
Drei Richterposten im deutschen Bundesverfassungsgericht müssen neu besetzt werden. Nach den Stärkeverhältnissen im Bundestag müsste eigentlich die CDU zwei, die AfD einen Posten oder alternativ die CDU, die SPD und die AfD jeweils einen Posten besetzen. Dies ergibt sich aus dem Wahlergebnis vom 23. Februar 2025 bzw. den aktuellen Umfragewerten. Danach erhielt die CDU 28,5 Prozent (aktuell 28 Prozent), die SPD 16,4 Prozent (aktuell 15 Prozent) und die AfD 20,8 Prozent (aktuell 24 Prozent). Tatsächlich haben sich CDU und SPD jedoch darauf verständigt, nur einen CDU-Mann, aber zwei Sozi-Frauen in das Verfassungsgericht zu entsenden. Warum die SPD trotz ihres Wählerzuspruchs von 15 bis 16 Prozent zwei Drittel der neuen Verfassungsrichter stellen soll, kann niemand erklären.
Die Lebensrechtsorganisationen Christdemokraten für das Leben (CDL) übte Kritik. CDL-Bundesvorsitzende Susanne Wenzel. „Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten.“ Aber auch bei der Personalauswahl musste die CDU ihren einzigen Kandidaten zurückziehen. Der ursprüngliche Unionskandidat Robert Seegmüller hätte aufgrund einer von den Grünen und Linken abhängigen Zweidrittelmehrheit keine Chance gehabt, nach Karlsruhe berufen zu werden. Er gilt als konservativ und migrationskritisch. Nun soll der Arbeitsrichter Günter Spinner ins Verfassungsgericht geschickt werden.
Während die von den Genossen nominierte Münchner Professorin Ann-Katrin Kaufhold ein weitgehend unbeschriebenes Blatt ist, gilt dies für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf umso weniger. In der Vergangenheit fiel sie durch extreme Ansichten auf. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig schrieb auf X, die Juristin sei „unwählbar!“. Ludwig begründete ihren Entschluss mit der verfassungsrechtlich bindenden Impfpflicht, für die Brosius-Gersdorf argumentiert hatte. Auch andere Unionsabgeordnete erklärten, Brosius-Gersdorf nicht wählen zu wollen. Susanne Wenzel von den CDL appellierte zudem an Bürger, die sich mit Protest-Mails an ihre Abgeordneten wenden sollen, um die Wahl von Brosius-Gersdorf zu verhindern.
Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin in einer von der Bundesregierung eingerichtete Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Aus ihrer Meinung zu einem AfD-Verbotsverfahren machte sie zudem keinen Hehl. Ein CDU-Abgeordneter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will: „Es kann nicht sein, dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt“. Es fragt sich, was Kanzler Friedrich Merz seinen Abgeordneten und Wähler noch alles an Verbiegungen und Verrenkungen zumuten will. Auch von einem CSU-Abgeordneten heißt es laut „FAZ“, Brosius-Gersdorf habe sich in der Öffentlichkeit „sehr zugespitzt“ geäußert – das sei „für das Amt einer Verfassungsrichterin nicht angemessen“. Der AfD-Europaabgeordnete Alexander Jungbluth betonte, „eine Juristin, die öffentlich ein AfD-Verbot gefordert hat, ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht untragbar“.
Kanzler Merz will ultralinke Juristin zur Verfassungsrichterin wählen lassen – Zur Zeit