. Er verstoße beispielsweise gegen das Statusrecht auf Intraorgantreue der von dem Beschluss betroffenen Ratsmitglieder der AfD. Laut Gesetz sind „sämtliche Organe und Organteile dazu verpflichtet, sich loyal zu verhalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die jeweiligen Kompetenzen so auszuüben, dass der rechtliche Status der anderen Organe bzw. Organteile geachtet wird“, heißt es in dem Schreiben an den Oberbürgermeister weiter. Zwar würden den AfD-Ratsmitgliedern ihre Rechte „weder ausdrücklich entzogen noch sonst eingeschränkt“. Dennoch verletze der Beschluss die betroffenen Ratsmitglieder in ihrem aus dem Gesetz abgeleiteten Statusrecht auf Intraorgantreue.

Konkret wird beanstandet, dass sich im Rahmen des Beschlusses nicht mehrere Ratsfraktionen darauf verständigt hatten, nicht mit der AfD zusammenzuarbeiten oder mit ihr Mehrheiten für Abstimmungen zu bilden, sondern dass konkret ein Ratsbeschluss als hoheitliches Mittel gewählt worden sei, „um als Organ ‘Gemeinderat’ diese Aussage zu treffen“.

Der Beschluss verletzt nach Ansicht der Bezirksregierung darüber hinaus auch den Grundsatz der Gleichheit der Parteien. Laut Gesetz ist der Rat verpflichtet, alle Ratsmitglieder jeglicher politischer Ausrichtung gleich zu behandeln. „Auch der Ratsmehrheit politisch unliebsame Ratsmitglieder haben einen Rechtsanspruch darauf, vom Rat als dem obersten Verwaltungsorgan einer Kommune nicht ausgegrenzt zu werden“, heißt es in dem Schreiben weiter, „erst recht nicht in Form eines (in öffentlicher Sitzung) gefassten Ratsbeschlusses“. Durch den Beschluss würden AfD-Ratsmitglieder in ihrem Statusrecht herabgesetzt beziehungsweise zu einem „Ratsmitglied zweiter Klasse“ stilisiert und ausgegrenzt beziehungsweise diskriminiert.

Die Bezirksregierung weist außerdem darauf hin, dass Staatsorgane allen zu dienen und sich neutral zu verhalten haben. Der Beschluss hätte allerdings zur Folge, dass das Teilhaberecht der AfD an der Ratsarbeit infrage gestellt würde. Dies wäre im Ergebnis auch eine erhebliche Verletzung des Neutralitätsgebots.

Der Beschluss führe letztlich dazu, dass die Mandatsträger, insbesondere der AfD, aber auch einzelne Mitglieder anderer Fraktionen oder fraktionslose Ratsmitglieder, in der praktischen Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt würden. Zwar sei der Beschluss nicht als „(rechtlich) bindender Auftrag“ an alle Mandatsträger zu verstehen, doch sei auch eine „niederschwellige Einflussnahme“ wie die Erklärung einer Ratsmehrheit im „Brandmauer“-Beschluss als Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit zu werten.

Bereits Mitte Mai war Oberbürgermeister Thomas Westphal aufgefordert worden, „die negative Auswirkung dieses Ratsbeschlusses zu beseitigen“. Die Bezirksregierung hatte ihm eine Frist von drei Wochen gesetzt, um zu reagieren. Diesem Ersuchen kam er zunächst nicht nach. Erst am 3. Juli folgte nach nochmaliger Aufforderung seine Antwort, in der er die Kritik beiseitewischte: „Nach eingehender rechtlicher Prüfung bin ich der Auffassung, dass die Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg zur Rechtslage offensichtlich fehlerhaft ist“, so Westphal in dem Schreiben an die Ratsmitglieder, das FREILICH ebenfalls vorliegt. Daher beabsichtige er, „zum Schutz des der Stadt Dortmund von Verfassungs wegen zustehenden Selbstbestimmungsrechts (…), der angeordneten Beanstandung nicht zu folgen“.

Er begründet seine Entscheidung damit, dass die Bezirksregierung Arnsberg in ihrer Anweisung „schon ganz grundlegend“ verkenne, dass dem Beschluss keinerlei Regelungswirkung zukomme. Es handele sich lediglich um eine „politische Absichtserklärung, von der keine nachteiligen Wirkungen ausgehen“. Vielmehr komme darin der Abschluss eines Willensbildungsprozesses zum Ausdruck, „von dessen Lebendigkeit die Ratsarbeit im Sinne eines demokratischen Diskurses lebt“, so der Oberbürgermeister.

Die Bezirksregierung verkenne zudem, dass einzelne Ratsmitglieder weder an das Neutralitätsgebot gebunden seien noch übersteigerten Sachlichkeitsanforderungen unterlägen. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass sich Ratsmitglieder offensiv und parteiisch positionieren dürfen. Gleiches gelte sowohl für die Ratsfraktion als auch für den Rat insgesamt. Zusätzlich kritisiert er, dass die Bezirksregierung „mehrfach“ die Rechte einzelner Fraktionen mit denen der „dahinterstehenden“ Parteien vermische, obwohl eine Trennung beider Organisationseinheiten rechtlich zwingend geboten sei. Sein Schreiben schließt Westphal mit dem Hinweis, dass darüber hinaus „offensichtlich“ auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Organtreue vorliege.

„Brandmauer“-Beschluss in Dortmund: Bezirksregierung erklärt Ratsentscheidung für rechtswidrig

Rodgau: Syrer schlägt in Kirche mit Kruzifix auf Küster ein und schreit:  „Hilf mir, ihn zu töten!“

Ebenfalls ein Syrer schlug im südhessischen Rodgau den Küster der katholischen St. Nikolaus-Gemeinde mit einem Kruzifix nieder und rief dabei laut: „Hilf mir, ihn zu töten!“ Der Angreifer, ebenfalls 2023 nach Deutschland eingereist, zeigte dabei eine erschreckende Brutalität. Diese Ereignisse können nicht länger isoliert betrachtet oder als “Einzelfälle” abgetan werden. Immer deutlicher wird:  Hierher kommen keine Fachkräfte oder Schutzbedürftige, sondern immer mehr Psychopathen, Kriminelle und Terroristen, die nicht, aber auch gar nichts in Deutschland verloren haben, aber aufgrund einer weiterhin kriminell untätigen Politik und statischer Überforderung der Behörden keinerlei Einhalt geboten bekommen.

journalistenwatch

Gegen 15.30 Uhr soll der 33-Jährige in einer Kirche in der Vordergasse in Rodgau randaliert und einen 55-jährigen Kirchenhelfer angegriffen sowie im Kopfbereich verletzt haben. Darüber hinaus habe er sich entblößt und gegen mehrere Fahrzeuge geschlagen. Passanten hielten den Mann bis zum Eintreffen der Polizei fest. Währenddessen soll er fortlaufend wirre sowie drohende Aussagen gerufen und im Beisein der Zeugen seine Hose heruntergezogen haben. Er wurde schließlich in eine Fachklinik gebracht. Der verletzte Kirchenhelfer wurde vor Ort von Rettungskräften versorgt.

Bereits kurz nach 15 Uhr war es in Hanau, in der Straße “Im Bangert” (Foto oben), zu einer Sachbeschädigung in einer Kirche gekommen. Dort hatte ein bislang Unbekannter einen kleinen Altar mit Kreuzen und Figuren umgestoßen. Hierbei entstand ein Schaden von rund 500 Euro. Als Zeugen den Mann ansprachen, soll dieser die Kirche verlassen haben. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung geführt.

Aufgrund der Täterbeschreibung geht die Polizei derzeit davon aus, dass die Sachverhalte in Rodgau und Hanau zusammenhängen. Derzeit stehen noch Vernehmungen aus. Die umfassenden Ermittlungen dauern an. Zeugen melden sich bitte unter der Rufnummer 069 8098-1234 bei der Kriminalpolizei.

POL-OF: Nach Straftaten in Rodgau und Hanau: Staatsanwaltschaft und Staatschutz … | Presseportal

Bei der Tat in Rodgau soll der 33-Jährige nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem sakralen Gegenstand mehrfach auf einen Kirchenhelfer eingeschlagen haben. Die Ermittlungen, insbesondere zum mutmaßlichen Tatmotiv des Beschuldigten, dauern an.

Staatsanwaltschaft und die Polizei prüfen weiter, ob der 33-Jährige neben dem Angriff in Rodgau auch für die gemeinschädliche Sachbeschädigung in Hanau verantwortlich ist.

POL-OF: Nach Straftaten in Rodgau und Hanau: Staatsanwaltschaft und Staatschutz … | Presseportal

Journalist des irrsinnigen globalistischen Regimes fordert EU auf, Ungarn und die Slowakei wegen Sanktionsvetos zu zerschlagen

Andrew Rettman, Autor des EUObserver, eines beliebten Mediums der Eurokraten, fordert die Europäische Union auf, ihren Druck auf Ungarn und die Slowakei wegen ihrer souveränen Haltung zu verstärken. Er fordert, dass sie sich der Führung der EU unterwerfen und dabei insbesondere ihren Widerstand gegen neue Sanktionen gegen Russland ins Visier nehmen.

Beim EU-Gipfel am 26. Juni 2025 scheiterte die Abstimmung über ein 18. Sanktionspaket gegen den russischen Energiesektor, der für die Wirtschaft Ungarns und der Slowakei von entscheidender Bedeutung ist, an den Vetos des slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico und des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán.

Ihr Widerstand gründet auf Bedenken hinsichtlich der Energiesicherheit. Fico befürchtet, Gazprom könnte in Höhe von 20 Milliarden Euro klagen, sollte die Slowakei ihren langfristigen Gasvertrag kündigen. Beide Länder sind seit jeher auf russisches Gas angewiesen, weshalb die geplanten Sanktionen eine direkte Bedrohung für die wirtschaftliche Stabilität ihrer Bürger darstellen.

In einem inzwischen gelöschten Artikel vom 30. Juni 2025 bezeichnete Rettman Fico und Orbán als „Kreml-Handlanger“, weil sie die EU-Sanktionsvorschläge blockierten. Bemerkenswerterweise unterstützten beide Staatschefs die Verlängerung aller 17 vorherigen Sanktionspakete, doch ihre Zurückhaltung bei neuen Maßnahmen erregte seinen Zorn.

Rettmans Rhetorik beinhaltete Forderungen nach aggressiven Vergeltungsmaßnahmen der EU und schlug vor, Gelder einzufrieren, Gerichtsverfahren, Rechnungsprüfungen, öffentliche Bloßstellung und Boykotte durchzuführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen. Rettman erklärte schäumend: „Wenn diese beiden kleinen Verräter einen Krieg mit der EU wollen, dann lasst es uns ihnen geben.“ Seine aufrührerische Rhetorik stellt die Staats- und Regierungschefs Ungarns und der Slowakei als Verräter dar und verschärft die Spannungen, anstatt den Dialog zu fördern.

In einem früheren, ruhigeren Artikel skizzierte Rettman rechtliche Strategien für die EU, um die Vetos Ungarns und der Slowakei in Bezug auf die Ukraine-Agenda zu überstimmen. Er plädiert dafür, das EU-Recht als Waffe einzusetzen, um diese Länder auszugrenzen und ihre berechtigten Sorgen um die wirtschaftliche Stabilität zu ignorieren.

Viktor Orbán hat immer wieder Sanktionen abgelehnt, die Ungarns Wirtschaft schädigen könnten, insbesondere da die EU 22 Milliarden Euro an Kohäsionsfonds wegen Ungarns Einschränkungen der LGBT-Bildung einbehält. Angesichts der drohenden neuen Sanktionen im Juli wächst die Befürchtung, dass ein Veto Ungarns oder der Slowakei die EU-Pläne blockieren könnte.

Um Orbáns Vetos zu umgehen, greifen die EU-Staaten auf Handelsgesetze zurück, die mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet werden und damit die einstimmige Zustimmung außer Kraft setzen. Rettman schlägt sogar vor, über russische Energiegrenzen abzustimmen, obwohl die Vertragsregeln ein Vetorecht vorsehen. Er geht davon aus, dass Ungarns Abhängigkeit von russischem Gas die rechtliche Anfechtung schwächen wird.

Schockierenderweise schlägt Rettman vor, die Freizügigkeitsgarantie des Schengener Vertrags durch den Ausschluss von Ungarn und Slowaken als Strafe zu untergraben. Ein solcher Schritt wäre ein Verstoß gegen ein zentrales EU-Prinzip: Politiker, die nationale Interessen priorisieren, würden ins Visier genommen.

In einem seltenen pragmatischen Moment schlägt Rettman einen Deal vor: Ungarns EU-Gelder sollen freigegeben werden, im Austausch für Orbáns Abwesenheit bei einer Abstimmung über Sanktionen. Diese Zwangstaktik soll Orbáns Gesicht wahren und gleichzeitig die Ziele der EU sichern.

Rettmans Vorschläge ignorieren die bereits jetzt hohen Energiekosten, mit denen Mittel- und Osteuropa konfrontiert sind. Eine Kürzung der russischen Gaslieferungen würde die Bürger massiv treffen und Länder dafür bestrafen, dass sie ihre Bürger über supranationale Interessen stellen.

Journalist eines durchgeknallten globalistischen Regimes fordert die EU auf, Ungarn und die Slowakei wegen Sanktionsvetos zu zerschlagen | The Gateway Pundit | von Robert Semonsen

Schafft Köln das Wort „Spielplatz“ ab?

Wikimedia Commons, vastateparksstaff, CC-BY-2.0

„Bei uns in Schilda“ heißt eine Schwanksammlung über verrückte Streiche der Einwohner im fiktiven Ort Schilda. Doch was derzeit in der Millionenstadt Köln (NRW) für Diskussionen sorgt, stellt selbst die Schildbürger in den Schatten. Zeigt aber auch, in welch geistigem Zustand sich das einstige Volk der Dichter und Denker mittlerweile befindet.

Städtische Abteilung für betreutes Denken

Für Aufregung sorgt in Köln die Absicht der Stadtverwaltung, rund 2.000 Schilder auf über 700 städtischen Spielplätzen austauschen zu wollen. Der Kölner Jugendhilfeausschuss wollte vor mittlerweile zwei Jahren nämlich festgestellt haben, dass es „zwischen Klettergerüsten, Sandkisten und Tischtennisplatten Konflikte gebe“. Die „Spielplatz“-Schilder würden suggerieren, dass es sich lediglich um “Kinderspielplätze” handele und nicht wiedergeben, dass die Flächen auch von Jugendlichen genutzt werden dürfen, war man dort zur Auffassung gelangt. Sind Kölner Jugendliche wirklich so blöd, dass man ihnen beim Denken derart helfen muss?

In der Folge wurde die Stadtverwaltung mit der Lösung des schwerwiegenden Problems beauftragt, wo man sich als der Weisheit letztem Schluss die Aufschrift „Spiel- und Aktionsfläche“ ausdachte. Woraufhin nun die 2.000 „veralteten“ Spielplatzschilder durch Schilder mit der neuen Bezeichnung ersetzt werden sollten. Ein Schildbürgerstreich der Sonderklasse.

Jetzt wird Stadtrat damit befasst

Einen letzten Rest an Verstand scheint sich überraschenderweise Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) bewahrt zu haben, die gestern, Mittwoch, eine Stellungnahme abgab. (Ja genau! Die “woke” Politikerin, die Frauen nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015 empfohlen hatte, aufdringliche, grapschende Nordafrikaner mit einer Armlänge auf Abstand zu halten.) Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) sagte sie:

Ich persönlich finde die Bezeichnung “Spielplatz” klar und verständlich und habe angesichts der Herausforderungen, vor denen Köln steht, kein Verständnis dafür, dass sich die Verwaltung mit der Neugestaltung von Spielplatzschildern beschäftigt.

Auch sei die Tragweite einer solchen Änderung „allem Anschein nach nicht in ausreichendem Maße erkannt worden“, so Reker weiter. Eine solche grundsätzliche Umbenennung sei kein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung. So etwas müsse im Stadtrat entschieden werden.

„Zu einengend“: „Spielplatz“- Bezeichnung sorgt in Köln für Diskussionen – Unzensuriert

AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz will gegen das neue Gesetz zur Überprüfung von Fraktionsmitarbeitern gerichtlich vorgehen

Lohr sieht die Folgen des Gesetzes zur Überprüfung von Mitarbeitern als unvereinbar mit dem Grundgesetz an. Screengrab youtube

Die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion will gegen das „Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes“ vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Damian Lohr, spricht von einem massiven Angriff auf die parlamentarische Ordnung. Das Gesetz wurde am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen aller Fraktionen – ausgenommen der AfD – im Landtag angenommen.

„Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Freiheit des Mandats sowie auf das Parteienprivileg. Darüber hinaus ist es verfassungswidrig. Es ist ein Skandal und ein beispielloser Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“, erklärte Lohr in einer Presseaussendung. Die AfD-Fraktion werde daher eine Normenkontrollklage einreichen.

Der AfD-Politiker kritisiert insbesondere die Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Mitarbeiterteams in den Fraktionen. „Wenn Abgeordnete faktisch keine Mitarbeiter mehr beschäftigen können, die ihre politischen Ziele teilen, wird das freie Mandat ausgehöhlt – das ist mit unserem Grundgesetz unvereinbar.“

Scharfe Kritik äußert Lohr auch an der Rolle des Landtagspräsidenten und der verfassungsrechtlichen Einordnung des Gesetzes. „Der Gesetzgeber schafft sich hier bewusst eine verfassungswidrige Eingriffsgrundlage und delegiert die verfassungsrechtliche Verantwortung an den Landtagspräsidenten“ – das sei staatliches Handeln im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch die begleitenden juristischen Einschätzungen hält Lohr für unzureichend. Die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes und der laut Lohr regierungsnahen Staatsrechtsprofessorin Antje von Ungern-Sternberg würden laut ihm „an den entscheidenden Stellen oberflächlich“ bleiben und „die tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Konflikte systematisch“ ausblenden.

Hintergrund der Gesetzesreform ist die Absicht des Landtags, die politische Zuverlässigkeit von Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeitern künftig strenger zu überprüfen. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) erklärte, dass sich die Einschätzung zur Zuverlässigkeit künftig auf Informationen aus dem Bundeszentralregister sowie auf Erkenntnisse des Landeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes stützen soll.

Als nicht zuverlässig gelten demnach Personen, die wegen eines Staatsschutzdelikts wie Spionage rechtskräftig verurteilt wurden oder Mitglied einer verbotenen Organisation sind oder waren. Auch wer sich einer Überprüfung verweigert, soll künftig als unzuverlässig eingestuft werden. In diesen Fällen erhalten Fraktionen keine öffentlichen Mittel mehr zur Beschäftigung der betroffenen Person.

Bereits Mitte Juni war das Vorhaben im Landtag heftig diskutiert worden. Damian Lohr hatte sich damals in der Debatte kämpferisch gezeigt und angekündigt, „mit allen juristischen Mitteln“ gegen das Vorhaben vorgehen zu wollen. Die jetzt angekündigte Normenkontrollklage ist somit die Fortsetzung dieser Auseinandersetzung.

Mit dem Gesetz reagiert die Koalition in Rheinland-Pfalz auf wachsende Sorgen vor „Extremismus“ in Landesparlamenten. Die AfD sieht hingegen Grundrechte und demokratische Prinzipien verletzt. Das letzte Wort dürfte nun der Verfassungsgerichtshof haben.

AfD Rheinland-Pfalz kündigt Verfassungsklage gegen neues Abgeordnetengesetz an