Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel und der Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Thomas Krense, haben vor wenigen Tagen den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Neben einem Anstieg rechtsextremer Tendenzen unter Jugendlichen rückt der Bericht die islamistische Szene im Land – und dort insbesondere den Salafismus – in den Fokus.
Laut Bericht blieb das islamistische Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 180 Personen im Vergleich zum Vorjahr stabil. Der Verfassungsschutz legt dabei einen besonderen Fokus auf die salafistischen Netzwerke, die vor allem in Rostock und Güstrow aktiv sind.
Laut dem Verfassungsschutzbericht ergibt sich eine klare Schwerpunktverteilung hinsichtlich der Herkunft: „Nahezu die Hälfte der Salafisten im Land stammt aus Syrien, über ein Viertel aus dem Nordkaukasus.“ Die Behörden registrieren dabei insbesondere lose Netzwerke und Einzelpersonen, die öffentlich kaum in Erscheinung treten.
Dem Bericht zufolge verbreiten islamistische Akteure ihre Inhalte zunehmend über digitale Kanäle. Dabei setzen sie auf niedrigschwellige Ansprachen, um Jugendliche mit religiös-extremistischen Botschaften zu erreichen. In einzelnen Fällen wird diese ideologische Bindung durch Alltagshilfen und religiöse Beratung gefestigt.
Die größte Gefahr im Bereich des islamistischen Terrorismus geht laut dem Verfassungsschutz auch weiterhin von Einzeltätern aus. Dies habe sich auch im Jahr 2024 mit Anschlägen in Mannheim und Solingen gezeigt. In Mecklenburg-Vorpommern selbst blieben Hamas-Sympathien auf den digitalen Raum beschränkt, es wurden keine öffentlichen Aktionen mit direktem Bezug zur Organisation festgestellt.
Es ist ein Gerücht, das nie zu verschwinden scheint.
Die Gerüchte, dass die First Lady Frankreichs, Brigitte Macron, als Mann geboren wurde, kursieren seit Jahren im Land und auf der ganzen Welt – und es gibt keine Anzeichen dafür, dass diese Kontroverse bald aus den Schlagzeilen oder dem Bewusstsein der Öffentlichkeit verschwinden wird.
Brigitte verklagte zwei Frauen wegen dieser scheinbar abwegigen Behauptungen und erreichte eine Verurteilung wegen Verleumdung. Ein Berufungsgericht hob das Urteil jedoch auf und sprach die beiden frei.
„Die First Lady Frankreichs hat ihre Klage gegen zwei Frauen, denen vorgeworfen wird, sie sei früher ein Mann gewesen, vor das höchste Berufungsgericht gebracht, nachdem ein unteres Gericht sie freigesprochen hatte, sagte ihr Anwalt heute.
Am Donnerstag hob das Pariser Berufungsgericht frühere Verurteilungen der beiden Frauen auf. Sie hatten falsche Behauptungen verbreitet, dass Brigitte Macron, 72, früher ein Mann gewesen sei, die im Internet viral gingen.“
„Brigitte Macron reichte eine Verleumdungsklage gegen die beiden Frauen ein, nachdem diese im Dezember 2021 ein YouTube-Video gepostet hatten, in dem sie behaupteten, sie sei einst ein Mann namens Jean-Michel Trogneux gewesen – der in Wirklichkeit der Bruder von Brigitte Macron ist.“
Die Behauptung ging weltweit viral.
Die beiden Frauen wurden zunächst verurteilt und dazu verurteilt, Brigitte 9.400 Dollar Schadenersatz und ihrem Bruder 5.800 Euro zu zahlen.
Doch die beiden Verurteilten wurden am Donnerstag (10.) in der Berufung freigesprochen, was in ganz Frankreich Aufsehen erregte.
„Die Richter des Pariser Berufungsgerichts entschieden, dass Amandine Roy, eine 53-jährige Hellseherin, und Natacha Rey, 49, Bloggerin, jedes gesetzliche Recht hatten, die Vorwürfe zu erheben.“
Der Übergriff auf ihn ist gerichtlich aufgearbeitet – doch Lahav Shapira fordert mehr: ein Schuldeingeständnis der Freien Universität Berlin. Nicht nur wegen unterlassener Hilfe, sondern wegen struktureller Gleichgültigkeit gegenüber Judenhass.
Der jüdische Student Lahav Shapira, im Februar 2024 an der Freien Universität Berlin Opfer eines brutalen antisemitischen Angriffs, klagt nun gegen seine eigene Hochschule. Die Vorwürfe sind schwerwiegend – es geht nicht nur um individuelle Untätigkeit, sondern um institutionelles Versagen.
Shapira will eine Feststellung erreichen: dass die Freie Universität Berlin gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen hat, indem sie nicht ausreichend gegen antisemitische Diskriminierung auf dem Campus vorgegangen ist. Konkret verlangt er vom Gericht, dass die Universität ihrer gesetzlich verankerten Pflicht zur „Beseitigung von Diskriminierungen insbesondere wegen antisemitischer Zuschreibung“ nicht nachgekommen ist. Der Fall trägt das Aktenzeichen VG 12 K 356.24.
Der eigentliche Angriff, bei dem Shapira schwer verletzt wurde, ist längst juristisch verhandelt. Im April dieses Jahres wurde ein ehemaliger Mitstudent zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Doch für Shapira war das Urteil nur ein erster Schritt. Er sieht in dem Angriff nicht nur das Werk eines einzelnen radikalisierten Täters, sondern das Symptom eines Umfelds, in dem Antisemitismus nicht ernst genommen und nicht konsequent bekämpft wird – insbesondere von den Universitätsleitungen.
An der Freien Universität Berlin war Shapira keineswegs nur ein passiver Betroffener. Er engagierte sich aktiv gegen antisemitische Hetze, unter anderem als Administrator einer Chatgruppe mit über 400 Mitgliedern. Dort löschte er regelmäßig Beiträge mit judenfeindlichem Inhalt. Zudem entfernte er an Schwarzen Brettern der Universität Aufrufe antisemitischer Gruppen wie „Young Struggle“, die mittlerweile vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch statt Unterstützung zu erhalten, fühlte sich Shapira zunehmend allein. Hinweise auf Bedrohungen und Hetze seien ignoriert oder abgetan worden. Schutzmaßnahmen? Fehlanzeige.
Die Anklage des Studenten fällt in eine Zeit, in der Berlins Hochschulen vermehrt in den Fokus geraten. Gewaltbereite Demonstrationen, antisemitische Parolen, Besetzungen von Hörsälen: Was als Protest gegen die israelische Politik begann, ist vielerorts in blanken Hass umgeschlagen – und trifft längst auch jüdische Studierende, völlig unabhängig von deren politischer Haltung. Besonders an der Freien Universität Berlin, aber auch an der Humboldt-Universität und der TU kam es zuletzt immer wieder zu Angriffen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen im Kontext pro-palästinensischer Proteste.
Der Fall Shapira stellt deshalb auch die Frage nach der Verantwortung öffentlicher Bildungseinrichtungen in Zeiten wachsender Radikalisierung. Kann eine Universität sich auf Neutralität berufen, wenn Studierende in ihrer jüdischen Identität gefährdet werden? Darf sie abwarten, bis Gerichte urteilen – oder muss sie selbst Haltung zeigen, deutlich, unmissverständlich, öffentlich?
Die bisherige Reaktion der FU wirkt eher defensiv als selbstkritisch. Während die Universität regelmäßig betont, sich gegen Diskriminierung zu engagieren, beklagen Betroffene eine Praxis des Verschweigens und eine fehlende Kultur der Solidarität mit jüdischen Studierenden. Es sei eine Atmosphäre entstanden, in der Antisemitismus nicht offen verurteilt, sondern relativiert oder intellektuell bemäntelt werde.
Shapiras Klage könnte zu einem Meilenstein werden – nicht nur für ihn persönlich, sondern für den Umgang deutscher Hochschulen mit Antisemitismus. Wenn das Verwaltungsgericht anerkennt, dass die Universität ihre gesetzlichen Pflichten verletzt hat, wäre das eine juristische Ohrfeige für eine Institution, die sich gern als progressiv und weltoffen gibt. Es wäre zugleich ein Weckruf an alle deutschen Hochschulen: Nicht zu handeln ist auch eine Entscheidung – eine, die im Ernstfall Mitschuld bedeutet.
Was der Prozess offenlegt, ist eine tiefgreifende Unsicherheit vieler Universitäten im Umgang mit Antisemitismus, gerade wenn dieser nicht von Neonazis, sondern aus dem linken oder migrantischen Milieu kommt. Diese Form des Judenhasses, getarnt als „Israelkritik“, wird oft bagatellisiert oder gar protegiert. Jüdische Studierende fühlen sich damit nicht nur physisch bedroht, sondern auch institutionell verraten.
Für Lahav Shapira geht es im Gerichtssaal nicht mehr nur um Gerechtigkeit für sich selbst. Es geht um die Frage, ob sich deutsche Universitäten in Zukunft ihrer Verantwortung stellen – oder weiterhin lieber schweigen, wenn es unbequem wird.
Ein Nordafrikaner stiehlt in einer Wäscherei in Bozen eine Handtasche und wird kurz darauf gestellt. Außerdem bedroht er später im Krankenhaus das medizinische Personal.
In einer Wäscherei in der Nähe der Talferbrücke in Bozen kam es vor wenigen Tagen zu einem dreisten Diebstahl. Eine Frau hatte beim Sortieren ihrer Wäsche ihre Handtasche unbeaufsichtigt gelassen. Zwei Männer nutzten den Moment der Unaufmerksamkeit und stahlen die Tasche. Die Frau bemerkte den Diebstahl sofort und verfolgte gemeinsam mit ihrem Ehemann die Täter. Sie konnte sich die Tasche zurückholen und machte ein Foto der beiden Männer. Dieses Bild half den Ordnungshütern, eine Beschreibung der Verdächtigen zu erstellen.
In der Folge durchsuchten die Beamten die Umgebung und konnten zwei Männer nordafrikanischer Herkunft ausfindig machen, die der Beschreibung entsprachen. Sie wurden noch in der Nähe des Tatorts angehalten und kontrolliert.
Während der Kontrolle klagte einer der beiden Männer über Unwohlsein und wurde zur Untersuchung ins Krankenhaus Bozen gebracht. Dort bedrohte er den behandelnden Arzt mit einer Geste, die ein Durchschneiden der Kehle andeuten sollte. Die Ordnungskräfte, die ihn begleiteten, griffen sofort ein und unterbanden die Drohung.
Nach Abschluss der Ermittlungen wurde der Mann wegen Bedrohung sowie wegen Verstoßes gegen ein bestehendes Aufenthaltsverbot für Bozen angezeigt. Das Aufenthaltsverbot war im November 2024 für eine Dauer von vier Jahren erlassen worden, melden die Beamten aus Bozen in einer Presseaussendung.
Das Berufsverbot für AfD-Mitglieder im Beamtenapparat von Rheinland-Pfalz verstößt sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Foto: MasterTux / pixabay.com
In der vergangenen Woche berichteten wir über das skandalöse Berufsverbot für AfDler im Beamtenbereich. Nun haben sich mehrere namhafte Staatsrechtler zu dem Thema kritisch geäußert. Dabei erteilen sie der SPD Nachhilfestunden in Sachen Grundgesetz und Rechtsstaat.
SPD ignoriert juristische Feinheiten
Volker Boehme-Neßler von der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg erklärte im Cicero: “Ein pauschaler Ausschluss von Parteimitgliedern aus dem Staatsdienst ist verfassungsrechtlich nicht möglich”. Dabei verglich er die Maßnahme mit dem in den 1979er Jahren gegen mutmaßliche Kommunisten angewandten “Radikalenerlass” und betonte, die AfD sei weder kurz davor, den öffentlichen Dienst zu “unterwandern”, noch, den Staat zu übernehmen.
Kritik an dem AfDfeindlichen Verhalten der Landesregierung in Rheinland-Pfalz kam auch von Joachim Wieland. “Die Frage, ob jemand geeignet ist, muss in jedem Fall einzeln entschieden werden”, erklärte der Professor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gegenüber dem Südwestrundfunk (SWR). AfD-Mitglieder pauschal von einer Einzelfallprüfung auszuschließen sei ihm zufolge unzulässig. “Es kann dabei herauskommen, dass jemand Mitglied der AfD ist und trotzdem deutlich machen kann, dass er fest auf dem Boden der Verfassung steht.” Politisch aber werde auf juristische Feinheiten oft nicht Bezug genommen.
AfD-Berufsverbot ist unzulässig
“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 1995 in einem Urteil gesagt, dass die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei nicht ausreicht, um jemanden aus dem Staatsdienst zu entlassen. Das gilt meines Erachtens auch für Neueinstellungen”, so Wieland. Die finsteren Pläne der SPD könnten also auch an geltendem EU-Recht scheitern; ironischerweise also an genau dem System, welches die SPD immer wieder bejubelt und die AfD immer wieder kritisiert.
Mit Grundgesetz nicht vereinbar
Das Ministerium schließt übrigens dem SWR zufolge eine Einzelfallprüfung für AfD-Mitglieder von vornherein aus. Auch für den Verfassungsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands ist das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Gröpl teilte dem SWR mit: “Jeder Beamte muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dafür eintreten. Davon auszugehen, dass das pauschal für AfD-Mitglieder nicht gilt, ist unzulässig.” Des weiteren erklärte Gröpl: “In einer funktionierenden Demokratie muss es jedem Staatsbürger erlaubt sein, einer nicht verbotenen Partei beizutreten und sie durch Austritt wieder zu verlassen. Das gilt auch für die AfD.” Wenn die AfD also juristisch gegen das Verhalten der SPD in Rheinland-Pfalz vorgeht, wird der roten Partei ihr verfassungsfeindliches Verhalten juristisch um die Ohren fliegen.
Der Limburger Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hat offiziell empfohlen, in seinem Bistum die neuen »Segensrichtlinien« für homosexuelle Paare, Geschiedene und »wiederverheiratete« Personen umzusetzen – wie LifeSiteNews berichtet. Damit ist Bätzing der erste Bischof Deutschlands, der diesen Bruch mit der katholischen Lehre aktiv exekutiert.
Die Richtlinien, die im Juli im Amtsblatt veröffentlicht wurden, sehen vor, dass Paare unabhängig von Geschlecht, Orientierung oder Ehestatus eine kirchliche »Segensfeier« erhalten können. Weder liturgisch noch inhaltlich gibt es dabei feste Vorgaben – Hauptsache, die Musik stimmt und die Atmosphäre ist »wertschätzend«.
Mit dieser theatralisch-pastoralen Inszenierung segnet man faktisch den Zustand der Unbußfertigkeit und des Widerspruchs zur göttlichen Ordnung. Es geht nicht mehr um Bekehrung, nicht um Gnade, sondern um kirchlich legitimierte Selbstbestätigung. Wer als Priester das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, soll das Paar einfach an »queere Pastoralreferenten« weiterreichen.
Möglich wurde dieser Irrweg auch durch Papst Franziskus’ Dokument Fiducia Supplicans, das Tür und Tor für moralische Verwässerung öffnete. Die deutschen Bischöfe zitieren es nun als Fundament ihres Kurswechsels – obwohl selbst der Vatikan stets betonte, es gehe nicht um liturgische Akte und schon gar nicht um Gleichstellung.
Doch für Bätzing, der schon im Synodalen Weg mit Mehrheit für Frauenpriestertum, Segnungen und Genderideologie votierte, ist dieser Schritt nur konsequent. Kardinal Gerhard Müller nennt die Entwicklung zu Recht einen Verrat an der christlichen Anthropologie: »Beeinflusst von LGBT- und Woke-Ideologie segnen sie den Nihilismus.«
Was wir erleben, ist keine pastorale Öffnung, sondern der offene Bruch mit dem katholischen Glauben. Wer in Treue zur Kirche steht, darf diesen »Segen« nicht mittragen – er ist in Wahrheit ein Fluch.
Nachdem am vergangenen Dienstag ein unbekannter Jugendlicher / Heranwachsender einen Jungen im Stadtteil Neugraben-Fischbek sexuell bedrängt haben soll, bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung.
Den bisherigen Erkenntnissen des zuständigen Landeskriminalamts für Sexualdelikte (LKA 42) zufolge befand sich der elfjährige Junge gemeinsam mit vier Freunden auf dem Weg zu einem Schulgelände, als dieser von einem Jugendlichen / Heranwachsenden aus einer Gruppe Gleichaltriger heraus festgehalten und unsittlich berührt wurde.
Nachdem eine Passantin auf die Situation aufmerksam geworden war, flüchtete der Unbekannte mit seinen drei Begleitern in unbekannte Richtung.
Der Elfjährige vertraute sich zunächst einer Lehrkraft an und erstattete später eine Strafanzeige am Polizeikommissariat 47.
Der Täter kann wie folgt beschrieben werden:
– circa 16 – 18 Jahre alt
– Schwarz
– circa 175 cm groß
– schlanke Figur
– kurze Rasterlocken
– bekleidet mit einer blauen Jeans, einem dunklen Hoodie und
schwarzen Turnschuhen
Tatzeit: 08.07.2025, 13:50 Uhr - Tatort: Hamburg-Neugraben-Fischbek, Cuxhavener Straße
Die Ermittlungen dauern an.
Zeuginnen und Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben und/oder Hinweise zum Täter oder seinen Begleitern geben können, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden. Insbesondere wird die Passantin gebeten, die dem Kind offensichtlich zur Hilfe kam, sich bei der Polizei zu melden.
Am 11. Juli 2025 gegen 15:40 Uhr, wurde die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern durch die Deutsche Bahn AG über einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein in der S1 von Kaiserslautern Hauptbahnhof in Richtung Neustadt Hauptbahnhof informiert. Bei Halt des Zuges im Bahnhof Neustadt an der Weinstraße konnte eine Streife des Bundespolizeireviers Neustadt einen 33-jährigen Afghanen feststellen. Der Mann verhielt sich gegenüber den eingesetzten Kräften von Beginn an äußerst aggressiv, weshalb er gefesselt wurde. Dabei leistete der Mann Widerstand, schlug und trat nach den Beamtinnen und Beamten. Auf dem Weg zur Dienststelle versuchte er zudem die Einsatzkräfte zu beißen. Durch die Handlungen wurden eine Bundespolizistin und ein Bundespolizist leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen. Gegen den 33-jährigen Afghanen wurden unter anderem Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Erschleichen von Leistungen eingeleitet.
Eltern verlieren im Kampf um ihr Kind: Weil sie keine „Geschlechtsumwandlung“ für ihre Tochter wollten, zwingt das Schweizer Bundesgericht sie nun dennoch zur rechtlichen Änderung. Ein Justizskandal, der Elternrechte aushebelt und den Staat zum Erziehungsberechtigten macht.
Es ist ein Urteil, das sprachlos macht und doch ist es Realität: Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Eltern verpflichtet sind, den rechtlichen Geschlechtswechsel ihrer eigenen Tochter zu ermöglichen. Nicht, weil sie zustimmen, sondern weil sie sich weigerten, dem gesellschaftlichen Trans-Hype blind zu folgen.
Im Mittelpunkt: ein 13-jähriges Mädchen aus Genf, das sich als Junge identifiziert. Die Eltern – verantwortungsvoll und umsichtig – wollten ihrem Kind in dieser schwierigen Lebensphase psychologische Unterstützung anbieten, statt es mit irreversiblen medizinischen Eingriffen oder Pubertätsblockern zu überrollen. Doch ihr Nein war Medienberichten zufolge nicht erwünscht.
Wenn LGBT-Lobby, Schule und Justiz gemeinsame Sache machen
Statt den Eltern zu vertrauen, haben sich Schule, ein öffentliches Krankenhaus und eine LGBT-Organisation verbündet. Ohne Zustimmung der Eltern wurde die „soziale Transition“ einfach durchgesetzt – der erste Schritt in eine ideologisch befeuerte Geschlechtsumwandlung. Und als die Eltern sich weiterhin schützend vor ihr Kind stellten, schaltete sich das Jugendamt ein.
Man stelle sich das vor: Das Jugendamt verlangt den Entzug des Sorgerechts – nicht, weil die Eltern ihr Kind misshandeln, sondern weil sie den medizinischen Hype um die „genderaffirmative Behandlung“ kritisch sehen. Das oberste Gericht der Schweiz macht sich zum Komplizen und zwingt die Eltern jetzt sogar, alle notwendigen Unterlagen für den rechtlichen Geschlechtswechsel bereitzustellen.
Elternrechte? In der Schweiz offenbar nur noch optional
Dieses Urteil ist ein Dammbruch: Der Staat erhebt sich zum Erzieher, zum Vormund, zum Entscheider über das Kindeswohl – selbst gegen den Willen der Eltern. Die ideologische Schlagseite der Justiz könnte kaum deutlicher sein. Wer als Vater oder Mutter Zweifel an medizinischen Experimenten hegt, wird kaltgestellt.
Gleichzeitig warnen zahlreiche Experten vor den gravierenden Folgen hormoneller Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen. Die Langzeitfolgen sind nicht absehbar, aber das scheint weder die Politik noch die Justiz zu interessieren. Ideologie schlägt Verantwortung.
Ein internationales Fanal
Dank Organisationen wie ADF International kämpfen die betroffenen Eltern weiter um ihr Recht, um nichts weniger als um das Recht, ihr Kind zu schützen. Dieser Fall könnte europaweit Schule machen, wenn wir nicht entschieden gegensteuern.
Es geht längst nicht mehr nur um dieses einzelnes Kind. Es geht um das grundsätzliche Recht der Eltern, ihre Kinder zu begleiten – ohne staatliche Zwangsmaßnahmen, ohne ideologische Bevormundung.
Die Eltern des Mädchens kämpfen auf jeden Fall weiterhin um das Sorgerecht und fordern, dass ihre Tochter die psychologische Unterstützung erhält, die sie benötigt.